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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch oder doch nicht?! ALG2-Befreiung nicht bearbeitet?!  (Gelesen 3936 mal)

F
  • Beiträge: 7
Hallo

zuerst zu Person A: Sie ist 21 jahre alt und wohnt seit 12.2014 alleine und ist deswegen ALG2-Bezieher.
Sie hatte in der Zeit eine Ausbildung, die aber leider nichts war. Also ALG2-Bezieher seit 12.2014 bis heute - außer 1-2 Monate.

Person A hat, seit sie alleine wohnt, immer ihre Befreiung der Behörde A zugesendet. Hat aber noch niiiiiieee Post von den lieben Leuten bekommen. Aber immer wenn Person A einen neuen Bewilligungszeitraum bekommen hat, hat sie die Befreiung hingeschickt. Dies hat sie  immer zusammen mit ihren Großeltern per Post geschickt. (Person A´s Großeltern haben ihm bei vielen mit dem Amt geholfen 1. als Zeugen 2. weil man mit 21 Jahren da noch relativ wenig durchblickt.)

jaaa... dann kam am 7.12.2015 ein Festsetzungsbescheid der GEZ !!???
Person A wusste gar nicht was los war usw. sie hat dann direkt mal im Internet geschaut und hat einen Widerspruch fertig gemacht und per Einschreiben zur lieben Behörde A geschickt.

Zitat
27.12.15

Damen und Herren!

Hiermit widerspreche ich Ihrem Festsetzungsbescheid, datiert auf den 1.12.15.

Der bei mir am 7.12.15 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam. Ferner enthält er formelle Mängel, die ihn ebenfalls unwirksam machen.

Ich kann mir den Zwangsbeitrag nicht leisten. Er beschränkt meine finanziellen Möglichkeiten, von mir bevorzugte Medien oder einen eigenen Internetanschluss zu beschaffen.

Zumal habe ich ihnen seit dem 1.12.14 immer meine Befreiung des Jobcenters als Alg2 Empfänger zukommen lassen (wie auch diesmal).

Im Bescheid sind nur die Kontaktdaten des "Beitragsservice" angegeben, abgesehen von der Postanschrift nicht die der zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom "Beitragsservice" und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der "Beitragsservice" nicht befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag "umgehend" zu zahlen. Der mir zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam.

Der Satz "Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.

Es stellt sich die Frage, was den "Beitragsservice" dazu veranlasst, auf die Praktiken unseriöser Firmen zurückzugreifen.

Im Beitragsbescheid wird neben den monatlichen Zwangsbeiträgen ein "Säumniszuschlag" von 8 Euro in Rechnung gestellt. Vor der Zusendung eines Beitragsbescheids besteht keinerlei Zahlungsverpflichtung, folglich kann auch keine Säumnis entstanden sein. Dieser Säumniszuschlag ist juristisch unhaltbar.

Darüber hinaus ist der Bescheid aus mehreren Gründen rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt. Zum einen handelt es sich bei den "Beiträgen" um eine Zwecksteuer, wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen. Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Dies verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG. Gemäß GG 105 2a gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern.

Ebenfalls betroffen ist die Informationsfreiheit nach Artikel 5 GG, aufgrund derer ich auch ein Recht habe, Medien NICHT zu nutzen. Auch berührt ist meine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 GG.

Ihnen von mir gestellte Fragen sowie zugeschickte Unterlagen wurden mehrfach ignoriert oder nachweislich falsch beantwortet. Am Telefon wurde auch einfach aufgelegt. Service??

Außerdem stelle ich hiermit einen
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten! Sowie ich ihnen immer meine Befreiung zugeschickt habe.

Ich behalte mir weiteren Rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen


Heute geht Person A an den Briefkasten und hat endlich "Antwort" vom Beitragsservice, falls man das so nennen kann.

Wie soll sich Person A weiter verhalten?
Es ist ja keine Ablehnung oder sonst etwas?

Wie können die einem echt sagen, sie antworten nicht mehr? Mal ehrlich, wer sind die denn?

Dann zur Post:
Person A hat nur den Widerspruch per Einschreiben geschickt - die Sachen davor mit beiden Großeltern per normaler Post geschickt, da sie null Erfahrung mit der Behörde A hatte bis jetzt und davon ausging, dass die Post normal ankommt und bearbeitet wird.

Auch wenn Person A nicht beweisen kann, dass sie es hingeschickt hat, ist es ja aber eine beweisbare Tatsache, dass sie in dem Zeitraum ALG2-Empfänger war. Kein Problem zu beweisen und es sind ja im Prinzip auch zwei Zeugen da, dass Person A immer alles hingeschickt hat.

Wo ist die Bestätigung der Behörde A für die Post?
Person A hat vor dem Festsetzungsbescheid keine Post bekommen... nichts? Wo ist ihr Beweis?

Weitere Tipps...?
Was kann Person A machen...?
Hat Person A was falsch gemacht?

Schon mal vielen Dank.


Edit "Bürger":
Orthografie, Groß-/Kleinschreibung und Satzzeichen im Gröbsten ausnahmsweise angepasst.
Bitte gem. den Foren-Regeln auf normale deutsche Rechtschreibung usw. achten. Dies dient der Lesbarkeit, Erfassbarkeit und somit auch der zielgerichteteren Diskussion.
Außerdem noch bearbeitete Dokumente angehängt.
Außerdem noch Betreff präzisiert, denn hier geht es offenkundig um nicht bearbeitete Befreiungsanträge aufgrund ALG2. Solche wichtigen Infos gehören in den Betreff eines Threads, damit die zu diskutierende Problematik deutlich wird!
PS: "Widerspruch" schreibt sich mit "i" und nicht mit "ie"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 18:36 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dass diese "Antwort" keine rechtkräftige Abhilfe gegenüber dem eingelegten Widerspruch darstellt, ist mannigfaltig im Forum nachzulesen - zu finden u.a. über die Suchfunktion mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag" - so u.a. auch unter

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422


Da hier die hervorzuhebende Konstellation einer beantragten, jedoch offenkundig nicht bearbeiteten Befreiung aufgrund ALG2 das Hauptproblem zu sein scheint, sollte Person A sich auch vermutlich am besten hauptsächlich darauf konzentrieren.

ARD-ZDF-GEZ teilen in ihrem "Antwort-Schreiben" ja auch eindeutig mit:
Zitat
Gleichzeitig geben Sie an, seit 01.12.2014 Ihre Bescheide vom Arbeitsamt immer (wie auch diesmal). Uns liegen keine Anträge oder Bescheide über Arbeitslosengelt II vor.

Ein früherer Beginn der Befreiung ist möglich, wenn Sie uns den Zugang des früheren Antrags belegen. Bitte berücksichtigen Sie: Im Zweifel trägt der Antragsteller die Beweislast, dass sen Antrag bei uns eingegangen ist. Dies ist z.B. durch Versenden des Antrags per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein möglich.

Sobald uns der Nachweis über den Zugang des Antrags vorliegt, werden wir den Sachverhalt selbstverständlich erneut prüfen.

Ja, dieses unzumutbare Prozedere der Befreiung ist eine bodenlose Unverschämntheit des Gesetzgebers, da damit trotz Erfüllung eines "Befreiungstatbestands" dem Antragsteller Kosten für eine nachweisliche Antragstellung aufgebürdet werden - oder anders ausgedrückt:
Der Antrag, sich befreien zu lassen, kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch noch GELD!!!!!
(Hinweis: per FAX mit Sendeprotokoll dürfte i.d.R. günstiger und vor allem auch am ehesten fristwahrend sein.)

Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person A könnte also ggf. gut beraten sein
- auf diese eher rechtsunverbindliche Antwort von ARD-ZDF-GEZ zu reagieren
- nochmals explizit den ursprünglichen Versand der Original-Befreiungsunterlagen zu bekräftigen
- am besten nochmals alles komplett in Kopie beizufügen
und sich in diesem Zusammenhang auf
- mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen zu berufen - hier also wohl die Großeltern von Person A.

