Autor Thema: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung  (Gelesen 182120 mal)

Offline Capitano123

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #105 am: 06. Juni 2018, 22:20 »
Hallo Nogez,
tolle Idee, gefällt mir prima :-)

Aber prüfen diese Straßenräuber nicht beim Einwohnermeldeamt nach ob man umgemeldet ist?

Grüße



Hallo Mitstreiter;

Ich schmöker immer mal wieder in diesem Forum, und bewunder den Aufwand und die Energie welche manche für den Kampf mit  unserer staatlichen Propagandamaschinerie aufwenden.
Deshalb möcht Ich jetzt auch mal kundtun, wie einfach es eigentlich gehen kann sich vor dieser Zwangsabgabe zu schützen.

Ich bin inzwischen Mitte 40 und hab in meinem Leben noch nie diese Propagandasteuer bezahlt.
Die Achillesferse dieses Staatsapparates ist nämlich, daß es sich um Landesrundfunkanstalten handelt; sprich jedes Bundesland in unserer föderalen Republik kocht sich sein eigenes mediales Süppchen.
Und das kann man sich ganz einfach zunutze machen, denn der Datenaustausch zwischen diesen Landesanstalten ist genauso gut wie ihr Programm.

Wenn Ich also mal ein Schreiben dieses Vereins erhalte, (ist mir so 5 - 6 mal passiert in meinem Leben); öffne Ich dieses, und gehe dann im Internet auf die offizielle Seite des Beitragsservice.
Nun suche Ich mir die online-Umzugsmeldung raus, verwende die im Schreiben genannte Beitragsnummer und eine existierende postalische Anschrift in einem anderen Bundesland (wichtig!), fülle das ganze Formular aus, schicke es online ab und gut is.
Und schon hat man wieder 4 - 6 Jahre Ruhe.
Das ist ja das schöne an diesem bürokratischen Monster; immer schön auf dicke Hose machen, aber die linke Hand weiß nicht was die rechte macht.

Ich weiß jetzt wird die Frage auftauchen legal/illegal, falsche Adressangabe strafbar usw........;
aber hey so what; wenns denen nicht passt solln sie mir halt die ÖR-Sender sperren HAHA, guck Ich sowieso nie.
Also warum soll Ich für etwas bezahlen, was Ich weder bestellt, benutzt oder konsumiert habe.


Vielleicht konnte Ich dem einen oder anderen helfen;
(wenn das viele machen würden, bräche die gesamte Adresskartei dieser Behörde zusammen)
 

Never give up ;)

nogez33


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Offline Winterurlauber

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #106 am: 07. Juni 2018, 09:36 »
Wenn du dich in Bayern ummeldest bzw. neu beim Einwohnermeldeamt anmeldest bekommst du umgehend automatisch Post von dem Verein der  Volksverdunmmung.
Das geht vollautomatisch im Gegensatz zur Abmeldung. Die musst du schrifftlich verschicken sonnst zahlst du weiterhin auch für die alte Adresse. Ging mir so.


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Offline unGEZahlt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #107 am: 07. Juni 2018, 13:56 »
Aber prüfen diese Straßenräuber nicht beim Einwohnermeldeamt nach ob man umgemeldet ist?

Nur bei den "einmaligen" Meldedatenabgleichen 2013 und 2018 bekamen sie,
sowie
bei allen melderechtlich regulär gemeldeten Umzügen bekommen sie jeweils
Einwohnermeldeamt-Informationen.


Aber,
bei unseren "Umzugsmeldungen i. e. anderen Anstaltsbereich"
gibt ausschließlich nur die vorherige Anstalt die "neue Adresse" -> dann an die andere, übernehmende Anstalt weiter.

Und das ist der Angriffspunkt von Ideengeber nogez33:
Und das kann man sich ganz einfach zunutze machen, denn der Datenaustausch zwischen diesen Landesanstalten ist genauso gut wie ihr Programm.

Deren regulärer Anstalts-Datenaustausch ist normalerweise dermaßen schlecht,
dass sie die "Umzugsmeldetaktik i. e. anderen Anstaltsbereich" anscheinend einfach nicht vernünftig nachvollziehen können.
Sie bleiben -jedenfalls in den meisten Fällen- an der "neuen", unbrauchbaren Adresse hängen.

Wenn von unseren teilnehmenden Mitstreitern hier weiterhin keine gegenteiligen Berichte kommen,
scheint die "Umzugsmeldungs-/Anstaltswechsel"-Taktik wohl weiter gut zu laufen.

Markus


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Offline drboe

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #108 am: 07. Juni 2018, 15:41 »
Deren regulärer Anstalts-Datenaustausch ist normalerweise dermaßen schlecht,
dass sie die "Umzugsmeldetaktik i. e. anderen Anstaltsbereich" anscheinend einfach nicht vernünftig nachvollziehen können.
Sie bleiben -jedenfalls in den meisten Fällen- an der "neuen", unbrauchbaren Adresse hängen.

Das hat, wenn es so sein sollte, sicher nichts mit einem Anstalts-Datenaustausch zu tun. Einen solchen gibt es nämlich m. E. gar nicht. Man meldet sich nicht bei einer LRA an, sondern beim BS. Und nicht die LRAn erhalten die Daten der Meldeämter, sondern der BS. Eine Ummeldung wird mit einem Formular des BS durchgeführt. Damit erhält immer eine zentrale Stelle alle für Zahlungen relevanten Daten. Ich wette, dass die Daten beim BS nicht auf 16 Server verteilt werden von denen jeder einem Bundesland zugeordnet ist. Und damit sind Spekulationen über mögliche Schwächen eines Anstalts-Datenaustausches mehr als fragwürdig.

Die "Umzugstaktik" hat m. E. grundsätzlich ziemliche Schwächen. Der erneute Meldedatenabgleich dürfte der Todesstoß für diese Methode sein. Der BS hat zum Stichtag 06.05.2018 die Daten von ca. 70 Mio Bürgern ab 18 Jahre erhalten bzw. erhält die kurzfristig. Meldet man sich erst jetzt um, so wird man erst nach einiger Zeit gemahnt werden, dass dann vermutlich an die "neue" aber falsche Adresse. Da ja, wie man hier lesen kann, der Betreffende aber weiter an der alten Adresse erreichbar ist, über die der BS nicht nur auf Grund des aktuellen Abgleichs Kenntnis hat, dürfte der die nächste Mahnung an die korrekte Adresse senden, denn die hat er noch. Nun kann es ja sein, dass der Brief dann ungeöffnet zurück geht, der BS dann womöglich davon ausgeht, dass die Adressinformation insgesamt falsch ist. Wird er sie deshalb löschen? Besser nicht! - Also ich würde es nicht tun!

Wenn von der "neuen Adresse" nie eine Meldebestätigung seitens des Amtes kommt, so ist die Adressänderung unbestätigt. Das ist bei nur behaupteten "Umzügen" stets der Fall. Da das Meldeamt die Daten haben und an den BS weiter geben müsste, kann man daraus schon den fiktiven Umzug erkennen. Der BS verfügt aber nicht nur über den aktuellen Wohnsitz, sondern auch die vorherige Adresse. Ist die beim nächsten Abgleich - der kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, bzw. ist mit dem Abgleich 2018 schon erfolgt - ermittelte Adresse identisch mit der früheren, so hat man einen Zahlungsverweigerer identifiziert. Für die. die schon 2013 an der gleichen Adresse wohnten, und die jetzt, nach behauptetem Umzug, immer noch da wohnen, ist das bereits mit den Meldedaten von 2018 klar. Einigen davon wird man ggf. exemplarisch die Hammelbeine langziehen und natürlich für den gesamten Zeitraum vollstrecken. Das sollte, entsprechende Publikation vorausgesetzt, dazu führen, dass der Rest fast freiwillig löhnt. Die Software-technische Umsetzung der Identifikation entsprechender Kandidaten ist jedenfalls kein Problem.

