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Autor Thema: "einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant  (Gelesen 40183 mal)

H

H2O

  • Beiträge: 137
Ich frage mich gerade, für welchen Zweck man überhaupt diesen neuen Meldedatenabgleich benötigt? Tatsache ist doch, dass sobald sich irgendwelche personenbezogenen Meldedaten ändern, diese sofort automatisiert an den BS weitergeleitet oder abgeholt werden. Den Datenabgleich kann der BS doch zwischenzeitlich selber machen, da braucht es keines weiteren Meldedatenabgleichs. Der Grund ist wohl ein anderer.

So gehts: Bei einem Bekannten ist vor kurzem seine Lebensgefährtin eingezogen, die vorher im Ausland wohnte. Nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vergingen nur 10 Tage, dann hatte sie schon ein Begrüßungsschreiben vom BS auf dem Tisch. Weitere 2 Wochen später bekam sie erneut Post und wurde gefragt, warum sie sich auf das erste Schreiben nicht gemeldet hätte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2017, 20:06 von Bürger«

  • Beiträge: 1.679
  • This is the way!
Tja, diese Frage sollte Mensch mal den Datenschutzbeauftragten und den Länderparlamenten stellen.

Offensichtlich haben die "Datenschutzbeauftragten der ARD und des BeitraXservus" dieses "kleine Detail" der heimlichen Vollüberwachung des Meldewesens "unterschlagen".

Ihre "Evaluierung" der 1. Rasterfahndung verläuft wie bei jeder "Evaluierung" von ARD und ZDF:

Mehr! Viel mehr! Noch sehr viel mehr!

Die römische Raupe Nimmersatt! Mehr Meldedaten! Mehr BeittraX! Mehr Sender! Mehr Grundversorgung! Mehr Rente! Mehr, mehr, mehr, mehr...

Wie beim Wetterbericht: Mehr Wolken!

Nicht zu verwechseln mit Meer Wolken.
Wolken am Meer. Die stürmisch aufziehen.
So wie die Wolken am Datenschutzhimmel.

ARD und ZDF haben halt nen kapitalen Fimmel
und wiehern neuerdings wie nen Amtsschimmel:

Määhhhrrr, määähhhrr, määäähhhrrr ...

 :)


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m

motte

Postfach mieten... – rein fiktiv, latürnich  8)

Hinkelsteinchef:
"Also rein fiktiv würde ich mal raten, bei der Meldebehörde, sofern eine Ummeldung erforderlich wird, keine Angaben zur Lage der Wohnung zu machen."

Es geht um einen Umzug von Bayern nach Sachsen. Seit über einem Jahr hab ich Ruhe vor der GEZ, sobald ich mich aber bei der Meldebehörde anmelde, kommt höchstwahrscheinlich gleich wieder Post.
Nächstes Jahr steht dann vermutlich ein Umzug ins Ausland an.


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b
  • Beiträge: 778
Vereinigung "ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice" ist Mitglied/Teilnehmer der "XMeld-Community".

"ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice" vertritt in der Community Collatz, Jürgen.

Leitfaden für das Zusammenwirken zwischen XMeld-Akteuren
Version 1.0 vom 06.März 2017

http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/20170306_Leitfaden_Zusammenwirken_XMeld-Akteure_V_1.pdf

Zitat
Demnach wird sich eine „XMeld-Community“ bilden, die Themen des XMeld-Datenaustauschs, die nicht in der üblichen XMeld-Gremien-Struktur zu berücksichtigen sind, erörtert und bearbeitet.


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P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Vielleicht wollen sie auch eine Ausreden haben, warum weiterhin mehr Mitarbeiter beim BS (der ja eine Abteilung der LRA ist  ???) beschäftigt sind, als ausgemacht. Wenn ein weiterer Meldedatenabgleich ansteht, dann bedeutet dies einen (verwaltungsvereinfachenden!!!!) Mehraufwand, für den man natürlich auch wieder mehr Angestellte braucht. Auch eine Form der Arbeitsbeschaffung.

