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Autor Thema: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?  (Gelesen 21448 mal)

c

cleverle2009

Ist hier jemand aufgefallen, dass beim 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die bayerische Verfassung eingehalten wurde. Nur bei der Umstellung auf die Beitragspflicht je Wohnung kann das nicht nachgewiesen werden. Die Weiterleitung an jeweils andere Stellen spricht meiner Ansicht nach beredte Bände.


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Warum StaatsministerInnen fragen? Das ist Exekutive. Die Legislative muss Auskunft geben!


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- Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ.

Genau deshalb muss der Landtag  V O R der Unterzeichnung zwei Lesungen dazu halten und zustimmen. Was macht die Verfassung für einen Sinn, wenn hinterher kein Volksvertreter mehr eine Änderung beantragen kann?

Es gibt übrigens Gesetze die nach Staatsverträge geschlossen wurden. z.B. beim Glückspiel. Hier wurde ein Staatsvertrag geschlossen auch verfassungswidrig danach zugestimmt, aber es wurde später ein extra Landesgesetz dazu erlassen.

Auch beim Rundfunkstaatsvertrag wurden später entsprechende Gesetze geändert. Z.B. das Mediengesetz ... das hätte man sich ja auch sparen können, wenn der verfassungswidrig zugestimmte Staatsvertrag zum Rundfunk Gesetz wäre ....


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W
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Es ist kein Zustimmungsgesetz

Laut Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages
werden Gesetze  in der Schlussabstimmung entgültig beschlossen. Nie davor!!!

Zitat
§ 56 Schlussabstimmung
1Nach Beendigung der abschließenden Lesung wird über die Annahme oder Ablehnung der Gesetzesvorlage abgestimmt (Schlussabstimmung).2Werden bei der abschließenden Lesung keine Änderungen beschlossen, so erfolgt die Schlussabstimmung unmittelbar.3Wurden Änderungen vorgenommen, so muss die Schlussabstimmung auf Verlangen von einer Fraktion oder 20 Mitgliedern des Landtags ausgesetzt werden, bis die Beschlüsse zusammengestellt und verteilt sind.4Soweit es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist die Zweidrittelmehrheit (Art. 75 Abs. 2 BV) nur in der Schlussabstimmung erforderlich.

Die Behandlung von Staatsverträgen ist wie folgt geregelt.
§ 58 Behandlung
Zitat
1 Staatsverträge werden in zwei Lesungen behandelt. 2Die Vorschriften der §§ 51 und 52 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass keine Einzelabstimmungen stattfinden, sondern nur über den Vertrag insgesamt abgestimmt werden kann.

Das bedeutet, dass es zwar über einen Staatsvertrag Lesungen und Abstimmungen geben kann, diese nie
in einem Gesetz münden können. Dazu müsste ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht werden, an dem alle Landtagsabgeordneten mitwirken können. Es gibt kein Gesetz, welches die Gebühren vorschreibt.



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Also, leider scheint das föderalistisch wieder mal ziemlich verzwickt.

Immer beruhend auf den Grundlagen unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

könnte man nach dem jeweiligen "Zustimmungsgesetz" suchen
Zitat
Zustimmungsgesetz "Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag" [Bundesland]
Zitat
Zustimmungsgesetz "Fünfzehnter RÄndStV" [Bundesland]
Zitat
Zustimmungsgesetz "15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" [Bundesland]
Zitat
Zustimmungsgesetz "15. RÄndStV" [Bundesland]
was zwar für einige Bundesländer Ergebnisse liefert wie z.B. auch für Sachsen
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12155-Fuenfzehnter-Rundfunkaenderungsstaatsvertrag
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12151-Gesetz-zum-Fuenfzehnten-Rundfunkaenderungsstaatsvertrag

...jedoch z.B. für Bayern kein explizit als "Gesetz", "Gesetz über die Zustimmung", "Zustimmungsgesetz" o.ä. bezeichnetes Gesetz liefert - sondern allenfalls den "Bekanntmachungstext", "Gesetzestext, in welchem konstatiert wird, dass diesem am 17.05.2011 "zugestimmt" worden sei.

Die Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags durch die MinisterpräsidentInnen ist hier also prinzipiell erst einmal wie in allen anderen Bundesländern auch erfolgt - siehe u.a. auch unter
Abstimmungsverhalten im Ratifizierungsprozess
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11179.0.html

Dort dann
Plenarprotokoll 16/76 v. 17.05.2011 Bayerischer Landtag - 16. Wahlperiode 6765
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf
Zitat
[...] Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen.  Der  Abstimmung  zugrunde  liegen  der Staatsvertrag,  Drucksache  16/7001,  und  die  Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses
für  Hochschule,  Forschung  und  Kultur,  Drucksache 16/8414. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung.

Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der CSU, der
FDP und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? - Fraktion FREIE WÄHLER und Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? - Keine.

Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.[...]

Diese Zustimmung des (gesamten) Landtags zum Staatsvertrag nach dessen Abschluss und damit Verabschiedung als LandesGESETZ sowie dessen Bekanntmachung ist daher meines Erachtens nach nach wie vor nicht so sehr der Diskussionspunkt...
...sondern allenfalls z.B. die erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Staatsvertrags durch die MinisterpräsidentInnen.


Das bereits erwähnte Urteil des BayVerfGH in der Popularklage von Ermano Geuer besagt...
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014
über die Popularklagen des Herrn E. G. in I. u. a.

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
Zitat
V.
Rd.-Nr. 54 [...] Gesetze und Verordnungen in diesem Sinn sind alle Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts (Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG). Dazu zählt der Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in seinem Art. 1 den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den angegriffenen Bestimmungen enthält; denn durch Zustimmungsbeschlüsse nach Art. 72 Abs. 2 BV werden Staatsverträge in bayerisches Landesrecht umgesetzt (VerfGH vom 6.7.1978 VerfGHE 31, 158/161; vom 25.5.2007 VerfGHE 60, 131/139; vom 18.12.2007 VerfGHE 60, 234/243 f.; vom 28.6.2013 – Vf. 10-VII-12 u. a. – juris Rn. 68). [...]


Ich rate daher noch einmal an, alle Einzelpunkte, die zu einer gem. Bayerischer Verfassung rechtmäßigen Gesetzesverabschiedung erforderlich sind, einzeln aufzulisten und sich vom Landtag die Erfüllung dieser Einzelpunkte schriftlich und nachweislich belegen zu lassen...


Möge der Landtag selbst verbindlich mitteilen, welcher parlamentarische Akt die gem. Bayerischer Verfassung Art. 72 Abs (2) erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Statsvertrags durch den Ministerpräsidenten darstellen soll...
...dann steht es uns offen, die Gerichte darüber befinden zu lassen, ob dies den Anforderungen nach der Bayerischen Verfassung genügt.

Ob und wie die ebenfalls erforderliche
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
erfolgte, wurde nicht beantwortet.

Genau dies sollte also ggf. explizit und ohne weitere Nebenfragen (die nur zu ausweichenden Antworten verleiten könnten) noch verbindlich erfragt werden.

Eine verbindliche Anfrage könnte ggf. so oder so ähnlich formuliert sein:

Zitat
Wann und wie erfolgte nachweislich die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010?

Eventuell sollte diese Anfrage auch durch jemanden aus Bayern erfolgen, der sich bereits auf dem Klageweg befindet - mglw. am besten durch die anwaltliche Vertretung nachgefragt.

Eventuell müsste dies erst zum Gegenstand eines der gerichtlichen Verfahren gemacht werden, um verbindliche Aussagen zu erhalten.

Eventuell sollte vorher auch noch mal die Entscheidung des BayVerfGH auf diese "vorherige Zustimmung" abgeklopft werden - eventuell wurde dies dort ja schon thematisiert... oder ebenfalls übergangen?


Alles andere führt hier offensichtlich nicht weiter.


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Also jetzt mal unterstellt, der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertag wurde vom bayrischen MP verfassungswidrig unterschrieben...dann wäre der Vertrag ja ungültig und zwar der gesamte Vertrag - richtig?

Reicht jetzt diese Vermutung aus als Widerspruchsbegründung? Das Gegenteil müsste ja von der LRA bewiesen werden oder?


In Sachsen-Anhalt steht übrigens in der Verfassung Artikel 69 (2) Der Abschluß von Staatsverträgen bedarf der Zustimmung des Landtages. und Artikel 62 (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag rechtzeitig über die Vorbereitung von Gesetzen, wichtige Angelegenheiten der Landesplanung und den geplanten Abschluß von Staatsverträgen. Das gleiche gilt für andere Vorhaben der Landesregierung, insbesondere für Bundesratsangelegenheiten, Verwaltungsabkommen, die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Regionen, anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie für Angelegenheiten der Europäischen Union, soweit sie für das Land von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Also weniger angreifbar als in der bayrischen Verfassung...


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cleverle2009

Reicht jetzt diese Vermutung aus als Widerspruchsbegründung? Das Gegenteil müsste ja von der LRA bewiesen werden oder?

Mir erklärte heute ein pensionierter Richter auch tätig mal als Staatsanwalt und Rechtsanwalt, dass eine Vermutung und oft auch eine begründete Erwiderung erst Gültigkeit erlangt, wenn es ein Gericht bestätigt hat.

