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Autor Thema: FDP-Anfrage: Fungierte die Stadtverwaltung als Vollstreckungsbehörde für die GEZ  (Gelesen 10530 mal)

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Thüringer Allgemeine, 06.04.2016

Nordhäuser FDP-Stadtratsfraktion:
Hat die Stadtverwaltung als Vollstreckungsbehörde für die GEZ fungiert?


Zitat
Nordhausen. Die Fraktion der FDP/Für Nordhausen erbittet Auskunft über mehrere Sachverhalte. Hier die Fragen an den Stadtrat im Wortlaut:

1. Hat die Stadtverwaltung Nordhausen in den vergangenen 5 Jahren als Vollstreckungsbehörde für die GEZ bzw. den Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio fungiert bzw. wurde sie von den vorgenannten dazu beauftragt?

2. In welcher Höhe lagen die Kosten für die Stadtverwaltung für diese Tätigkeit in den vergangenen 5 Jahren?

3. Wurden diese Kosten der GEZ bzw. dem Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio in Rechnung gestellt und sind diese Kosten ausgeglichen worden?

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage fungierte die Stadt als Vollstreckungsbehörde für die GEZ bzw. den Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio? (gemeint ist nicht der Rundfunkstaatsvertrag)

Weiterlesen auf:
http://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/politik/detail/-/specific/Nordhaeuser-FDP-Stadtratsfraktion-Hat-die-Stadtverwaltung-als-Vollstreckungsbeh-2078178333


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Die Antwort auf Frage 4 dürfte interessant werden. Das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Thüringen gilt nämlich (wie in den meisten Bundesländern) nicht für den "Thüringer Rundfunk" (und nur der hat Verwaltungskompetenz über Thüringer Bürger). Zwar wenden einige Verwaltungsgerichte in solchen Fällen das Landes-Verfahrensgesetz analog an. Aber das dürfte für einen Freiheitsentzug wie bei Baumert etwas dürftig sein (Art. 104 GG).



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Da bin ich aber sehr auf die Antworten gespannt >:D


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                                                Curt Goetz

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Ich glaube nicht, dass Frage 4 auf das Verwaltungsgesetz abzielt sondern eher auf den Beitragsservice als nicht rechtsfähige Organisation und damit Nicht Behörde und der damit zusammenhängenden Amtshilfe für ein Nicht Amt.

Art 35 GG (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
Selbst Landesbehörden sind ja Stellen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung wahrnehmen. Wie zB die Landesfinanzbehörden die Steuern (staatliche Kompetenz) "verwalten"

Genau das wird ja schon in vielen anderen threads hier diskutiert. Weder LRA noch BS erfüllen Aufgaben staatlicher Verwaltung. Und sind daher keine Behörden.

So auch die Aussage des Justiziar des SWR, Dr. Hermann Eicher:
Zitat
"Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."
Nachzulesen unter Punkt 3
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html

Da der BS nicht verklagt werden kann, erfüllt dieser auch nicht die Anforderungen einer Behörde, da man gegen ihn keine Rechtsmittel einlegen kann.


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Eine Anmerkung:
Zitat
Zwar wenden einige Verwaltungsgerichte in solchen Fällen das Landes-Verfahrensgesetz analog an.
Was die Verwaltungsgerichte beschließen/urteilen ist mehr als merkwürdig. Die Anwendung des Landes-Verfahrensgesetzes läuft nur in eine Richtung. Es wird angenommen, dass für LRA in Beitragssachen das Landes-Verfahrensgesetz Anwendung findet. Gut. Sei es so. Dann will man Dokumente der Stellen sehen, die in Beitragsfragen involviert sind. Man kriegt aber keine Dokumente. Begründung der LRA: die Dokumente sind intern und regeln die Fragen des operativen Geschäfts. Punkt.

