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Autor Thema: Klage am VG München gegen den BR  (Gelesen 13833 mal)

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Re: Klage am VG München gegen den BR
#15: 06. Januar 2016, 17:07
Zitat
Prüfung des Wiederspruches, Befreiung aufgrund von Härtefallregelung, Finanzausstattung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks (örR), Gegenüberstellung des örR mit der Privatisierung anderer Dienstleistungen, Wirtschaftlichkeitsgebot
Der Beklagte hat die Wiedersprüche auf die angefochtenen Bescheide nicht in ausreichendem Umfang geprüft und nicht inhaltlich geantwortet. Exemplarisch ist dazu Anlage 10 anzusehen, ein offensichtlich aus Textbausteinen erstelltes Standard Antwortschreiben, dass sich inhaltlich nicht auf den vom Kläger verfassten Wiederspruch bezieht.  Allerdings ist der Beklagte, alleine um den verwaltungsrechtlich vorgeschriebenen Weg einzuhalten und sich damit auf rechtsstaatlich sicherer Seite zu halten verpflichtet die Wiedersprüche gegen die von ihm oder in seinem Namen ausgestellten sogenannten Bescheide (sic: Bescheide kann eine Behörde nicht in ihrem Namen ausstellen lassen!) inhaltlich zu prüfen und in der Sache zeitnah zu antworten.
Der Beklagte hat jedoch auf den umfangreichen Wiederspruch vom 24.07.2014 nicht geantwortet und den Wiederspruch nicht zurück gewiesen.  In seinem Wiederspruchsbescheid vom 16.09.2015 erwähnt der Beklagte weder den Bescheid datierend auf den 4.7.2014 noch den zugehörigen Wiederspruch vom 24.07.2014. Somit hat der Beklagte noch gar nicht über den Wiederspruch entschieden. Eine ordnungsgemäße Prüfung und Einhaltung des verwaltungsrechtlich vorgegebenen Weges ist aber in einem Rechtsstaat erforderlich. Der Beklagte hätte sich inhaltlich zum Schreiben vom 24.07.2014 äußern müssen und es ist nicht verständlich, weshalb der Beklagte den Bescheid vom 4.7.2014 nicht erwähnt hat, zumal der Kläger im Schreiben vom 25.8.2015 explizit darauf verwiesen hat.
Der Kläger hat der Beklagten in seinen Wiedersprüchen mitgeteilt, dass er nur über ein geringes bzw. kein Einkommen verfügt. Der Beklagte betreibt ein weitreichendes Rundfunknetzwerk und ist in der Lage seinen Führungspersonal Gehälter jenseits der 300.000 Euro p.a. zu zahlen (http://www.welt.de/fernsehen/article9114020/BR-Intendant-verdient-310-000-Euro-im-Jahr.html) die damit mehr als unsere Bundeskanzlerin verdienen. Des Weiteren verfügt der  örR über ein Budget jenseits der 8,5 Mrd. Euro p.A.  und zahlt Fernsehmoderatoren wie z.B. Günther Jauch Gehälter im Millionen Bereich, den sie sogar von der privaten Konkurrenz abgeworben haben.
Mit dem Auftrag, unabhängige Information sicher zu stellen hat Hr. Jauch sicherlich weniger zu tun; seine Anstellung folgt alleine aus Gründen der Unterhaltung.
Durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag kommt es beim örR obendrein zu gewaltigen Mehreinnahmen. Nach dem vorläufigen Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio belaufen sich die Gesamterträge aus dem Rundfunkbeitrag für das Jahr 2014 auf 8,324 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Erträgen 2013 sind das Mehrerträge von 643 Millionen Euro. (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/mehreinnahmen-ard-zdf-und-der-rundfunkbeitrag-13468271.html). Es ist daher zweifelhaft, ob der örR die vom Kläger in den angefochtenen Bescheiden geforderten Rundfunkbeiträge überhaupt benötigt.
Seit Jahren herrscht in Deutschland der Trend zur Privatisierung. Neben der Post, den Stromanbietern, der Telekom und der Bahn wurden zahlreiche weitere einst staatliche Betriebe die Dienstleistungen für die Bürger angeboten haben privatisiert. Seltsamer Weise ist gerade in der Medienbranche durch den örR das Gegenteil der Fall. Der rundfunkbeitragsfinanzierte örR verzerrt den Medienmarkt und konkurriert mit zahlreichen Printmedien, Privaten TV Sendern wie Pro7Sat1, RTL oder Sky, digitalen Informationsangeboten, Unterhaltungsanbietern wie z.B. Kinos, Sportveranstaltungen , usw.
Dabei verstößt der örR gegen jedes Gebot der Wirtschaftlichkeit, da er enorme Kosten verursacht und Leistungen anbietet, die Privatwirtschaftlich ebenso angeboten werden würden, nur das der örR diese mit Beitragsmitteln überbietet.  Als Beispiel kann die langjährige Übertragung der Fußball Welt-& Europameisterschaften, der Bundesliga Zusammenfassungen, der olympischen Spiele usw. dienen.
Darüber hinaus bietet die komplexe Struktur des örR und des Beklagten genug Potenzial, die vorhandenen Mittel effizienter zu nutzen und Einsparungen vorzunehmen.
Jedenfalls ist es unverhältnismäßig von einem Nicht- Nutzenden Geringverdiener/Studenten einen Rundfunkbeitrag zu fordern, gleichzeitig aber seinem Personal gewaltige Summen zu zahlen, die bereits vorhandenen Mittel zu nutzen um privatwirtschaftliche Unternehmen aus dem Markt zu drängen, die vorhandenen Mittel nicht nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit sparsam zu nutzen und dann noch über deutliche Mehreinnahmen zu Verfügen.
Der Beklagte hat schlicht und ergreifend keinen Bedarf an den in den Bescheiden geforderten Beiträgen des Klägers.