Wie weit es mit dem Rechtsstaat in Deutschland gekommen ist, kann unter folgendem Link nachgelesen werden:
http://rechtsstaatsreport.de/info/


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[...] eine Vermutung und oft auch eine begründete Erwiderung erst Gültigkeit erlangt, wenn es ein Gericht bestätigt hat.
...was aber nicht daran hindern muss, diese Vermutung vielleicht auch einfach erst einmal nur als Behauptung aufzustellen ;) d.h. dass das "LandesGESETZ zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Bayern nicht gem. Bayerischer Verfassung zustande kam und somit nichtig" sei, da u.a. die "vorherige Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Staatsvertrags durch den Ministerpräsidenten nicht erfolgt" sei.

Der Gegenseite steht es dann frei, das Gegenteil zu beweisen... ;)

Dies sollte allerdings nicht der einzige Klagegrund sein, da im dümmsten Falle dieser Punkt evtl. doch abgeschmettert/ widerlegt wird.

Wie ich oben ja auch andeutete
Eventuell müsste dies erst zum Gegenstand eines der gerichtlichen Verfahren gemacht werden, um verbindliche Aussagen zu erhalten.

Der oben bereits mehrfach gepostete Entwurf für eine offizielle Anfrage an den Landtag könnte leicht umformuliert werden in eine Behauptung:
Zitat
Die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010 ist nicht erfolgt.


In hiesigem Thread aber bitte keine weiteren Klageszenarien diskutieren, sondern bitte am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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15. Rundfunkstaatsvertrag - Zustimmung des Landtages
Ist es nicht die Drucksache 16/7001 die Ihr sucht...
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

und der eigentliche Beschluss ist 16/8653
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

sorry....stand schon im Eingangspost...hatte ich erst jetzt gesehen


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Gab/ gibt es da ein Update?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2017, 00:38 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 764
Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern
Anfrage an: Bayerischer Landtag Landtagsamt

https://fragdenstaat.de/anfrage/zustimmung-des-landtags-zum-zwanzigsten-rundfunkanderungsstaatsvertrag-gema-art-72-abs-2-der-verfassung-des-freistaates-bayern/

Frage:
Zitat
Der Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde am 08.12.2016 von Herr Horst Seehofer unterzeichnet.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/20._RAEStV_endg_m.Unterschriften.pdf

Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 29. März 2017 dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt.
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/GVBl/2017/GVBl-2017-Nr-08.pdf

Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern legt die Reihenfolge fest: zuerst die Zustimmung des Landtags und erst danach die Unterschrift des Ministerpräsidenten. "Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen." Es muss also eine Zustimmung des Landtags vor 08.12.2016 existieren.

Bitte schicken Sie mir Zustimmung des Landtags dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern.

Antwort:
Zitat
... zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Recherche Sie bereits zur gesuchten Zustimmung des Landtags geführt hat. Sie finden diese in Drs. 17/16207; Beschluss des Landtags vom 29.03.2017.

Entgegen Ihrer in der Mail geäußerten Annahme muss es im Hinblick auf Art. 72 Abs. 2 Bayerische Verfassung auch keine Zustimmung vor diesem Datum geben. Näheres zum Verfahren beim Abschluss von Staatsverträgen finden Sie in den Ausführungen der Kommentarliteratur zum Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung, beispielsweise bei Meder/Brechmann, Kommentar zur Bayerischen Verfassung, Art. 72 Rn. 5. Ich darf Ihnen nachfolgend kurz die Grundzüge skizzieren:

Bei allen Staatsverträgen führt die Bayerische Staatsregierung jeweils die Verhandlungen mit den anderen Ländern. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragstext - im Fall der Rundfunkstaatsverträge - auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird dann der jeweilige Vertragstext dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m .Abs. 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Details hierzu regelt die Vereinbarung zum PBG in Ziff. III. Beabsichtigte Staatsverträge. Demnach darf frühestens vier Wochen nach der Zuleitung der Vertrag durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. Mit dieser Unterzeichnung erfolgt noch kein rechtlich bindender Abschluss des Staatsvertrages. Vielmehr wird damit erst die Grundlage für die parlamentarische Behandlung des Staatsvertrags in den Landesparlamenten geschaffen. Mit gesondertem Schreiben bittet die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Landtag um Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Im konkreten Fall tat sie dies mit Schreiben vom 19.01.2017 (s. Drs. 17/15018). Mit Beschluss - im vorliegenden Fall vom 29.03.2017 - erteilte der Landtag seine Zustimmung zum Staatsvertrag. Erst durch diese Zustimmung wird der Ministerpräsident ermächtigt, den Staatsvertrag durch eine rechtlich bindende Erklärung abzuschließen – die so genannte Ratifikation.


