Ergebnis der SWR Umfrage vom 04.02.2013 zur Akzeptanz des Rundfunkbeitrags/des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
VORLAGE:FRAGE an den Vollzug, die Ämter, Anstalten, den Beitragsservice, die Politiker & Co.
Betr.: Freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 GrundgesetzSehr geehrte Damen und Herren,
das ZDF macht Jagd nach Quote und lässt Sprüche über ein Staatsoberhaupt wie "Ziegenficker" über den Moderator Böhmermann durch den Ether sausen.
Nicht genug, der juristischer Direktor des MDR Jens-Ole Schröder spricht abfällig (kein Kavaliersdelikt) über berechtigte Beitragsverweigerung.
Der MDR hat auf sein Betreiben hin Frau Sieglinde Baumert zwei Monate lang in der Haft einsperren lassen, weil sie ihr Grundrecht auf freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz wahrgenommen hat. Erst mit der Veröffentlichung in der Presse im In- und Ausland und den Berichten bei SAT.1 und RTL ist ihm plötzlich eingefallen, dass er gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen und die Freilassung durch die Rücknahme des Haftantrags indirekt angeordnet hat.
Die Verhaftung von Frau Sieglinde Baumert mit Verletzung des Grundrechts der ungehinderten Unterrichtung durch finanzielle Teilhinderung ist erst recht kein Kavaliersdelikt. Die Verantwortlichen gehören hinter Gitter.
Kein Kavaliersdelikt ist die staatsabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten durch den Einfluss der Parteien in den öffentlich-rechtlichen Gremien, der demnächst auf 1/3 der Sitze in den Gremien reduziert wird und weiterhin Einfluss der Parteien sichert.
Die Finanzen der ö.-r. Anstalten werden durch die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) kontrolliert, deren sämtliche Mitglieder durch die Ministerpräsidenten gewählt werden.
Einen weiteren Delikt stellt die Manipulation der Umfragen zur Beeinflussung der breiten Öffentlichkeit bezüglich des Rundfunkbeitrags. Siehe dazu diese Ausführungen:
Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.htmlBevor wir uns den oben geschilderten Fällen widmen und über diese Nebenthemen diskutieren, möchte ich von Ihnen die nachfolgende begründete Grundsatzfrage zuerst beantwortet wissen.
Begründung und GrundsatzfrageMillionen Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption wollen die unerwünschte ö.-r. Quelle nicht nutzen und das knappe Geld für die eigene Unterrichtung nach Artikel 5 Grundgesetz verwenden. Eine sachgerechte Differenzierung nach Nutzern und Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Medienoption unter Berücksichtigung des besonderen Vorteils der zahlenden Gruppe gegenüber der Allgemeinheit findet entgegen den rechtsstaatlichen Prinzipien überhaupt nicht statt. Zur Gruppe der Nichtnutzer zählen auch Millionen Bürger, die aus schlichter Sorge vor Repressalien trotz Nichtnutzung weiterzahlen.
Jeden Tag wird das Medienbudget von uns Bürgern um 21 Millionen EURO von den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch gegen den Willen und entgegen dem Recht aus Artikel 5 Grundgesetz geplündert.
Jeden Tag zerstört der Rundfunkbeitrag die Vielfalt und Qualität der staatsfernen Medien, während die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme unaufhaltsam weiter sinkt. Dazu die offiziellen Stellen:
Ergebnis der SWR Umfrage vom 04.02.2013 zur Akzeptanz des Rundfunkbeitrags/öffentlich-rechtlichen Sender:
http://online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde. (…)
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand. (…)
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation. (…)
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich"
20.06.2015 - FOCUS Online:
http://www.focus.de/finanzen/videos/widerstand-gegen-zwangsgebuehren-sie-zahlen-einfach-nicht-millionen-deutsche-verweigern-die-gez-abgabe_id_4764622.html
Mehr als vier Millionen Haushalte haben 2014 die Rundfunkgebühr einfach nicht gezahlt - ein Anstieg von 90 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der zuständige Beitragsservice kommt mit dem Mahnen kaum hinterher: Er verschickte mehr als 20 Millionen Mahnschreiben an die säumigen Zahler.
Weitere x Millionen zahlen nur aus schlichter Sorge vor Repressalien, auch wenn sie die öffentlich-rechtliche Medienoption nicht nutzen und dafür selbst gewählte Informations- und Unterhaltungsquellen bevorzugen.
Die öffentlich-rechtliche Medienoption hat sich zu einer gewöhnlichen Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten entwickelt. Eine aufgezwungene Minderung, des ohnehin häufig knappen Medienbudgets durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung, Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verweigerte in seiner Presserklärung vom 18.03.2016 die Rechtsprechung nach geltendem Recht, in dem es die Urteile der Kollegen anderer Gerichte verkannte, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch eigene Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts ignoriert hat. Genaue Informationen zu den vielen Aspekten (Artikel 3 und 5 Grundgesetz, Belastung des Medienbudgets, Verlust der Akzeptanz, Staatsabhängigkeit, Verweigerung der Rechtsprechung nach geltendem Recht, …) vermittelt dieser Artikel eines Klägers vor dem BVerwG:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht Frage:Erkennen Sie das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und Lenkung durch den Rundfunkbeitrag und damit verbundenen Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen nach Artikel 5 Grundgesetz an?Ich hoffe auf Ihre schnelle Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen
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