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Autor Thema: Roggi & RA Bölck - Auf dem Weg zum BVerfG  (Gelesen 2117 mal)

  • Beiträge: 3.237
Roggi & RA Bölck - Auf dem Weg zum BVerfG
Autor: 03. Februar 2016, 22:28
Nachdem meine Klage am Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen wurde, geht meine Klage in die Berufung an das OVG Münster. Mein bisheriger Anwalt aus meiner Nachbarschaft ist leider von der Wichtigkeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks so überzeugt, dass er mir nicht weiterhelfen konnte. Also habe ich RA Bölck kontaktiert und konnte ihn für meine Berufung gewinnen. Er hat zunächst fristwahrend Berufung am OVG Münster beantragt, ohne diese zu begründen. Inzwischen wurde mir das Aktenzeichen mitgeteilt: 2 A 3059/15. Die sehr umfangreiche Berufungsbegründung von RA Bölck ist fertig und wird an das Gericht gesendet.
Leider ist eine Berufung sehr teuer und Zeitaufwendig, die wenigsten wollen ihre Klage bis zum Bundesverfassungsgericht bringen und geben auf. Meine Planung war von Anfang an, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um den RBStV auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Die Kosten dafür hatte ich schon fest eingeplant. Leider hat meine Gesundheit den Plan zunichte gemacht, die Ersparnisse sind aufgebraucht. Zeit habe ich nun umso mehr. Damit mein Weg bis zum Bundesverfassungsgericht weitergehen kann, bitte ich um finanzielle Unterstützung.

Wer mich unterstützen möchte, kann eine Überweisung tätigen oder dafür Paypal verwenden.
Es ist für eine Inlandsüberweisung nur die IBAN nötig, ein Name ist nicht erforderlich und wird nicht überprüft. Wer einen Namen für den Empfänger eintragen muss, trägt bitte „Roggi“ ein.

weitere Informationen unter
www.roggi-gegen-den-zwangsbeitrag.hss-cyb.org

Über den Stand der Spenden werde ich euch selbstverständlich auf dem laufenden halten.

Da das Forum verständlicherweise nicht mit Spendenaufrufen belastet werden kann, wähle ich diesen Weg.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2016, 08:15 von Viktor7«

  • Beiträge: 984
Ich schlage vor, Du besprichst mit RA Bölck, dass Unterstützungen für Deine Klage direkt auf ein Konto der Kanzlei unter Angabe Deines Aktenzeichens überwiesen werden können. Das stärkt die Seriosität Deines Anliegens und dürfte somit für Dich hilfreich sein.


Edit "Bürger":
Da noch ein klein wenig Klärungsbedarf besteht, wurde dieser Thread vorübergehend geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2016, 00:00 von Bürger«

 
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