Zieht man nach einem Scheinumzug aber tatsächlich irgendwann um, wohnt also nicht mehr in der gleichen Wohnung, so meldet das die Meldebehörde unmittelbar dem BS. Dann fällt man auch auf, denn die Meldebehörde übermittelt damit auch den vorherigen Wohnsitz. Untertauchen nur wegen des ÖRR? Eher nicht empfehlenswert.

Ich war schon immer der Ansicht, dass man besser mit offenem Visier gegen diesen verflixten"Beitrag"kämpft.

M. Boettcher


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Offline Capitano123

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #109 am: 07. Juni 2018, 19:50 »
Nur mal so ein Gedankengang..
ANGENOMMEN man heißt Klaus Müller und man würde dem Beitragsservice die Adresse eines anderen Klaus Müller (davon gibts in D sicher 500 Stück) mitteilen. Dann wären die wohl ziemlich verwirrt. Denn Klaus Müller nr 2 kann ja (wahrscheinlich) belegen, dass er brav zahlt.
Würde ich aber nicht machen wollen da ich meinem Namensdouble dann Ärger bescheren würde was ich natürlich nicht möchte. Der kann ja nix dafür:-)
War aber nur mal so ein Gedanke  ::)


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Offline unGEZahlt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #110 am: 07. Juni 2018, 20:12 »
Genau,
an der "neuen" Adresse im anderen Anstaltsgebiet sollte selbstverständlich kein gleicher Name vorhanden sein.
Versteht sich.

Anstalt und Beitragss. sollen die "Umzugs"-meldene Person ja nicht mehr auffinden.
Dafür müssen sie ihre Post ja als "Nicht zustellbar" zurückbekommen.

(Die "neue" Adresse muss ja nicht unbedingt eine Hochhaus-Adresse mit vielen gängigen Namen sein.

Eine übersichtlichere Adresse tut es natürlich auch. Solange es dort mehrere Briefkästen mit nicht-kompatiblen Namen gibt, wird die Post dann auf Rücktour gehen müssen.)

Markus


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Offline unGEZahlt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #111 am: 09. Juli 2018, 09:28 »
Wurde schon jemand wieder gefunden durch den Abgleich?

Info.
Nun haben sie angekündigt, dass der Beitragss. wahrsch. ab Juli 2018 damit beginnen wird, erste neue Post zu versenden.

( Quelle: -Fragen und Antworten zum Meldedatenabgleich 2018-
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html )

Zitat
Die ersten Schreiben werden vom Beitrags­s. voraussicht­lich im Juli 2018 versendet.

Markus

Edit "Markus KA":
Hierzu auch:
Zweiter Meldedatenabgleich Fragebogen erhalten, was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg176310.html#msg176310


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Offline Scoreman

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #112 am: 13. Juli 2018, 09:06 »
Moin zusammen.

Die Mafia hat mich nun auch gefunden.
Brief trägt das Datum v. 10. Juli 2018.

Zitat: "Der Anlass dieses Schreibens ist, dass unter der oben angegebenen Adresse keine Wohnung auf Ihren Namen bei uns angemeldet ist."

"Gemäß §14 Abs. 9a Mafiavertrag.... Abgleich der Adressdaten mit den Einwohnermeldeämtern"
Soviel dann auch zum Datenschutz...

Was am besten tun ?
Am besten wäre ne Sterbeurkunde schicken, dann lassen die einen bestimmt in Ruhe xD

Edit "Markus KA":
Zu diesem speziellen Thema "Anmeldung, Fragebogen, Antwortbogen, Zwangsanmeldung auch beachten :

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417

Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg176310.html#msg176310

Erste Brief - Fragebogen - welche vorgehensweise?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4438.msg30222.html#msg30222

Heute kam der erste Brief von der GEZ
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.msg32672.html#msg32672

Antwortbogen zurückschicken - ja oder nein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5699.msg44381.html#msg44381

Auch das erste Schreiben bekommen :-(
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5698.msg44380.html#msg44380

Mein erstes mal mit dem Beitragsservice / Frage zum Verfahren bei WG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5540.msg42781.html#msg42781

Beitragsservice...der erste Kontakt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21881.msg139755.html#msg139755

Der Kampf beginnt.. von Anfang bis Ende (positiv oder negativ) (Beginn 15.09.16)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20218.msg130585.html#msg130585

Bitte auch die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen.


