@ NoGEZ99: Danke, ich werde es Person A ausrichten.
Wir haben erst gerstern gesprochen, und Person A hat folgende Ueberlegungen geaeussert:
Die 105 Euro sind bereits bezahlt, und im Grunde ist das Geld abgeschrieben.
Das Urteil ist sonnenklar, darueber bestehen keine Illusionen, allerdings wird Person A aus dem Ausland keine INstanz weiter ziehen.
Person A favorisiert gerade, dem Gericht einen gepfefferten Brief zu schicken mit der Frage wie man darauf kommen kann, eine Ruecknahme zu empfehlen, wenn der die Urteile vom 18.3 noch nicht mal den Klagepartein zugestellt sind. Und eine weitere Instanz, das BverfG offen steht, das Urteil also nicht rechtsgueltig ist.
Des weiteren ist auch fraglich, ob das Gericht die Klageschrift der person A ueberhaupt richtig geprueft hat, zahlreiche Punkte wie z.b. die Zwangsanmeldung, die WG Problematik, die Eigenschaft der Bescheide an sich, etc. sind am 18.3 garnicht verhandelt worden.
Des weiteren wurden Verfassungsrechtliche & Europarechtliche Punkte ausgefuehrt.
Man sollte das Gericht mal an seine Pflichten erinnnern, das ganze ist ja keine Spass- oder Abnichtveranstaltung der Hoeheren Instanzen, sonst kann man sich die Ebene gleich sparen.
Person A ueberlegt einen Befangenheitsantrag zu stellen und das Schreiben zurueck zu weisen.