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Autor Thema: Klage wg. Befreiung (Aufstockung-Anspruch) geht vors Oberverwaltungsgericht  (Gelesen 16886 mal)

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Zitat
Das Oberverwaltungsgericht erwägt die Berufung als unzulässig zu erklären.
Was hat das für Konsequenzen?

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

j
  • Beiträge: 265
Zitat
Das Oberverwaltungsgericht erwägt die Berufung als unzulässig zu erklären.
Was hat das für Konsequenzen?

Ohmanoman

Dann wuerde das erstinstanzliche Urteil rechtskraeftig werden.
Somit haette die Person A ein rechtssicheres Urteil.


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ellifh,
Person A kann sich auch nur ein beabsichtigtes "Versäumnis" erklären! Spielt für Person A aber auch sowas von keine Rolle.

Person A fragt sich, warum der NDR nochmals 4 Wochen Zeit für eine Stellungnahme zum "Versäumnis erhält.

Hat jemand Erfahrung , warum das so gehandhabt wird?


ohmanoman,
Person A geht davon aus, dass bei Unzulässigkeit der Berufung das Urteil vom Verwaltungsgericht rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar ist.  (Korrigiert bitte Person A bei Unrichtigkeit)


Die Frage, die sich Person A stellt: Was wäre mit den aufgelaufenen Kosten der Rundfunkgebühren, die der NDR fordert (vom ersten Gerichtsurteil, bis jetzt?....Da liegen mal gut 2,5 Jahre zwischen!)? Person A musste die ganze Zeit über keinen neuen Einkommensnachweis bringen, liegt aber immer noch im Grundsicherungs-Bereich (ohne staatliche Hilfe). Hat da jemand Ahnung? Sind die automatisch nichtig?

Vielen Dank für die netten Worte, Interesse und hilfreichen Anmerkungen ;)


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anne-mariechen

ellifh,
Person A kann sich auch nur ein beabsichtigtes "Versäumnis" erklären! Spielt für Person A aber auch sowas von keine Rolle.

Person A fragt sich, warum der NDR nochmals 4 Wochen Zeit für eine Stellungnahme zum "Versäumnis erhält.

Hat jemand Erfahrung , warum das so gehandhabt wird?

Bei sogenannten staatlichen Stellen und Behörden kann ich nur aus eigener Erfahrung berichten, kann man sich nicht vorstellen, welche rechtlichen Möglichkeiten hier aus dem Ärmel gezaubert werden. Fällt wohl alles unter den Begriff Verwaltungsakt, Heilung. Dazu ein Link aus dem Rechtswörterbuch http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/verwaltungsakt-heilung/

Wenn wir als Bürger einen Tag eine Frist verstreichen lassen, ist die nicht mehr zu heilen. Nein die trifft uns mit voller Härte. Deshalb muss man hier ein Sch....... sein und grundsätzliche alle Bescheide oder Briefe ganz genau prüfen und die Möglichkeiten dazu ausarbeiten.

ohmanoman,
Person A geht davon aus, dass bei Unzulässigkeit der Berufung das Urteil vom Verwaltungsgericht rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar ist.  (Korrigiert bitte Person A bei Unrichtigkeit)

Ist mir so auch bekannt.

Die Frage, die sich Person A stellt: Was wäre mit den aufgelaufenen Kosten der Rundfunkgebühren, die der NDR fordert (vom ersten Gerichtsurteil, bis jetzt?....Da liegen mal gut 2,5 Jahre zwischen!)? Person A musste die ganze Zeit über keinen neuen Einkommensnachweis bringen, liegt aber immer noch im Grundsicherungs-Bereich (ohne staatliche Hilfe). Hat da jemand Ahnung? Sind die automatisch nichtig?

Vielen Dank für die netten Worte, Interesse und hilfreichen Anmerkungen ;)

Wenn rechtzeitig und fristgerecht lückenlos Fallbezogen Widerspruch eingereicht wurde und das Urteil heißt nicht Beitragspflichtig müsste das auch rückwirkend über den ganzen Zeitraum gelten. Im Verwaltungsrecht muss ich nur Widerspruch einreichen. Ich muss Ihn nicht einmal begründen. Begründen muss ich, wenn ich vor Gericht ziehe.


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Hallo Ihr,

jetzt ist es amtlich! Der NDR hat die Berufung (lt. Gericht) zurückgezogen. Somit ist das Urteil aus erster Instanz rechtskräftig!  ;)

 


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anne-mariechen

Hallo Ihr,

jetzt ist es amtlich! Der NDR hat die Berufung (lt. Gericht) zurückgezogen. Somit ist das Urteil aus erster Instanz rechtskräftig!  ;)

Na dann bleibt nur zu hoffen, dass diese Entscheidung als Information zum Beitragservice nach Köln übermittelt wird und dort nicht auf frustrierte Mitarbeiter trifft, die dann trotzdem versuchen an die Beiträge über Zwangsmaßnahmen zu kommen. Also heißt es immer Wachsam bleiben.


