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Autor Thema: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin  (Gelesen 4624 mal)

a
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GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
Autor: 01. April 2016, 01:26
Person A wurde zum Rundfunk-Zwangsbeitrag zwangsangemeldet.
Person A erhielt dann auch diverse Bescheide für die monatlichen Beiträge und schon im ersten "richtigen" Bescheid mit 8 EUR Säumniszuschlag.
Person A hat jeweils fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Die GEZ hat fleissig gemahnt, für die Folgemonate neue Bescheide und immer wieder mit neuem Säumniszuschlag erstellt und ausserdem auch die Vollstreckung übers Finanzamt gestartet.
Lange Zeit kein einziger Widerspruchsbescheid bis dann ein "gesammelter" Widerspruchsbescheid mit Einschreiben/Rückschein zugestellt wurde.
Person A muß wohl spätestens jetzt zahlen??
Person A könnte jetzt auch noch vor dem Berliner Verwaltungsgericht (in erster Instanz) klagen, nur erscheinen die Erfolgsaussichten aüßerst gering -  jedenfalls scheinen bislang alle Klageverfahren gescheitert, jetzt vor kurzem auch vor dem Bundesverwaltungsgericht. (Und zahlen müsste Person A wohl trotzdem weil Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde)

Person A muß sich jetzt bis Montag entscheiden, ob sie hier noch irgendwie weiterkämpft - sowohl Zeitaufwand als auch Kosten erscheinen Person A jenseits gut und böse angesichts der miesen Erfolgsaussichten.
Oder gibt es eventuell noch irgendwelche neuen Argumente / ernsthaften Erfolgsaussichten?



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r
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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#1: 01. April 2016, 09:00
Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut. (Perikles)

Person A hat bereits Mut bewiesen und sich dem örr widersetzt. Person A ist doch kein Angsthase und zieht sich zurück in seinen Bau, nur weil so ein komisches Schriftstück zugesendet wurde. Jetzt heißt es, wieder Mut zu beweisen. Es geht nicht um das Gewinnen vor Gericht, sondern das man dem Staat damit zeigt, dass es so nicht weitergehen kann. Der Staat führt Krieg gegen das eigene Volk (nicht nur im Bereich Rundfunk). Jetzt heißt es aufrecht zu kämpfen. Wenn man jetzt den Schwanz einzieht, hätte man sich die Widersprüche auch sparen können.

Ich würde Person A raten, Klage zu erheben. Die erste Instanz ist von den Kosten her überschaubar. Der Einblick in die "Rechtsstaatlichkeit" dageben unbezahlbar. Man gewinnt mit der Klage vor allem auch Zeit. Es kann sehr lange dauern, bis ein Gerichtstermin steht. Bis dahin gibt es vielleicht schon wieder andere Urteile.

Die Ausarbeitung einer Klage kann auch später erfolgen. Man bräuchte zunächst nur ein kurzes Klageschreiben zur Fristwahrung einreichen. Wenn Klage erhoben worden ist, findet so weit ich weiß auch keine Vollstreckung seitens des örr statt. Solch ein Schreiben ist in 10 Minuten erstellt:

Siehe erster Beitrag: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.0.html


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Z
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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#2: 01. April 2016, 10:10
Sehe ich wie mein Vorschreibender.
Firma F hat im November 2014 Klage eingereicht, die Gerichtskosten von 105 Euro bezahlt-und seitdem ist Ruhe, was will man mehr...

Und wenn man überlegt, wieviele Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Berlin anhängig sind, dann kann das ja noch ein wenig dauern.
Den Zaubersatz in der Klageschrift nicht vergessen: Weiterer Sachvortrag wird ausdrücklich vorbehalten...


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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#3: 01. April 2016, 14:58
Person A hat nicht das Bedürfnis aus reinem Protest unendlich weiterzumachen. Ohne sinnvolle Klage/Klagebegründung bringt es aus Sicht von Person A nichts - weder für Person A noch in der Sache insgesamt.

Person A schätzt, dass sie bislang schon mindestens 100  Stunden im Internet recherchiert hat und Sie hat keine Angst sich vor Gericht zu streiten.
Vor der Zwangsvollstreckung hat Sie aber Angst, weil es ja in Berlin das Finanzamt macht und die haben sich auch schon gemeldet - in Berlin läuft es viel schärfer als anderswo - einfach aussitzen wird da nicht in Frage kommen.

Ausserdem schrecken Person A angesichts schon sowieso knapper Finanzlage auch die Kosten an allen Fronten:
- Säumniszuschläge werden immer wieder neu berechnet
- Gerichtskosten: bei einem Streitwert über 500 EUR müsste wohl auch schon in der ersten Instanz mehr als 105 EUR bezahlt werden und realistischerweise müsste Person A auch die nächsten Instanzen einplanen, zudem gehts dann ohne Anwalt sowieso nicht weiter
- Zwangsvollstreckungskosten


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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#4: 01. April 2016, 20:22
Ja, es hat alles keinen Sinn. Zahle einfach die aufgelaufenen Beiträge und dann jedes Quartal neue, so wie die meisten Schlafschafe in Deutschland.

