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Autor Thema: Rundfunkstaatsvertrag-Präambel: Rundfunk & Wettbewerb? Auswahl d. Anbieters?  (Gelesen 15639 mal)

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Der Staatsvertrag ist wie das Grundgesetz und bricht Landesrecht.

RStV ist ein Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern
also Gemeinsames Landesrecht


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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Thomas665

Nein,die 16 Bundesländer habe durch Unterschrift die Hohheit des Staatsvertrages anerkannt und bricht damit Landesrecht.


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen den Art. 20 Abs. 3 GG.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Die Verfassungswidrigkeit dieser Abgabe kann der Beschwerdeführer schon nach Art. 2 Abs. 1 GG rügen. Danach kann jedermann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es (formell oder inhaltlich) gegen einzelne Verfassungsbestimmungen oder allgemeine Verfassungsgrundsätze verstoße (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; st. Rspr.).
Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091186.html
Zitat
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet.
Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen.
Quelle: Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

Man muss vorerst klären was die Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs sind(oder waren). Wenn die Anforderungen bei Ratifizierung des RBStV nicht berücksichtigt wurden, dann verstößt RBStV eindeutig gegen Art. 20 Abs. 3 GG.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 710
Hey Freunde der Nacht und Thomas.
Kannst du bezüglich des Kontos/ Eröffnung und Kontoführung evtl. Paragraphen-lastiger werden?
Gegen was verstößt das Eröffnen eines Kontos durch eine nicht-rechtsfähige Gemeinschaft (GEZ) bzw. beauftragte nicht-rechtsfähige Gemeinschaft?

Was ist Bafin? ( ich google das grad...)


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Thomas665

Wer Konto und Bank oder bankähnliche Buchungen und Überweisungen,Kontoauszüge erstellt Bedarf einer Bankerlaubnis der Bundesaufsichtsbehörde (Bafin) wer dieses nicht hat handelt strafbar.


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  • Beiträge: 710
Cool vielen dank dazu habe ich noch folgendes gefunden:
- https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 7.306
RStV ist ein Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern also Gemeinsames Landesrecht
Darf das so überhaupt gelten? Ist das nicht eine Mogelpackung, sind doch alle Länder zusammen defaktisch mit dem Bund identisch?

Darf es tatsächlich sein, daß alle Länder zusammen mit Gültigkeit für alle Bundesbürger an der gewählten Bundesregierung vorbei etwa beschließen? Für alle Bundesbürger handelt alleine die Bundesregierung; wozu hat es die sonst?


Man muss vorerst klären was die Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs sind(oder waren). Wenn die Anforderungen bei Ratifizierung des RBStV nicht berücksichtigt wurden, dann verstößt RBStV eindeutig gegen Art. 20 Abs. 3 GG.
Die europäischen Anforderungen wurden nicht berücksichtigt, da einerseits auf außer Kraft gesetztes EU-Recht verwiesen worden ist, andererseits die aktuellste Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste nicht eingearbeitet worden ist. Eines der Ziele der genannten Richtlinie ist die Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auch auf den Bereich der audio-visuellen Mediendienste, so es die Relation Unternehmen - Verbraucher betrifft.

In dem Maße, in dem die Länder diese Bestimmungen ignorieren, gefährden sie die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes, da alle Unternehmen gewerblicher Art nach den Bestimmungen des Wettbewerbs- und Handelsrechts agieren sollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 01:51 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Thomas665

Guten Morgen in die Runde

Ich denke Ihr verrennt euch.
Auf Grund des Staatsvertrages wird die Leistung oder Angebot aus der Präabel zurückgewiesen.( Siehe auch mein Schreiben)

Wenn mir eine Landesrundfunkanstalt als Dienstleister den Staatsvertrag abändern will,so gilt die Beweislastumkehr. Mich schützt der Staatsvertrag,der RBSV greift hier garnicht dieser stellt nur den Zweck klar aus § 1,sorry das ist wie einer Bäckerverordnung unwichtig!!!! Der Zweck kommt nicht zum tragen,weil die Präambel ( das höchste Gut eines Grundgesetzes und Staatsvertrages) aus  dem Staatsvertrag nur den Zweck gelten lässt wenn dieser auch zum Tragen kommt.Ich brauche mir nicht einen Zweck erklären lassen,der nicht zum tragen kommt. Wenn mir eine Landesrundfunkanstalt den Zweck erklären will,ist dieses ein gutes Thema,aber der Lehrer würde sagen Thema verfehlt 5 setzen.
Der Staatsvertrag sichert mir zu,dass ich mir aus den privaten oder staatlichen Anbieter im Wettbewerb einen aussuchen kann.
Das habe ich getan und mir einen Anbieter genommen zur Versorung meiner Wohnung.Wo steht, dass ich dieses mehrfach machen muss?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 01:52 von Bürger«

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Thomas665

Der Staatsvertrag sichert mir zu,dass ich mir aus den privaten oder staatlichen Anbieter im Wettbewerb einen aussuchen kann.
Das habe ich getan und mir einen Anbieter genommen zum Zweck der Versorung meiner Wohnung.Ich habe den Anbieter angeschrieben,dass ich sein unentgeltlichen Rundfunkangebot annehme und mich nach den Regel des Staatsvertrages des dualen Rundfunksystem versorgen lasse.Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie seit 5 Jahren unentgeltlich meine Wohnung nach den Regel des Staatsvertrages versorgt haben und werde gerne Ihr Rundfunksender zur Versorgung anderer Wohnungen,Autos,Gewerbe und Büros und Geschäftsräume weiter empfehlen.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas

Auszug aus dem
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV –)
(Nicht amtliche Fassung) vom 31.08.1991,
in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010
(vgl. GVBl. Berlin 2011 S. 211),in Kraft getreten am 01.01.2013
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/15_RStV_01-01-2013.pdf
Zitat
I  Rundfunkstaatsvertrag  –  RStV

Präambel

Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. [...]

