Dass diese "Antwort" keine rechtkräftige Abhilfe gegenüber dem eingelegten Widerspruch darstellt, ist mannigfaltig im Forum nachzulesen - zu finden u.a. über die
Suchfunktion mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
"Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag" - so u.a. auch unter
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422Da hier die hervorzuhebende Konstellation einer beantragten, jedoch offenkundig
nicht bearbeiteten Befreiung aufgrund ALG2 das Hauptproblem zu sein scheint, sollte Person A sich auch vermutlich am besten hauptsächlich
darauf konzentrieren.
ARD-ZDF-GEZ teilen in ihrem "Antwort-Schreiben" ja auch eindeutig mit:
Gleichzeitig geben Sie an, seit 01.12.2014 Ihre Bescheide vom Arbeitsamt immer (wie auch diesmal). Uns liegen keine Anträge oder Bescheide über Arbeitslosengelt II vor.
Ein früherer Beginn der Befreiung ist möglich, wenn Sie uns den Zugang des früheren Antrags belegen. Bitte berücksichtigen Sie: Im Zweifel trägt der Antragsteller die Beweislast, dass sen Antrag bei uns eingegangen ist. Dies ist z.B. durch Versenden des Antrags per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein möglich.
Sobald uns der Nachweis über den Zugang des Antrags vorliegt, werden wir den Sachverhalt selbstverständlich erneut prüfen.
Ja, dieses unzumutbare Prozedere der Befreiung ist eine bodenlose Unverschämntheit des Gesetzgebers, da damit trotz Erfüllung eines "Befreiungstatbestands" dem Antragsteller Kosten für eine
nachweisliche Antragstellung aufgebürdet werden - oder anders ausgedrückt:
Der Antrag, sich befreien zu lassen, kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch noch GELD!!!!!
(Hinweis: per FAX mit Sendeprotokoll dürfte i.d.R. günstiger und vor allem auch am ehesten fristwahrend sein.)Probleme dieser Art scheint es
nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art
nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385Person A könnte also ggf. gut beraten sein
- auf diese eher rechtsunverbindliche Antwort von ARD-ZDF-GEZ zu
reagieren- nochmals explizit den ursprünglichen
Versand der Original-Befreiungsunterlagen zu bekräftigen- am besten
nochmals alles komplett in Kopie beizufügen
und sich in diesem Zusammenhang auf
-
mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen zu berufen - hier also wohl die Großeltern von Person A.
Um hier nicht seitens ARD-ZDF-GEZ in ein endloses HickHack verwickelt zu werden, würde eine Person B vermutlich auch nicht zu zimperlich, wenn auch sachlich, die
unverzügliche Erledigung der nun schon
seit Monaten vorliegenden Befreiungsanträge fordern.
Es ist
unzumutbar, wie hier mit den kostbaren Ressourcen der sog. "Beitragspflichtigen", die noch dazu
alle Befreiungstatbestände erfüllen, umgegangen wird und mit welcher Nachlässigkeit hier offiizielle Unterlagen behandelt werden.
Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, würde eine Person B sich auch nicht scheuen, sich in diesem Zusammenhang auch
direkt an die Intendanz der jeweiligen Rundfunkanstalt zu wenden.
Alle Schreiben an Intendanz, Rundfunkanstalt, "Beitragsservice" jeweils in Kopie zur Kenntnis der anderen.
Alles vorab per Fax mit Sendeprotokoll.
Die wollen es nicht anders
Weitere ähnliche Threads zum Thema Befreiung mit weiteren Anregungen, wie gegenüber ARD-ZDF-GEZ argumentiert werden könnte, u.a. unter
Erfolgreicher Widerspruch gegen Beitragsservice in Bafögangelegenheitenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15323.0.htmlFestsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14991.0.htmlEine Reaktion auf das jetzige Schreben soll bereits verhindern, dass - sofern eine Klage aus Kostengründen angestrebt wird - irgendwann eine Vollstreckung angeleiert wird, trotz der erfolgten Befreiungsanträge...
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...