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Autor Thema: Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015  (Gelesen 120521 mal)

K
  • Beiträge: 12
Person K hat in ihrem Widerspruch zusätzlich beantragt, dass bis zum rechtskräftigen Urteil des laufenden Verfahrens seitens der Rundfunkanstalt von einem Versand des Widerspruchsbescheids abgesehen wird und heute mit der Post abgeschickt.

Einen langen Begründungstext wie Person F das gemacht hat, hat Person K nicht aufgesetzt, weil sie den Sinn für sich nicht wirklich erkennen konnte. Als Begründung hat Person K lediglich auf ihre laufende Klage am Verwaltungsgericht verwiesen.

Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2017, 03:58 von Markus KA«

K
  • Beiträge: 81
Jepp, so würde ich, wenn es mich fiktiv betreffen würde, auch vorgehen - mit dem negativen Versand des Widerspruchsbescheid das ist eine gute Idee!

Gruß,
Ketzerkater



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen Vollzitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2017, 23:44 von DumbTV«

S
  • Beiträge: 403
Ja, in der Tat hat der NDR eine eigene "Außenstelle" des Beitragsservice in Hamburg. Von dort aus kamen auch Widerspruchsbescheide im Namen des "Beitragsservice Radio Bremen".

Wer mag kann dort auch persönlich mal vorbeischauen und sich "beraten" lassen. ;D

Siehe:

Widerspruch zur Niederschrift - Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11072.msg118649.html#msg118649


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  • IP logged
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass in dem hier ausführlich beschriebenen fiktiven Fall einer fiktiven Person F diese Person jetzt mit den angeführten Anregungen den dementsprechend geänderten und optimierten 14-seitigen Widerspruch gegen den neuen Beitragsbescheid über Rundfunkbeiträge für das 2. Halbjahr 2014 fertig hätte, um den in ein paar Stunden zum NDR zu faxen und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein dahin zu senden:



Zu der Anmerkung, dass dass zu umfangreich ist, könnte ich mir vorstellen dass sich die fiktive Person F dabei gedacht hätte, dass erstens ein negativer Widerspruchsbescheid individuell auf die Begründung eines Widerspruchs eingehen muss, und außerdem der Widerspruch incl. Begründung im Falle einer neuen Klage oder falls dieses zur bestehenden Klage mit hinzugefügt wird dann auch von den Richtern am Verwaltungsgericht gelesen würde.

Ach ja, übrigens - mit irgend einem sogenannten nicht rechtsfähigen "Beitragsservice" hat die Person F noch nie kommunizert, immer nur direkt mit der zuständigen Rundfunkanstalt, und/oder dem Verwaltungsgericht.

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

P
  • Beiträge: 4.011
was unmittelbar auffällt:

Zitat
Hiermit lege ich deshalb fristgerecht
PersonX würde das "deshalb" weglassen, es schränkt aus PersonX Sicht an dieser Stelle "unnütz" ein.

Zitat
Auch ist der Meldedaten-Abgleich, auf dessen die Daten für die Zwangsanmeldung
beruht, ist illegal
Ein "ist" ist zuviel.



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s
  • Beiträge: 236
OT: einlegen tut man Gurken - einen Widerspruch erhebt man  (#)


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 691
OT: einlegen tut man Gurken - einen Widerspruch erhebt man  (#)

[Klugscheißermodus] Einspruch Euer Ehren! Es heißt: "Ich lege Widerspruch gegen ... ein. Ich erhebe Einspruch gegen ... ." [/Klugscheißermodus]


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Gurken hald!  ;)


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  • IP logged
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@samson_braun
Es wäre sehr toll, wenn Du nicht "einfach" auf den anderen rumhackst, sondern wenigstens das Original zitieren würdest:

VwGO §69
Zitat
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.

Im Übrigen ist das Vorverfahren (beinahe) eine Farce:

VwGO §72
Zitat
Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.

Rein rhetorische Frage: welche Widerspruchsbehörde hält schon die eigenen Bescheide (oder die der weisungsgebundenen Unterbehörde) für begründet widersprechbar? Das wäre schließlich ein Eingeständnis von schludriger oder böswilliger Erstellung unrechtmäßiger Verwaltungsakte!

Der einzige Vorteil des Widerspruchs wäre formalrechtlicher Natur: die Widerspruchsbehörde soll das Vorverfahren sauber beenden, darf dafür aber Kosten festsetzen. Leider steht nichts von einem MUSS in der VwGO.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass die fiktive Person F im geschilderten fiktiven Fall heute so ein ähnliches fiktives Schreiben von einer Außenstelle des NDR in Rostock (nach meinen Recherchen: NDR Ostseestudio, Richard-Wagner-Str. 8, 18055 Rostock, siehe hier) bekommen hätte:


(draufklicken = größer, siehe auch Scan im Anhang)

In diesem Schreiben könnte wie bereits schon mal geschrieben stehen, dass die Rundfunkanstalt beabsichtigt, die Entscheidung über den Widerspruch (also den Widerspruchsbescheid) und Vollstreckungsmaßnahmen aus dem Bescheid bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens am VG auszusetzen - klingt auf den ersten Blick ja positiv.
Und, meiner Meinung nach viel interessanter: Dass, wenn die Person F eine Entscheidung darüber noch im laufenden Verfahren wünscht, innerhalb von 4 Wochen darüber eine Mitteilung erfolgen soll...!?

