Hallo,
nun ist es soweit, gerade eben hat fiktive Person A Klage am VG Muenchen abgegeben.
Ich moechte in diesem Thema den Verlauf sammeln, berichten und etwas feedback kriegen.
Evtl.hilft es ja dem einen oder anderen.
Abgegeben hat Person A einen unbestimmten Klageantrag (Anfechtungsklage) mit der bitte einer Frist von 2 Monaten fuer die Klagebegruendung.
Verwundert hat die Aussage an der Poststelle, dass Person A Bescheib bekomme, ob die Klage angenommen wird.
Er hat Person A das Schreiben abgestempelt und sie angehalten, jedes Schreiben in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
In Sachen
Von Name & Adresse
- Kläger -
Gegen den Bayrischen Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten
Herr Ulrich Wilhelm, 80300 München
- Beklagter -
Wegen Rundfunkgebühren und Säumniszuschlag
Es wird beantragt,
den Beklagten zur Aufhebung seines Widerspruchsbescheid datierend auf den Datum (eingegangen Datum) zu verurteilen und den Kläger beitragsfrei zu stellen.
Ebenso wird beantrag, die im Namen des Beklagten durch den sogenannten „Beitragsservice“ ergangenen Bescheide datierend auf den Datum (Festsetzungsbescheid, eingegangen Datum), Datum (Festsetzungsbescheid, eingegangen Datum), Datum (Beitragsbescheid, eingegangen Datum) per Urteil aufzuheben.
Weiterhin wird beantragt, dem Beklagten die angedrohte Vollstreckung bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung in der Sache zu untersagen.
Begründung:
Die Forderungen der Rundfunkbeiträge und die Bescheide verletzen die Rechte und Grundrechte des Klägers.
Als Streitwert schlägt der Kläger die Summe aus den im Wiederspruchsbescheid genannten Bescheiden von 61,94 EUR und 115,88 EUR, zusammen 177,82 Euro vor.
Wegen der komplexen Rechtslage, einer anstehenden Reise und einer hohen Arbeitsbelastung in der Vorweihnachtszeit erbittet der Kläger eine ausreichend lange Frist bis Ende des Jahres (31.12.2015), um eine rechtlich plausible Begründung der Klage in einem gesonderten Schriftsatz zu erstellen.
Ich bitte das Gericht um eine Mitteilung, ob die Frist gewährt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Warum hat Person A sich fuer diesen Wortlaut entschieden?1. Streitwert: Primaer geht es um den Wiederspruchsbescheid - damit als Streitwert nicht einfach alle Gebuehren herangezogen werden (seit 1/2013 sind das jetzt immerhin 34 Monate, * 17,50 + Saeumnisszuschlaege) sind wir ueber den 500 Euro, die die Grenze fuer die Gerichtsgebuehr darstellen. Person A versucht also, den Streitwert unter der 500 Euro Marke zu halten.
Die Frist wird beantragt, in der Hoffnung, dass die VGs mit dem Asylandrang gerade in Bayern sowieso ueberlastet sind und Person A somit Zeit gewinnen kann.
Ausserdem erhoeht das die Zeit, eine sehr gute Begruendung auszuarbeiten, die Revisionsgruende liefert oder evtl. sogar ermoeglicht, das Verfahren ruhend zu stellen - bis vor einem hoeheren Gericht die jetzige Form der Zwangsgebuehr faellt.
Der Satz zur Vollstreckung kommt aus den Bescheiden. Person A will einfach keinen Geirchtsvollzieher vor der Tuere.
Warum klagt Person A ueberhaupt?Person A war - und ist - eigentlich kein Fan von einer Klage.
Aber: Das gaengige Verfahren im Forum beruft sich auf den Wiederspruch gegen Beitrags- & Festsetzungsbescheide durch Anforderung des grundlegenden Wiederspruchsbescheids. Person A hat auf ihren letzten Festsetzungsbescheid nicht an den BS sondern an den BR geantwortet - vlt. ein Fehler, denn innerhalb von wenigen Wochen hielt Person A ihren Widerspruchsbescheid per Einschreiben in den Haenden.
Eigentlich wollte Person A auf Zeit spielen, und hatte gehofft, dass eine der Klagen Erfolg hat und den Zwangsbeitrag zu Fall bringt.
Damit aber der Widerspruchsbescheid nicht rechtskraeftig wird - und das wollte Person A auf jeden Fall verhindern- blieb Person A nun als einziges Rechtsmittel die Klage.
Auch hat Person A in der Zwischenzeit gelesen (auf Handelsblatt.de oder faz.net), dass die Anzahl an Klagen den BS ueberlasten und keinesweg, so wie Person A es gedacht hat, trivial sind. Ihr schwirrte die Zahl von 900.000 Klagen im Kopf, das ist ein enormer Aufwand fuer den BS.
Trotzdem halte ich es fuer unabdingbar, das die Gegner der Zwangsfinanzierung eine politische Kraft werden, ansonsten wird der Fall des Zwangsbeitrags zum naechsten Unglueck fuehren.
Hintergrund:Meine Person A bewohnt eine WG, in der Person A die Konstante ist, waehrend mittlerweile seit 11/2011 3 Mitbewohner in der WG gewohnt haben.
Mitbewohner 1 mit italienischem Namen wurde nur kurz durch Bettelbriefe belaestigt, Mitbewohnerin 2 mit dt. Namen bekam das volle Programm, Mitbewohner 3 mit russischem Namen wurde bisher garnicht belaestigt.
Person A wurde vom BS auserkoren, als alleiniger Schuldner des Zwangsbeitrags zu gelten.
Nach 3 wiedersprochenen Bescheiden (mittels modifiziertem Wiederspruch aus dem Forum) erhielt Person A den Widerspruchsbescheid und klagt nun vor dem VG.
Die Hoffnung geht dahin, das Verfahren lange genug herauszuzoegern, bis der offensichtlich grundgesetzwidrige Zwangsbeitrag vor einem hohen Gericht faellt.
Person A freut sich ueber Meinungen, Anmerkungen und Nachrichten, und ruft zu politischen Meinungsaeusserung und Aktionen auf.
Ohne diese Aktionen wird das Monster Oeffentlich Rechtlicher Rundfunk, das in 60 Jahren BRD gewachsen ist und durch das Internet obsolet wurde, nicht fallen.
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.