weitere Gruende der Person A nur in der Uebersicht, auf Nachfrage kann ich Person A bitten sie zur Verfuegung zu stellen.

Zitat
örR obsolet, in heutiger Form und Umfang  nicht vorgesehen, Verstoß der Beklagten gegen den Sinn des örR und den RvstV, technische Möglichkeiten zur Koppelung an die Nutzung

Zitat
Strittigkeit der Bescheide aufgrund unzureichender Form, Anzweiflung des Konstrukts Beitragsservice

Zitat
Nichtexistenz des Verwaltungsakts zur Anmeldung aufgrund fehlendem Verwaltungszwangsverfahren, Nichtigkeit des Beitragskontos


Zitat
Unvereinbarkeit der Bescheide und den darin geforderten Rundfunkbeiträgen mit europäischem Recht
Hier aus dem Forum von Roggi

Zitat
Kritische Betrachtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in der Literatur
aus dem Forum


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#16: 06. Januar 2016, 17:14
Zusammengefasst:


Person A hat sich bemueht, und die Gruende mit sinn angegeben.

Zum einen bieten sich fuer das VG verwaltungsrechtliche Gruende,
z.b. das fehlende Verwaltungszwangsverfahren zur Anmeldung, die fehlende Bearbeitung des WIederspruchs von Person A, die unzureichende Form der Bescheide, die UNklaheit was der BS ueberhaupt ist
Alles dies sind Gruende, anhand derer das VG, falls es gewillt ist, dem BR auf die Finger zu klopfen und zu sagen:
So geht es nicht. BEscheide muessen ordentlich ausgestellt sein, an REcht ist sich zu halten.
Vermutlich werden diese Gruende nichts bringen, sichern aber primaer eine Klage vor dem VG ab - eben weil es Gruende sind, anhand derer das VG zustaendig ist.

