...ungeachtet einer möglichen oder nicht möglichen "Härtefallregelung" o.ä. - und vorbehaltlich, dass sich die Mahnung auch tatsächlich auf den widersprochenen und nicht etwa auf einen mglw. andern und mglw. nicht zugestellten Bescheid bezieht:
Auf die Mahnung könnte Person A ggf. analog der anderen regulären fiktiven Fälle reagieren, nämlich derart, dass dem Beitragsservice/ der Landesrundfunkanstalt mal ein bisschen Dampf unter dem Hintern gemacht und auf
Erfüllung deren gesetzlicher Pflichten gedrungen wird, nämlich gefälligst Ihrer Arbeit nachzukommen und einen
rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID auszustellen und
weitere Mahnungen und Festsetzungen tunlichst zu unterlassen bis zu einer
endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.
Sofern mit dem Widerspruch ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" vergessen wurde, diesen ggf. noch nachreichen bzw. einen bereits gestellten ggf. noch mal bekräftigen.
Nachzulesen u.a. unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
KORREKTUR:
Nach nochmaligem Vergleich der Daten bzgl. Bescheid/ Widerspruch/ "Mahnung" ist wohl mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass sich die "Mahnung" nicht auf den kurz zuvor erlassenen Bescheid bezieht. Bitte die Daten in der Mahnung exakt vergleichen und prüfen, von wann der dort benannte Bescheid (mehrere?) stammen und wo diese verblieben sein sollen...
...und dann erst mal obige Links konsultieren.
Und was soll heißen "erneute" Mahnung? Da ist doch vorher schon was "im Busche" gewesen...?