Ich könnte mir vorstellen, dass die fiktive Person sich wundern würde, warum der Brief aus Rostock und nicht aus Hamburg kommt, ob der nicht rechtsfähige Beitragsservice (mit dem Person F noch nie kommuniziert hat) da eine Außenstelle hat, oder ob das tatsächlich eine Abteilung des NDR ist?
Außerdem könnte ich mir vorstellen dass die Person F beabsichtigen würde erstmal gar nicht darauf zu reagieren, aber noch in Ruhe darüber nachdenken will.

Über Meinungen und Ideen von euch zum Inhalt dieses Briefes bin ich interessiert, z.B. auch welche Vor- und Nachteile das hätte, wenn man dazu irgendwann einen Widerspruchsbescheid hätte (den man ggf. in die laufende Klage mit einbeziehen könnte) oder nicht. Oder was ist, wenn Person F nach Ablauf der 4 Wochen einen Widerspruchsbescheid wünschen würde...

Einen guten Rutsch wünscht

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2017, 10:25 von Frei«
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin,

wahrscheinlich eher unwichtig, zur Vollständigkeit aber hier erwähnt: Ich könnte mir vorstellen, dass in dem fiktiven Fall der fiktiven Person F ein Schreiben vom VG gekommen sein könnte, in dem steht dass sich die zuständige Kammer und das Aktenzeichen geändert haben könnte:



Frei  8)


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P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Da würde mich doch interessieren, warum jetzt eine andere Kammer zuständig ist. Gab es Beschwerden über die vorherige? War die vorherige bisher in Rundfunksachen zuständig? Wurden für die neue Kammer extra rundfunkhörige Richter (gibt es eigentlich noch andere?) zusammengesucht?
Da könnte ein neugieriger Kläger natürlich mal beim VG anrufen oder mit einer Schachtel Pralinen vorbei gehen und mal ein bißchen nachfragen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Wahrscheinlich liegt das nur an der Schaffung einer zusätzlichen neuen Kammer und die damit verbundene Änderung der Aufgabenverteilung innerhalb des Gerichts:

Laut dem neuen Geschäftsverteilungsplan 2018 auf der HP vom VG ist die neu zugeteilte Kammer u.a. zuständig für "Rundfunk- und Fernsehrecht, einschließlich Beiträge", und zusätzlich für Asylrecht (für bestimmte Länder), Abfallrecht, Abfallbeseitigungsrecht, Kataster- und Vermessungsrecht, Brand- und Katastrophenschutzrecht einschl. Rettungsdienstrecht, Streitigkeiten über Verwaltungskosten.

Die Kammer die vorher die (fiktive) Klage bearbeitete war früher zuständig für "Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung", jetzt nicht mehr.

Frei  8)


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T
  • Beiträge: 6
@Frei In deiner Klagebegründung gehst du ja auch auf Schadensersatz ein:

Ich stell mir vor das eine fiktive Person nun folgenden Hinweis vom VG bekommen hätte:

Zitat
Soweit darüber hinaus die Zahlung von Schadensersatz geltend gemacht wird, ist darauf hinzuweisen, dass einer Klage zu dem Verwaltungsgericht erlangt werden können. Hierfür dürfte es bereits an der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts fehlen.

Um die Klarstellung des Klageantrags wird binnen 4 Wochen gebeten.

Müsste diese fiktive Person nun auf den Schadensersatzanspruch verzichten oder wäre das zu verstehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 23:21 von DumbTV«

S
  • Beiträge: 21
Hallo,

vielen Dank für die Intesive Arbeit und Recherchieren der einzelnen Fakten in der Widerspruchsbegründung.
Teile davon wird Person F  in seine fiktive Begründung mit aufnehmen. Je mehr Text umso besser.
Da mal wieder kaum Zeit ist um einen fiktiven Widerspruch zu erstellen und einzureichen, da entweder die Ausstellungsstelle oder der Zusteller getrödelt hat bleiben Person F nur 10 Tage um etwas aufzusetzen. Zwischen Ausstelldatum und Zustelldatum liegen 14 Tage.
Das wird im fiktiven Schreiben jedefalls noch mit reinkommen.
Person F ist sehr beeindruckt.

Vielen Dank nochmal  :)


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