Ansonsten müßten sie wirklich, wie schon angesprochen, ausreichend mit Meldedaten versorgt sein.

KEF-Bericht, April 2016
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/20._Bericht.pdf
Zitat
(S. 321): Die Einführung des Beitragsmodells hat die Aufgaben des Gebühren- bzw. Beitragseinzugs erheblich verändert und wirkt fort. Die Umstellungsphase begann 2011. Auf die Rundfunkanstalten kam
die Aufgabe zu, rund 40 Mio. Teilnehmerkonten in einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne auf
Beitragszahlerkonten umzustellen. Mit Jahresbeginn 2013 mussten die laufenden Erträge auf der
Basis neuer Anknüpfungspunkte erhoben werden. Der bisherige Beauftragtendienst der ARD-
Landesrundfunkanstalten, der das Vorhandensein von Geräten zu verifizieren hatte, sollte massiv
reduziert werden. Der Anknüpfungspunkt „Wohnung“ bzw. „Betriebsstätte“ bedarf einer derarti-
gen Erfassung nicht mehr. Der erhebliche Umstellungsaufwand war vom Zentralen Beitragsservice
zu bewältigen. Insbesondere der Sektor der Direktanmeldungen und der laufende Meldedatenab-
gleich erfordern einen zusätzlichen Personalaufwand.
Zitat
(S. 324): Beim Zentralen Beitragsservice sind 2016 65 Mitarbeiterkapazitäten mehr als noch im
19. Bericht geplant. Dies wird mit dem erhöhten Arbeitsaufwand im Regelbetrieb, in erster Linie
für den fortlaufenden Meldedatenabgleich sowie die gestiegenen beitragsrelevanten Sachverhalte
(43 Stellen) und dem Mehraufwand für die Direktanmeldungen (22 Stellen) begründet. Mit der An-
meldung zum 20. Bericht wird der gesamte Personalabbau beim Zentralen Beitragsservice zwischen
2012 und 2016 auf 229 Mitarbeiterkapazitäten beziffert.
[...]
Durch die Umstellung nahmen ab 2011 zunächst die Mitarbeiterkapazitäten beim Zentralen Bei-
tragsservice zu. Von 1.224 Mitarbeiterkapazitäten in 2012 soll auf 995 Mitarbeiterkapazitäten in
2016 reduziert werden. Angesichts eines weiteren für 2018 geplanten Meldedatenabgleichs geht
der Zentrale Beitragsservice aktuell davon aus, dass in 2017 bis 2020 eine weitere Aufwandsreduzie-
rung eher unwahrscheinlich ist.

Ich finde es auch recht befremdlich, daß die KEF einen weiteren Meldedatenabgleich "begrüßt":
Zitat
Gegenstand der Debatte waren in erster Linie die medienpolitischen Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 und deren Auswirkungen auf das anstehende KEF-Verfahren. Begrüßt wurden die nach der Evaluierung des neuen Rundfunkbeitrags beschlossenen Feinjustierungen des Beitragssystems, darunter vor allem die Wiederholung des Abgleichs der Meldedaten. Dies führe langfristig zu mehr Beitragsgerechtigkeit und einer Stabilisierung der Einnahmen.
(Quelle: https://kef-online.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen/news/detail/News/kef-feiert-40-jaehriges-bestehen/)
(Wie wird eigentlich "Beitragsgerechtigkeit" definiert? Mehr Beiträge von Nichtnutzern? Unglaublich gerecht!)

Krass finde ich auch, daß 3/4 der Mehreinnahmen aus Direktanmeldungen bezogen werden sollen:
Zitat
Diese Mehrerträge resultieren überwiegend aus dem einmaligen Meldedaten-abgleich und der Direktanmeldung durch den Beitragsservice. Direkt angemeldete Rundfunkteilnehmer haben in der Vergangenheit keine Rundfunkgebühren oder -beiträge gezahlt. Rund drei Viertel der Mehrerträge im Jahr 2014 kommen aus der Direktanmeldung.
(Quelle: Beitragsservice http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/presse/2015/Presseinformation_05_03_2015.html)

OT: Ich könnte schon wieder k****n!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

m
  • Beiträge: 436
Vereinigung "ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice" ist Mitglied/Teilnehmer der "XMeld-Community".

