Der Staatsvertrag sichert mir zu,dass ich mir aus den privaten oder staatlichen Anbieter im Wettbewerb einen aussuchen kann.
Das habe ich getan und mir einen Anbieter genommen zum Zweck der Versorung meiner Wohnung.Ich habe den Anbieter angeschrieben,dass ich sein unentgeltlichen Rundfunkangebot annehme und mich nach den Regel des Staatsvertrages des dualen Rundfunksystem versorgen lasse.Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie seit 5 Jahren unentgeltlich meine Wohnung nach den Regel des Staatsvertrages versorgt haben und werde gerne Ihr Rundfunksender zur Versorgung anderer Wohnungen,Autos,Gewerbe und Büros und Geschäftsräume weiter empfehlen.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas
Auszug aus dem
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV –)
(Nicht amtliche Fassung) vom 31.08.1991,
in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010
(vgl. GVBl. Berlin 2011 S. 211),in Kraft getreten am 01.01.2013
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/15_RStV_01-01-2013.pdfI Rundfunkstaatsvertrag – RStV
Präambel
Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. [...]
Mein Anbieter entspricht dem Dualen Rundfunksytem nach dem Staatsvertrag!
Ich werde Frei und individuell informiert!!! nach Staatsvertrag
mein Anbieter entspricht dem nat. und intern Anforderungen des Wettbewerbes und erfüllt die Anfordungen des Staatsvertrages.
Noch klarer und eindeutiger ist es nicht möglich den Staatsvertrag zu erfüllen um meine Wohnung mit zu versorgen!!! Sucht euch selber einen Sender aus, viel lach will keine Werbung machen. Natürlich habt ihr auch das schutzwürdige Recht aus dem Staatsvertrag auch eure öffentlich rechtlichen Landesrundfunkanstalt als Wettbewerber zu wählen - er entspricht auch dem dualen Rundfunksystem. (siehe Präambel Staatsvertrag)
Natürlich würde ich mich freuen, wenn Ihr diesen Beitrag verwendet, dass Ihr mich weiter empfehlt.
Gruss
Thomas