Wenn LRA vollstrecken will, dann soll sie als Behörde behandelt werden.
Wenn im Gegenzug die vollstreckte Person die Dokumente zu diesem Fall fordert, dann tritt LRA plötzlich als Rundfunkanstalt mit Betriebsgeheimnissen auf.


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Es können keine Dokumente egal ob öffentlich oder intern Rechtsverbindlichkeit haben, wenn sie gegen Gesetze und höherrangiges Recht verstoßen. Vielleicht halten sie die deswegen geheim aber das nutzt ja nix denn die anderen Gesetze sind ja öffentlich zugänglich.
In den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder sind die LRA ausgenommen. In Berlin zB in § 2 Abs 4.


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Weder LRA noch BS erfüllen Aufgaben staatlicher Verwaltung. Und sind daher keine Behörden.

Ich hatte schon mehrfach darauf verwiesen, dass die Gerichte dies bislang offenkundig anders bewerten und verweise daher nochmals auf die Ausführungen u.a. unter
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg116281.html#msg116281
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg116973.html#msg116973
Die "Ausnahme" im VwVfG-NRW (wie auch in allen(?) anderen LANDes-VwVfG:
Zitat
§ 2 (Fn 14) Ausnahmen vom Anwendungsbereich
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120031009100236151#det307784

(1) Dieses Gesetz gilt NICHT für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des WESTDEUTSCHEN RUNDFUNKS Köln.
wird von den Gerichten regelmäßig dahingehend ausgelegt, dass sich diese Ausnahme NUR(!)
Zitat
[...] auf den KERNbereich der RUNDFUNKFREIHEIT bezieht, in dem Rundfunk in Unabhängigkeit und Staatsfeme gewährleistet ist, NICHT aber auf Bereiche, in denen die Rundfunkanstalt - wie hier bei der Beitragserhebung - typische VERWALTUNGstätigkeit ausübt [...]
siehe u.a. unter
Klage VG Leipzig (Einzelrichter) 1 K 2372/14 in Verbindung mit 1 K 1242/15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17714.msg116143.html#msg116143

So lange die Rundfunkanstalten im Bereich ihrer "VERWALTUNGstätigkeit" des Beitragseinzugs als "Behörden i.S.d. VERWALTUNGsverfahrensgesetze der Länder" eingestuft werden, müsste wohl genau diese Einstufung juristisch fundiert angefochten werden - d.h. auch hier wieder die zugrundeliegenden Gesetze als solches angegriffen werden.


Daher ACHTUNG:
Mit einer bloßen Erklärung der "Nichtigkeit" dieser Festlegungen kommt man (leider) nicht weit.
Insbesondere sollte diese Sichtweise nicht dazu verleiten, allen Schriftverkehr zu ignorieren, da dies unweigerlich zur Zwangsvollstreckung führt und nichts an der Problematik an sich ändert.

Stattdessen sollten genau diese Einwände bzgl. der fragwürdigen Rechtsgrundlagen bereits in den Widersprüchen und später in den Klagen gegen die originären FestsetzungsBESCHEIDe ausführlich geltend gemacht werden.



So auch die Aussage des Justiziar des SWR, Dr. Hermann Eicher:
Zitat
"Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."
Nachzulesen unter Punkt 3
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html

Auch hier noch mal VORSICHT:
Bevor diese ledigliche Aussage von SWR-Justitiar Eicher "hoffnungsweckende Tatsache" interpretiert/ hingestellt und weiterverbreitet wird, müsste diese erst noch tatsächlich auch gerichtsverwertbar begründet werden - und zwar am besten durch denjenigen, der diese Aussage getroffen hat - also SWR-Justitiar Eicher persönlich. Dazu bedürfte es einer sachlichen Anfrage.
Bis von dort keine fundierte Begründung der Aussage vorliegt, ist und bleibt diese Aussage ohne weitere rechtliche Relevanz.

Näheres bitte erlesen und diskutieren unter
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg119922.html#msg119922


Bitte im Forum nicht irgendwelche nicht näher belegten Äußerungen gleich als Tatsachen verbreiten.
Danke für die Berücksichtigung.


