gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Herold69 am 10. Dezember 2015, 10:34

Titel: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Herold69 am 10. Dezember 2015, 10:34
Hallo, liebe Mitforisten!

Ich habe hier heute mal folgenden Fall überlegt und hypothetische Schreiben dazu erstellt.
Eine Person A, Student, der kein Anrecht mehr auf BAFöG hat und zwischenzeitlich weniger als das Existenzminimum zur Verfügung hatte, entrichtet schon länger Rundfunkbeiträge unter Vorbehalt, da er von der Rechtmäßigkeit der Sonderabgabe nicht überzeugt ist.
Nun Bemerkt er im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Abschnitt der Härtefallregelung zusammen mit dem Abschnitt, dass zu Unrecht gezahlte Beiträge komplett erstattet werden müssen.

Daraufhin wird die Zahlung seinerseits eingestellt und ein Anwalt beauftragt.
Der Schriftverkehr könnte dann zwischen Anwalt und Rundfunkanstalt wie folgt (im Anhang) aussehen.

Könnte Person A nun noch irgendwie sinnig argumentieren, oder wäre Abhilfe hier eher schwierig, ohne rechtliche Schritte einzuleiten?

Ich bin gespannt auf eine angeregte Diskussion. ;)


Edit "Bürger":
Anonymisierung der Dokumente musste leider noch ergänzt werden.
Zu anonyomisieren sind Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments bzw. auch wiederholt auf mehreren Seiten auftauchen können.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: trox am 11. Dezember 2015, 20:08
Hallo Herold69,

interessanter Fall. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, falls es überhaupt eine Fortsetzung gibt  :-\

Bei einer mir gut bekannten PersonB ist die Problematik ähnlich: nicht Bafög-berechtigt, aber weniger als die Grundsicherung zur Verfügung.
Leider hat man in dieser Sonderposition überhaupt keine soziale Unterstützung! Kein Wohngeld, keine Sozialhilfe, niente! Wäre ja noch schöner, wenn die geliebten Rundfunkanstalten da eine Ausnahme bilden würde. Das ist eine ziemliche Zwickmühle: eigentlich hat man Anspruch auf Förderung (Bafög, etc.), aber da das Einkommen der Eltern zu hoch ist oder die Regelstudienzeit überschritten ist, wird einem jede Hilfe verwehrt und man wird schlichtweg darauf verwiesen, dass man ja eigentlich Anspruch auf Hilfe hätte, aber eben doch keine bekommt.
Von Gesetzes wegen bliebe nur die eigenen Eltern auf Unterstützung zu verklagen. Wirklich ziemlich bescheidene Situation.

Es reicht momentan (noch), wenn wenigstens einer mit Bafög in der gleichen Wohnung wohnt.
Was denkst Du wäre los, wenn auch alle Studenten dazu verknackt werden würden die Zwangsabgabe zu bezahlen. So interessiert das leider nur sehr Wenige, weil man mit 'nem Netto-Einkommen von zwei bis dreitausend Euro kein sonderlich hohes Interesse hat sich mit dem Beitragsservice wegen 17,50€ im Monat anzulegen...  >:(

Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Bürger am 13. Dezember 2015, 04:51
...schon mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemüht?

Vielleicht hilft dies schon mal weiter:

Antrag auf Befreiung wg. Härtefall abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg91073.html#msg91073

Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034


Da dies ein Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung ist, müssten gegen diesen wohl besser die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmittel eingelegt werden...

...am besten sollte wohl auch in diesem Falle mit dem Widerspruch auch gleich Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt werden, da bei öffentlichen Abgaben (und als solche ist der sog. "Rundfunkbeitrag" erst einmal deklariert) ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und theoretisch trotz Widerspruch zu zahlen wäre, was es ja aber bis zur gerichtlichen Entscheidung zu verhindern gilt ;)


PS: zusätzlich dazu bitte auch eine sachlich-gepfefferte BESCHWERDE an die Verursacher...
Den Ministerpräsidenten und den Landtag!!!
Die sollen täglich KONFRONTIERT werden mit den Konsequenzen ihres Tuns!!!!!
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: 12121212 am 13. Dezember 2015, 17:44
Das obige Schreiben vom Anwalt .... sagt ja das rechtlich relevante aus.
§ 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in
besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien..)

