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Umfrage

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Autor Thema: FRAGE an den Vollzug, Ämter & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung  (Gelesen 11946 mal)

V
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Ergebnis der SWR Umfrage vom 04.02.2013 zur Akzeptanz des Rundfunkbeitrags/des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

VORLAGE:

FRAGE an den Vollzug, die Ämter, Anstalten, den Beitragsservice, die Politiker & Co.


Betr.: Freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz



Sehr geehrte Damen und Herren,

das ZDF macht Jagd nach Quote und lässt Sprüche über ein Staatsoberhaupt wie "Ziegenficker" über den Moderator Böhmermann durch den Ether sausen.

Nicht genug, der juristischer Direktor des MDR Jens-Ole Schröder spricht abfällig (kein Kavaliersdelikt) über berechtigte Beitragsverweigerung.

Der MDR hat auf sein Betreiben hin Frau Sieglinde Baumert zwei Monate lang in der Haft einsperren lassen, weil sie ihr Grundrecht auf freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz wahrgenommen hat. Erst mit der Veröffentlichung in der Presse im In- und Ausland und den Berichten bei SAT.1 und RTL ist ihm plötzlich eingefallen, dass er gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen und die Freilassung durch die Rücknahme des Haftantrags indirekt angeordnet hat.

Die Verhaftung von Frau Sieglinde Baumert mit Verletzung des Grundrechts der ungehinderten Unterrichtung durch finanzielle Teilhinderung ist erst recht kein Kavaliersdelikt. Die Verantwortlichen gehören hinter Gitter.

Kein Kavaliersdelikt ist die staatsabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten durch den Einfluss der Parteien in den öffentlich-rechtlichen Gremien, der demnächst auf 1/3 der Sitze in den Gremien reduziert wird und weiterhin Einfluss der Parteien sichert.

Die Finanzen der ö.-r. Anstalten werden durch die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) kontrolliert, deren sämtliche Mitglieder durch die Ministerpräsidenten gewählt werden.

Einen weiteren Delikt stellt die Manipulation der Umfragen zur Beeinflussung der breiten Öffentlichkeit bezüglich des Rundfunkbeitrags. Siehe dazu diese Ausführungen:

Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html

Bevor wir uns den oben geschilderten Fällen widmen und über diese Nebenthemen diskutieren, möchte ich von Ihnen die nachfolgende begründete Grundsatzfrage zuerst beantwortet wissen.


Begründung und Grundsatzfrage

Millionen Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption wollen die unerwünschte ö.-r. Quelle nicht nutzen und das knappe Geld für die eigene Unterrichtung nach Artikel 5 Grundgesetz verwenden. Eine sachgerechte Differenzierung nach Nutzern und Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Medienoption unter Berücksichtigung des besonderen Vorteils der zahlenden Gruppe gegenüber der Allgemeinheit findet entgegen den rechtsstaatlichen Prinzipien überhaupt nicht statt. Zur Gruppe der Nichtnutzer zählen auch Millionen Bürger, die aus schlichter Sorge vor Repressalien trotz Nichtnutzung weiterzahlen.

Jeden Tag wird das Medienbudget von uns Bürgern um 21 Millionen EURO von den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch gegen den Willen und entgegen dem Recht aus Artikel 5 Grundgesetz geplündert.

Jeden Tag zerstört der Rundfunkbeitrag die Vielfalt und Qualität der staatsfernen Medien, während die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme unaufhaltsam weiter sinkt. Dazu die offiziellen Stellen:

Ergebnis der SWR Umfrage vom 04.02.2013 zur Akzeptanz des Rundfunkbeitrags/öffentlich-rechtlichen Sender:
http://online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png

Zitat
Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf

"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde. (…)

Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand. (…)

Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation. (…)

Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich"

20.06.2015 - FOCUS Online:
Zitat
http://www.focus.de/finanzen/videos/widerstand-gegen-zwangsgebuehren-sie-zahlen-einfach-nicht-millionen-deutsche-verweigern-die-gez-abgabe_id_4764622.html
Mehr als vier Millionen Haushalte haben 2014 die Rundfunkgebühr einfach nicht gezahlt - ein Anstieg von 90 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der zuständige Beitragsservice kommt mit dem Mahnen kaum hinterher: Er verschickte mehr als 20 Millionen Mahnschreiben an die säumigen Zahler.

Weitere x Millionen zahlen nur aus schlichter Sorge vor Repressalien, auch wenn sie die öffentlich-rechtliche Medienoption nicht nutzen und dafür selbst gewählte Informations- und Unterhaltungsquellen bevorzugen.

Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt. Eine aufgezwungene Minderung, des ohnehin häufig knappen Medienbudgets durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung, Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verweigerte in seiner Presserklärung vom 18.03.2016 die Rechtsprechung nach geltendem Recht, in dem es die Urteile der Kollegen anderer Gerichte verkannte, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch eigene Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts ignoriert hat. Genaue Informationen zu den vielen Aspekten (Artikel 3 und  5 Grundgesetz, Belastung des Medienbudgets, Verlust der Akzeptanz, Staatsabhängigkeit, Verweigerung der Rechtsprechung nach geltendem Recht, …) vermittelt dieser Artikel eines Klägers vor dem BVerwG:

http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht
 
Frage:
Erkennen Sie das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und Lenkung durch den Rundfunkbeitrag und damit verbundenen Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen nach Artikel 5 Grundgesetz an?


