Guten Abend an alle Mitstreiter!
Nach über 1 Jahr Ruhe hat Person A nun doch ein Widerspruchsbescheid erhalten, mit dem er eine Klage einreichen kann.
Da Person A beruflich sehr eingespannt ist und teilweise auch im Ausland unterwegs war, hat A leider nur noch wenige Tage um auf das Schreiben zu reagieren. Daher hofft A auf kurzfristige Hilfe und hofft, dass ihr ein paar Antworten für A habt...
1) Kann Person A nach wie vor zunächst einen unbegründeten Klageantrag einreichen um ihm etwas Luft zu verschaffen?
So wie hier beschrieben:
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung2) Ist eine Klage in der 1.Instanz immer ohne Anwalt möglich, auch wenn der Streitwert über 500,- EUR liegt? Da A seit über 1 Jahr nichts vom Beitragsservice gehört hat beläuft sich der Forderungsbetrag bereits auf über 550,- EUR. A hat hier an mehreren Stellen von einem Streitwert bis 500,- EUR gelesen, daher ist A jetzt etwas verunsichert.
3) Muss Person A sich bei der anschließenden Klage auf die Argumente aus seinen Widersprüchen beziehen oder kann A auch weitere Argumente aufführen. Denn seit seinem Widerspruch ist einiges passiert und es gibt mittlerweile bestimmt bessere Argumente.
4) Vierte und zunächst letzte Frage: Konnte schon jemand erfolge mit einer Klage erzielen und lohnt sich diese nervenaufreibende Arbeit? Denn spätestens bei der 2 Instanz muss ja ein Anwalt eingeschaltet werden und das steht in Anbetracht der bescheidenen Erfolgsaussichten derzeit nicht im Verhältnis.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen