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Autor Thema: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe  (Gelesen 123839 mal)

s
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@pinguin: ja, das hat Person A schon verstanden... Ihr ging es nur darum, ob die zugeschickte Antrag auf diese Meldesperre nun auch die LIEFERUNG von EMA an BS miteinschließt oder nicht...  In der erweiterten Meldesperre steht nur etwas von "automatischen InternetABFRAGEN" Daher meine Frage ob der BS anfragt oder geliefert bekommt... Denn dann müsste man sich ja zwingend auf das EuGH-Urteil stützen, also das extra-schreiben, welches Person A abgegeben hat und welches nun "in Prüfung" ist beim EMA bzw. der "Aufsicht". wer immer dies auch sein soll???

Person A berichtet und wartet auch schon sehnsüchtig auf Brife unseres bekannten Inkasso-Büros! Solletn diese bald eintrudeln, so kann sich das EMA wie gesagt warm anziehn!

An wen muss sich Person A denn dann eigentlich wenden, wenn sich das EMA von Person A weigert, sich an das neue Urteil zu halten und die Daten nun doch an BS weitergegeben hat?

Danke und viele Grüße
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:47 von Uwe«

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@speedy777
Das dem EuGH-Urteil zu Grunde liegende europäische Recht, welches kraft der von allen EU-Mitgliedsländern ratifizierten EU-Verträge stets in jenen Bereichen höheres Recht darstellt, (also nationales Recht bricht), welches vom EU-Recht geregelt wird, schreibt ausdrücklich vor, daß der Bürger das Recht haben muß, vor jedweder Weitergabe einer Weitergabe seiner personenbezogenen Daten widersprechen zu können. -> Datenschutzrecht ist Europarecht, wie auch Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, etc.

Verpflichtet zur Beachtung europäischen Rechts ist gemäß EuGH-Urteil die datenweitergebende Behörde.

Die Ausnahmen, bei der eine Vorabgenehmigung des Bürgers nicht notwendig ist, sind explizit in den europäischen Datenschutzbestimmungen genannt.

Da Rundfunk im Europarecht dem Wettbewerbsrecht angegliedert ist, ist Rundfunk stets kein ausnahmeberechtigter Bereich.

Zitat
An wen muss sich Person A denn dann eigentlich wenden, wenn sich das EMA von Person A weigert, sich an das neue Urteil zu halten und die Daten nun doch an BS weitergegeben hat?
Man könnte;
- sich diese Weigerung schriftlich geben lassen,
- diese Weigerung austellende Behörde darauf hinzuweisen, daß dieses Schriftstück weiterverarbeitet wird;
- man könnte dann ein Schreiben an den EuGH aufsetzen, freundlich bei Nennung des Aktenzeichens auf sein Datenschutzurteil verweisen und ihm unter Beilegung einer Kopie der bereits genannten Weigerung höflich mitteilen, daß sich jene diese Weigerung austellende Behörde außerstande sieht, daß Datenschutzurteil vollumfänglich zu beachten;

Man könnte sich auch an die europäische Bürgerbeauftragte wenden, die ihren Job wohl ernst nimmt und schon manches für die Bürger durchbekommen hat.

Zudem:
Der EuGH mag es nicht, wenn seine Urteile mißachtet werden und verhängt nur allzugern ein Strafgeld in Höhe von mehreren Zehntausend Euro für jeden Tag der MIßachtung, ganz gleich, ob es sich um Staaten oder Unternehmen oder sonstwen handelt.

Es sei hier auch mit angefügt, daß das beim EuGH ansässige Gericht für den öffentlichen Dienst in nichtallzulanger Zeit vollständig in den EuGH integriert wird, also nicht mehr als separates Gericht bestehen bleibt; nur das Gericht der ersten Instanz für Vorabentscheidungen bleibt dann noch weiterhin eigenständig bestehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:48 von Uwe«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 173
Dank Dir!

Da das Begehren schriftlich beim EMA abgegeben wurde und ja "in Prüfung" ist, wird Person A wohl auch eine schriftliche Rückmeldung bekommen und dann hier einstellen.

Die weiteren Schritte wird Person A definitiv einleiten, sollte nicht in Person A's Sinne gehandelt werden!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:48 von Uwe«

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Person C war beim zuständigen EMA einer blau-weissen Stadt die zum Oktober stark besucht wird.

Es lief nicht so ab wie vorgestellt. Rein, Stempel, raus. Person C war eine Stunde vor Büroschluss da und wurde am Eingang zum Haus abgewiesen. Ein Muskel-bepackter Mann sagte "Kommen Sie morgen wieder. Ist alles voll." Person C antwortete, will nur ein Schreiben abgeben mit Eingangsbestätigung, dauert nur 2 Minuten. Türsteher wiederholte seinen Hinweis. Das ging noch ein zwei mal hin und her bis Person C immer eindringlicher sagte, man möchte heute das Schreiben abgeben und muss das persönlich am Empfang tun. Ein wenig lauter gefordert den Chef sprechen zu wollen. "Der Chef ist am Empfang tätig." Prima, Person C durfte ins Haus.

Am Empfang 2 Mitarbeiter des EMA mit einem Bürger 10 Minuten beschäftigt. Abwimmelstrategie, alles was der Bürger wollte stand nicht zur Diskussion. Der Warteraum übervoll. Hinweisschilder, das wenig Mitarbeiter vorhanden sind, IT-Probleme existieren und übermässig viele Bürger das EMA aufsuchen und man viel Geduld aufbringen sollte. Person C war im letzten Quartal 2 mal dort. Jedes mal volles Haus. Zuletzt musste Person C, obwohl 15 Minuten vor Öffnungszeit anwesend, 2 Stunden auf ein Vorsprechen warten. 3 Amtszimmer, nur zwei in Benutzung und das eine das Person C aufsuchen durfte hatte 7 Mitarbeiterplätze, 4 belegt.
Person C hat dem Mitarbeiter am Empfang den Widerspruch und das Auskunftsersuchen (siehe Anhang) in doppelter Ausführung gegeben, mit der Bitte, eines von beiden mit Eingangsstempel zurück an Person C zu geben. MA überfliegt das Schreiben und meint das muss zur Zentrale zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Person C stimmt zu. Person C will ein Schriftstück gestempelt zurück. "Das machen wir hier nicht". Person C weisst darauf hin das es notwendig für Schriftstücke im  Rechtsverkehr ist. Person C erzählt etwas über Briefe, Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, Postzustellurkunde und die rechtlich gleichbedeutende persönliche Übergabe mit Eingangsbestätigung.
MA telefoniert. Ich soll in eines der Amtszimmer gehen, ein Herr ist informiert, dort würde ich meine Eingangsbestätigung erhalten. Gesagt getan. Und siehe da, in einer Behörde gibt es einen echten Eingangsstempel mit Datum, der die Behörde bezeichnet.

Was sagt das Person C. OK, der Stress am Eingang des EMA ist geschuldet der totalen Überlastung der EMA. Am Empfang war das Entgegennehmen des Schreibens kein Problem, jedoch um eine Bestätigung zu erhalten musste man sehr hartnäckig werden. Bürgerrechte erhält man nicht auf dem Silbertablett man muss jeden Tag erneut um seine Rechte kämpfen.

Person C würde nicht im EMA arbeiten wollen. Die MA tun Person C leid.

Jetzt heisst es auch für Person C warten. Mal schauen, ob sich jemand ernsthaft damit beschäftigt oder ob Person C die Standardantwort mit einem sechs-Kreuze-Formular erhält.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Seeeehr interessant...

Person A geht auch heute wieder aufs Meldeamt zu Person X. Das Formular für die Meldesperre abgeben... Und Fragen inwieweit die "Aufsicht" schon mein schriftliches Begehren auf Beachtung des neuen Urteils des EuGH bearbeitet hat... :laugh: :laugh:

Bericht heute abend....


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Ich möchte keineswegs nur meckern und konsequent auf kontra setzen. Ich würde auch gerne den Behörden/Politikern einen sehr einfachen Weg aufzeigen, wie man Datenschutz für und nicht gegen Bürger praktizieren könnte. Meine Befürchtung ist jedoch allerdings, das diese Lösungen schon längst intern besprochen wurden und obwohl technisch sehr einfach umzusetzen, sich gegen eine Lösung entschieden wurde, die individuelle Äußerungen des Bürgers zur jeder Datenweitergabe automatisiert ermöglichen würde.