Und als nächstes kommt das bundesweite Bürgerportal. Wer sich dort anmeldet dem wird seine IP-Adresse gespeichert und das Bundeskriminalamt und die Polizeitbehörden (womöglich mit der Datenbank beim BS abgeglichen) greifen dort auf Daten zu und schon hat man den Feind der sich gegen eine staatliche Vorgehensweise beschwert. Kontrolle um jeden Preis.

Natürlich wird im Bürgerportal auf die Datenschutzbestimmungen verwiesen und man schwört, dass diese Eingehalten werden. Ja sicher doch!

Ja sicher doch, denn es gilt ja das Gesetz der Vorratsdatenseicherung und damit hat man wieder eine Ausrede zur Hand und die Gerichte bei einer Klage ein Argument.


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K
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Hallo zusammen,

könnten wir bitte wieder zum Thema zurückkehren: wie kann die Neuauflage zum 01.01.2018 eines erneuten "einmaligen" Meldedatenabgleichs gekippt/verhindert werden?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
  • Beiträge: 436
Nein @ Kurt

das Thema heißt: "einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant

Wenn Du das Thema gekippt/verhindert suchst dann ist das sicher in einem anderen Threat zu finden.


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Köln erhält per "Standleitung" nonstop die aktuellsten Daten.

Deswegen ist dieser neue Passus Augenwischerei.

Zitat
„(9a) Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes wird zum 1. Januar 2018 ein weiterer Abgleich entsprechend Absatz 9 durchgeführt.

Selbst wenn das Meldeamt noch garnichts von einem weiss, nur der Vermieter und man selber
weiss, dass dies nun Deine neue Adresse ist, kommt Post aus Köln.

Wie kann das sein?

Der neue Arbeitgeber gibt ja an die Rentenversicherungsanstalt und das Finanzamt "Mitgliedsnummer" und Adresse weiter.

Nicht in der Absicht, einem zu Schaden, sondern weil das so üblich ist.

Dort gibt es eine "Standleitung" nach Köln, Datenschutz lässt grüßen! >:(


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

m
  • Beiträge: 436
@ Karlsruhe,

jetzt wo Sie davon berichten, erinnere ich mich an meinen Wohnungswechsel im Jahre 2011, denn dort hatte ich mich über 6 Monate nicht angemeldet.

Doch die GEZ wusste meine Adresse und hatte mich mit Post schon zugemüllt.

Vom Bürgermeisteramt erhielt ich dann Post, ich hätte die Pflicht und müsste mich mit der neuen Adresse melden.

Im Gespräch mit der Bearbeiterin vom Amt konnte ich nicht in Erfahrung bringen, woher Sie die Wohnungsveränderung wusste.

Von meiner Vermieterin damals ganz sicher nicht. Der GEZ habe ich noch nie eine Wohnungsadressänderung mitgeteilt, die finden dich immer.

Also haben sie schon im Jahre 2011 auf externe Datenbanken, wie die der Krankenversicherung und Rentenanstalten zugegriffen.

Die Deutsche Post nimmt es mit Bürgerdaten ebenfalls nicht so genau. 2004 habe ich mir die Post in die Reha nachsenden lassen. Als ich zurück war bekam ich einen Anruf von meiner Kfz-Versicherung. Bin dann zum Versicherungsbüro gefahren, dann war in der Datenbank meine Adresse aus der Reha-Klinik eingetragen. Bei Nachforschungen stellte sich dann heraus, dass die Mitarbeiterin bei der Post im Formular an der falschen Stelle ein Kreuzchen angebracht hatte und auf diese veränderten Daten von der Deutschen Post hatten ein ganzer Pool von Versicherungen zugriff, sprich die Daten der Post und die Versicherungen haben damit Ihre Datenbanken mit abgeglichen. Soll ich euch den Fall hier einstellen, die Unterlagen liegen alle noch vor?

