Wer bisher noch mit einem alten Röhrengerät TV geschaut hat
Egal! ...
... weil die Zwangsabgabe auf das Menschenrecht Wohnen zum Zwecke der Finanzierung des Rundfunks nicht an irgendein Gerät gebunden ist, sondern an den Wohnungsinhaber, der per verfassungswidrigem Gesetzt RBStV zum Schuldner gegenüber einer sogenannten "zuständigen Anstalt des öffentlichen Rechts" wird, die dann auch gleichmal als staatliche Behörde auftreten darf, um per staatlicher Gewalt den Zwang der Vollstreckung ausführen zu lassen.
@kritzel300 und @Rochus
Da muss Dir niemand irgend ein Gerät liefern. Hauptsache: Du gehorchst und bezahlst!
Hier geht es "einfach nur" um Rundfunk nach Art 5 GG, um die sogenannte Rundfunkfreiheit. (ja, nebenbei werden auch andere Grundrechte der Verfassung verletzt) - s.a.
Rundfunkfreiheit - Kratzmann untersucht Art. 5 GGhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15767.msg112692.html#msg112692oder
http://rundfunkbeitragsklage.de/ (Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: 6046/10000 (heute: 65).
Übrigens zum Tead-Thema "
sachfremd":
Zitat: "... der Gesetzentwurf zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird in erster Lesung am 27. Januar 2016 im Landtag Rheinland-Pfalz behandelt. Die zweite Beratung und Verabschiedung soll in der Plenarsitzung am 25. Februar 2016 auf die Tagesordnung..."
Das wird
knapp! Da müssen die Pfälzer mal wach werden und Ihren Abgeordneten langsam mal ein paar Fragen stellen und Informationen zukommen lassen.." ..."
19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträgehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.msg113558.html#msg113558Denn mit dem 19. RÄndStV wird durch das sogenannte "Jugendangebot" als ausschließlicher Onlinedienst die
Typisierung des Internets als Rundfunk weiter zementiert. Und damit ist der sogenannte "Rundfunkbeitrag" eben eine
Internetsteuer, die jeder Wohnungsinhaber zahlen muss, weil er die Möglichkeit hat, typischer Wiese gemeinsam oder allein und überall und nirgends und auch in seiner Wohnung das Internet zu nutzen und auch einen strukturellen Vorteil vom Internet hat ...
(Bedarf es mit der Typisierung des Gesetzgebers kein keines Sachbezuges mehr? Oder ist die Typisierung ein Deckmantel der Willkür?)
Nun, die
PC-Gebühr war 2008 vorm BVerfG, 2002 dort bereits auch die Rente, die dann in Folge „
typisierender Betrachtung“ (mit nachgewiesenen fehlerhaften Annahmen) zur Rentenbesteuerung (= Altersarmut), zur Umverteilung von Unten nach Obern führt. (
http://www.nachdenkseiten.de/?p=30551#more-30551)
Und was können wir tun? -
http://altersarmut-per-gesetz.de/was-konnen-wir-tun/ Den Gesetzgebern (die Parlamente mit Ihren Abgeordneten) müssen wir deutliche Fragen stellen.
(etwa: Wem nutzt es? Wer hat den Vorteil und wer den Nachteil?)
Denn Menschen, die nicht Fernsehen wollen, zur Bezahlung des Fernsehens zu zwingen, ist ungerecht und zynisch menschenverachtend - unwürdig und amoralisch. So wie die „Richtersprüche“ aus Potsdam, Berlin und anderswo, wonach man sich „den Quatsch nicht ansehen", aber bezahlen muss und es „Im Namen des Volkes“ (VG 27 K 376.13 (12.08.2015)) heißt: "Der Kläger wird zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks herangezogen, ist aber nicht gezwungen, das Programmangebot der Rundfunkanstalten zu nutzen".
Dieser Zahlungszwang des sogenannten "Rundfunkbeitrags" ist ungerecht und stört unser demokratisches Miteinander.
Die Wohnungssteuer für den Rundfunk ist unsozial. Es kommt zur Umverteilung von Unten nach Oben!
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
(Hannah Arendt: niemand hat das recht zu gehorchen)