Ich hoffe auf Ihre schnelle Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen
XXX


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2016, 16:24 von Viktor7«

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Die öffentlich-rechtliche Medienoption ist nichts weiter als nur eine gewöhnliche Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Eine aufgezwungene Minderung, des ohnehin häufig knappen Medienbudgets durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung, Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.
Das würde ich anders formulieren:
Zitat
Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt, sie ist von den Programmen der privaten Rundfunkveranstalter kaum noch zu unterscheiden.
Da die Finanzierung des Rundfunks untrennbar mit dem Rundfunk verbunden ist, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung eine Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche zwangsweise auferlegten Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.

Quellen:
So ist die Finanzierungsfrage untrennbar mit der Sicherung von Vielfalt durch Journalismus verknüpft“, schrieb Eumann schon Ende 2011.

Die Finanzierung des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland auf dem ...
https://books.google.de/books?id=nxzBB0HbkcwC&pg=PA46&lpg=PA46&dq=Finanzierung+des+Rundfunks+untrennbar&source=bl&ots=Sfvvf2guiS&sig=msvDZV0OOIzP3t73IOfOyVC3taA&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiE-K6i1ojMAhVJkywKHYbvAMgQ6AEIKjAD#v=onepage&q=Finanzierung%20des%20Rundfunks%20untrennbar&f=false

Gebührenprivileg und Beihilferecht: Zur Vereinbarkeit der Finanzierung des ..
https://books.google.de/books?id=waChBgAAQBAJ&pg=PA4&lpg=PA4&dq=Finanzierung+des+Rundfunks+untrennbar&source=bl&ots=6aV4SBoKya&sig=ozC-EJhcQcwjUnZOgGsRev8BC5c&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiE-K6i1ojMAhVJkywKHYbvAMgQ6AEIJDAB#v=onepage&q=Finanzierung%20des%20Rundfunks%20untrennbar&f=false


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 23:49 von Bürger«

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@Roggi,

deine leichte Umformulierung 

Zitat
Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt

gefällt mir sehr gut. Ich habe sie in die Vorlage übernommen.

Erhöhen wir den Druck auf die beteiligten Stellen, indem wir gemeinsam unser Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung einfordern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 13:57 von Viktor7«

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Für diese zielgerichtete Variante mit einer entscheidenden Frage müssen wir nicht mal wie die Franzosen auf die Straße. Es reichen schon wenige Minuten, um mehrere Adressaten aus dem Vollzug, den Ämtern, den Anstalten, dem Beitragsservice oder die Politiker mit der unbequemen Frage zu konfrontieren.

Sollten wir keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, dürften diese Stellen unsere Entschlossenheit bei den Rückfragen und der Verteidigung der finanziell uneingeschränkten Medienwahl nach Artikel 5 Grundgesetz zu spüren bekommen.

Vollständiges Anschreiben:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18366.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 20:59 von Viktor7«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@Roggi,
deine leichte Umformulierung
Zitat
Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt
gefällt mir sehr gut. Ich habe sie in die Vorlage übernommen.

Ich finde auch die weiteren Formulierungsvorschläge gut und "eingängig"... ;)

Zitat
[...] sie ist von den Programmen der privaten Rundfunkveranstalter kaum noch zu unterscheiden.
Da die Finanzierung des Rundfunks untrennbar mit dem Rundfunk verbunden ist, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung eine Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche zwangsweise auferlegten Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar. [...]


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@Bürger,

ich möchte das Gespräch explizit nicht auf die Programminhalte und deren Vergleich lenken. Selbst bei völlig unterschiedlichen oder identischen Programminhalten möchte ich die Wahl der Quelle haben.

Natürlich darf jeder dem eigenen Schreiben seine persönlichen Note verleihen.


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@Bürger,

ich möchte das Gespräch explizit nicht auf die Programminhalte und deren Vergleich lenken. Selbst bei völlig unterschiedlichen oder identischen Programminhalten möchte ich die Wahl der Quelle haben.
Ich lenke den Augenmerk nicht nur auf die vergleichbaren Programme der öffentlichen und privaten Sender, sondern stelle auch heraus, dass das Medienbudget nicht gehindert werden darf und liefere dazu ein gerichtsfestes Argument. Denn die Finanzierung des örR ist untrennbar mit diesem verbunden, dazu gibt es reichlich Gerichtsurteile. Dementsprechend ist auch mein Medienbudget untrennbar mit dem Medium meiner Wahl verbunden. Ein ausgeschöpftes Medienbudget verhindert eine Wahlmöglichkeit. Ohne Wahlmöglichkeit wird mir das zwangsfinanzierte Medium gleichermaßen aufgezwungen, so wie mir dessen Finanzierung aufgezwungen wird.