Für alle Querleser, worum geht es eigentlich? Hier der Grund des Diskussionsbeitrages:

PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 31. Oktober 2015

Wie also das Problem möglichst einfach lösen, so das jeder Bürger darüber entscheiden kann, wer alles wofür Zugriff auf seine Daten erhält. Es ist ein simples Verfahren, jeder kennt es schon. Es ist bei weitem nicht perfekt, sondern eben simple, hat seine Schwachstellen, doch ist es allemal besser als keine Vorkehrung und der planmäßige/planlose Datenausverkauf des Bürgers.

Banken haben TAN-Listen, worüber einzelne Transaktionen im Geldverkehr von Bürgern autorisiert werden können. Das gleiche Konzept würde die unterste Stufe der Mündigkeit eines Bürgers sicherstellen. Jeder Bürger erhält vom EMA eine zufallsgenerierte Liste an, ich nenne sie mal Datenschutz-Token. Diese Datenschutz-Token könnten z.B. Buchstaben/Zahlen-Kombinationen einer festen Länge darstellen (keine 4-stellige PIN!!!). Außerdem sind es Token die einmalig gültig sind (OTP-Konzept). Eine Mehrfachbenutzung eines Token ist nicht möglich. So kann ein Bürger auf dem Auskunftsformular eines Dienstleisters, der an die Daten des Bürgers beim EMA will, ein Datenschutz-Token in ein vorgesehenes Feld (copy&paste) eintragen. Der Dienstleister kann sich an das EMA des Bürgers (nicht Deutschlandweit!!!) wenden und insofern der Token als gültig identifiziert wurde werden zwei Dinge im EMA automatisiert vorgenommen. Erstens der Token wird als ungültig markiert (gelöscht) und zweitens, der registrierte Dienstleister erhält Zugriff auf die Daten des Bürgers.
Möchte der gleiche Dienstleister morgen noch einmal Zugriff auf die Daten des Bürgers beim EMA erlangen, ist es mit dem alten Token nicht mehr möglich, da entwertet/verfallen/gelöscht.

Das ist ein sehr simples Verfahren und hat Design-bedingte Nachteile. Jedoch wäre es schon einmal ein minimaler Schutz und würde opt-in, Weitergabe nur nach eindeutiger Zustimmung des Bürgers, ermöglichen.
Gerne kann der Staat auch ein, ich nenne es einmal einen Super-Token für verantwortungslose Bürger "Ich habe nichts zu verbergen." ausgeben, wo jedoch der Bürger erst beim EMA dieses Token einlösen müsste und sich damit bereit erklärt einverstanden zu sein, das man mit seinen Daten verantwortungslos umgehen darf.

Mir fallen viele Konzepte ein um Design-bedingte Mängel zu beheben. Auch um z.B. sicherzustellen das jeder Datenschutz-Token nicht auf den ganzen Datensatz des Bürgers Zugriff erlaubt. Oder wie man einen registrierten Dienstleister erlaubt, regelmäßig auf den Datensatz des Bürgers zuzugreifen. Doch das ist Zukunftsmusik und scheinbar hat kein Politiker Interesse oder schlicht die Eier, sich der Lobby von Datenverwertern zu stellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:49 von Uwe«
LeckGEZ*

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K
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@LeckGEZ: Du vergisst die "Nichtnutzer" des www   ;)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
@LeckGEZ: Du vergisst die "Nichtnutzer" des www   ;)

Haben wir gleich. Gib mir mal die FAX oder BTX-Kennungen der Nichtnutzer.... ;)

Vielleicht schreibe ich mal die GEZ an. Sie erreichen mit Briefpost fast alle. So ein kleiner Infozettel von mir sollte das Porto nicht belasten. ;)

PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 31. Oktober 2015


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LeckGEZ*

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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Angemommen, eine fiktive Person F hätte minderjährige Kinder, und auch ein 16 jähriges "Kind", die auch der Datenweitergabe widersprechen "wollen" damit die erst gar nicht in so ein System reingedrängt werden - wie müsste dann das Schreiben (hier) unterschrieben werden: "i.A." (im Auftrag), "i.V." (in Vertretung) oder wie sonst?

Frei   8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:49 von Uwe«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Nur Person F müsste unterschreiben. Ohne Kürzel. Person F ist das vertretungsberechtigte Elternteil. Im Briefkopf steht anstatt "Person F" - "Familie F". Im Text wird das "Ich widerspreche" in "Ich widerspreche für meine ganze Familie" ersetzt und falls Person F verheiratet oder in Ehe-ähnlicher Beziehung lebt, dann muss auch der Partner unterschreiben. Beim ersten Wort Familie einmalig die Familie vollständig benennen.

Bei jeden Nachwuchs, Adoption oder anmeldepflichtigen Langzeitbesucher muss der Widerspruch für diese Person zusätzlich gestellt werden. Lebt Person F in einer WG, muss jeder der nicht zur Familie gehört für sich einen Widerspruch einreichen.

Da man zum EMA noch persönlich hin muss sollte man seinen Widerspruch immer dabei haben. Ein Datenleck und Dein Leben wird von Bürokraten und Rechteverwertern bestimmt.


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@LeckGEZ
Was soll das?

Du schaffst es eh nicht, den EuGH auszuhöhlen. So lange die EU Bestand hat, wird der EuGH eines nicht allzu fernen Tages alle EU-Rechtsbrecher abholen.

Ein EU-land wird es voraussichtlich nicht schaffen, alle anderen derart auf seine Seite zu ziehen, daß sie es nachhaltig in allen Bereichen dulden, wenn ihnen dieses eine EU-Land zu verstehen gibt, daß ihm das mit allen anderen beschlossene Recht am A**** vorbeigeht.

Die alleinige Deutung europäischen Rechts nimmt der EuGH vor.

Die alleinige Deutung des bundesdeutschen Grundgesetztes steht dem Bundesverfassungsgericht zu. -> In Bezug auf den Beschluß des hessischen Verwaltungsgerichtes.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@LeckGEZ
Was soll das?
Wie ich einleitend schrieb. Ich wollte nicht nur meckern und bocken, ich wollte auch aufzeigen das es eine theoretische Möglichkeit gibt Datenweitergaben einzig allein vom Bürger abhängig zu machen. Der Beitrag braucht inhaltlich nicht diskutiert werden.

Du schaffst es eh nicht, den EuGH auszuhöhlen. So lange die EU Bestand hat, wird der EuGH eines nicht allzu fernen Tages alle EU-Rechtsbrecher abholen.
Aushöhlen? Keineswegs. Hatte ich nie vor. Bevor dein zweiter Satz wahr wird gab es dreizehn Amnestien, um ausreichend Zeit zu haben eine Insel wie Island zu Alcatraz umzubauen. Solange hatte ich nicht vor zu warten. Daher mein Widerspruch zur Datenweitergabe und Auskunftsersuchen.

Ein EU-land wird es voraussichtlich nicht schaffen, alle anderen derart auf seine Seite zu ziehen, daß sie es nachhaltig in allen Bereichen dulden, wenn ihnen dieses eine EU-Land zu verstehen gibt, daß ihm das mit allen anderen beschlossene Recht am A**** vorbeigeht.
Da muss ich widersprechen. Irgendein komisches Rundfunkbeitragstaatsgesetz würde es nie schaffen. Aber ein generisches Gesetz schon, das Ausnahmetatbestände schafft worauf viele Parasiten sich berufen fühlen und ihr "Business" darauf ausrichten. Beitragsnot macht erfinderisch.





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Der Beitrag braucht inhaltlich nicht diskutiert werden.
Sorry; wer legt das fest?

Um alle Meinungen zu einem Thema zu erfassen, muß diskutiert werden.

Irgendein komisches Rundfunkbeitragstaatsgesetz würde es nie schaffen. Aber ein generisches Gesetz schon, ...
Gegen die EU? Nö, vergiß es.

Mit dem derzeitigen europäischen Recht geht da gar nix, weil in jedem Fall der Fälle der europäische Binnenmarkt betroffen ist. Und wenn dieser betroffen ist, darf alleine die EU Rahmenvorgaben tätigen, die alle EU-Mitgliedsländer verbindlich einzuhalten haben.

