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Autor Thema: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe  (Gelesen 117453 mal)

n
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Person N hat für Ehefrau C mal ein Schreiben angefertigt. Kann man das so (vor ab per Fax) abschicken:

Zitat
Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde und Auskunftsersuchen zu meinen gespeicherten Daten


Sehr geehrter Sachbearbeiter,

vielen Dank für die Bearbeitung meines Schreibens vom TT.MM.JJJJ.
Jeder EU-Bürger hat im europäischen Recht hinsichtlich der Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein Widerspruchsrecht. Dieses Widerspruchsrecht beinhaltet zwangsweise eine Informationspflicht seitens einer Behörde oder staatlichen Stelle vor jeder Art von Datenweitergabe und ein allgemeines Weitergabeverbot, wenn der Bürger dieser Weitergabe nicht vor der Weitergabe explizit zugestimmt hat.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Umsetzung der entsprechenden Datenschutzeinstellungen, sodass keine Daten, egal welcher Art, ohne meine Einwilligung weitergegeben werden. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte meinem Schreiben vom TT.MM.JJJJ.

Desweiteren fehlen folgende Auskünfte:

Als Anhang soll die entsprechende Pressemitteilung herhalten.
Vielen Dank im voraus für's drüberschauen  :angel:


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hi nieGEZahlt.82,

das Schreiben ist so schon i.O. Es gibt kein ideales Schreiben. Das Problem liegt ganz woanders. Der normale Sachbearbeiter beim EMA kennt nur seine unmittelbaren Dienstanweisungen. Das sind i.d.R. die leicht verdaulichen Durchführungsvorschriften resultierend aus der deutschen Gesetzgebung. Die Einwände mit den EU-Richtlinien und EuGH-Urteilen führen erst einmal zur vollständigen Handlungsunfähigkeit. Vermutlich versucht man es mit Totstellen oder auch Aussitzen, in der Umgangssprache Merkeln genannt. Erst wenn der Bürger sich einer gewissen Hartnäckigkeit bedient, gibt es die Softkeule, ein sturer Verweis das man sich exakt am Ablauf der Handlungsanweisung hält, man sich keiner Schuld bewusst ist und man es noch einmal im nächsten Jahr versuchen soll. Hier heißt es immer nett und höflich auf seine Rechte hinzuweisen und sich alle Antworten schriftlich geben lassen.

Vielleicht macht sich eine Unterlassungserklärung, wie schon vorher vorgeschlagen, als letzten Schritt seine Rechte durchzusetzen, bevor man am zuständigen Amtsgericht Klage einreicht und um die entsprechende Vorlage zum EuGH ersucht, um die Diskrepanz zwischen deutscher und europäischer Version vom Datenschutz und das letztendlich einzig gültige und resultierende Recht feststellen zu lassen.


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LeckGEZ*

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n
  • Beiträge: 149
Danke, LeckGEZ, für dein Feedback.

Klar gibt es kein "richtiges" Schreiben, kann aber nicht Schaden wenn mehrere Augen mal kurz drüber schauen ob was vergessen oder zu viel hinzugefügt wurde.

Frohes Fest euch ALLEN 8)


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H

H2O

  • Beiträge: 137
Person XY hat mir jetzt erzählt, dass bei der Bekannten zwischenzeitlich auch schon eine Nachricht vom EMA eingegangen sei. Darin soll es heißen:

„.. die Verlängerung Ihrer Auskunftssperre nach §51 Abs 1 BMG haben wir bearbeitet und vermerkt. Diese ist nun verlängert bis zum … (2 Jahre) …“

Schön. Es folgen dann Ausführungen zur Weitergabe der Daten an öffentliche Stellen, es wurde ja eine Auskunft beantragt wer alles die Daten in den letzten 2 Jahren abgefragt hat:

„Die Weitergabe von Daten an andere öffentliche Stellen im Inland ist grundsätzlich, unabhängig von einer Auskunftssperre, laut §34 Abs 1 BMG zulässig. Hierzu wird daher auch kein Register bei den Meldebehörden geführt. Viele Daten werden automatisiert übermittelt, sodass die Meldebehörden hierzu nicht tätig werden müssen. Alle Daten mit Auskunftssperre werden dabei besonders geprüft und das Vorhandensein einer Auskunftssperre wird der Behördenanfrage zusätzlich zu den Daten mitgeteilt.“

Bedeutet nach Aussage also, dass die Daten in einem digitalen Pool dümpeln und wenn einer öffentlichen Stelle im Inland danach ist, kann von Extern einfach abgefragt werden. Oder ist mit automatisiert gemeint, dass regelmäßig sämtliche Daten des EMA verschickt werden? Dabei wird wohl offensichtlich der Zugriff auf den Datenpool oder Abgleich NICHT registriert oder zumindest wird so getan um keine Auskunft geben zu müssen! Es wird hier dem BS offensichtlich auch mitgeteilt, dass eine Auskunftssperre eingerichtet ist. Warum müssen das die Fernsehfunker wissen?

Wenn doch automatisiert übermittelt wird, wie soll dann im Falle einer Auskunftssperre besonders geprüft werden können?

Zum gestellten Antrag auf Auskunftssperre nach dem EU Recht stand wohl noch nichts im Antwortschreiben. Die Bekannte wird wohl Ende des Monats eine Erinnerung verschicken.

Person XY meinte noch, dass ein Stopp der Datenweitergabe nicht gut für das Geschäftsmodell der Fernsehfunker wäre.

Die Bekannte bitte um Eure geschätzte Meinung zur Fortsetzung. Brief an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes ob die Antwort so mit dem Datenschutzgesetz konform ist?


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anne-mariechen

Die Bekannte bitte um Eure geschätzte Meinung zur Fortsetzung. Brief an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes ob die Antwort so mit dem Datenschutzgesetz konform ist?

Frag mal in BaWü den Herrn Klingbeil? In Deutschland sind alle Datenschutzregelungen nicht EU Konform bezogen auf den Persönlichkeitsschutz.
Darüber gibt es aus meiner Sicht keinen Zweifel.

Der Grund hierzu sehe ich, dass die Auslegung im Sinne der staatlichen Hoheit ausgelegt und in allen relevanten Gesetzen mit verankert wurden.

Da ran zu kommen bedarf selbst bei einer Konformen Regelung nicht nur einer Klage beim EuGH sondern vieler.


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Person A hat Antwort vom EMA erhalten. Nur ein Auszug des Datenregisters wurde geliefert mit der Bitte um Prüfung und Erledigung der Angelegenheit. Alle offenen Fragen wurden in Schreiben immer mit Hinweis "wird gesondert beantwortet" ohne das auch nur auf eine Frage auf die ursprüngliche Anfrage bisher eingegangen wurde. Hier wird gemerkelt.

Mit dem Datenregisterauszug wäre auch passend der geforderte Protokollauszug der Datenauskünfte der vergangenen Jahren möglich gewesen. Nada. Kontrollverlust beim EMA bei der Beantwortung eines einzelnen Schreibens? Was muss Person A erst befürchten wie es um die Datensicherheit im Ganzen aussieht?

Mit dem Datenregisterauszug musste Person A erschreckend feststellen, das nun auch die Steueridentifikationsnummer als Merkmal des Bürgers in seinem Datensatz geführt wird und somit jeder Datenvoyeur wegen der bürgerfeindlichen opt-in Grundeinstellung der Daten an das eindeutige Merkmal eines jeden Bürgers gelangen kann. 10 Mal umziehen und Manfred Maier ist nicht mehr wiederzufinden? Pustekuchen! Hier wurde ein verfassungsfeindliches Merkmal dem Datensatz eines jeden Bürgers hinzugefügt! Diese zweckgebundene Steueridentifikationsnummer wird öffentlich gemacht. Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht wird damit ausgehebelt. Hier werden Tatsachen zur eindeutigen Vollerfassung des Volkes geschaffen. Deine Daten werden transparent für jeden Datenvoyeur gemacht.

Person A hat den Datenschutzbeauftragten vom Kreisreferat informiert und um Klärung gebeten, so das die ganze Angelegenheit geklärt und das Merkmal Steueridentifikationsnummer gelöscht wird.

Es ist traurig wie mit dem Bürger und seinen Daten Schindluder getrieben wird!

An ein Schreiben für den Landesdatenschutzbeauftragten wird von Person A gearbeitet.


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H

H2O

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.. soll heißen, dass Person A auch keinen "Protokollauszug der Datenauskünfte" erhalten hat. Was versucht man hier zu verheimlichen?


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.. soll heißen, dass Person A auch keinen "Protokollauszug der Datenauskünfte" erhalten hat. Was versucht man hier zu verheimlichen?

Ist denen wohl peinlich mir 10 Seiten weisses Papier als Protokollauszug zu geben. Es sollte hinreichend bekannt sein das jeder alles über jeden vom EMA erhält und keine Anfrage geloggt bzw. protokolliert werden.

Mit der neuen Vernetzung der EMA untereinander, eine tolle Sache. Jetzt kann der BS aus Köln direkt auf die Beitragssünder der ganzen Republik zugreifen.


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s
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Person A war beim Einwohnermeldeamt Heilbronn, bewaffnet mit dem hier in dem Toppic vorliegenden Schreiben. Die Angestellte des Amtes versagte mir meine Quitierung des Schreibens. Sie hätten auch keinen Eingangsstempel und gab ein Formular raus "Auskuftssperre". Dieses hat Person A ausgefüllt und unterschrieben. Die Angestellte sagte Person A, die Daten seien erst mal für eine Dauer von 3 Monaten gesperrt. Auch wollte Sie ganz genau wissen warum Person A diese Sperre wünscht. Daraufhin sagte Person A, sie hätte Angst usw. Es soll hierfür noch einen Termin mit einer anderen Sachbearbeiterin um die "Angst-Fälle" zu besprechen, um dann festzustellen ob die Sperre dann für max. 2 Jahre geenehmigt bekommt oder nicht.