Bei Ablehnung gerichtskostenfreie Klage

Fiktives Thema auch hier mit Link zum Antrag und Klageschrift.
Befreien lassen, ohne Zahlungspflicht anzuerkennen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14673.msg98089.html#msg98089
...
Alternativ Klage gegen den vermeintlichen Ablehnungsbescheid / Verwaltungsakt ( Feststellungsklage wegen Nichtigkeit ...)
da dieser nicht von einer Landesrundfunkanstalt erstellt wird sondern von einem "Beitragsservice aus Köln"
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Herold69 am 24. Juni 2016, 12:13
Danke für Eure Schreiben! Es gibt nun nach einem Jahr Neuigkeiten, die ich Euch nicht vorenthalten will!
Ich finde die Argumentation allein schon rein menschlich und der Dienlichkeit der Sache halber total daneben:

Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Hans Georg am 25. Juni 2016, 11:21
Das ist eine bodenlose Frechheit, was der Beitragsservice da veranstaltet. Einem Studenten vorzuschlagen, seine Ausbildung abzubrechen, um für den Karnevalsverein Geld zu verdienen. Würden die auch nur 1 Sekunde nachdenken, müssten sie zur Erkenntnis gelangen: Es ist viel billiger eine Person aus Kulanz für 2-3 Jahre zu befreien, als dafür zu sorgen, dass die Person für die nächsten Jahrzehnte zum entschlossenen Beitragsgegner wird.

Da bleiben eigentlich nur folgende Optionen für A:

1.) Unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung zahlen.

2.) Nochmal vor Gericht probieren - verbunden mit Kosten und unbekanntem Ausgang.

3.) Direkte Konfrontation mit dem Beitragsservice. Dann müsste Person A jedoch mit einem negativen Schufa Eintrag leben können. Person A könnte dem Beitragsservice schreiben, dass es genau 2 Möglichkeiten gibt:
entweder sie befreien Person A doch noch, oder
- Person A wird erst Zahlen, wenn das Einkommen oberhalb von Sozialhilfe ist (nach einem Studium zu erwarten)
- Person A legt sich ein P-Konto zu und ist aufgrund des geringen Einkommens nicht pfändbar.
- Falls es zu einem negativen Schufa Eintrag kommen sollte, kündigt Person A an für den Rest des Lebens nie wieder irgendeine Zahlung zu tätigen und möglichst viel Aufwand und Ärger beim Beitragsservice zu verursachen.
- Person A wird möglichst viele Freunde und Bekannte gegen den Beitragsservice mobilisieren. Der Jahresbericht zeigt schließlich, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis das System zusammenbricht.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Roggi am 25. Juni 2016, 14:41
Vor Gericht sind solche Fälle schon für den Kläger gewonnen worden. Ansonsten muss Person A bedenken, dass es nicht möglich ist, unter Vorbehalt zu zahlen. Auch dürfte es unmöglich sein, dieses Geld jemals einzufordern, selbst wenn es dazu in der Zukunft eine rechtliche Grundlage gibt.
Eine Massenbewegung gegen den Zwangsbeitrag ist eine sehr sinnvolle Initiative, die in diesem Jahr erst so richtig fahrt aufnimmt. Da die Gerichtsvollzieher ohnehin überlastet sind, dürfte die kritische Masse längst erreicht sein. Einfach Zahlung einstellen und abwarten. Wem der Gerichtsvollzieher durch persönlichen Besuch etwas abnehmen will, hat gute Karten, wer durch Kontopfändung genötigt wird, hat schlechte Karten. Denn da braucht der Gerichtsvollzieher keine Vermögensauskunft, sondern plündert das Konto - ungefragt.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: FuerstBerg am 26. Juni 2016, 09:56
[…] Es gibt nun nach einem Jahr Neuigkeiten, die ich Euch nicht vorenthalten will! […]

Wäre ganz nett gewesen, wenn Du den Briefbogen / das Anschreiben komplett gepostet hättest. Schon anonymisiert, aber mit allen Logos und Adressen, evtl. der eMail-Adresse beitragsservice@wdr.de.

