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Autor Thema: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?  (Gelesen 13187 mal)

F
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Ein Schreiben könnte dann hypothetisch aussehen wie im Anhang. Eine Mailadresse wäre hier gar nicht angegeben. Was macht das denn für einen Unterschied?

Mir geht es darum zu dokumentieren, daß es sich beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ einmal um einen nicht rechtsfähigen Subunternehmer handelt, zum anderen um Fachabteilungen von Landesrundfunkanstalten.

Zum Anderen wegen dem Verwirrspiel. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Sender sind Kommunikationsunternehmen, achten sehr stark auf die Corporate Identity. Wenn der WDR oder der SWR irgendwo mitmischt (Festival z. B.), sieht man ganz deutlich das Sender-Logo. Aber man sieht nirgendwo ein Logo „ARD ZDF Deutschlandradio“. Die Beitrags-Fachabteilungen verwenden inzwischen nicht mehr die Sender-CI, sondern die des Sub-Unternehmers.

Ich finde den Fall auch sehr hart und es geht halt in der Begründung total am Menschen vorbei, für den das System ja (in der Theorie) entworfen wurde. Ausbildung für Hartz 4 schmeißen, damit man vom Beitrag befreit wird? Total unwirtschaftlich. Ich würde so etwas auch allen Bekannten erzählen. Steigert bestimmt die Beliebtheit des Vereines. ;)

Es gibt viele Gründe, eine Ausbildung hinzuwerfen oder eine zweite zu beginnen. Gute Gründe sind z. B. daß der angehende Lehrer nach der Hälfte des Studiums bemerkt, daß er für den Job nicht geeignet ist, nachdem er zum ersten Mal auf Schüler losgelassen wurde oder um einen Numerus Clausus für's Wunsch-Studium zu umgehen. Schlechter Grund ist: Studium erfolgreich abgeschlossen, findet im Moment keinen passenden oder eigenen Erwartungen dotierten Job und fängt deshalb ein weiteres Studium an. Gleiches gilt für Lehrlinge auch, habe ich alles schon erlebt.

Der zuletzt genannte Student sollte zwar dringend jemand anderem auf der Hochschule Platz machen, aber auch er sollte die Wohnungssteuer nicht bezahlen müssen, so lange er nichts verdient. Gleiches gilt erst recht für die, die aus „richtigen“ Gründen eine zweite Ausbildung anfangen.


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Vor Gericht sind solche Fälle schon für den Kläger gewonnen worden.
Was waren das bitte für Fälle? Kann man diese Fälle irgendwo finden?


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Die Begründung des Westdeutschen Rundfunks, vor allem das in Rot hervorgehobene, ist übrigens unmenschlich und hat mit dem Sozialstaatsprinzip rein gar nichts mehr zu tun. Sie ist schlichtweg asozial.


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Vor Gericht sind solche Fälle schon für den Kläger gewonnen worden.
Was waren das bitte für Fälle? Kann man diese Fälle irgendwo finden?
Leider finde ich den Fall nicht mehr. Es war aber eher so, dass mit Gericht gedroht wurde und BS einen Rückzieher gemacht hat. Es bestehen also gute Chancen für eine Klage.


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Der einzige mir bekannte Fall, allerdings bezüglich der früher noch erhobenen Rundfunkgebühren, ist dieser hier:

"Student erreicht Befreiung als Härtefall – nach sechs Jahren Kampf"
http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-1445-gez-befreiung-als-haertefall.php

Der Betroffene musste sich durch mehrere Instanzen klagen. Die Rundfunkanstalt hat kurz vor dem Urteil, wohl um keinen Präzedenzfall zu schaffen, am Ende einen Rückzieher gemacht und den Studenten befreit.


Was damals hinsichtlich der Rundfunkgebührenpflicht als Härtefall galt, muss nun eigentlich erst recht hinsichtlich der Rundfunkbeitragspflicht als Härtefall gelten, weil der rigoros verschärfte Zahlungstatbestand ("Wohnen" statt "Bereithalten von Rundfunkgeräten") menschlich unter zumutbaren Bedingungen sonst überhaupt nicht mehr vermeidbar wäre. Das "Bereithalten von Rundfunkgeräten" kann man aufgeben wenn's unbedingt sein muss, "Wohnen" allerdings nicht mehr.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das ist eine bodenlose Frechheit, was der Beitragsservice da veranstaltet. Einem Studenten vorzuschlagen, seine Ausbildung abzubrechen, um für den Karnevalsverein Geld zu verdienen. [...]