Ganz im Ernst:
“Wer will, findet Wege. Wer nicht will findet Gründe.” Vorwände aufzuzählen, warum man leider nichts machen kann, ist keine Kunst. Das kann Jeder. (Nicht böse gemeint!)

Nochmal: Wenn du Klage einreichst, kann es sein, dass du zunächst für längere Zeit Ruhe hast (eventuell auch was zukünftige Bescheide angeht). Was in einem Jahr ist, weißt du doch nicht. Vielleicht ist bis dahin ein Urteil zu unseren Gunsten gefallen oder die Darsteller in den Land- und Bundestagen machen wieder Politik für den Bürger. 

Wenn nicht, hast du zwar Geld verloren, aber an Erfahrung gewonnen. Vielleicht kannst du auch noch Bekannte, Verwandte und Arbeitskollegen zum Nichtzahlen überreden und an deinem Beispiel aufzeigen, dass es nur einiger vorgefertigter Widersprüche und einer Klageschrift braucht. Je mehr nicht zahlen und anschließend klagen, desto schneller kippt das System.

Übrigens habe ich das Finanzamt Berlin auch am Hals. Wenn du Zeit hast, gehe doch mal persönlich hin und rede mit dem Beamten. Manchmal kommen da ganz merkwürdige Dinge heraus (Anweisungen vom Vorgesetzten oder LRA; persönlich finden wir das auch nicht toll, "müssen" es aber machen; usw.). Da kann man dann eventuell ansetzen (Remonstrationspflicht, Strafgesetzbuch http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11989.msg86698.html#msg86698).
Das probiere ich momentan aus, mal sehen ob ich ein Schreiben zurückbekomme.


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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#5: 01. April 2016, 21:39
Soweit ich das Forum hier verstehe ist es wichtig klarzustellen, dass wir über fiktive Fälle reden - jedenfalls sollte man vorsichtshalber immer so formulieren.

Also angenommen Person A muss sich jetzt ganz schnell entscheiden und Person hat dabei die folgenden Überlegungen:

- was kostets jetzt in EUR weil Person A zum ersten mit wenig Geld haushalten muss

- was kostets in wahrscheinlichen Folgeszenarien weil man sehr wahrscheinlich weiter nachlegen muss und es um so mehr schmerzt, wenn man sichs dann nicht mehr leisten kann
(hier im Forum wurde berichtet, dass am Verwaltungsgricht Berlin die Klage einfach abgewiesen wird und dieses sogar ohne Zulassung zur Berufung, also Schnellverfahren und anscheinend bevorzugt einfach nur per schriftlicher Entscheidung und dann gehts nur noch mit einem Rechtsanwalt weiter oder es geht gar nicht mehr weiter?)

- gibts sinnvolle Muster für eine Kage wobei das aus Sicht von Person A heisst, dass die Muster halbwegs aktuell sein sollten und auch vollständig sein sollten

- gibts eventuell noch Argumente bei denen das Gericht nicht einfach nur Schnellverfahren machen kann

- schlussendlich will Person A sich auch nicht Ewigkeiten mit dem Kram beschäftigen und gleichzeitig aber auch nicht nur des Protestes wegen weitermachen sondern auch eine gewisse Erfolgschance sehen

- wenn Person A versuchen will sich gegen die Vollstreckung zu wehren dann müsste sie wohl erst recht noch viel mehr Zeit investieren und wer sich wie Person A nicht auskennt nimmt doch dabei ein böses Risiko in Kauf?


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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#6: 01. April 2016, 22:33
Hallo ahnungslos,

wenn Du hier den ultimativen Tipp suchst den Beitragsstress mit einem Fingerschnipps oder wippen mit der linken A..backe zu erledigen, kann ich Dir sagen Du wirst auch in allen anderen Belangen des Lebens Probleme haben. Es ist einfach Bürgerpflicht sich gegen die Willkür eines bevorzugten privatrechtlich wirtschaftlichen Unternehmens mit verliehenden Titel einer Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Gesetzeskraft durch Staatsverträgen zu Lasten Dritter, zu wehren. Einfach nur eine Liste unterschreiben reicht nicht. Wenn Du das Bewusstsein für dieses Unrecht in Dir hast, dann trage es raus. Wie zuvor schon gesagt wurde, mache deinen Unmut Luft und frage Freunde und Bekannte wie sie dazu stehen. Gefühlt steht das ganze Volk hinter Dir. Nur ist die Masse träge und kapituliert sprichwörtlich vor dem Fernseher.