Wie soll sich nun Person A verhalten?



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w
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[  . . . ]
Noch was tolles. Der Dussel hat in Vertretung unterschrieben. Bei soviel Dummheit glaube ich nicht, dem JC-MA war bekannt, was er hier rechtlich vollzogen hat. Und so geht das zwei volle Seiten durch die Bank. Es geht nur um Blindattrappen den Bürger zu verwirren, auszutricksen und zu verunsichern.

Wer ist der JC-MA?  Und was hat er mit der Unterschriftsformel "in Vertretung" "rechtlich vollzogen"?

Bitte nicht so kryptisch schreiben.


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K
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JC-MA > Jobcenter-Mitarbeiter; es ging da um Hartz4

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 14
@ suryoyo
Die Angestellte war sicherlich geschult, denn sie hat hingehalten, irgendwas von "machen wir immer so" geredet und abgewimmelt. Voila - war einfach. ;)

Zitat
... ob die Sperre dann für max. 2 Jahre geenehmigt bekommt oder nicht.

Ich frage mich:  wird Datenschutz bei einigen Bürgern genehmigt und bei anderen nicht ?


Die Geschichte mit dem nicht abstempeln wollen, passt ganz gut in das Schema, das sich Behörden gerne davor drücken, etwas gegen sie in der Hand zu haben.
Es ist zwar ein anderes Thema aber vom Prinzip gleich:
Zitat
http://www.frag-einen-anwalt.de/Jobcenter-verweigert-Eingangsstempel---f212475.html (07.02.2013). Auszug aus der Antwort eines Anwaltes.
/snip
eine unbeteiligte Zeugin oder einen unbeteiligten Zeugen zur Antragsabgabe mitzunehmen. Wenn die Person den Inhalt der Schriftstücke, die Sie einreichen kennt und später die Abgabe der Unterlagen gut und genau erinnert sind Sie auf der sicheren Seite.
Diese Form der Abgabe von Unterlagen hat auch einen höheren Beweiswert als die Versendung per Einschreiben oder die Vorlage eines Faxsendeberichts. Beide lassen nämlich insbesondere keine klaren Aussagen darüber zu, ob das jeweilige Schriftstück auch insgesamt den behaupteten Inhalt hat. Ein Zeuge jedoch hat die Möglichkeit, die Schriftstücke durchzulesen, und später auch zu bezeugen, welche Unterlagen genau eingereicht wurden.
/snap
Beim nächsten Mal eine zweite (dritte, vierte...) Person mitnehmen. Vorher genau absprechen, zb welche Fragen gestellt werden sollen, und ob jemanden mitschreibt.
Kopf hoch, nicht lockerlassen
sol


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Das EWA hat auf das Schreiben von Person A geantwortet.

Seite 1 und 2 von 4

Anm.Mod. seppl: 2 Posts wurden zusammengeführt. Seite 2 nachanonymisiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 09:28 von seppl«

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Das EWA hat auf das Schreiben von Person A geantwortet.

Seite 1 und 2 von 4


Inwieweit "Verordnungen" Lücken der Gesetze schliessen und das alles legitim sein sollte, steht auf einem anderen Blatt.

Die Latte der Verordnungen ist erdrückend, jedoch nur eine Schutzbehauptung, um den Satz "... stets auf einer Rechtsgrundlage beruhen." zu begründen. Damit will es sich die Behörde leicht machen und Bürger mit "Rechtssprech" nur durch Angabe der Dicke des Papierstapels mundtot machen.

Die eigentliche Anfrage beruhte auf Datenschutz, Auskunftsanspruch und Widerspruch zur Datenweitergabe. Der Nachweis fehlt. Ein Bürger möchte Auskunft erhalten und nicht mit Titeln von Gesetzen/Verordnungen beworfen werden. Wenn es "irgendwo" steht, das man keinen Auskunftsanspruch, Datenschutz oder Widerspruchsrecht haben sollte, dann sollte es im Detail mit Bezug auf die Anfrage benannt werden!

Meine Anfrage versandet beim Kreisverwaltungsreferat. Hier ist ein Verwaltungsdirektor gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte. Das ist eine Doppelfunktion die sich "beißt". Das bisher kein inhaltlicher Bezug zu meinen Schreiben hergestellt wurde und teilweise im falschen Kontext geantwortet wird, zeigt wie man mit der Anfrage eines Bürgers umgeht. In meinem Fall wird gemerkelt. In anderen Fällen der totale Textbaustein zur Sicherstellung des Büroschlafes versendet.

Eine Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten ist gerade beim Trocknen der Tinte. Sobald es Neuigkeiten gibt werde ich es Interessierten mitteilen.



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Kann mir einer sagen, warum die Auskunftssperre für Person A nur bis 30.04.2016 befristet ist?

Im Anhang noch Seite 3 und 4.

Sorry aber die Datein waren größer als 200 KB, daher die Verspätung.


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