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Autor Thema: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)  (Gelesen 21954 mal)

c
  • Beiträge: 15
Kann mir jemand sagen ob hier für die Stadt ein gültiger Verwaltungsakt vorliegt?
Also ist dieses Vollstreckungsersuchen rechtlich korrekt oder nicht. (Unterschrift usw.)


Edit "Bürger":
Dokument-Anonymisierung musste ergänzt werden.
Bitte immer und überall auf den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum achten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 00:28 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Frage ist vermutlich nicht richtig gestellt... ;)


1. Ein "Vollstreckungsersuchen" ist per se kein "Verwaltungsakt" an sich...

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103783.html#msg103783
Zitat aus Satz 6 vom Anhang 2 L 240/14
Zitat
Das Vollstreckungsersuchen ist mangels eigener Außenwirkung kein Verwaltungsakt.


2. Die "rechtliche Korrektheit" des Vollstreckungsersuchens wird hier keiner abschließend beantworten können.
Das Landgericht Tübingen hat da mehrfach seine überzeugende Sichtweise dargelegt...
...zuletzt im September 2015

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html


...gem. der jeweiligen LandesVERWALTUNGsvollstreckungsgesetze bestehen i.d.R. Anforderungen, die üblicherweise eine Unterschrift - insbesondere bei Vollstreckungsersuchen - erübrigen.

Das Thema "Unterschrift" unter Verwaltungsakt ist ohnehin eine wenig bis gar nicht tragfähige Argumentation.
Oder hat schon mal jemand einen unterschriebenen Einkommensteuerbescheid gesehen...? ;)

Bitte also nicht darauf versteifen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 00:28 von Bürger«
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  • Beiträge: 7.255
Zudem kommt das Teil ersichtlich nicht vom MDR.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 00:28 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
  • Beiträge: 15
Also fest steht eins, aufgrund dieses Vollstreckungsersuchen wird die Stadt tätig. Ihr ist es egal (laut Aussage der Mitarbeiter), ob die Forderung der GEZ begründet oder unbegründet ist. Es wäre nicht Aufgabe des Amtes zu prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind. Wir ziehen die Vollstreckung durch, da wir ein Vollstreckungsersuchen (GEZ) vorliegen haben.

Die Vollstreckung wurde auch radikal bei Person A durchgeführt und der vor dem Haus stehende PKW wurde gepfändet. Zwischenzeitlich wurde die Pfändung von der GEZ zurückgezogen. Hierzu folgendes Zitat:

Zitat
Sehr geehrter Herr Person A,

Wir beziehen uns auf Ihr Fax vom 8.10.2015 und unser heutiges Telefonat.

Sie teilen uns mit, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Befreiung nur für die Zeiträume möglich ist, für die sie uns die Nachweise zugesandt haben. Wir haben ihr Anliegen erneut geprüft und können Ihnen mitteilen, dass wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die zurückliegenden und nachgewiesenen Zeiträume nunmehr berücksichtigen.

Unsere Entscheidung werden wir Ihnen mit separater Post mitteilen.

Mit heutigem Datum setzten wir uns auch mit der Stadtkasse in Verbindung und zog die Vollstreckungsmaßnahme zurück.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: das Beitragskonto ist ausgeglichen.

Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht teilen Sie uns Ihre Änderung bitte mit. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Person A setzte sich nun telefonisch mit der Stadt in Verbindung und bat um schriftliche Mitteilung wann Person A nun sein Fahrzeug abholen kann. Daraufhin bekam Person auf folgendes Schreiben/Fax:

Zitat
Sehr geehrter Herr Person,

Entsprechend unserem heutigen Telefonat bestätigen wir Ihnen, dass die oben stehende Pfändung wegen der entstandenen Auslagen (Abschleppkosten) und unsere Vollstreckungskosten weiterhin besteht.

Aus Kulanzgründen sind wir bereit, wegen der Rücknahme der Forderung des Beitrags Service vom 12.10.2015, hier eingegangen auf Anforderung per Fax am 14.10.2015 und anschließend am selben Tag per Post, auf unsere Vollstreckungskosten zu verzichten.