Ich erlaube mir auch hier, dringend darauf hinzuweisen: Solcherlei unverschämte
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D


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Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
#21: 15. September 2016, 11:04
Der hypothetische Student hat übrigens sein Studium mit einer 1.9 in einem MINT-Fach abgeschlossen, 1 Semester über Regelstudienzeit mit 15-19 Std. Arbeit nebenher.
So jemandem zu raten, kurz vor knapp abzubrechen ist absolut daneben.  (#)

Vielleicht sollte man wirklich mal ein Rundschreiben an alle Ministerpräsidenten, Rundfunkanstalten und den Beitragsservice mit ein paar Zeitungen im CC verfassen..


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Ich überlege, wie das wohl wäre, wenn man hypothetisch allen Staatskanzleien, Ministerpräsidenten, Zuständigen für Medien und den öffentlich Rechtlichen sowie einigen Zeitungen im CC geschrieben hätte und dann nach einem Monat des Wartens auf einmal am selben Tag von gleich mehreren eine Antwort bekäme, wie sie im Anhang sein könnte.  :P

Klänge irgendwie total absurd. So "Wir machen das anhand des Gesetzes so, auch wenn wir es ändern könnten und die Regelung total abstrus klingt!".

Wie gut, dass die RP Staatskanzlei weiß, dass Studierende, die zu wenig Geld haben, natürlich immer BAFöG bekommen. Wie blöd von mir, das nicht zu beantragen. Tz~


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TEIL 2:

..eins kam per Mail und dann natürlich noch ein obligatorisches Schreiben der öR. ;)


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Vor dem OVG Bremen habe ich im Juni 2016 einer Verhandlung über einen ähnlichen Fall beigewohnt. Der vorsitzende Richter gab sich jede Mühe, zu begründen, dass es dem Studenten zuzumuten sei, einer Arbeit nachzugehen, die ihn finanziell über das Existenzminimun hebt und dass er an seiner Einkommenssituation die Schuld trägt. Zu lesen unter
Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18981.0.html

Diese Argumentation war dem Richter sichtlich peinlich. Nach einer kurzen Beratung wurde die ablehnende Entscheidung bekanntgegeben, jedoch die Berufung zugelassen, weil die Kammer die Erfolgsmöglichkeit in höherer Instanz sieht.

Gruß
Mork vom Ork


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n
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Zitat
"Bei allen anderen Studierenden [also diejenigen die keine BAföG-Leistungen und somit auch keine Beitragsbefreiung erhalten] wird angenommen, dass sie über ausreichendes Einkommen verfügen, da sie ansonsten einen Anspruch auf BAföG-Leistungen hätten, den sie geltend machen würden."

Diese Annahme der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei(?) ist schlichtweg falsch!
Als ob sie den Inhalt des BAföG nicht kennen würden.


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b
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Für eine fiktive Person A, die unter Vorbehalt bezahlt haben könnte, zwangsvollstreckt wurde oder immer noch Forderungen gegen sich hat, siehe u.a. 3. Leitsatz:

BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32804.0.html


In Verbindung mit diesem Urteil könnte ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Aufhebung der Festsetzungsbescheide, (rückwirkenden) Befreiung und Rückzahlung bei der Landesrundfunkanstalt beantragt werden.

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32456.0.html


Durch die neue Rechtssprechung, können Geschädigte in und ***außerhalb von Rechtsverfahren zudem erleichtert Anspruch auf Fürsorge beantragen:

Prozeßkostenhilfe bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30202.msg203058.html#msg203058


*** Beratungshilfe, solange noch keine Klage läuft, kann beim örtlich zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dazu könnte auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 C 10.18 und die Rechtssprechung, z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschwerde vom 05/2019 verwiesen werden.

Welche Möglichkeiten gegen inzwischen vollendeten Vollstreckungsmaßnahmen bestehen, könnte in einem eigens dafür vorgesehenen Thread erörtert werden.

Jede*r 'Geschädigt*e' muss selbst entscheiden, wie sie*er nach der Veröffentlichung des genannten Urteils und ihren*seinen nun 'rechtskundigen', am eigenen Körper und der eigenen Psyche erfahrenen Grundrechtsverletzungen durch die hoheitlichen Maßnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgeht. Die Würde des Menschen und sein Existenzminimum sind unantastbar. Dennoch verletzt/e der öffentlich-rechtliche Rundfunk Menschen in ihren Grundrechten.

Wie lange der Sachverhalt her ist, könnte für einen rückwirkenden Antrag unerheblich sein. Wie auch zu UrGEZeiten festgestellt wurde, vergleiche:
Zitat
nach sechs Jahren
Quelle / Moment: http://archive.is/9n8Ms


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

 
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