Die LRAn verwenden für ihre Abteilungen „Beitragsservice“ eigene Briefbögen, die denen des Sub-Unternehmers „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ verdammt ähnlich sehen, aber die richtige Anschrift der LRA / Beitragsgläubigerin enthalten. Dem ZDF-orangenen Text links unten nach müssten das solche sein.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: K. Ramba am 26. Juni 2016, 20:22
Wenn ich das richtig verstanden habe, soll der Hartz-IV-Regelsatz doch ein "menschenwürdiges Leben" ermöglichen, so in Einklang mit Artikel 1 GG "Würde des Menschen". Wenn dem so ist, dann ist doch bei Personen, die weniger als Hartz-IV zur Verfügungen haben, dieses Grundrecht verletzt, wenn sie dennoch zahlen müssten. Folglich müßte man sich dann doch darauf berufen können. Oder seh ich hier irgendwas komplett falsch?
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Roggi am 26. Juni 2016, 21:04
Das siehst du zwar richtig, aber es muss gerichtlich durchgesetzt werden.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: willnich am 27. Juni 2016, 22:26
Wenn ich das richtig lese, meinen die tatsächlich, dass jemand, der die Zwangsgebühr nicht zahlen kann, weil er eine Ausbildung macht, für die er/sie kein Geld kriegt, doch einfach keine Ausbildung machen soll, damit die Zwangsgebühr bedient werden kann!!! Das ist jetzt das Unverschämteste, Bodensloseste und Dreisteste, was ich hier jemals gelesen habe. Diese Begründung gehört in die Presse!!!
"Rundfunkbeitrag Vorrang vor Ausbildung" - Geht´s eigentlich noch?
Willnich
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Roggi am 27. Juni 2016, 22:50
Das ist jetzt das Unverschämteste, Bodensloseste und Dreisteste, was ich hier jemals gelesen habe.
Dann hast du noch nicht viel gelesen hier. Ein User berichtete, dass er Rundfunkbeitrag zahlen muss statt Kindesunterhalt, wenns Geld nicht für beides reicht.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: ohmanoman am 27. Juni 2016, 23:19

Das ist jetzt das Unverschämteste, Bodensloseste und Dreisteste, was ich hier jemals gelesen habe.

Liebe Leute, das kann man / Frau doch nicht mehr ernst nehmen! Die verhöhnen uns doch.

Unglaublich!
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: FuerstBerg am 28. Juni 2016, 06:01
Dann hast du noch nicht viel gelesen hier. Ein User berichtete, dass er Rundfunkbeitrag zahlen muss statt Kindesunterhalt, wenns Geld nicht für beides reicht.

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz.
Wenn das kein Fall für verfassungswidrig ist.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Herold69 am 28. Juni 2016, 14:15
@FuerstBerg:

Ein Schreiben könnte dann hypothetisch aussehen wie im Anhang. Eine Mailadresse wäre hier gar nicht angegeben.
Was macht das denn für einen Unterschied?


Ich finde den Fall auch sehr hart und es geht halt in der Begründung total am Menschen vorbei, für den das System ja (in der Theorie) entworfen wurde. Ausbildung für Hartz 4 schmeißen, damit man vom Beitrag befreit wird? Total unwirtschaftlich. Ich würde so etwas auch allen Bekannten erzählen. Steigert bestimmt die Beliebtheit des Vereines. ;)
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: FuerstBerg am 28. Juni 2016, 14:46
Ein Schreiben könnte dann hypothetisch aussehen wie im Anhang. Eine Mailadresse wäre hier gar nicht angegeben. Was macht das denn für einen Unterschied?

Mir geht es darum zu dokumentieren, daß es sich beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ einmal um einen nicht rechtsfähigen Subunternehmer handelt, zum anderen um Fachabteilungen von Landesrundfunkanstalten.

Zum Anderen wegen dem Verwirrspiel. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Sender sind Kommunikationsunternehmen, achten sehr stark auf die Corporate Identity. Wenn der WDR oder der SWR irgendwo mitmischt (Festival z. B.), sieht man ganz deutlich das Sender-Logo. Aber man sieht nirgendwo ein Logo „ARD ZDF Deutschlandradio“. Die Beitrags-Fachabteilungen verwenden inzwischen nicht mehr die Sender-CI, sondern die des Sub-Unternehmers.