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« Letzte Änderung: 26. Juli 2018, 03:26 von Bürger »

Offline NurDurchRaub

  • Beiträge: 11
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #113 am: 13. Juli 2018, 09:54 »
moin moin,

>>keine Wohnung auf Ihren Namen

Quark.
Nach meinem Umzug wurde die Nummer nicht verändert.
Damit gibt es für mich keinen ersichtlichen Bezug einer Wohnung zu einer Person.


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Offline Scoreman

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #114 am: 13. Juli 2018, 10:04 »
ich muss vielleicht dazu sagen, ich zahle bisher nicht. Weil ich angeben konnte, bei meiner Mutter zu wohnen und  in deren Datenbank stand meine Mutter auch noch als Beitragszahlerin unter meiner Adresse drin.
Diese hat sich aber jetzt kürzlich umgemeldet und zack, erhalte ich den Brief.



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« Letzte Änderung: 13. Juli 2018, 11:55 von Markus KA »

Offline noGez99

  • Beiträge: 1.456
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #115 am: 13. Juli 2018, 10:16 »
Brief zurückschicken?
Ist man verpflichtet ist Werbebriefe von einem nicht rechtsfähigen Etwas anzunehmen?

PS: Siehe
Post von ARD-ZDF-GEZ ungeöffnet zurücksenden - "funktioniert" das?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26500.msg166681.html#msg166681

Ich denke in der "Klärungsphase" ist das noch problemlos, wenn Bescheide kommen und die Retoursendung verloren geht kommt die ungemütliche ZV, sie Link


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« Letzte Änderung: 13. Juli 2018, 10:27 von noGez99 »
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

Offline unGEZahlt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #116 am: 13. Juli 2018, 11:34 »
Falls es Freiwillige gibt, die sich für die Umzugsmeldung als Versuchskaninchen
zur Verfügung stellen würden:

Zitat
Die online-Umzugstaktik
"neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich
hatten wir bisher folgendermaßen gehandhabt:

Es muss, um die jeweilige Anstalt abzuschütteln, so gemacht werden,
dass die "neue" Adresse in einem anderen Anstaltsbereich liegt….

RBB -> außerhalb v. Berl., Brb.
MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh.
NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW
HR -> außerhalb v. Hesse
SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay.

….. Formular ……… :

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html


Dabei ist es wichtig, falls es -wider Erwarten- doch nicht funktionieren sollte,
Bescheid zu sagen, damit versucht werden kann, zu analysieren, woran es lag.

Selbstverständlich -da spreche ich sicher für alle- wird das hoffentlich nicht passieren
und die Umzugsmeldetaktik läuft so gut wie früher.

Markus


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Offline drboe

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #117 am: 13. Juli 2018, 11:46 »
Zitat: "Der Anlass dieses Schreibens ist, dass unter der oben angegebenen Adresse keine Wohnung auf Ihren Namen bei uns angemeldet ist."

Ja und? Der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt das wie folgt:

Zitat
Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass für ca. 30 Mio Menschen in der Republik beim BS keine Wohnung auf einen Beitragsschuldner angemeldet ist, da der BS diese Daten, selbst dann, wenn er sie 2013 oder später einmal erhalten hat, dann gelöscht hat, wenn er darüber informiert wurde, dass für die Wohnung schon bezahlt wird. Wenn man Daten löscht, nachdem man den Zusammenhang ermittelt hat, verliert man diese Information. Das fällt dem BS beim nächsten Abgleich natürlich auf die Füsse. Bliebe das Schreiben nun aus, so wäre das ein Hinweis darauf, dass die Daten gar nicht gelöscht werden. Ich behaupte, dass die Daten nicht gelöscht werden bzw. mindestens Teile davon (z. B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort) in den Datensatz des Zahlers übernommen werden. Prüfen kann das keiner, da der ÖRR der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes faktisch entzogen ist.