Um hier nicht seitens ARD-ZDF-GEZ in ein endloses HickHack verwickelt zu werden, würde eine Person B vermutlich auch nicht zu zimperlich, wenn auch sachlich, die unverzügliche Erledigung der nun schon seit Monaten vorliegenden Befreiungsanträge fordern.
Es ist unzumutbar, wie hier mit den kostbaren Ressourcen der sog. "Beitragspflichtigen", die noch dazu alle Befreiungstatbestände erfüllen, umgegangen wird und mit welcher Nachlässigkeit hier offiizielle Unterlagen behandelt werden.

Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, würde eine Person B sich auch nicht scheuen, sich in diesem Zusammenhang auch direkt an die Intendanz der jeweiligen Rundfunkanstalt zu wenden.
Alle Schreiben an Intendanz, Rundfunkanstalt, "Beitragsservice" jeweils in Kopie zur Kenntnis der anderen.
Alles vorab per Fax mit Sendeprotokoll.
Die wollen es nicht anders


Weitere ähnliche Threads zum Thema Befreiung mit weiteren Anregungen, wie gegenüber ARD-ZDF-GEZ argumentiert werden könnte, u.a. unter

Erfolgreicher Widerspruch gegen Beitragsservice in Bafögangelegenheiten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15323.0.html

Festsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14991.0.html


Eine Reaktion auf das jetzige Schreben soll bereits verhindern, dass - sofern eine Klage aus Kostengründen angestrebt wird - irgendwann eine Vollstreckung angeleiert wird, trotz der erfolgten Befreiungsanträge...
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144



ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...


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F
  • Beiträge: 7
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!!!!!!! :) :) :) :)

Person A hat jetzt mal einen Widerspruch fertig gemacht. Bitte mal drüber fliegen.
Wenn es manchmal etwas unsachlich ist - tut mir leid, aber es ist echt die größte Unverschämtheit was die sich erlauben. >:( >:( >:( >:(

Zitat
Damen und Herren!                                             14.02.2016

bzgl. Ihres Schreibens vom 09.02.2016 stelle ich hiermit fest, dass dieses keineswegs als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist, auch wenn Sie dies mit Ihrer Formulierung
"Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an."
gern suggerieren möchten und fordere hiermit den im Widerspruchsverfahren mir selbstverständlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ein.
Anbei übersende ich ihnen ERNEUT!!!! meine Alg2 Befreiungen.
Ich habe ihnen seit dem 12.2014 immer meine Befreiungen per Post mit jeweils zwei Zeugen zugeschickt.(Wie auch diesmal!!!!!!!!!)
Ich habe es nicht für nötig befunden meine Befreiung der Beiträge kostenpflichtig an sie zu senden da die "normale" Post immer ankommt.
Ich habe jede Befreiung jeweils  mit zwei Zeugen per Post geschickt.
Weiterhin ändert dies nichts an meinem Leistungsbezug und dem Leistungszeitraum der nachweißbar ist!!!!nur von ihnen nicht bearbeitet/angenommen wurde.
Auch sie sprechen von vorhergehender Post.Leider habe ich bis auf den Festsetzungsbescheid vom 01.12.2015 nie von ihnen Post bekommen oder eine bestätigung meiner Befreiung.Wo ist ihr Nachweiß??
Über eine Kopie der Nachweiße bitte ich ausdrücklich!!!!

Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
Sollte nicht innerhalb einer angemessenen Frist über meinen Widerspruch entschieden werden, werde ich direkt Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Vorsorglich weise ich Sie hiermit auch darauf hin, dass ich etwaige Vollstreckungsversuche Ihrerseits trotz meines Widerspruchs und Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit hilfsweise nachreiche bzw. nochmals bekräftige, falls ich dies im Widerspruch unterlassen haben sollte - mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren werde.

Mit freundlichen Grüßen

***

anbei sende ich natürlich meine Befreiung per fax und per einschreiben.

Gibt es eine Möglichkeit nachzuweisen, was im Brief war ? Weil im letzten mit Einschreiben waren ja auch die Befreiungen von Person A... nur "sind nur nicht bei der GEZ drin gewesen".

Vielen Dank.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2016, 22:32 von Bürger«

 
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