Da gab es dann eine Vorlage von mir beim Bundesdatenschutzbeauftragten und im Ende hat sich die Post entschuldigt und der Fall war für den Bundesdatenschutz auch vom Tisch. Es war eben ein Versehen.

Und jetzt wird mit der "XMeld-Community" noch ein Happening für Mitarbeiter der staatlichen Stellen.

Bezogen auf den Passus 9a), das wird nur damit auf Papier festgehalten, damit die Gerichte Bezugsargumente zur Verdeutlichung gegenüber dem Bürger haben.
Deshalb ist der Datenabgleich 01.01.2018 mit Augenwischerei noch kulant ausgedrückt, das ist die reinste Volksverdummung, selbst wenn es nach staatlicher Ordnung aussehen soll.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2017, 11:01 von muuhhhlli«

  • Beiträge: 7.406
@muuhhhlli

Um so wichtiger ist es, die Entscheidung des EuGH genau nachzulesen und zur Hand zu haben!

EuGH C-201/14 Ohne Kenntnis d. Bürger kein Datenaustausch zwecks Verarbeitg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15947.0

Auf der Entscheidung des EuGH, die für obiges Thema Basis ist, läßt sich aufbauen, denn diese Entscheidung gehört mit Aktenzeichen in jede Klage eingebaut.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2021, 20:51 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
  • Beiträge: 436
Um so wichtiger ist es, die Entscheidung des EuGH genau nachzulesen und zur Hand zu haben!
Auf der Entscheidung des EuGH, die für obiges Thema Basis ist, läßt sich aufbauen, denn diese Entscheidung gehört mit Aktenzeichen in jede Klage eingebaut.

@ pinguin,

die Richter an den VG werden den Klagepunkt unkommentiert überlesen und nicht berücksichtigen.

man kann gegen die Datenschutzregeln nicht klagen. Jede Aufsicht des Datenschutzes ist über den zuständigen Datenschutzbeauftragten zu regeln.

Unternehmen = Datenschutzbeauftragten zu bestimmen der die Aufgabe wahr nimmt ---> kann kein Bußgeld verhängen wird seinen Chef nicht verraten > sonst AfA.
Staatliche Verwaltung = Datenschutzbeauftragten zu bestimmen der die Aufgabe wahr nimmt ---> kann kein Bußgeld verhängen wird seine Behörde nicht verraten die mit Meldedaten handelt.
Bürger im Bundesland = Landesdatenschutzbeauftragter zuständig in Landeslokalen privatrechtlichen und Firmenverstößen ---> kann Bußgeld verhängen, wird aber vorher Mahnen.
Bürger der Bundesrepublik = Bundesdatenschutzbeauftragter bei Bundesbehörden und Firmen die Bundesweit agieren Post/Bahn ---> kann Bußgeld verhängen, wird aber vorher Mahnen.
Rundfunk = Datenschutzbeauftragter der jeweiligen LRA und nimmt nur hier die Aufgabe wahr ---> kann kein Bußgeld verhängen, wird seinen Chef die LRA auch nicht verraten.
EU-Organisation = EU-Bundesdatenschutzbeauftragter ---> kann kein Bußgeld verhängen, wir seinen Chef die EU-Behörde nicht verraten.

OT
siehe dazu unter Google der Suchbegriff "Datenskandal" ---> niemand wurde bestraft
oder Google der Suchbegriff "Datenskandal Schweden" aktuell wurden Daten aus Behörden von Bürgern veruntreut.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
die Richter an den VG werden den Klagepunkt unkommentiert überlesen und nicht berücksichtigen.