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  • Beiträge: 7.279
@boykott2015

Wenn
Zitat
Der Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde am 08.12.2016 von Herr Horst Seehofer unterzeichnet.

dann
Zitat
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 29. März 2017 dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt.

so folgt aus
Zitat
Mit gesondertem Schreiben bittet die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Landtag um Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Im konkreten Fall tat sie dies mit Schreiben vom 19.01.2017 (s. Drs. 17/15018). Mit Beschluss - im vorliegenden Fall vom 29.03.2017 - erteilte der Landtag seine Zustimmung zum Staatsvertrag. Erst durch diese Zustimmung wird der Ministerpräsident ermächtigt, den Staatsvertrag durch eine rechtlich bindende Erklärung abzuschließen – die so genannte Ratifikation.

daß

es noch eines weiteren Dokumentes des Ministerpräsidenten bedarf, das nach dem 29. März 2017 ausgefertigt worden ist; zwingend.

denn dieses

Zitat
Es muss also eine Zustimmung des Landtags vor 08.12.2016 existieren.
wäre fraglich.

Siehe auch dieses Thema:

Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24413.msg156809.html#msg156809

Noch einmal die vorgeschriebene Reihenfolge der Abläufe;

1) der Ministerpräsident unterzeichnet den Staatsvertrag;
2) der Landtag nimmt diesen Staatsvertrag an oder lehnt ihn ab;
3) falls der Landtag diesen Staatsvertrag animmt, unterzeichnet der Ministerpräsident jenes "Ratifizierungsurkunde" genannte Dokument, das bestätigt, daß der vom Ministerpräsidenten unterzeichnete wie ausgehandelte Staatsvertrag vom Landtag angenommen worden ist;

3a) falls der Landtag diesen Staatsvertrag nicht annimmt, gibt es keine Ratifizierungsurkunde;


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c

cleverle2009

Der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer hat m.M nach sowohl die Bayerische Verfassung verletzt als auch das Geschäftsordnungsrecht missachtet.
Die 17. Wahlperiode begann 2013 und dauert 5 Jahre.
In der vorhergehenden 16. Wahlperiode begonnen 2008 findet sich ebenfalls keine diesbezügliche Drucksache.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-72?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Zitat
Art. 72
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/Internet_Dokumente/Sonstiges_P/Geschaeftsordnung_Band1_062017_01.pdf
Zitat
Geschäftsordnungsrecht
VerPBG 
VEREINBARUNG ZUM PBG
140
III.
 Beabsichtigte Staatsverträge
1 .       Will   die   Staatsregierung   einen   Staatsvertrag   abschließen,   
so   unterrichtet   das   federführende   Staatsministerium   den   
Landtag  mindestens  vier  Wochen  vor  Unterzeichnung  des 
Staatsvertrags .
2 .     
Die  Unterrichtung  erfolgt  schriftlich;  sie  enthält  den  voraus-
sichtlichen  Text  des  Staatsvertrags  und  stellt  seinen  wesent-
lichen  Gegenstand  und  die  für  und  gegen  seinen  Abschluss 
sprechenden Gründe dar .
3 .     
1
Der  Landtag  informiert  die  Staatsregierung  sobald  wie  mög-
lich,  wenn  sich  auf  Grund  der  Unterrichtung  Einwände 
ergeben,  die  zu  einer  Verweigerung  der  Zustimmung  (Art . 
72  Abs .  2  der  Verfassung)  führen  könnten . 
2
Ist  dem  Landtag 
eine  Befassung  innerhalb  von  vier  Wochen  nach  Eingang 
nicht  möglich,  so  wird  die  Staatsregierung  hiervon  sowie 
über die weitere Terminplanung unterrichtet .
3
In diesen Fällen
soll  die  Frist  entsprechend  verlängert  werden,  soweit  keine 
überwiegenden   Interessen   des   Freistaats   Bayern   entgegen-
stehen .
4 .       Erfolgt   eine   Stellungnahme   des   Landtags,   so   wird   die   
Staatsregierung  diese  bei  ihrer  Entscheidung  berücksichtigen; 
dies gilt auch für Stellungnahmen, die erst nach Ablauf der in
Nr . 3 genannten Frist eingehen, soweit es nach Verfahrensstand
noch möglich ist .
5 .   
Für die beabsichtigte Kündigung eines Staatsvertrags gilt Nr . 1
entsprechend

Meine Anfrage an die Legislative nach den erforderlichen Dokumenten konnte nicht befriedigt werden. Diese Dokumente gibt es nicht. Der Ministerpräsident hat ohne die erforderlichen vorherigen Lesungen und Beratungen den Landtag und damit das Volk selbstherrlich übergangen.


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cleverle2009

Ergänzung zum vorhergehenden Beitrag:

Die Anforderung der Dokumente wurde bereits am 6. Dez. 2016 diskutiert unter
Landtag NRW: Antwort zu kl. Anfrage z. Ratifizierungsprozess des RStV (12.10.16)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21193.msg136227.html#msg136227


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K
  • Beiträge: 2.239
Preisfrage:
Wer kennt den Unterschied zwischen "unterschreiben" und "abschließen"8)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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