Es ist ganz simple. Hier findest Du halbwegs aktuelle und auch vollständige Muster. Für den Anfang reicht innerhalb 14 Tage ein ganz simples formloses Schreiben in dem Du deinen Willen zur Klageerhebung dem Gericht mitteilst und um Zeit der Ausarbeitung einer Klageschrift bittest. Dann wird Dir schon mitgeteilt was wie gemacht werden muss. In dieser Zeit findest Du auch dein Muster im Forum.

Eine Klage ist obligatorisch. Auch wenn irgendwann die Klage abgewatscht wird hast Du deinen Willen offen kund getan. Deine Stimme am Gericht wurde gezählt. Das ist wichtig für eine unabhängige Statistik jenseits der Propaganda vom örR.


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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#7: 01. April 2016, 23:08
JA es ist Bürgerpflicht, sich gegen die Willkür zu wehren - soweit kann  Person A voll zustimmen.
Allerdings heisst das aus Sicht von Person A nicht, fast im Blindflug und  nur der Statistik wegen draufloszuklagen. 

Es ist eventuell besser und wirkungsvoller erstmal eine Niederlage zu schlucken, seine Kräfte zu schonen und sich in Ruhe zu überlegen welche Alternativmöglichkeiten in Frage kommen.

Gibt es Meinungen zur Strategie zukünftig pünktlich zu zahlen, aber immer nur mit Vorbehaltserklärung - wird auch häufig als Widerstandsstrategie empfohlen...
 


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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#8: 01. April 2016, 23:41
Über die letzten Jahre Widerspruchsschreiben schreiben hat somit auch nur den Status von Schlucken. Gut gekämpft Löwe. Ehrenvoll verloren... Wer schreibt das Drama weiter?

Widerstandsstrategie "unter Vorbehalt zahlen" kommt noch vor dem Schlucken. Am Tage X wenn der örR verdient den Bach herunter geht, suchst Du nach dem Musterschreiben, um an deine Vorbehaltzahlungen zu kommen. Doch wovon soll der örR die Millionen an Vorbehaltzahlern glücklich machen? Wer spring zuerst über die Klinge? Genau, die die sich noch nie wehren konnten. Die, die nicht geklagt haben! Die, die ihren Anspruch nicht schwarz auf weiß in einem Niederlagenurteil "Im Namen des Volkes" kassiert haben.

Man muss das System verstehen lernen. Die Möglichkeiten zum Ausreizen sind gross. Du kannst locker noch ein Jahr rausschinden. In der Zeit wird nicht zwangsvollstreckt, wenn Du es richtig gemacht hast. Dann gibt es die ersten die vor dem BVerfG klagen werden. Darauf beruft man sich und der Tag des ersten Gerichts wird verschoben. Was hast Du bis dahin verloren? Eine einmalige Gebühr am VG, die beim Sieg der Anderen, die schon drei Instanzen lang nicht geschluckt haben, Dir wieder in die Tasche fliessen.


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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#9: 02. April 2016, 00:29

Man muss das System verstehen lernen. Die Möglichkeiten zum Ausreizen sind gross. Du kannst locker noch ein Jahr rausschinden. In der Zeit wird nicht zwangsvollstreckt, wenn Du es richtig gemacht hast.


Person A würde das gerne genauer verstehen -  insbesondere ist die Frage wie gut die Chancen tatsächlich stehen, dass

In der Zeit wird nicht zwangsvollstreckt, wenn Du es richtig gemacht hast.

Hier im Forum gibt es dazu scheinbar Hinweise unter dem Stichwort vorläufiger Rechtsschutz - erscheint Person A allerdings ziemlich kompliziert und

Person A befürchtet

wenn man versuchen will sich gegen die Vollstreckung zu wehren dann müsste man wohl erst recht noch viel mehr Zeit investieren und wer sich wie Person A nicht auskennt nimmt doch dabei ein böses Risiko in Kauf?


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Re: GEZ (Klage)Verfahren in Berlin
#10: 02. April 2016, 01:51
Und wenn man überlegt, wieviele Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Berlin anhängig sind, dann kann das ja noch ein wenig dauern.
Den Zaubersatz in der Klageschrift nicht vergessen: Weiterer Sachvortrag wird ausdrücklich vorbehalten...

Sinnvoll ist sicher auch, Verstösse gegen Verfassungsrecht en Detail zu benennen und die Rundfunkanstalt ausdrücklich aufzufordern, dazu konkret Stellung zu nehmen. Wenn dann nicht geantwortet wird, spricht das ebenso für sich, wie es Wischi-waschi-antworten von der Sorte, der Gesetzgeber darf verallgemeinern und typisieren, tun. Zum anderen haben die Justitiare der Rundfunkanstalt was zu tun, wenn sie Tatsachen widerlegen müssen bzw. sich rausreden wollen.


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2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

 
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