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ich möchte das Gespräch explizit nicht auf die Programminhalte und deren Vergleich lenken. Selbst bei völlig unterschiedlichen oder identischen Programminhalten möchte ich die Wahl der Quelle haben.
Ich lenke den Augenmerk nicht nur auf die vergleichbaren Programme der öffentlichen und privaten Sender, …

Unter Umständen übersehen:

Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt, sie ist von den Programmen der privaten Rundfunkveranstalter kaum noch zu unterscheiden.

Im Übrigen ist eine Diskussion über verschickte persönliche Schreiben und die Antworten auf diese wesentlich zielgerichteter. Die eingehenden Antworten zeigen uns, in welche Richtung die weitere Argumentation bei den Anfragen gestaltet werden muss.


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Eine weitere Idee ist mir soeben in den Sinn gekommen. Wir könnten zusätzlich zu unseren Bemühungen noch die Zeitungen durch Kontaktaufnahme dazu bewegen, die begründete Frage des Eingangsbeitrags an den Vollzug, die Ämter, Anstalten, den Beitragsservice, die Politiker & Co. zu stellen. Die Antwort dürfte einen interessanten Artikel für die Leser der Zeitung nach sich ziehen.

Außerdem habe ich zu dem Thema eine Umfrage hinzugefügt. Auf diese Weise bekommen wir eine Einschätzung zur ausstehenden Antworten.


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Unsere Meinungen und Fragen gehören außerhalb des Forums an die richtige Adresse herangetragen. Den Tatsachenverdrehern und deren Helfern muss ein starker Gegenwind ins Gesicht schlagen, damit sie ihr Unwesen nicht unbemerkt weitertreiben können.

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
MDR Zuschauerservice
04360 Leipzig
Tel.: 0341-3 00 96 96
Fax: 0341-3 00 65 37
Internet: www.mdr.de
E-Mail: zuschauerservice@mdr.de

...

VORLAGE:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18366.0.html


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Die Grundsatzfrage zur Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung hat es in sich und jagt den Anstalten, Politikern, dem Vollzug & Co. Schweißperlen auf die Stirn. Sie wissen ganz genau, wie die logische Antwort auf die einzige Frage lauten muss.

Mit unserer Hartnäckigkeit können wir sie dazu zwingen und unsere Freiheit von der finanziell aufgedrängten öffentlich-(un)rechtlichen Medien-Option erlangen.

Wer schließt sich der Fragerunde noch an und verstärkt gemeinsam die Druckkraft?

Packen wir es an!


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Die Vorlage wurde von mir erweitert und steht jedem zur freier Verfügung.


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Zitat
An: "petitionsausschuss@landtag.nrw.de" <petitionsausschuss@landtag.nrw.de>
Gesendet: 9:54 Samstag, 7.Mai 2016
Betreff: Petition I.3/16-P-2016-XXXX-00 - Ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 Grundgesetz - Finanzielle Teilhinderung durch den ö.-r. Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Frau X, Sehr geehrte Frau Y,

könnten Sie mir bitte mitteilen, wann der Petitionsausschuss bezüglich der einzigen überschaubaren Frage zum Artikel 5 Grundgesetz und der finanziellen Teilhinderung durch den ö.-r. Rundfunkbeitrag beraten wird? Wurde in der Sache bereits etwas Substanzielles unternommen?

Freundliche Grüße und schönes WE

Die nicht öffentliche Petition ist bereits am 10.02.2016 beim Landtag NRW eingegangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2016, 10:56 von maxkraft24«

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So arbeiten die Politiker gegen uns Bürger.

Nach 5 Monaten Überlegungszeit teilt die Präsidentin des Landtags NRW in wenigen Zeilen sinngemäß mit: der Petitionsausschuss kann die einzige Frage zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag nicht beantworten. Sie stehen offensichtlich nicht zu den Grundrechten, dafür halten sie überschwängliche Reden über die Demokratie und den Schutz der Grundrechte. Wenn es darauf ankommt dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen, verordnen sie sich ein berechnendes Schweigen.

Glaubt jemand, dass Politiker Entscheidungen im Sinne der Bürger treffen? Wie lange noch lassen wir uns das noch gefallen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2016, 22:42 von Viktor7«

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So arbeiten die Politiker gegen uns Bürger.

Nach 5 Monaten Überlegungszeit teilt die Präsidentin des Landtags NRW in wenigen Zeilen sinngemäß mit: der Petitionsausschuss kann die einzige Frage zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag nicht beantworten. Sie stehen offensichtlich nicht zu den Grundrechten, dafür halten sie überschwängliche Reden über die Demokratie und den Schutz der Grundrechte. Wenn es darauf ankommt dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen, verordnen sie sich ein berechnendes Schweigen.

Glaubt jemand, dass Politiker Entscheidungen im Sinne der Bürger treffen? Wie lange noch lassen wir uns das noch gefallen?

Die Sitzung am 28.06.2016 war nicht mal öffentlich:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.3/Sprechstunden_%26_Aktuelles.jsp

Zitat
Sitzungstermine

31.05.2016
28.06.2016
02.08.2016

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.


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