Die Gruende gegen die Verfassung und hoehers Recht stammen zumeist aus dem Forum, und sind in erster Linie Revisionsgruende bzw. vorhanden, um das Verfahren Ruhen lassen zu koennen.

Bezeichnent im Falle der Person A ist noch der Haertefallantrag sowie die Tatache, das Person A in einer WG wohnt und es daher sehr seltsam ist, warum Person A zahlen soll und nicht die diversen Mitbewohner.
Beides fuehrt zu sehr unverstanedlichen Rechtsfolgen.

Mal sehen was das VG Muenchen dazu sagt,
vermutlich wird es wie alle anderen VGs auch die Klage abbuegeln.


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#17: 08. Januar 2016, 12:15
So, Person A hat das erste Schreiben des VG erhalten.

Vermutlich geht es um den Eilrechtsschutz, der fuer Erledigt erklaert wurde.

Das Gericht folgte der Argumentation des BR und buerdete die Kosten dem Antragssteller/Klaeger, also Person A auf.

Ein Wink mit dem Zaun erfolgt in der BEgruendung, der jegliche Illusion ueber den AUsgang des Hauptverfahrens platzen laesst:

"Billigem Ermessen entspricht es im vorliegenden Fall, die Kosten dem Antragssteller aufzuerlegen, weil der vorliegende Antrag ebenso wie die erhobene Klage unbegruendet ist.
Ist, wie vorliegend, der Rechtsbehelf in der Hauptsache unbegruendet, kann auch ein Antrag auf Aussetzung der angegriffenen Verwaltungsakte keinen Erfolg haben. "

Damit hat das VG Muenchen die Klagebegruendung ja quasi schon abschlaegig beurteilt, im Hinblick auf die Einreichung der Begruendung nachmittags am 30.12 und der Antwort bereits am 5.1 laut poststempel laesst das auf eine wahrlich tiefgreifende Pruefung der Sachlage schliessen.

Klagen ist der einzige Weg, aber leider ist er nicht erfolgsversprechend.


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gartieb_weg

Re: Klage am VG München gegen den BR
#18: 10. Januar 2016, 20:43
Person A darf sich in diesem Fall nicht einschüchtern lassen.

Ich denke es ist hier nennenswert, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes im Zusammenhang mit dem Bayerischen Rundfunk genauer unter die Lupe zu nehmen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16303.msg108023.html#msg108023

Das würde meines Erachtens nach klären, warum bereits im Voraus klar ist, wie das Verfahren ausgehen wird.


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#19: 11. Januar 2016, 05:40
Zitat
Ich denke es ist hier nennenswert, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes im Zusammenhang mit dem Bayerischen Rundfunk genauer unter die Lupe zu nehmen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16303.msg108023.html#msg108023

Das würde meines Erachtens nach klären, warum bereits im Voraus klar ist, wie das Verfahren ausgehen wird.

Ist es möglich, gegen ein gesamtes Gericht die Besorgnis der Befangenheit auszusprechen, weil der Gerichtspräsident mit der Beklagten eng verbandelt ist?


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#20: 11. Januar 2016, 18:18
Zitat
Ich denke es ist hier nennenswert, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes im Zusammenhang mit dem Bayerischen Rundfunk genauer unter die Lupe zu nehmen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16303.msg108023.html#msg108023

Das würde meines Erachtens nach klären, warum bereits im Voraus klar ist, wie das Verfahren ausgehen wird.

Ist es möglich, gegen ein gesamtes Gericht die Besorgnis der Befangenheit auszusprechen, weil der Gerichtspräsident mit der Beklagten eng verbandelt ist?

Wahrscheinlich ist ein Befangenheitsantrag moeglich, nur wird das Gericht das pruefen und dann den Antrag ablehnen.
Anwaelte nutzen dies meist um Revisionsgruende zu schaffen.

Die Frage ist wie Person A nun darauf reagieren sollte?

