ellifh,
Person A kann sich auch nur ein beabsichtigtes "Versäumnis" erklären! Spielt für Person A aber auch sowas von keine Rolle.
Person A fragt sich, warum der NDR nochmals 4 Wochen Zeit für eine Stellungnahme zum "Versäumnis erhält.
Hat jemand Erfahrung , warum das so gehandhabt wird?
ohmanoman,
Person A geht davon aus, dass bei Unzulässigkeit der Berufung das Urteil vom Verwaltungsgericht rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar ist. (Korrigiert bitte Person A bei Unrichtigkeit)
Die Frage, die sich Person A stellt: Was wäre mit den aufgelaufenen Kosten der Rundfunkgebühren, die der NDR fordert (vom ersten Gerichtsurteil, bis jetzt?....Da liegen mal gut 2,5 Jahre zwischen!)? Person A musste die ganze Zeit über keinen neuen Einkommensnachweis bringen, liegt aber immer noch im Grundsicherungs-Bereich (ohne staatliche Hilfe). Hat da jemand Ahnung? Sind die automatisch nichtig?
Vielen Dank für die netten Worte, Interesse und hilfreichen Anmerkungen