Ich finde den Fall auch sehr hart und es geht halt in der Begründung total am Menschen vorbei, für den das System ja (in der Theorie) entworfen wurde. Ausbildung für Hartz 4 schmeißen, damit man vom Beitrag befreit wird? Total unwirtschaftlich. Ich würde so etwas auch allen Bekannten erzählen. Steigert bestimmt die Beliebtheit des Vereines. ;)

Es gibt viele Gründe, eine Ausbildung hinzuwerfen oder eine zweite zu beginnen. Gute Gründe sind z. B. daß der angehende Lehrer nach der Hälfte des Studiums bemerkt, daß er für den Job nicht geeignet ist, nachdem er zum ersten Mal auf Schüler losgelassen wurde oder um einen Numerus Clausus für's Wunsch-Studium zu umgehen. Schlechter Grund ist: Studium erfolgreich abgeschlossen, findet im Moment keinen passenden oder eigenen Erwartungen dotierten Job und fängt deshalb ein weiteres Studium an. Gleiches gilt für Lehrlinge auch, habe ich alles schon erlebt.

Der zuletzt genannte Student sollte zwar dringend jemand anderem auf der Hochschule Platz machen, aber auch er sollte die Wohnungssteuer nicht bezahlen müssen, so lange er nichts verdient. Gleiches gilt erst recht für die, die aus „richtigen“ Gründen eine zweite Ausbildung anfangen.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: nopagonada am 28. Juni 2016, 20:57
Vor Gericht sind solche Fälle schon für den Kläger gewonnen worden.
Was waren das bitte für Fälle? Kann man diese Fälle irgendwo finden?
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: nopagonada am 28. Juni 2016, 20:58
Die Begründung des Westdeutschen Rundfunks, vor allem das in Rot hervorgehobene, ist übrigens unmenschlich und hat mit dem Sozialstaatsprinzip rein gar nichts mehr zu tun. Sie ist schlichtweg asozial.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Roggi am 28. Juni 2016, 21:24
Vor Gericht sind solche Fälle schon für den Kläger gewonnen worden.
Was waren das bitte für Fälle? Kann man diese Fälle irgendwo finden?
Leider finde ich den Fall nicht mehr. Es war aber eher so, dass mit Gericht gedroht wurde und BS einen Rückzieher gemacht hat. Es bestehen also gute Chancen für eine Klage.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: nopagonada am 29. Juni 2016, 00:04
Der einzige mir bekannte Fall, allerdings bezüglich der früher noch erhobenen Rundfunkgebühren, ist dieser hier:

"Student erreicht Befreiung als Härtefall – nach sechs Jahren Kampf"
http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-1445-gez-befreiung-als-haertefall.php

Der Betroffene musste sich durch mehrere Instanzen klagen. Die Rundfunkanstalt hat kurz vor dem Urteil, wohl um keinen Präzedenzfall zu schaffen, am Ende einen Rückzieher gemacht und den Studenten befreit.


Was damals hinsichtlich der Rundfunkgebührenpflicht als Härtefall galt, muss nun eigentlich erst recht hinsichtlich der Rundfunkbeitragspflicht als Härtefall gelten, weil der rigoros verschärfte Zahlungstatbestand ("Wohnen" statt "Bereithalten von Rundfunkgeräten") menschlich unter zumutbaren Bedingungen sonst überhaupt nicht mehr vermeidbar wäre. Das "Bereithalten von Rundfunkgeräten" kann man aufgeben wenn's unbedingt sein muss, "Wohnen" allerdings nicht mehr.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Bürger am 23. Juli 2016, 22:33
Das ist eine bodenlose Frechheit, was der Beitragsservice da veranstaltet. Einem Studenten vorzuschlagen, seine Ausbildung abzubrechen, um für den Karnevalsverein Geld zu verdienen. [...]

Ich erlaube mir auch hier, dringend darauf hinzuweisen: Solcherlei unverschämte
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Herold69 am 15. September 2016, 11:04
Der hypothetische Student hat übrigens sein Studium mit einer 1.9 in einem MINT-Fach abgeschlossen, 1 Semester über Regelstudienzeit mit 15-19 Std. Arbeit nebenher.
So jemandem zu raten, kurz vor knapp abzubrechen ist absolut daneben.  (#)

Vielleicht sollte man wirklich mal ein Rundschreiben an alle Ministerpräsidenten, Rundfunkanstalten und den Beitragsservice mit ein paar Zeitungen im CC verfassen..
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Herold69 am 19. Oktober 2016, 13:44
Ich überlege, wie das wohl wäre, wenn man hypothetisch allen Staatskanzleien, Ministerpräsidenten, Zuständigen für Medien und den öffentlich Rechtlichen sowie einigen Zeitungen im CC geschrieben hätte und dann nach einem Monat des Wartens auf einmal am selben Tag von gleich mehreren eine Antwort bekäme, wie sie im Anhang sein könnte.  :P

Klänge irgendwie total absurd. So "Wir machen das anhand des Gesetzes so, auch wenn wir es ändern könnten und die Regelung total abstrus klingt!".

