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Autor Thema: Rundfunkstaatsvertrag-Präambel: Rundfunk & Wettbewerb? Auswahl d. Anbieters?  (Gelesen 15638 mal)

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Thomas665

Edit "Bürger":
Thread musste zwischenzeitlich geprüft und daher vorübergehend geschlossen werden.
Die Prüfung und Moderierung dieses Threads hat sich als äußerst aufwändig gestaltet und ist auch nur noch bedingt möglich gewesen, aufgrund der leider wenig disziplinierten Beitragserstellung des Thread-Starters - und auch dessen zwischenzeitliche Torpedierung der Moderatorenarbeit und damit auch des Forums - trotz mehrfacher Hinweise.

Zwei binnen Tagesfrist zum gleichen Thema erstellte Beiträge mit faktisch gleichem Sinngehalt mussten zusammengeführt werden. Doppelpostings sind gem. Foren-Regeln aus nachvollziehbaren Gründen der Übersicht nicht vorgesehen!

Die nicht belegten, sondern suggestiven, irreführenden und damit mindestens tendenziell täuschenden Thread-Betreffs
"Staatvertrag sagt eindeutig ich brauche nicht Zahlen,Musterschreiben und Idee" und
"der erste der in Deutschland keine GEZ mehr bezahlt ?"
wurden in diesem Zuge geändert auf einen nicht suggestiven, den Sachverhalt aber knapp zusammenfassenden Betreff
"Rundfunkstaatsvertrag-Präambel: Rundfunk & Wettbewerb? Auswahl d. Anbieters?"

Suggestive Headlines, die im Wesentlichen nur steile Thesen verbreiten, jedoch nicht halten, was sie versprechen und somit lediglich Klickzahlen generieren, sind im Forum nicht vorgesehen!

Im Eingangs-Beitrag wurden ein paar grundlegende Schreibfehler korrigiert und zudem zum Verständnis essenzielle Informationen/ Quellenangaben ergänzt.

Danke für das Verständnis und die Geduld - und verbunden mit der
Bitte an alle, die Moderatorenarbeit, das Forum und damit auch die Sache ansich konstruktiv zu unterstützen.




Muster und Gedanke,warum etwas kompliziert machen wenn es einfach geht?

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren des MDR,

gemäß
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV –)
(Nicht amtliche Fassung) vom 31.08.1991,
in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010
(vgl. GVBl. Berlin 2011 S. 211),in Kraft getreten am 01.01.2013
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/15_RStV_01-01-2013.pdf

haben sich die Länder auf diese Präambel geeinigt:

Zitat
I  Rundfunkstaatsvertrag  –  RStV

Präambel

Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. [...]

Die Länder haben dem Staatsvertrag bindend zugestimmt.

Daraus folgt:

Mit Inkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrages unterliegen die beiden Rundfunkssyteme nationalem und internationalem Wettbewerb und dem internationalen Kartellrecht.

Ich habe mich für einen anderen Anbieter entschieden und nutze diesen. Ich bedanke mich für Ihr Leistungsangebot. Gemäss meines Leistungsverweigerungsrechts und Annahmeverweigerungsrechts und nach § 333 BGB ist ihre Leistung und/oder Angebot zurückgewiesen. Ich wünsche ihnen weiter Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 02:29 von Bürger«

  • Beiträge: 3.234
Nur auf BGH zu verweisen ist falsch und unzureichend. Schau in meiner zweiten Klageschrift nach, da habe ich es genauer ausgearbeitet:
Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10562.msg108844.html#msg108844

Es muss dennoch ein Gericht darüber entscheiden, selbst wenn es so richtig wäre, warten wir also die absurde Urteilsbegründung ab.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 01:49 von Bürger«

T

Thomas665

Sorry war das für mich?
Nur auf BGH zu verweisen ist falsch und unzureichend. Schau in meiner zweiten Klageschrift nach,.....

Mein Beitag hat nichts mit dem BGH zu tun.Vielleicht ist mein Ansatz eine zusätzliche Bereicherung für dich.Der Staatsvertrag bricht auch Landesrecht!!!! Damit kann dir auch keine Landesanstalt nach der Zurückweisung wie beschrieben Lieferverträge/Anbebote oä. aufnötigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 01:49 von Bürger«

  • Beiträge: 3.234
Du hast § 333 BGH geschrieben, wenn du das BGB  meinst, reicht es dennoch nicht, weil Staatsverträge nicht durch BGB aufgehoben werden. Nur das Europarecht wäre hier hilfreich. Dort wird das Wettbewerbsrecht auch für Rundfunkanstalten geregelt. Dass es schon im RSTV erwähnt wird, habe ich nicht in meiner Klage aufgeschrieben, werde ich aber sicherlich für die Berufung näher ausarbeiten, danke für den Hinweis.
Welches Landesrecht wird genau gebrochen?
Unabhängig von allen Gesetzesbrüchen besteht das Problem, dass die Gerichte diese nicht erkennen wollen. Irgendwann werden so viele Urteile der Schande existieren, bis spätere Klagen, die sich auf solche Urteile berufen, erfolg haben, denn andere große Firmen können nun lustig unbestellte Leistungen abrechnen. Alles erlaubt, siehe Rundfunkurteile der Schande AZ xx/2014 bis AZ xx/2016, können sie dann argumentieren. Leider ist der ehrenwerten Gesellschaft in Deutschland noch gar nicht bewusst, welche Tragweite diese Rechtsbrüche in Zukunft haben werden.
Deshalb ist es wichtig, alles so genau wie möglich mit Pragrafen zu untermauern, damit die ehrenwerte Gesellschaft entlarvt und bloßgestellt wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 01:49 von Bürger«

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Thomas665

lach,danke natürlich 333 BGB,der Ansatz ist anders!!! Der Staatsvertrag wir  angewendet und sich auf diesen berufen und nicht gegen den Vertrag. Das ist der Unterschied.Wie soll sich die Landesrundfunkanstalt gegen den Staatsvertrag wenden?Landesrecht bricht nicht Staatsrecht. Das sind grundsätzliche Dinge.Die muss ich nicht Ausserkraft setzen sondern wie beschrieben die Landesrundfunkanstalt. Meine Verteidigung ist der Staatsvertrag. das sind andere Denkansetze!!!!
In Staatsvertrag wird das nat.und intern. Wettbewerbsrecht anerkannt.( Siehe Präabel aus Staatvertrag)
Nochmal Landesrecht bricht nicht Staatsrecht.Somit ist auch BGB nicht unwichtig.Der Staatsvertrag ist die Waffe und eigentlich in seiner Klarheit und Einfachheit sehr deutlich und verständlich,dass die Bundesländer im Staatsvertrag auf Ihr Monapol verzichtet haben zugunsten des nat. und intern Wettbewerbes.Es sei den die Landesrundfunkanstalten wollen entgegen dem Staatsvertrag eine alleinige marktmonapolstellung durchsetzen. Das ist der Punkt!!!!!Es ist bereits mit dem Staatsvertrag nicht vereinbar,da muss ich nicht einmal auf Europa sehen,leicht grins


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 01:49 von Bürger«

T

Thomas665

Ich habe mir deine Punkt 7 in der 2 Klageschrift angesehen.Nimm dir den Staatsvertrag als Schutz vor Landesrecht!!!!!Welches Landesrecht will dir Leistungen als Monopolstellung gegen den Staatsvertrag aufzwingen.
Ich kann nicht erkennen wie bei mir der MDR mit Landesrecht den Staatsvertrag Ausserkraft setzen will?
Manchmal liegt die Lösung im einfachen. Ich muss nicht beweissen,dass das Landesrecht über dem Staatsrecht liegt!!!!
Es ist auch ein wichtiger Ansatz das Land zu verklagen,wenn z.b der Ministerpräsident den Staatsvertrag unterschreibt für nat oder int. Wettbewerb die Aufsichtspflicht wird verletzt wenn die Landesanstalten ein Monopol erzwingen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 01:49 von Bürger«

  • Beiträge: 7.306
Nur das Europarecht wäre hier hilfreich. Dort wird das Wettbewerbsrecht auch für Rundfunkanstalten geregelt. Dass es schon im RSTV erwähnt wird, habe ich nicht in meiner Klage aufgeschrieben, werde ich aber sicherlich für die Berufung näher ausarbeiten, danke für den Hinweis.
Daß das Wettbewerbsrecht im Rundfunkänderungsstaatsvertrag erwähnt wird, hättest Du aber längst wissen können, steht es doch hier seit Februar 2015 längst drin:
Rechtliche Fundstellen zum Thema "Rundfunk"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13032.75.html

Zitat
In der Präambel dieses Vertrages steht u.a.

Zitat
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T

Thomas665

ich habe noch keine Klage gesehen die sich mit dem Staatsvertrag verteidigt,ich muss lachen sorry.ich bin schon gespannt wie die Landesanstalten das Staatrecht beugen wollen und den Staatsvertrag Ausserkraft setzen wollen.
§ 242 als Generalklausel widerprüchliches Verhalten Grundsätze von Treu und Glauben worauf darf ein  s ein Staatsbürger vertrauen auf das Staatsrecht oder Landesrecht wenn dieses grundsätzlich gegen den Staatsvertrag spricht oder ausgelegt wird.


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T

Thomas665

ich habe jetzt nochmal versucht alles auf eine Seite zu bringen,was an MDR abgesendet wird.

