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Autor Thema: ard_check: Was ist d. Beitragsservice v. ARD, ZDF u. DR + welche Aufgaben hat er  (Gelesen 4336 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
ARD, 19.10.15
Einnahmen und Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks/der ARD

Zitat
[...]
Was ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und welche Aufgaben hat er?

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zuständig für Fragen rund um den Rundfunkbeitrag.

Der Beitragsservice erhebt den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio und verwaltet die rund 44,5 Millionen Beitragskonten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls. Er bearbeitet Anträge auf Befreiung und Ermäßigung und steht für Fragen zum Rundfunkbeitrag zur Verfügung.

Neben dem Beitragsservice in Köln Bocklemünd haben auch die Landesrundfunkanstalten eigene Servicestellen, wie etwa den Beitragsservice NDR oder den Beitragsservice RBB. Die Aufgaben des Beitragsservice sind gesetzlich vorgegeben und im RBStV definiert.
[...]

weiterlesen unter
http://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Einnahmen-und-Ausgaben-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten108.html

abgerufen am 19.10.2015 gegen 20:15 CEST


Weitere Infos/ Links/ Diskussionen siehe u.a. unter
[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2019, 15:26 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 810
Der Beitragsservice erhebt den Rundfunkbeitrag

Bitte auf Feinheiten achten: Die Erhebung von Abgaben ist eine hoheitliche Aufgabe, die ein Verwaltungshelfer nicht ausführen darf. Ein Einzug der Abgaben im Auftrag ist eine unterstützende Tätigkeit im Rahmen der Erhebung von Abgaben, die ein Verwaltungshelfer ausführen darf.

und verwaltet die rund 44,5 Millionen Beitragskonten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls.

Dies halte ich für eine hoheitliche Aufgabe, die einem Verwaltungshelfer nicht zusteht.

Er bearbeitet Anträge auf Befreiung und Ermäßigung

Die Entscheidung über Befreiungsanträge ist eine hoheitliche Aufgabe. Als Verwaltungshelfer ist der Beitragsservice hierzu nicht befugt. Als Verwaltungshelfer ist der Beitragsservice lediglich zu unterstützenden Tätigkeiten befugt. Im Rahmen der Entscheidung über Befreiungsanträge darf der Beitragsservice die von der Behörde getroffene Entscheidung abtippen und das Schriftstück dem Empfänger zuschicken.

und steht für Fragen zum Rundfunkbeitrag zur Verfügung

Das rechtlich unverbindliche Beantworten von Fragen ist eine unterstützende Tätigkeit, die ein Verwaltungshelfer ausführen darf.

Neben dem Beitragsservice in Köln Bocklemünd

Nicht-rechtsfähiger Zweckverband. Gehört rechtlich nicht zu einer Rundfunkanstalt, sondern ist eine durch Verwaltungsvereinbarung gegründete, eigenständige Organisationsform.

haben auch die Landesrundfunkanstalten eigene Servicestellen, wie etwa den Beitragsservice NDR oder den Beitragsservice RBB.

Diese "Servicestellen" sind tatsächlich "Teil der Rundfunkanstalt", denn ihr Handeln ist unmittelbar dem Intendanten der Rundfunkanstalt zuzurechnen. Der Beitragsservice in Köln ist nicht "Teil der Rundfunkanstalt". Er kann sich höchstens als "Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" betrachten, weil er dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Verwaltungshelfer unterstützende Dienste leistet.

...sofern man den Beitragsserivce rechtlich als "Verwaltungshelfer" einordnet. Meiner Ansicht nach kann mit guten Gründen auch argumentiert werden, dass es sich bei dem Beitragsservice nicht um einen Verwaltungshelfer handelt, sondern um einen Beliehenen.

Die Aufgaben des Beitragsservice sind gesetzlich vorgegeben und im RBStV definiert.

Und genau an dieser Stelle wird in Frage gestellt, dass es sich bei dem Beitragsservice um einen Verwaltungshelfer handelt. Führt der Beitragsservice hoheitliche Aufgaben aus, die im Gesetz hinreichend deutlich vorgegeben sind, so handelt es sich um einen Beliehenen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2015, 22:05 von Knax«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis:
Interessante Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ aktuell unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html


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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
Was geschieht mit den Mehrerträgen aus dem Rundfunkbeitrag?

Die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag werden durch die Rundfunkanstalten einer Rücklage zugeführt und liegen auf Sperrkonten. Die Rundfunkanstalten können auf die Rücklage nicht zurückgreifen. Sie dürfen nur das Geld verwenden, was die KEF im 19. KEF-Bericht als Finanzbedarf für die Beitragsperiode 2013-2016 anerkannt hat.

Nein, das können die LRAn auch nicht, aber diese Mehreinnahme muss an den Beitragszahler in Form einer Verringerung des Zwangsrundfunkbeitrages, zurückgezahlt werden.

Das wollen die 16 Landesfürst/en/innen aber nicht, dass die Mehreinnahmen wieder an den Zwangsrundfunkbeitragszahler zurückgezahlt werden.

Bild dir deine Meinung! +++  >:D >:D >:D


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