Ich habe gedacht die machen den Meldedatenabgleich im Januar 2018. Aber wenn es erst Mai 2018 kommt (hast du link, wo es so sein sollte) hat man noch bisschen Zeit zu überlegen.
Hoffe bis dahin ist der Rundfunkbeitrag in der Schweiz abgeschafft, hab mal gelesen März 2018 wird dort abgestimmt. Und das mit der EU Prüfung, ob der deutsche Rundfunkbeitrag hier vereinbar ist.
Ja, wird bestimmt gefragt, aber es reicht z.B. die Angabe EU-Ausland.
Das ist ja cool. Mein Hauptwohnsitz ist EU-Ausland und die Einwohnermeldeamt kann nichts machen und erfahren auch keine Adresse, wo es im Ausland sein sollte. Also müsste dann auf dem Formular (Meldeschein) Hauptwohnsitz "EU-Ausland" stehen, also genau dieses Wort.
Der Nebenwohnsitz bleibt ja, also müssen die es so akzeptieren. Dann 6 Monate später oder 9 Monate später, leider kann man es nicht so genau wissen, kommt man wieder zurück und der Nebenwohnsitz wechselt zu Hauptwohnsitz. Das mit dem EU-Ausland würde automatisch verschwinden.
Mann kann es auch anders herum machen, gleich bei der Anmeldung den "neuen" Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden ohne dabei zu erklären wo der "alte" Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz ist.
Beim "alten" Hauptwohnsitz wird nur eine Änderung getätigt, dass dieser nun mehr ein Nebenwohnsitz ist. Wo der "neue" Hauptwohnsitz ist gibt man auch dort nicht an.
Ob es 6 Monate sein müssen ist nicht bekannt.
Wichtig das hilft nicht, dass das EMA keine Daten überträgt, sondern maximal, dass eine Verkettung der Daten beim EMA nicht erfolgt. Somit keine verketteten Daten zu einer LRA übermittelt werden.
Es folgt an den "neuen" Hauptwohnsitz Briefe mit der Bitte zur Zahlung/Anmeldung etc.
Der Abstand in einem fiktiven Fall könnte zwischen Anmeldung eines "neuen" Hauptwohnsitz bis zur Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz in etwa 9 Monate gewesen sein.
Eine Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz könnte dabei zu einem zurückliegenden Datum erfolgt sein.
Ok hier muss ich nochmal nachfragen, irgendwie zu viel Mathematik, also es fühlt sich so an.
Hier meinten sie man kann es auch komplett anders machen.
1. Aktuell wohnt Person A noch in der selben Wohnung schon seit sie 14 Jahre alt war.
Weil Mai.2018 der Abgleich kommt muss man schon heute, was tun.
2. Das heißt man sucht sich irgendeine Adresse in dieser Stadt aus z.b wo viele Menschen leben "Hochhaus"
3. Man geht zur EMA und meldet seinen Hauptwohnsitz an dieser Adresse an:
- man muss natürlich so Vermieter Papier dabei haben, dass diese Wohnung auch mir gehört, deshalb Muster laden findet man meistens auf der Seite der Stadt
- und man kann es selber ausfüllen, einfach fiktiven Vermieter Name ausdenken, z.b Thomas Müller, dann irgendeine Adresse in Deutschland nehmen, also wo der Vermieter wohnt oder man nimmt die selbe Adresse vom "Hochhaus"
Wenn fertig ist, dann explizit Hauptwohnsitz sagen, damit der EMA Mitarbeiter nicht denkt es sei ein Umzug.
Die alte Wohnung, wo Person A mit 14 Jahre alt dort wohnte, wird automatisch zu Nebenwohnsitz umgewandelt.
4. Weil man einen neuen Hauptwohnsitz hat wird automatisch ca 2 Wochen oder 1 Monat später nach dem Punkt 3 Vorgang, ein Willkommen Anmeldung Brief der GEZ Stelle an der neuen Adresse geschickt oder? Aber weil man im Hochhaus nicht wohnt, wird man den Brief nie erhalten. Der Brief wird zurückgeschickt oder liegt irgendwo im Briefkasten vom Hochhaus. Was in der nächsten Zeit hier passieren könnte weiß wohl keiner
5. 6 Monate später bzw 9 Monate später ist vergangen seid Punkt 3 hier. Man geht nochmal zur EMA und meldet den Nebenwohnsitz ab.
6. Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter?