Hier die Fakten zu Person A:
- Hat zu Festsetzungsbescheiden über 660+ Euro Widerspruch eingereicht
- Hat zu Widerspruchs- und Festsetzungsbescheiden über 660+ Euro Klage eingereicht
- Hat Klage zurückgezogen mangels Zeit zur Ausarbeitung und daher mangelnder Erfolgsaussicht
(Diese Entscheidung hier bitte nicht diskutieren)
- Gerichtskosten haben sich von 160 auf 50 Euro verringert.
Person A dachte sie hat jetzt ruhe wenn 660 Euro gezahlt sind.
Jetzt bekam Person A einen Brief vom VG, in dem
vom Beklagten die Festsetzung außergerichtlicher Kosten beantragt wird.
Und zwar:
- 20 Euro Post- und Telekommunikationsleistungen
Es wird weiter beantragt:
- auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsvertrages mit 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen sind
- etwaige weiter gezahlte Gerichtskosten hinzuzusetzen,
- den zu erlassenden Kostenfestsetzungsbeschluss dem Gegner zuzustellen
Person A hat zwei Wochen zeit zur Stellungnahme.
Was hat sich Person A da eingebrockt?
Kann das jemand in Zahlen übersetzen?
Kann da ein Anwalt noch helfen?