daß sich die Stuttgarter Justiz in einem desolaten Zustand befindet, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben (siehe haarsträubende S21 Prozesse bis hin zu Nichtahndung von Naziverbrechen begangen durch deutsche SS-Schergen im kleinen toskanischen Bergdorf Sant'Anna di Stazzema, wo am 12. August 1944 560 Zivilisten ermordet wurden). Also sollte es nicht verwundern, daß das Stuttgarter Amtsgericht einem die rechtmäßige Hinterlegung der GEZ Gebühr verweigert und dies mit fadenscheinigen und rechtlich unhaltbaren Erklärungen versucht zu begründen.
Glücklicherweise ist man in der Wahl des Amtsgerichts zur Hinterlegung der GEZ Gebühr, wegen Annahmeverzug einer Landesrundfunkanstalt, frei.
Deshalb könnte eine fiktive Person A folgendes vorschlagen:
Die fiktive Person A rät zum Amtsgericht Ludwigsburg (
http://www.amtsgericht-ludwigsburg.de/pb/,Lde/Startseite/WEGWEISER/Oeffnungszeiten). Dort könnte Person A mit entsprechenden Unterlagen die Rechtspflegerin davon überzeugen, daß sich der Südwestrundfunk in Annahmeverzug befindet. Nach entsprechender Antragstellung und dessen umittelbarer Bearbeitung und positiver Beschlußfassung (Annahmeanordnung), könnte Person A den Betrag auch gleich bei der dortigen Gerichtszahlstelle bar hinterlegen.
Person A faßt folgendes zusammen:
1) Landesrundfunkanstalt Barzahlung der Rundfunkbeiträge anbieten
http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen2) Nachdem Ablehnung erhalten Hinterlegungsantrag
http://norberthaering.de/de/27-german/news/526-hinterlegung-rundfunkbeitrag#weiterlesenbeim Amtsgericht (Rechtsantragstelle) stellen (am besten persönlich). Amtsgericht legt diesen individuellen Antrag dem offiziellen (
http://www.amtsgericht-ludwigsburg.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Ludwigsburg/HS1%20HL_Antrag_Geld.dotx) bei und trägt dort als Hinterlegungsgrund "Annahmeverzug, §§ 372 Abs.1, 293 ff BGB" ein und verweist auf den individuellen Antrag als Anlage. Im individuellen Antrag auf entsprechenden Festsetzungbescheid, Barzahlungsangebot und dessen Ablehnung verweisen und diese drei Schreiben ebenfallks als Kopie dem Antrag beilegen.
3) Bargeld bei Gerichtskasse hinterlegen.
4) Landesrundfunkanstalt Annahmeanordung und Hinterlegungsbescheinigung nebst "Antrag auf Annahme von Geldhinterlegungen" zusenden.
Person A rät *dringend* den Blog
"Bargeld-Widerstand"http://norberthaering.de/de/bargeld-widerstandvon Norbert Häring *komplett* zu lesen, da dort allgemein wichtige Informationen gegeben werden, die zum einen die Wichtigkeit unseres Bargeldes bechreiben, wie auch konkrete Informationen zur Durchführung des Bargeldwiderstandes betreffen. Sämtliche Schreiben und Anträge wurden von den dort veröffentlichten entweder eins zu eins übernommen oder entsprechend der individuellen Situation geringfügig angepaßt.
Soviel zu den fiktiven Auslassungen der fiktiven Person A.