Alleine die Formulierung ist schon wieder sehr kompliziert, wie kann den eine Sache als unbegruendet bezeichnet werden, wenn in der Hauptsache eine 30 seitige Begruendung und zum Eilantrag eine zweiseitige Begruendung abgegeben wurde?

Da der Streitwert wohl weit unter der Grenze von 200EUR bleibt,ist eine Beschwerde nicht zulaessig.


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gartieb_weg

Re: Klage am VG München gegen den BR
#21: 14. Januar 2016, 13:28
Meiner Meinung nach müsste hier, nach gesundem Menschenverstand, eine Instanz darüber entscheiden, die UNABHÄNGIG vom besagten Gericht handeln kann und darf. Sonst kommt ja wieder das gleiche bei raus.  :(


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#22: 14. Januar 2016, 23:47
Meiner Meinung nach müsste hier, nach gesundem Menschenverstand, eine Instanz darüber entscheiden, die UNABHÄNGIG vom besagten Gericht handeln kann und darf. Sonst kommt ja wieder das gleiche bei raus.  :(
Stimmt,
aber im deutschen Recht ist das so.

Ich vermute das dieses Gericht mit einer Standart Antwort diese Klage abweisen wird - wie bisher alle, im besten fall kommt es zu einer Aussetzung bis zu den Verfahren im Maerz an den hoeheren Gerichten.
Allerdings vermute ich auch hier eine DEckung des Systems, weil jedem klar ist was ein Urteil gegen die Kollegen der ehemaligen GEZ bedeuten wuerde - das schleichende Ende des OeR Rundfunksytems.

Fuer meine Person A wird es aufgrund finanzieller Mittel - Person A will dem schlechten Geld nicht noch mehr gutes hinterher werfen - wohl nicht in die 2. Instanz gehen.
Anwalt + Gerichtskosten uebersteigen dann mit Sicherheit den Streitwert, und Person A's Klage wird nicht diejenige sein, die den 15. Rfstv zu Fall bringt.

Man kann nur hoffen, das am 17/18. Maerz die Bundesgerichte diesem Spuk ein Ende bereiten und die Wohnungssteuer fuer Unrechtmaessig erklaeren.


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#23: 15. Januar 2016, 08:27
@ jasonbourne
sehe ich leider auch so. Man muss sich zusammenschliessen und gemeinsam klagen, dann wird es für jeden billiger. Daher:

http://rundfunkbeitragsklage.de/info/



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Re: Klage am VG München gegen den BR
#24: 15. Februar 2016, 13:09
Bei der Rundfunksbeitragsklage ist Person A natuerlich dabei.

Es hat sich nun einen interesannte Wendung ergeben:

Person A wird sich ab 1.4.2016 nicht mehr in Deutschland aufhalten und sich abmelden, d.gh. keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben.
Leider wird sie wohl nach 12-14 Monaten zurueck kehren.

Welche Auswirkung hat das fuer ein eventuelles Urteil und etwaige Beitragsschulden?

Ein Urteil kann ohne Wohnsitz ja wohl nicht zugestellt werden, aber verliert es deshalb an Rechtsgueltigkeit?


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#25: 15. Februar 2016, 14:14
Zitat
Ein Urteil kann ohne Wohnsitz ja wohl nicht zugestellt werden, aber verliert es deshalb an Rechtsgueltigkeit?

Damit es eine Rechtsgültigkeit erlangen kann darf es kein Nichturteil sein.

Also müsste erstmal geprüft werden ob es ein "Nichturteil" ist.

http://www.rechtslexikon.net/d/nichturteil/nichturteil.htm

Zitat
Nichturteil

ist das scheinbare, keinerlei Wirkungen eines Urteils hervorrufende „Urteil“, bei dem schon der äußere Tatbestand eines Urteils fehlt (z. B. Fehlen der Verkündung). Lit.: Holtz, H., Nichturteil und nichtiges Urteil im Strafverfahren, 1968

siehe auch

http://www.rechtslexikon.net/d/nichtigkeit-gerichtlicher-entscheidungen/nichtigkeit-gerichtlicher-entscheidungen.htm


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#26: 01. März 2016, 13:36
Zitat
Ein Urteil kann ohne Wohnsitz ja wohl nicht zugestellt werden, aber verliert es deshalb an Rechtsgueltigkeit?

