Weiß jemand, ob das Einwohnermeldeamt bei der netten Datenweitergabe an die Anstalt zwischen Mietern und Wohnungs-/Hauseigentümern unterscheidet?
Werden auch Nachforderungen über die letzten Jahre von der Anstalt im neuen Wohnbereich eingetrieben, oder von der Anstalt am alten Wohnort?
Wenn ja, dann macht jemand den ich kenne, einen Luftsprung.
Bitte erstmal keinen Luftsprung machen.
Dafür sind meine persönlichen, bisherigen Kenntnisse leider viel zu vage.
Soweit bekannt, haben Beitragss. und Anstalt keine Kenntnisse über die Wohnverteilung i. d. Adressen.
Ob
Mietshaus, EFH o. a.. -> ist dort aus den Meldedaten, soviel ich weiß,
nicht ersichtlich.
Die Umzugsmeldungstaktik deutet darauf hin, dass beim Sender-Bereichswechsel die neue Anstalt übernehmen müsste.
Mitglied nogez33 hatte dazu nur geschrieben:
Und das kann man sich ganz einfach zunutze machen, denn der Datenaustausch zwischen diesen Landesanstalten ist genauso gut wie ihr Programm.
Franz, das ist aber nur meine Meinung zu Deinem komplexeren Anliegen.
Um verwertbarere Infos zu bekommen (Datenweitergabe-Details und LRA-Datenaustausch) müsste vielleicht sogar noch ein separates Thema angelegt werden.
Bisher ist hier im Thema ja sozusagen alles noch in der Testphase.
Natürlich hoffe ich auch stark darauf, dass alles, was Mitstreiter nogez33 vorausgesagt hat, auch so eintritt.
Markus