Nach §8 (3) des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertzrags gilt übrigens:

Zitat
Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

Es muss sich also nur einer anmelden, da die Zahl der in einer Wohnung lebenden am "Beitrag" rein gar nichts ändert. Wobei schon das merkwürdig ist, denn immerhin löst ja die Wohnung die Zahlungspflicht aus. Der BS müsste also wissen, für welche Wohnungen er kassieren kann und bei wem. Weiß er aber nicht! Ich sehe keine Grundlage dafür, dem BS mitzuteilen, mit wem ich zusammen lebe. Zudem gilt noch Folgendes:

Zitat
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Absatz 4 genannten Daten verlangen. ...

Die Existenz eines Bürgers und/oder die Tatsache, dass dieser an einem Wohnort gemeldet ist, führt m. E. nicht dazu, dass tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind, dass die "Rundfunkbeiträge" schuldet. Es könnte ja sein, dass schon jemand zahlt. Eigentlich ist das sogar seht wahrscheinlich. Herr Wolf vom BS wird ja nicht müde im Interviews zu erklären, dass er nicht davon ausgeht, dass der Abgleich viel an den Einnahmen des ÖRR ändern wird. Ohne tatsächliche Anhaltspunkte besteht aber nach §9 (1) des sogn. RBStV keine Auskunftspflicht.
Das müsste einmal jemand durchklagen. Idealer Weise eine Person, die nicht den gleichen Namen trägt wie ein ordentlicher "Beitragszahler" und die sich nicht (nahezu) zeitgleich mit der beim BS bekannten Person angemeldet hat. Zudem dürfen beim Meldeamt keine Informationen über die Wohnung (Lage, Wohnungsnummer) vorhanden sein. Man müsste das natürlich aussitzen, bis der BS eine Zwangsanmeldung vornimmt und dann eine Klage gegen die Forderung einer Auskunft über die persönlichen Umstände seines Lebens betreiben. Wobei auch der Aspekt, dass der BS die Daten nach der Auskunft löschen muss, die Auskunft also faktisch sinnlos ist und maximal bis zum nächsten Meldedatenabgleich nützt, eine Rolle spielen sollte.

M. Boettcher


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Offline Scoreman

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #118 am: 13. Juli 2018, 12:42 »
Heißt das nun, dass ich einfach behaupten soll "Meine Mutter zahlt doch, was wollt ihr überhaupt?",  (habe genau das übrigens schon gemacht und hat mir 6 Jahre Ruhe beschert), und kucken was dann passiert ?

Vermutlich muss ich dann den Namen meiner Mutter angeben und dann sagen die "die ist aber laut unserem EMA Abgleich inzwischen woanders gemeldet".

Am 18 Juli soll ein Urteil vorm BVerfG kommen bezüglich der Zweitwohnungen.
Dann gebe ich meine Bude einfach als Zweitwohnung von meiner Mutter an.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Zweitwohnung und Zwangsanmeldung wegen Umzug“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung“.
Bitte hier genau das eigentliche Thema dieses Threads beachten, der die Möglichkeiten fiktiver Umzugsmeldungen diskutiert und nicht die Probleme der Zwangsanmeldung nach einem Umzug. Hierzu sind die oben genannten Links zu beachten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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« Letzte Änderung: 13. Juli 2018, 12:57 von Markus KA »

Offline drboe

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #119 am: 13. Juli 2018, 15:34 »
@ Scoreman: Bis nächste Woche wirst du doch sicher die Füsse still halten können. Bisher hast du außer der freundlichen Aufforderung deinen Status zu erklären doch nichts erhalten, was schlaflose Nächte bereiten könnte.

M. Boettcher



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