Person A hat Antwort vom EMA erhalten. Nur ein Auszug des Datenregisters wurde geliefert mit der Bitte um Prüfung und Erledigung der Angelegenheit. Alle offenen Fragen wurden in Schreiben immer mit Hinweis "wird gesondert beantwortet" ohne das auch nur auf eine Frage auf
die ursprüngliche Anfrage bisher eingegangen wurde. Hier wird
gemerkelt.
Mit dem Datenregisterauszug wäre auch passend der geforderte Protokollauszug der Datenauskünfte der vergangenen Jahren möglich gewesen. Nada. Kontrollverlust beim EMA bei der Beantwortung eines einzelnen Schreibens? Was muss Person A erst befürchten wie es um die Datensicherheit im Ganzen aussieht?
Mit dem Datenregisterauszug musste Person A erschreckend feststellen, das nun auch die
Steueridentifikationsnummer als Merkmal des Bürgers in seinem Datensatz geführt wird und somit
jeder Datenvoyeur wegen der bürgerfeindlichen
opt-in Grundeinstellung der Daten an das eindeutige Merkmal eines
jeden Bürgers gelangen kann. 10 Mal umziehen und Manfred Maier ist nicht mehr wiederzufinden? Pustekuchen! Hier wurde ein
verfassungsfeindliches Merkmal dem Datensatz eines jeden Bürgers hinzugefügt! Diese zweckgebundene Steueridentifikationsnummer wird öffentlich gemacht. Das
Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht wird damit
ausgehebelt. Hier werden Tatsachen zur eindeutigen Vollerfassung des Volkes geschaffen. Deine Daten werden transparent für jeden Datenvoyeur gemacht.
Person A hat den Datenschutzbeauftragten vom Kreisreferat informiert und um Klärung gebeten, so das die ganze Angelegenheit geklärt und das Merkmal Steueridentifikationsnummer gelöscht wird.
Es ist traurig wie mit dem Bürger und seinen Daten Schindluder getrieben wird!
An ein Schreiben für den Landesdatenschutzbeauftragten wird von Person A gearbeitet.