Moin.
Ich könnte mir vorstellen, dass die fiktive Person F im geschilderten fiktiven Fall heute so ein ähnliches fiktives Schreiben von einer Außenstelle des NDR in Rostock (nach meinen Recherchen: NDR Ostseestudio, Richard-Wagner-Str. 8, 18055 Rostock, siehe
hier) bekommen hätte:
(draufklicken = größer, siehe auch Scan im Anhang)In diesem Schreiben könnte wie bereits schon mal geschrieben stehen, dass die Rundfunkanstalt beabsichtigt, die Entscheidung über den Widerspruch (also den Widerspruchsbescheid) und Vollstreckungsmaßnahmen aus dem Bescheid bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens am VG auszusetzen - klingt auf den ersten Blick ja positiv.
Und, meiner Meinung nach viel interessanter: Dass, wenn die Person F eine Entscheidung darüber noch im laufenden Verfahren wünscht, innerhalb von 4 Wochen darüber eine Mitteilung erfolgen soll...!?
Ich könnte mir vorstellen, dass die fiktive Person sich wundern würde, warum der Brief aus Rostock und nicht aus Hamburg kommt, ob der nicht rechtsfähige Beitragsservice (mit dem Person F noch nie kommuniziert hat) da eine Außenstelle hat, oder ob das tatsächlich eine Abteilung des NDR ist?
Außerdem könnte ich mir vorstellen dass die Person F beabsichtigen würde erstmal gar nicht darauf zu reagieren, aber noch in Ruhe darüber nachdenken will.
Über Meinungen und Ideen von euch zum Inhalt dieses Briefes bin ich interessiert, z.B. auch welche Vor- und Nachteile das hätte, wenn man dazu irgendwann einen Widerspruchsbescheid hätte (den man ggf. in die laufende Klage mit einbeziehen könnte) oder nicht. Oder was ist, wenn Person F nach Ablauf der 4 Wochen einen Widerspruchsbescheid wünschen würde...
Einen guten Rutsch
wünscht
Frei