Damit es eine Rechtsgültigkeit erlangen kann darf es kein Nichturteil sein.

Also müsste erstmal geprüft werden ob es ein "Nichturteil" ist.

http://www.rechtslexikon.net/d/nichturteil/nichturteil.htm

Zitat
Nichturteil

ist das scheinbare, keinerlei Wirkungen eines Urteils hervorrufende „Urteil“, bei dem schon der äußere Tatbestand eines Urteils fehlt (z. B. Fehlen der Verkündung). Lit.: Holtz, H., Nichturteil und nichtiges Urteil im Strafverfahren, 1968

siehe auch

http://www.rechtslexikon.net/d/nichtigkeit-gerichtlicher-entscheidungen/nichtigkeit-gerichtlicher-entscheidungen.htm

Heisst konkret?

Ein urteil das dem Klaeger mangels dt. Wohnsitz nicht zugestellt werden kann, ist ein Nichturteil und nicht rechtsgueltig?

Was passiert, falls Person A nach ca. 1 Jahr wieder in Dtl. auftaucht?


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#27: 01. März 2016, 14:11
Zitat
Ein urteil das dem Klaeger mangels dt. Wohnsitz nicht zugestellt werden kann, ist ein Nichturteil und nicht rechtsgueltig?
Nein es bedeutet bevor festgestellt werden kann ob ein Urteil rechtsgültig werden kann geprüft werden muss ob es nicht den Tatbestand eines Nichturteils erfüllt.

Verkündung findet in der Regel nach der Verhandlung statt. Dazu müssen scheinbar auch keine Person weiter anwesend sein.

Das andere ist die Zustellung bzw. Bekanntgabe des Urteils in Schriftform gegenüber den streitenden Parteien.
Bekanntgabe und Verkündung kann so gesehen auch zeitlich zusammen fallen, wenn der Kläger bei der Verkündung anwesend ist, dass zumindest nach dem Verständnis der PersonX.


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#28: 05. April 2016, 15:04
Wie weiter nach BVerwG urteil vim 18.3?

Person A erhielt wohl ein Schreiben, indem unter Verweis auf das BVerwG Urteil Gelegenheit gegeben wird, die Klage gebuehrenreduzierend zurueck zu nehmen (1 Verfahrensgebuehr statt 3). Wie hoch ist ein Gebuehr?

Person A ist ab dem 14.4 nicht mehr in Dtl. gemeldet und hat keinen Wohnsitz  mehr, was eine sehr interesannte Handlungsoption ermoeglicht. Naemlich ignorieren und weg sein.
Person A koennte sogar kurz vor der Abreise die Klage zurueck nehmen, sich die Gebuehren sparen und dann verschwunden sein.....so eine laengere Weltreise ist was feines.

Jedoch ist die Frage offen, was passiert falls/wenn Person A zurueck kommt.

Eigentlich will Person A die Klage nicht zuureck nehmen, aber das VG Muenchen hat klar gemacht wie es urteilen wird.
Person A hat leider noch ein Konto in Dtl. ist also pfaendbar, aber wie gesagt eben unauffindbar weil in Dtl abgemeldet.
Beim Betrugsservic muss Person A sein "Konto" auch noch abmelden......

Tja, die Stasi/Ges**** laesst einen nicht aus, wenn sie einen einmal hat.


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Re: Klage am VG München gegen den BR
#29: 05. April 2016, 15:21
Kosten Klage ist 105Eur = 3 * 35Eur + 20Eur Auslagenpauschale der Rundfunkanstalt
Rueckziehen:       35Eur + ?? Auslagenpauschale ??


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