Zitat
Thomas

Mitteldeutschen Rundfunk
Kantstr 71-73
04275 Leipzig

Festsetzungsbescheid vom 2.11.2015
Widerspruch,Beschwerde,

mit dem Schriftsatz stellten Sie mir einen vollstreckbaren Titel ohne Unterschrift,Rechtsmittelbelehrung für vollstreckbare Titel zu.
Sie fordern von mir einen Betrag von 60,50 Euro mit einem unbekannten Konto, wo Sie Buchungen vorgenommen haben.Offenkundig wurden von diesem unbekannten Konto strafbare Buchungen vorgenommen bis einer Höhe von665,24 Euro. Bitte senden Sie mir die Bankkontakte zu, dass ich das Konto sperren kann und die Bundesaufsichtsbehörde informieren kann,offenkundig werden Konten und Buchungen  und Auszüge erstellt und beauftragt ohne von der Bafin eine Erlaubnis zu haben.Da ich keine Kontovollmacht erteilt habe oder beauftragt habe sind offenkundig mit diesem Konto Straftaten in meinem Namen erfolgt.
Ob die Buchung für eine Fernsehzeitung ist oder etwas anderes ist nicht ersichtlich. Falls
Sie Beabsichtigen mir Leistungen zu verkaufen oder Anzubieten zum Fernsehen oder Rundfunk,Fernsehzeitungen,Magazine o.ä. können Sie mir gerne auch Angebote machen und ihre Chancen im nationalen und internationalen Wettbewerb auch zu nutzen.

Bis dahin gilt für Sie:
 Rundfunkstaatsvertrag–RStV
Präambel

Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder
des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen......
Die Länder haben dem Staatsvertrag bindend zugestimmt
Daraus folgt....

Mit Inkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrages unterliegen die beiden Rundfunkssyteme  öffentlich-rechtliche und Private aus dem Staatsvertrag nationalen und internationalem Wettbewerb und dem internationalen Kartellrecht.
Ich habe mich für einen anderen Anbieter entschieden und nutze diesen.Gemäss meines Leistungsverweigerungsrecht und Annahmeverweigerungsrecht und nach § 333 BGB ist ihre Leistung,Service,Bereitstellungen und oder Angebot zurückgewiesen.Wenn Sie ein Problem mit dem Staatsvertrag haben sollten, so bitte ich Sie sich an den zuständigen Ministerpräsidenten Ihres Landes zu wenden, er hat für Sie diesen Staatsvertrag gezeichnet.Wenn Sie ein anderes Rundfunksystem nutzen ausserhalb des Staatsvertrages ,so bitte ich um ein Angebot zur Prüfung.

Mit freundlichen Grüssen


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  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Das würde bedeuten, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Oder ist es gar nicht möglich?


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

T

Thomas665

danke für diesen Gedankengang
Basis allem ist der Rundfunkstaatsvertag
mit dieser Präambel wie Zitat aus Staatsvertrag.Mit der Anwendung des Staatsvertages wie beschrieben ist der Beitragsstaatsvertrag nicht anwendbar,weil auch keine Ansprüche entstanden sind aus der Anwendung des Staatsvertrages mit der Präambel.


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Oder ist es gar nicht möglich?
Die Frage lasse ich unbeantwortet, aber wundern würde mich nichts; wer, bitte schön, blickt denn durch die seit 1990 stets nur geänderten Änderungsänderungen der Änderung der zuvor schon einmal geänderten Änderungsänderung noch durch? Chaos ist doch da voll programmiert?

Die müssten das ganze Teil vollständig, kompatibel zum europäischen Recht, neu aufsetzen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T

Thomas665

lach,da stimme ich der gerne zu.
Ich denke mit dem Staatsvertrag und der Präabel wie ich es sehe und eingstellt habe,gibt es mehr als nur eine Chance,wie beschrieben.
Gruss
Thomas


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
ich habe jetzt alle Verträge angeschaut und muss feststellen, dass Präambel* nie geändert wurde.
Quelle: http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/

*den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

T

Thomas665

Das interessante ist,dass dieses noch nie einer versucht hat  sich durch den Staatsvertrag auch zu schützen.
Der Staatsvertag ist das Grundgesetz. es ist vollkommen egal was das Landesgesetz,bayrisches Verfassungsgericht oder oder auf dem Landesrecht beschliesst.
Der Staatsvertrag ist wie das Grundgesetz und bricht Landesrecht.
Mich schütz das Grundgesetz (Staatsvertrag)
Mich wundert nur,warum keiner von dem Grundgesetz ( Staatsvertrag) sich schützen lassen will.Ich könnte etwas Hilfe gebrauchen. Das grosse Problem ist,dass die Lösung so einfach ist.
Gruss
Thomas


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