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Ja das ist ja klar. Es ist ärgerlich, dass die Gerichte sich nicht an Gesetze halten. Dennoch ist es ein Fakt, dass keine Aufgaben staatlicher Verwaltung ausgeführt werden.

Das mit dem Justitiar sehe ich anders. Wenn ein Justitiar diese Aussage als Richtigstellung auf einen Zeitungsbericht, auf der Seite seiner Rundfunkanstalt veröffentlicht und dieser Jahre lang dort veröffentlicht wird, dann ist das eine offizielle Stellungnahme.


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Es stellt sich vielmehr die Frage, warum das überhaupt noch disskutiert wird. Denn dass BS keine Behörde ist, ist klar. Bei den anderen "Anstalten" weiß ich es nicht, aber der WDR ist auch keine Behörde. Es ist eher zu fragen, wie können die sich ohne Folgen als Behörden ausgeben und alle anderen Stellen (hier tatsächliche Behörden wie Finanzamt oder Städte) folgen dem einfach so. Noch nicht mal hinterfragt wird von denen. Es ist also anzunehmen dass salopp gesagt "alle unter einer Decke stecken" Und Justiz deckt auch noch, wie all die abgewiesenen Anzeigen zeigen.


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Irgendwo wurde hier schon mal gesagt, dass eine FA Mitarbeiterin bei einem Telefonat (im Falle Berlin) geäußert hätte, dass eine Anweisung des Berliner Senats vorläge, die Vollstreckungen durchzuführen.
Also jene Stelle die auch den Staatsvertrag unterschrieben und transformiert hat.
Diese ist den eigenen Landesfinanzbehörden vorgesetzt und damit Weisungsberechtigt.

Ich las auch, dass nach einer Beschwerde des WDR wegen der Verweigerung von Vollstreckungen für den Beitragsservice die Stad Dortmund vom Innenministerium dazu angewiesen wurde „dass die Kommunen für die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkgebühren zuständig sind.“

Ich denke ohne diese Anweisungen und Erlasse, würden sich viele Stellen der Vollstreckung verweigern.

http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/GEZ-macht-Aerger-Schwarzseher-koennten-die-Stadt-Geld-kosten;art930,1633718

und ganz am Ende:

http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44137-Dortmund~/Zwangsvollstreckung-Rundfunkgebuehr-Stadt-zahlt-bei-Schwarzsehern-drauf;art930,2943098

Ich gehe davon aus, dass diese Anweisungen auch anderswo erteilt wurden.

Man kann es drehen und wenden wie man will, unser Ansprech"PARTNER" ist die Politik.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2016, 20:36 von alexparty«
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Jene Länder und Kommunen, die pro ÖRR agieren und(!) zeitgleichen gegen die eigenen nicht pro ÖRR eingestellten Bürger, begeben sich hier auf europäisches Glatteis.

Ich darf 1x mehr auf europäisches Recht hinweisen und damit auf jene neue, aktuelle EU-Verordnung zum Beihilferecht, wie sie verlinkt worden ist im Thema
Ein kleiner Ausflug zum Europarecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.0.html

Die bisherigen Urteile des EuGH wurden in einer noch intensiveren Variante in europäisches Recht gegossen, da aus einer bestehenden, aber geänderten Beihilfe grundsätzlich eine neue, meldepflichtige Beihilfe wird.

Da eine Verordnung im Gegensatz zur Richtlinie unmittelbare Geltung hat, können sich hier die Länder auch nicht mehr auf den Bund berufen, der da etwas nicht umgesetzt hätte; die Länder sind vielmehr selbst dafür verantwortlich, europäisches Recht zu realisieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2016, 23:52 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Weitere Diskussion u.a. unter
FDP-Anfrage: gesetzlichen Grundlage der Stadt als Vollstreckungsbehörde für BS
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19934.0.html


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