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Autor Thema: Ihr Rundfunkbeitrag: sachfremd und unsozial  (Gelesen 12300 mal)

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six2seven

Bitte beachten:
Es handelt sich um eine Wohnungssteuer.
Empfang / Nutzung / Geräte etc. sind total ohne Bedeutung.
Der Ö.r.R. plus  Min.Präs. mit Gefolge sind Konstrukteure dieses Freifahrscheins.
Also Mühe / Arbeit / Papier / Porto an der richtigen Stelle verwenden.


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Es handelt sich um eine Wohnungssteuer.
Obacht; es ist keine Steuer, weil es keine sein darf, denn Steuerrecht ist zwingend Bundesrecht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 810
Obacht; es ist keine Steuer, weil es keine sein darf, denn Steuerrecht ist zwingend Bundesrecht.

Ja. Ich sehe hier ebenfalls die Gefahr, dass die Gegenseite bei einem Schlüsselwort "Steuer" reflexartig in das immergleiche Argumentationsschema verfällt und das Gericht sich schon mal die entsprechenden Textstellen aus den passenden Urteilen raussucht.

Vielversprechender ist meiner Ansicht nach, damit zu argumentieren, dass sich der Rundfunkbeitrag nicht deutlich genug von einer Steuer unterscheidet und die Abgabe somit gegen die Schutzfunktion des Finanzverfassungsrechts verstößt.

Man könnte beispielsweise gut argumentieren, dass der Rundfunkbeitrag wie eine Steuer auf die Wohnungsnutzung wirkt. Bereits Prof. Armin Herb, Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz des Südwestfunks, spricht von einer „Tatsache, dass der Rundfunkbeitrag vergleichbar der Grundsteuer auf der Immobilie lastet.“ [Vgl. MMR 4/2011, 232 ff.] Selbst er als Repräsentant des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht also, dass sich der Rundfunkbeitrag nicht deutlich genug von einer Steuer unterscheidet, wenn er ihn für mit der Grundsteuer vergleichbar betrachtet.


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k
  • Beiträge: 53
Hi,

auf alle Fälle ist der "Fernsehbeitrag" eigentlich kein Fernsehbeitrag, sondern ein Haushaltsbeitrag, denn er wird pro Haushalt erhoben, dann wird er durch völlig unnachvollziehbares Gerede zum Fernsehbeitrag umgenannt.

Man könnte genauso gut eine Brötchengebühr auf jeden Esstisch erheben, egal ob und wie oft man Zuhause ißt...

Diese Leute haben die perfekte Regelung geschaffen.
Als Grundlage dient ein Objekt, daß quasi jeder haben muß, wenn er nicht auf der Straße schlafen will,
keiner wird gezwungen tatsächlich zu schauen, also kann man sich auch nicht über das Programm beschweren,
die große Mehrheit wird geschont, indem sie nur einmal zahlen müssen, einzelne, die ja nur wenige sind, werden verstärkt abkassiert, eine Familie mit 5 Kindern zahlt genauso viel wie ein einzelner, ist übrigens bei Krankenkassen auch so.
Die vielen werden sich kaum weigern, weil sie ja noch gut wegkommen, die wenigen kann man einfach zerbrechen wie ein Streichholz.

Nun kommt der größte Witz:

Firmen müssen auch zahlen, obwohl doch sowieso schon alle zahlen, wir zahlen doppelt!
Na wie soll ich sagen?
Irgendwelche Hirnlosen Leute behaupten, daß wir zur Arbeit gehen und dort Fernseh schauen.
He hallo??? Sowas ist ein Kündigungsgrund!
Und das Beste kommt jetzt!
Glaubt tatsächlich jemand, daß der Arbeitgeber die Fernseh(firmen)gebühr für uns zahlt?
Ne, der Arbeitgeber schlägt die entweder auf den Preis drauf oder zieht die vom Gehalt ab!
Der verzichtet doch nicht wegen uns auf sein Gewinn!
Und ich verüble ihm das nichtmal, denn er muß ja auch von was leben.

Wir zahlen ZWEIMAL!

Ich krieg Kopfweh und mir wird schlecht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2016, 14:29 von Bürger«
Zwangsabgaben abschalten!
Persönliche Freiheit und Wahlfreiheit wiedereinführen!