Mein Anbieter entspricht dem Dualen Rundfunksytem nach dem Staatsvertrag!
Ich werde Frei und individuell informiert!!! nach Staatsvertrag
mein Anbieter entspricht dem nat. und intern Anforderungen des Wettbewerbes und erfüllt die Anfordungen des Staatsvertrages.

Noch klarer und eindeutiger ist es nicht möglich den Staatsvertrag zu erfüllen um meine Wohnung mit zu versorgen!!! Sucht euch selber einen Sender aus, viel lach will keine Werbung machen. Natürlich habt ihr auch das schutzwürdige Recht aus dem Staatsvertrag auch eure öffentlich rechtlichen Landesrundfunkanstalt als Wettbewerber zu wählen - er entspricht auch dem dualen Rundfunksystem. (siehe Präambel Staatsvertrag)

Natürlich würde ich mich freuen, wenn Ihr diesen Beitrag verwendet, dass Ihr mich weiter empfehlt.

Gruss
Thomas


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 01:52 von Bürger«

I
  • Beiträge: 434
Du solltest bedenken der RStV und RBStV sind ein Gesetz. Du konntest damals wie auch heute einen Anbeiter aussuchen, nur warst du schon immer verpflichtet den örR zu bezahlen. Bloß hattest du vor 2013 mehr Befreiungsmöglichkeiten.

Ich kann deinen Argumentationen überhaupt nicht folgen, untermauern scheinst du sie auch nicht zu können. Bring doch mal ein paar stichhaltige Punkte vor, an die man anknüpfen kann und nicht das wischi-waschi Geschreibe.

Da seh ich eher noch einen Sinn in dem Statement von @pinguin :
RStV ist ein Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern also Gemeinsames Landesrecht
Darf das so überhaupt gelten? Ist das nicht eine Mogelpackung, sind doch alle Länder zusammen defaktisch mit dem Bund identisch?

Darf es tatsächlich sein, daß alle Länder zusammen mit Gültigkeit für alle Bundesbürger an der gewählten Bundesregierung vorbei etwa beschließen? Für alle Bundesbürger handelt alleine die Bundesregierung; wozu hat es die sonst?


Sorry für die deutlichen Worte.


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T

Thomas665

Zeige mir biite die Gesetze,wo der Staatsvertrag mit seiner Präamel ausgesetzt oder der Wettbewerb daraus untersagt ist und das Landesrecht gilt?
Ich wende nur das recht aus dem Staatsvertrag an,nur mal lesen die Präambel,vielleicht ist der Begriff Präambel in einem Grundgesetz,oder Staatvertrag nicht klar?
Gruss
Thomas


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  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Der Staatsvertrag sichert mir zu,dass ich mir aus den privaten oder staatlichen Anbieter im Wettbewerb einen aussuchen kann.

Das kannst du doch auch - nur für den einen musst du bezahlen, ob du ihn nutzt oder nicht.
Du könntest ihn aber nutzen und wirst somit unter Generalverdacht gestellt, dass du es auch tust.
Bist doch selber Schuld, dass du eine Wohnung hast. Zieh unter die Brücke und der BS hat keinen Zugriff mehr auf dein Geld.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

G
  • Beiträge: 1.548
Ganz abwegig ist das nicht. Als "Inverkehrbringer" von Verkaufsverpackungen muß man seine Verpackungsmaterialien auch bei einem Dualen System lizensieren lassen. Hier muß man auch nur den Anbieter bezahlen, den man sich ausgesucht hat. Genau das muß auch beim Rundfunk das Ziel sein. Und wer nichts konsumiert, zahlt auch nichts.


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Der Staatsvertrag sichert mir zu,dass ich mir aus den privaten oder staatlichen Anbieter im Wettbewerb einen aussuchen kann.
Das habe ich getan und mir einen Anbieter genommen zum Zweck der Versorung meiner Wohnung.Ich habe den Anbieter angeschrieben,dass ich sein unentgeltlichen Rundfunkangebot annehme und mich nach den Regel des Staatsvertrages des dualen Rundfunksystem versorgen lasse.Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie seit 5 Jahren unentgeltlich meine Wohnung nach den Regel des Staatsvertrages versorgt haben und werde gerne Ihr Rundfunksender zur Versorgung anderer Wohnungen,Autos,Gewerbe und Büros und Geschäftsräume  weiter empfehlen.

Deine Empfehlung ist angenommen. Kann man nur hoffen das die Privaten sich keine gemeinsame rechtsunfähige Außenstelle zulegen, die in Zukunft das ehemals kostenlose, werbe-finanzierte private Fernsehen in den finanzierten Privatrundfunk (ohne zu verschlüsseln) überführt. Dann haben wir zwei Zecken und müssen uns vorsehen weder von Pest noch Cholera Zwangs-anstecken zu lassen.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

T

Thomas665

wieso ist privater Rundfunk Kostenlos.? ich finanziere aus dem Kauf der Produkte in und aus der Werbung den privaten Rundfunk mit.


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