Eine fiktive Person kann die Aussage von @muuhhhlli bestätigen, derweil in den Klagen mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit folgendes zitiert wurde:
Zitat
Zitat aus Urteil aus 2017:

Durch die Erhebung des Rundfunkbeitrages wird des Weiteren nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleiste die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Vg. VG des Saarlandes, Urteile vom 27.10.2016, a.a.O. und vom 27.11.2014, a.a.O.; BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 u.a. – zitiert nach juris.

Dieser Schutzbereich wird durch die Erhebung und Entrichtung eines wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrages gemäß § 2 As. 1 RBStV nicht berührt. Die Frage, ob das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die der Erhebung vorgelagerte Übermittlung von Daten der Meldebehörden (vgl. § 14 Abs. 9 Satz 1 RBStV) verletzt wird, berührt dagegen nicht die Beitragspflicht als solche. Selbst wenn die Regelungen zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen sollten, hätte dies nicht die Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags selbst in § 2 Abs. 1 RBStV zur Folge.

Vgl. VG des Saarlandes, Urteile vom 27.10.2016, a.a.O und vom 27.112014, a.a.O.

Somit kann der Einwand des Klägers, dass die Direktanmeldung und Übermittlung von Daten der Meldebehörde nach § 14 Abs. 9 Satz 1 RBStV und die Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne des § 11 RBStV gegen höherrangiges Recht verstoßen würden und daher rechtswidrig seien, nicht gehört werden.

Das Urteil wurde seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der juris-Datenbank nicht veröffentlicht.

Das Zitat daraus wurde von einer fiktiven Person der Userin @marga zur Verfügung gestellt.

Bild dir deine Meinung! +++  ::) :o


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

N
  • Beiträge: 543
Hmmm .... einmalig, aber zyklisch oder wie soll man das als Laie noch verstehen, wenn aus einem einmaligen Abgleich ein erneuter Abgleich wird? ;)

Interessant finde ich vor allem das Gedankenkonstrukt, dass wenn man sich streng am Europäischen Gerichtshof und dessen Urteil orientiert, ob der Meldedatenabgleich in Ordnung geht, wenn ich dann tatsächlich darüber von der Stadtverwaltung informiert werde. Es heißt ja lediglich:

Zitat
Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats übermittelt, müssen die betroffenen Personen zuvor davon unterrichtet werden

Das alleine ermöglicht mir ja nicht mal einen Widerspruch. Ich bekomme also im Idealfall lediglich Bescheid, dass meine Daten weiter gegeben wurden sind, kann aber kein Veto dagegen einlegen. Wenn das so wäre, dann kann man sich die Information als solche wohl auch sparen.

Entscheidend wird sicher sein, ob man überhaupt die Möglichkeit hat, die Weitergabe an Nicht-Staatliche Organistationen etc. zu unterbinden. Und falls ja, falls es also trotzdem gemacht wird, in wie weit mir dann ein Schadensersatz zustünde ... oder idealerweise, ob der Beitragsservice auf Grundlage dieser unrechtmäßig erhaltenen Daten überhaupt Forderungen oder Mahnungen an mich stellen darf.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Es heißt ja lediglich:
Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats übermittelt, müssen die betroffenen Personen zuvor davon unterrichtet werden.

Zur Aufklärung und Verinnerlichung:

§ 50 Abs. (2) Satz 1 BMG zitiert:
Zitat
(2) Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Anschrift sowie
5. Datum und Art des Jubiläums.
Auch hier weiterlesen:
"anlassbezogene Meldedatenübermittlung" und Meldepflicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23608.msg150291.html#msg150291

Und nur wie zitiert: Verlangen … Rundfunk Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen … hat die betroffene Person das Recht zu widersprechen. Für alles andere ist der Rundfunk laut BMG nicht befugt.

Hier § 50 Abs. (5) BMG:
Zitat
(5) Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Dies muss dann auch für den RBStV gelten, da dieser nur Landesrecht vertritt (§ 14 Abs. (9) Satz 1 RBStV i.V.m. § 11 RBStV)
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html
Bild dir deine Meinung! +++ ::)


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