R
  • Beiträge: 1.126
sind die örR'ler eigentlich verpflichtet ihren "Service" zur Verfügung zu stellen?

Ich will darauf hinaus, daß, wenn jemand keinen Fernseher besitzt, man einen Fernseher von der örR anfordert,
sicherlich werden die das ablehnen und dann wertet man das als Ablehnung der Bereitstellung des "Fernsehservices" und verklagt diese Leute wegen Verletzung ihrer Pflichten.

Nur kenne ich mich mit den Paragaphen von den örR nicht so aus.

Meine Argumentation geht u. a. in eine ähnliche Richtung. Ich möchte jedoch von denen gar keine Glotze gestellt bekommen.  Was mich mehr erschreckt ist die Tatsache, dass man, um deren Programme in der ausgestrahlten TECHNISCHEN Qualität empfangen zu können, erst einmal tief in die Tasche greifen muss. Wer bisher noch mit einem alten Röhrengerät TV geschaut hat, hat schon mal schlechte Karten. Auch mit der guten alten Zimmerantenne läßt sich schon seit Jahren nix mehr empfangen. Und es geht rasant weiter mit der Technik. Da gehören dann plötzlich an sich noch funktionierende Geräte zum alten Eisen, bloß weil in den Sendeanstalten mal wieder jemand den Technikkoller bekommen hat.

Abgesehen davon erstaunt es mich, wie wenig Sendungen im Fernsehen in der Mehrkanalton-Technik ausgestrahlt werden, obwohl die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das bedeutet, dass man als Fernsehzuschauer auf Gedeih und Verderb den verhunzten Synchronfassungen ausgeliefert ist. Auch hier läßt sich prima manipulieren. Paradebeispiel dafür der Film "Casablanca" oder eine ganz bestimmte Folge der US-Krimiserie "Magnum P. I." aus den 80er Jahren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2016, 20:15 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Aus Härings Resümee:
Inhalt und Qualität des öffentlich rechtlichen Rundfunks werden nicht im Sinne der Beitragszahler überwacht......" 

Ja, das liest sich, meiner Meinung nach, so:

Durch diese fehlende Überwachung sind der Inkompetenz, Niveaulosigkeit und Sinnlosigkeit des ARDZDFDR-"Programmes" keinerlei Grenzen gesetzt.



Das bedeutet, dass man als Fernsehzuschauer auf Gedeih und Verderb den verhunzten Synchronfassungen ausgeliefert ist. Auch hier lässt sich prima manipulieren.

Dass die internationalen Filme und Serien beim öffent.-rechtl. Rundf. regelmäßig sehr fehlerhaft synchronisiert werden, ist bereits seit Anbeginn so. 

Und dazu kommen dann auch noch deren "Schnittfassungen".
Kaum ein Film oder eine Serien bei ARDZDFDR, die nicht sinnentstellt und teilw. sogar bis zur Handlungsunkenntlichkeit "bearbeitet" wurde.
Besonders traurige ARDZDF-Fassungsbeispiele sind z. Bsp. die im Ausland sehr hochgeschätzten Filmklassiker -Ikiru, 1952- und -Die sieben Samurai. 1954-.

In den allermeisten Fällen ist es, meines Erachtens,
aber keine Absicht.
Sondern wirklich reine Unfähigkeit.

Der Rundfunkbeitrag ist eben einfach nur unnütz vernichtetes Geld.

Markus


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M
  • Beiträge: 508
Wer bisher noch mit einem alten Röhrengerät TV geschaut hat
Egal! ...
... weil die Zwangsabgabe auf das Menschenrecht Wohnen zum Zwecke der Finanzierung des Rundfunks nicht an irgendein Gerät gebunden ist, sondern an den Wohnungsinhaber, der per verfassungswidrigem Gesetzt RBStV zum Schuldner gegenüber einer sogenannten "zuständigen Anstalt des öffentlichen Rechts" wird, die dann auch gleichmal als staatliche Behörde auftreten darf, um per staatlicher Gewalt den Zwang der Vollstreckung ausführen zu lassen.

@kritzel300 und @Rochus
Da muss Dir niemand irgend ein Gerät liefern. Hauptsache: Du gehorchst und bezahlst!
 
