W könnte überlegen, Klage einzureichen, um die Rechtskraft des Bescheides zu verhindern. Hintergrund ist, dass das Bundesverwaltungsgericht Mitte März über den Rundfunkbeitrag verhandelt. Danach ist bald mit einem Urteil zu rechnen. Möglicherweise (die Hoffnung stirbt zuletzt) ist ja irgendetwas dabei, das W helfen könnte.
W könnte also mit einem Satz Klage einreichen, auf die Begründung im Widerspruchsverfahren hinweisen, und dann gleichzeitig die Aussetzung des Verfahrens beantragen, mit dem Hinweis auf die laufenden Verfahren vor dem BVerwG, die im wesentlichen die gleichen Rechtsfragen betreffen.
Die Möglichkeit des Ruhen des Verfahrens ergibt sich aus § 94 VwGO. Nachdem das BVerwG entschieden hat, kann W sich überlegen, das Verfahren fortzuführen oder die Klage zurückzunehmen, um Kosten zu sparen.
Klar entstehen in jedem Fall dadurch Kosten, was W abwägen muss im Hinblick auf die schon aufgewendete Energie und Zeit.
Die ausstehenden Zahlungen kann W nur ganz schwer vermeiden, ganz egal ob er Klage erhebt oder nicht! Wenn er zahlungsfähig ist, besteht eigentlich keine echte Möglichkeit und es fallen nur weitere Kosten an. Es gibt in dem Forum jemanden, der auf die Barzahlung pocht und inzwischen die offenen Forderungen beim Amtsgericht zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung hinterlegt hat. Das ist so das Maximum an "Zahlungverweigerung" was man rausholen kann.