Also jetzt mal unterstellt, der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertag wurde vom bayrischen MP verfassungswidrig unterschrieben...dann wäre der Vertrag ja ungültig und zwar der gesamte Vertrag - richtig?
Reicht jetzt diese Vermutung aus als Widerspruchsbegründung? Das Gegenteil müsste ja von der LRA bewiesen werden oder?
In Sachsen-Anhalt steht übrigens in der Verfassung Artikel 69 (2) Der Abschluß von Staatsverträgen bedarf der Zustimmung des Landtages. und Artikel 62 (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag rechtzeitig über die Vorbereitung von Gesetzen, wichtige Angelegenheiten der Landesplanung und den geplanten Abschluß von Staatsverträgen. Das gleiche gilt für andere Vorhaben der Landesregierung, insbesondere für Bundesratsangelegenheiten, Verwaltungsabkommen, die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Regionen, anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie für Angelegenheiten der Europäischen Union, soweit sie für das Land von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Also weniger angreifbar als in der bayrischen Verfassung...