Liebe Leute, mal ehrlich: Hat Person N reale Chancen auf eine Befreiung von diesen ihrer Meinung nach rechtswidrigen Zwangsabgaben oder sind alle Mühen, die in das Verfassen eines solchen Härtefallantrags fließen, wahrscheinlich eh vergebens? Ich beziehe mich jetzt nicht nur auf die an sich rechtlichen Grundlagen für die Möglichkeit einer solchen Befreiung, sondern vielmehr auf die tatsächliche Praxis, auf die realistischen Erfolgsaussichten.
N liest sich gerade vermehrt in das Thema ein, da der Monat nach Zustellung der Zahlungsaufforderung bald rum ist und sie somit nun mal ihren Widerspruch bzw. Härtefallantrag verfassen und abschicken muss. Dabei stößt N nur immer wieder auf Posts, in denen User sagen, dass den Härtefallanträgen eigentlich nie stattgegeben wird, die GEZ-Zentrale auf die mühsam und detailliert zusammengetragenen Härtefallanträge (inklusive tausend Nachweisen) nicht mal individuell antwortet, sondern diese nur mit Standardtextblöcken abschmettert etc.
N fragt sich gerade, ob es diese Mühen wert ist, wenn es wahrscheinlich doch eh nicht zu Erfolg führen wird, im Vorfeld aber eine Menge Arbeit bedeutet, sich in das Thema einzuarbeiten und so einen Antrag zu verfassen. An sich ist es N auch sehr zuwider, sich vor diesem verbrecherischen Verein, der seine lieblosen Briefe nicht mal unterschreibt, selbst komplett nackig zu machen.
Eigentlich hatte N gedacht, den Antrag v.a. auf diesem Ungleichbehandlungsding aufzubauen, also dass Leute, die ähnlich viel Geld zur Verfügung haben wie H4-Empfänger, nicht schlechter behandelt werden dürfen als diese.
N ist ja Studentin, die keinen Bafög-Anspruch mehr hat (aufgrund -durch Krankheit bedingte- Überschreitung der Förderungshöchstdauer), 20 Stunden wöchentlich als studentische Hilfskraft arbeitet und inzwischen zusätzlich Wohngeld bekommt.
Nun fragt sich N auch, wie die das denn berechnen. Was ist, wenn N unter Einberechnung des Wohngeldes (welches nun ab 01.01. erhöht wurde) knapp über dem H4-Regelsatz liegt?
Aktuell sieht Ns finanzielle Situation so aus:
Gehalt + Wohngeld - Warmmiete - Krankenversicherung = Betrag, der knapp über dem aktuellen H4-Regelsatz liegt* (jedoch ist diese Differenz kleiner als der Rundfunkbeitrag hoch ist)
Von diesem Betrag gehen dann noch ab: Strom, Abokarte für ÖPNV, Studiengebühren, Haftpflichtversicherung, Telefon/Handy - und natürlich muss davon auch Essen, Kleidung, Haushaltsbedarf, Kosmetik, Reparaturen, Lernmittel, Freizeitausgaben und alles weitere bezahlt werden.
(* Dies jedoch auch erst seit dem 01.01., da das Wohngeld ab diesem Jahr spürbar erhöht wurde. Bis Dezember lag dieser Betrag unter dem H4-Regelsatz und die fordern die Beiträge ja rückwirkend ab September, also auch für einen Zeitraum, in dem Ns verfügbares Geld unter dem H4-Regelsatz lag.)
N ist sich gerade wirklich nicht sicher, ob sie diesen mühsamen Weg des Härtefallantrags beschreiten soll oder ob sie "einfach" die etwa 100 EUR, die die GEZ von ihr will, zahlen soll.
Wenn N wüsste, dass solchen Härtefallanträgen durchaus auch entsprochen wird (bei ähnlicher Ausgangslage), würde sie das schon machen, aber falls dies wirklich zu einem endlosen Schriftwechsel führen sollte, ohne wirkliche Aussicht auf Erfolg, dann ist sich N nicht sicher, ob sich diese Mühen lohnen. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass sie die Zeit und Energie aktuell eigentlich wirklich für andere Dinge braucht (nämlich für ihren Studiumsabschluss).
Ehrliche/realistische Antworten und Einschätzungen wären wirklich toll, danke!