Hier geht es "einfach nur" um Rundfunk nach Art 5 GG, um die sogenannte Rundfunkfreiheit.  (ja, nebenbei werden auch andere Grundrechte der Verfassung verletzt)  - s.a.
Rundfunkfreiheit - Kratzmann untersucht Art. 5 GG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15767.msg112692.html#msg112692
oder http://rundfunkbeitragsklage.de/ (Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: 6046/10000 (heute: 65).


Übrigens zum Tead-Thema "sachfremd":
Zitat: "... der Gesetzentwurf zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird in erster Lesung am 27. Januar 2016 im Landtag Rheinland-Pfalz behandelt. Die zweite Beratung und Verabschiedung soll in der Plenarsitzung am 25. Februar 2016 auf die Tagesordnung..."
Das wird knapp! Da müssen die Pfälzer mal wach werden und Ihren Abgeordneten langsam mal ein paar Fragen stellen und Informationen zukommen lassen.." ..."
19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.msg113558.html#msg113558

Denn mit dem 19. RÄndStV wird durch das sogenannte "Jugendangebot" als ausschließlicher Onlinedienst die Typisierung des Internets als Rundfunk weiter zementiert. Und damit ist der sogenannte "Rundfunkbeitrag" eben eine Internetsteuer, die jeder Wohnungsinhaber zahlen muss, weil er die Möglichkeit hat, typischer Wiese gemeinsam oder allein und überall und nirgends und auch in seiner Wohnung das Internet zu nutzen und auch einen strukturellen Vorteil vom Internet hat ...
(Bedarf es mit der Typisierung des Gesetzgebers kein keines Sachbezuges mehr?  Oder ist die Typisierung ein Deckmantel der Willkür?)
 
Nun, die PC-Gebühr war 2008 vorm BVerfG, 2002 dort bereits auch die Rente, die dann in Folge „typisierender Betrachtung“ (mit nachgewiesenen fehlerhaften Annahmen) zur Rentenbesteuerung (= Altersarmut), zur Umverteilung von Unten nach Obern führt. (http://www.nachdenkseiten.de/?p=30551#more-30551)   
 Und was können wir tun?  - http://altersarmut-per-gesetz.de/was-konnen-wir-tun/

Den Gesetzgebern (die Parlamente mit Ihren Abgeordneten) müssen wir deutliche Fragen stellen.
(etwa: Wem nutzt es? Wer hat den Vorteil und wer den Nachteil?)

Denn Menschen, die nicht Fernsehen wollen, zur Bezahlung des Fernsehens zu zwingen, ist ungerecht und zynisch menschenverachtend - unwürdig und amoralisch. So wie die „Richtersprüche“ aus Potsdam, Berlin und anderswo, wonach man sich „den Quatsch nicht ansehen", aber bezahlen muss und es „Im Namen des Volkes“ (VG 27 K 376.13 (12.08.2015)) heißt: "Der Kläger wird zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks herangezogen, ist aber nicht gezwungen, das Programmangebot der Rundfunkanstalten zu nutzen".
Dieser Zahlungszwang des sogenannten "Rundfunkbeitrags" ist ungerecht und stört unser demokratisches Miteinander.
Die Wohnungssteuer für den Rundfunk ist unsozial. Es kommt zur Umverteilung von Unten nach Oben!

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
(Hannah Arendt: niemand hat das recht zu gehorchen)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2016, 20:17 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Wir zahlen ZWEIMAL!
Ich krieg Kopfweh und mir wird schlecht.

Sorry, kritzel300, aber ich muss dich noch weiter quälen:
Wir zahlen 3 Mal, denn die Behörden, die durch Steuergelder finanziert werden, müssen für Räume und Fahrzeuge ebenfalls zahlen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 811
Sorry an alle:
Nehme ich mir als Beispiel die Firma Sixt:
Dort muss der Vermieter pro Auto zahlen, wofür? Das der Rundfunk weniger wird wie ein Stück Seife?

Jeder der einen Mietwagen mietet, zahlt doch schon per Haushaltsabgabe seinen Zwangsbeitrag.
Der Autovermieter soll nochmal, quasi doppelt zahlen? Bzw. das tut er schon?

Das ist alles so krank, dabei aber bauernschlau eingefädelt, meinen die! :P



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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

 
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