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@Samtoehrchen

Gratuliere! ;D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • Beiträge: 221
Auch von mir!

Könnte das Aktenzeichen der ursprünglichen Klage hier geteilt werden?

Danke.  :)


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Urteil Verwaltungsgericht Hamburg vom 07.03.2013
Az.: 3 K 2817/12


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Z
  • Beiträge: 1.526
Cool!
Auch wenn es den früheren Status der Rundfunkgebühr betrifft, so sollte es 1 zu 1 auch jetzt noch anwendbar sein, auch die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin im Musterurteil sagten ja sinngemäß, daß Hartz4 nur als ein Beispiel für eine Befreiung zu betrachten wäre und nicht ausschließlich den alleinigen Befreiungsgrund darstellt.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Urteil Verwaltungsgericht Hamburg vom 07.03.2013
Az.: 3 K 2817/12

Das AZ. ist im WWW nicht auffindbar. Hat es vielleicht damit zu tun?

Auch Gerichtsurteile werden gepflegt!!!

Zitat: @anne-mariechen

 „In der Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" steht unter Aufgaben Vierter Abschnitt §8 Gerneinschaftseinrichtung Beitragsrecht und Gemeinschaftseinrichtung Beitragskommunikation/Marketing unter Absatz C Nr. 1 d) Beobachtung des SociatWeb“

und weiter (...)

Nicht nur das World Wide Web wird beobachtet, auch nur die positiven Gerichtsurteile, was den Rundfunkbeitrag angeht werden an Juris weitergeleitet. Die „negativen Urteile“ bleiben unter Verschluss.

d) Pflege einer Urteilsdatenbank, Weitergabe positiver Gerichtsentscheidungen an Juris und ggf. Kommentierung.

Man(n) Frau könnte meinen, dass vielleicht aus diesem Grunde so wenig "negative Gerichtsurteile" im WWW zu finden sind.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16993.msg112820.html#msg112820

+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2016, 12:04 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

a

anne-mariechen

Hallo Ihr,

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An welchem Datum ist denn die Rechtskräftigkeit eingetreten?

Urteil Verwaltungsgericht Hamburg vom 07.03.2013
Az.: 3 K 2817/12

Wie wir das so von den Betrugsanstalten gesteuert und den Gerichten unterstützt kennen ist Stand heute 18.01.2016 12:00 Uhr noch nichts veröffentlicht worden.
Die Antwort der Suche im Justiz-Portal "Ihre Suche mit "3 K 2817/12" "VG Hamburg" erbrachte keine Treffer".

Nun warten wir mal ab! So dann könnte man einmal den Gerichtspräsidenten in Hamburg anschreiben und etwas fragen.  ;D


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  • Beiträge: 811
Az.: 3 K 2817/12
Nicht auffindbar. Tja.

Deswegen aber nicht wegradiert.
Vielleicht wäre es möglich, das Urteil "händisch"hier einzupflegen?

Und in der Sammlung des GEZ-Boykott-Forums  sicher zu hinterlegen, auf das andere Widerständler das Urteil selbst und Passagen daraus für Ihre Klage nutzen können?

PS: Inwieweit ist den JURIS NEUTRAL?


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                                                Curt Goetz

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anne-mariechen

Az.: 3 K 2817/12
Nicht auffindbar. Tja.

PS: Inwieweit ist den JURIS NEUTRAL?

Verlagsübergreifendes Wissen unter einem Dach: Zum Verbund der jurisAllianz gehören die Verlage Dr. Otto Schmidt, De Gruyter, Erich Schmidt, C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Stollfuß Medien und Bundesanzeiger Verlag. Das Netzwerk marktführender Unternehmen aus dem Bereich der juristischen Fachinformationen nutzt die Stärken aller und schafft für die Kunden ein interessantes und vielfältiges Angebot. Jawohl das wollte ich Wissen.

Juris veröffentlicht Urteile, die auf Grund von Wichtigkeit in Zeitschriften beachtung finden oder von den Gerichten an Juris zur Veröffentlichung herangetragen werden.
Es gibt keinen Kriterium der Vorteils- oder Nachteilsnahme.


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  • Beiträge: 25
Sobald ich jemanden habe, der mir das Urteil scannen kann, stelle ich es zur Verfügung ;). Es besteht tatsächlich aus 15 Seiten :D....dann müsste ich von euch nur wissen, wo ich das am besten hinterlegen kann ;)


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