Auch hast Du wohl meinen in einem anderen Thema eingebrachten Zeitungsartikel nicht gelesen? VW ist für die EU Grund, künftig alle nationalen Behörden stärker zu kontrollieren, bzw. hinsichtlich der Einhaltung  europäischer Regeln zu überwachen.

Nur der Austritt aus der EU würde Deutschland die Möglichkeit geben, nachhaltig sein eigenes Ding zu drehen.

Die Nachteile für Deutschland wären aber gravierend und nicht überschaubar. Gehe bitte stets davon aus, daß alle anderen Länder Europas nicht dabei zuschauen werden, so Deutschland meint, sich dank seiner Wirtschaftsstärke und der durchaus vorhandenen Disziplin seiner Bevölkerung, durch die diese Wirtschaftsstärke erst möglich ist, über alle anderen Länder zu erheben. Der Begriff "Bevölkerung" schließt dabei freilich alle hier lebenden, arbeitenden Nationalitäten ein.

Deutschlands nachhaltigster Schutz besteht nicht nur darin, Mitglied der EU zu bleiben, (wennschon freilich mit ein paar gerupften Federn), sondern alles dafür zu tun, daß dieses Gebilde nicht auseinanderfällt.


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M
  • Beiträge: 508
Danke LeckGEZ für Deinen Beitrag und die gute Tat!
Und @pinguin: Danke für Deine klugen Beiträge und Deinen Einsatz für unser Recht und unsere EU
Der Begriff "Bevölkerung" schließt dabei freilich alle hier lebenden, arbeitenden Nationalitäten ein.
Deutschlands nachhaltigster Schutz besteht nicht nur darin, Mitglied der EU zu bleiben, (wennschon freilich mit ein paar gerupften Federn), sondern alles dafür zu tun, daß dieses Gebilde nicht auseinanderfällt.
GENAU! Keine Macht den Doofen! Mögen CETA und TTIP und RBStV in die Geschichte eingehen als Alptraum, der spätestens am 01.01.2018 zu Ende ging.
Freiheit Gleichheit Brüderlich-/Schwesterlichkeit in Einigkeit und Recht und Freiheit und Frieden und Liebe!
Ihr seid die Guten!
Danke.



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s
  • Beiträge: 173
Sooo, Person A war gestern auf dem EMA und hat seine "Meldesperre" ausgefüllt zurückgebracht... Dann mal gefragt wie weit denn die Bearbeitung der Sache mit der verlangten Auskunftssperre nach dem seit 01.10.2015 gültigen EU-Recht ist.

Die Sache ist laut Person X vom EMA an die oberste zuständige Stelle der Stadt geschickt worde... Das örtliche EMA will anscheinend dies nicht entscheiden. Na da ist Person A aber mal auf die Rückmeldung gespannt... Dann hat Person A mal so nebenbei gefragt, wer denn trotz Meldesperre alles so seine Daten bekommen könnte... Naja, das Finanzamt, Krankenkassen in bestimmten Fällen... Da schaute Person A etwas komisch und meinte: "na genau darum ging es ja in dem EU-Urteil..."?? ::) Ja, das hätte Person X auch gelesen in meinen Unterlagen und daher das ganze weitergeschickt.

Also halten wir fest: Die Meldesperren, die der Bürger selbst beantragen kann sind komplett für die Katz! Von sich aus werden die EMAs zum momentanen Zeitpunkt auch weiterhin sämtliche Daten weitergeben! Person A wartet jetzt mal geduldig, welche Post die nächsten Wochen eintrudelt und wird dann in 2-3 Wochen wieder zum EMa gehen und eine Auskunft verlangen, was seit der Anmeldung alles mit seinen Daten geschehen ist. Sollten diese in irgendeiner Art und Weise weitergegeben worden sein, so setzt Person A ein Schreiben auf und wendet sich an diese Dame:

http://www.ombudsman.europa.eu/home.faces

Auch mit der Frage, ob Deutschland von der Umsetzung von EU-Richtlinien oder EuGH-Urteilen ausgenommen ist!!


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