Wie gut, dass die RP Staatskanzlei weiß, dass Studierende, die zu wenig Geld haben, natürlich immer BAFöG bekommen. Wie blöd von mir, das nicht zu beantragen. Tz~
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Herold69 am 19. Oktober 2016, 13:45
TEIL 2:

..eins kam per Mail und dann natürlich noch ein obligatorisches Schreiben der öR. ;)
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: Mork vom Ork am 21. Oktober 2016, 10:01
Vor dem OVG Bremen habe ich im Juni 2016 einer Verhandlung über einen ähnlichen Fall beigewohnt. Der vorsitzende Richter gab sich jede Mühe, zu begründen, dass es dem Studenten zuzumuten sei, einer Arbeit nachzugehen, die ihn finanziell über das Existenzminimun hebt und dass er an seiner Einkommenssituation die Schuld trägt. Zu lesen unter
Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18981.0.html

Diese Argumentation war dem Richter sichtlich peinlich. Nach einer kurzen Beratung wurde die ablehnende Entscheidung bekanntgegeben, jedoch die Berufung zugelassen, weil die Kammer die Erfolgsmöglichkeit in höherer Instanz sieht.

Gruß
Mork vom Ork
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: nopagonada am 08. November 2016, 14:38
Zitat
"Bei allen anderen Studierenden [also diejenigen die keine BAföG-Leistungen und somit auch keine Beitragsbefreiung erhalten] wird angenommen, dass sie über ausreichendes Einkommen verfügen, da sie ansonsten einen Anspruch auf BAföG-Leistungen hätten, den sie geltend machen würden."

Diese Annahme der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei(?) ist schlichtweg falsch!
Als ob sie den Inhalt des BAföG nicht kennen würden.
Titel: Re: Student ohne BAFöG - Härtefall > abgelehnt?
Beitrag von: befreie_dich am 31. Januar 2020, 22:11
Für eine fiktive Person A, die unter Vorbehalt bezahlt haben könnte, zwangsvollstreckt wurde oder immer noch Forderungen gegen sich hat, siehe u.a. 3. Leitsatz:

BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32804.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32804.0.html)

In Verbindung mit diesem Urteil könnte ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Aufhebung der Festsetzungsbescheide, (rückwirkenden) Befreiung und Rückzahlung bei der Landesrundfunkanstalt beantragt werden.

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32456.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32456.0.html)

Durch die neue Rechtssprechung, können Geschädigte in und ***außerhalb von Rechtsverfahren zudem erleichtert Anspruch auf Fürsorge beantragen:

Prozeßkostenhilfe bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30202.msg203058.html#msg203058 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30202.msg203058.html#msg203058)

*** Beratungshilfe, solange noch keine Klage läuft, kann beim örtlich zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dazu könnte auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 C 10.18 und die Rechtssprechung, z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschwerde vom 05/2019 verwiesen werden.

Welche Möglichkeiten gegen inzwischen vollendeten Vollstreckungsmaßnahmen bestehen, könnte in einem eigens dafür vorgesehenen Thread erörtert werden.

Jede*r 'Geschädigt*e' muss selbst entscheiden, wie sie*er nach der Veröffentlichung des genannten Urteils und ihren*seinen nun 'rechtskundigen', am eigenen Körper und der eigenen Psyche erfahrenen Grundrechtsverletzungen durch die hoheitlichen Maßnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgeht. Die Würde des Menschen und sein Existenzminimum sind unantastbar. Dennoch verletzt/e der öffentlich-rechtliche Rundfunk Menschen in ihren Grundrechten.

Wie lange der Sachverhalt her ist, könnte für einen rückwirkenden Antrag unerheblich sein. Wie auch zu UrGEZeiten festgestellt wurde, vergleiche:
Zitat
nach sechs Jahren
Quelle / Moment: http://archive.is/9n8Ms (http://archive.is/9n8Ms)