Zur Aufhebung der Pfändung und Herausgabe des PKW sind wir nur gegen Zahlung der Abschleppkosten (166,60 €) die von uns bereits bezahlt wurden bereit.

Als Rechtsgrundlagen verweisen wir auf das Thüringer Verwaltungszustellung-und Vollstreckungsgesetz (ThÜRVwZVGKostO) und die danach herausgebrachte Pfändung, die bis zu dessen Aufhebung durch uns bestand hat.

Zur Abwicklung von Zahlungen Freigabe wenden Sie sich bitte an die ihnen bekannten Vollziehungsbeamten

Person A stellt sich nun die Frage, wie er das Geld für die Abschleppkosten zurückfordern kann. Die Argumentation der Stadt ist nicht gerade überzeugend, jedoch findet Person A keinen Ansatz was er machen könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 00:28 von Bürger«

K
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Hallo zusammen,

diese Diskussion macht mich wirklich wütend, weil die Pfändung des Pkw so unendlich unfair ist.

Creative100, ich würde Person A folgendes vorschlagen:
Bitte sehe sie sich ihren Festsetzungsbescheid an. Überprüfe sie, ob darin ein Leistungsgebot, also die Aufforderung des Abgabengläubigers gegenüber dem Abgabenschuldner zur Zahlung der Rundfunkbeiträge enthalten ist. Nur wenn dies der Fall ist, handelt es sich bei dem Festsetzungsbescheid um einen sog. Leistungsbescheid. Allein eine Festsetzung von Rundfunkbeiträgen kann nicht vollstreckt werden, weil die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen weder eine Anforderung öffentlicher Abgaben noch eine sonstige Handlung ist, die vollstreckt werden könnte. In diesem Fall wäre die Vollstreckung rechtswidrig, weil die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben. In Bezug auf die entstandenen Kosten würde ich -sofern man die Zeit und die Nerven hierfür aufbringen will- auf Schadensersatz gegenüber der Stadt klagen.

Es ist erstaunlich, wie weit man sinken kann, um der Bevölkerung das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hier auf dem niedrigsten nur denkbaren Niveau angekommen. Und die quotengeilen Rundfunker denken, mit solchen Methoden würde die Akzeptanz ihres Rundfunks steigen?!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 00:29 von Bürger«

c
  • Beiträge: 15
Person A liegt lediglich ein Festsetzungsbescheid vom 02.07.2015 vor. Dieser Festsetzungsbescheid sieht genau so aus wie unter den Link (http://inickles.de/user/images/14/669a33999ba1ed8ef4a9132bf33c520bbd2d908f.jpg) zu sehen ist nur mit meinen Daten versehen. Ofensichtlich liegt hier kein gültiger Verwaltungsakt vor laut deinen Formulierungen. Zwischenzeitlich hat Person A zuvor lediglich 2 Zahlungsaufforderungen bekommen und zwar letztes Jahr schon. Darauf hin hat A die Befreiung abgeschickt mit bitte um Zusendung des Befreiungsantrags. Danach hat A nie wieder was gehört bis zum Festsetzungsbescheid vom 02.07.2015.

Weiterhin hat Person A versucht telefonisch mit dem Beitragsservice über das Schreiben bezüglich des Befreiungsantrags nachzufragen. Die Antwort lautete: Es währe nie etwas angekommen da hätte A wohl Pech gehabt, denn ohne die nötigen Unterlagen kann der Beitragsservice Person A nicht befreien. Nun recherchierte Person A im Internet und kam so zu diesem Forum mit der Hoffnung auf Hilfe. Das Recherchieren hat nun etwas länger gedauert bis das erste Schreiben der Stadt kam und so wurde frei von der Leber weg gepfändet.

Person A ist der Auffassung, dass hier kein gültiger Verwaltungsakt vorlag und weil die zu pfändenden Personen hier von Beginn der Pfändung einfach ohne Aufklärung bleiben, kann die beauftragte Behörde machen was sie will. Auch wenn diese gefilmt werden was Person A gemacht hat. Ein Zeuge war auch dabei. Person A möchte schon die Zeit aufwenden dagegen vorzugehen wie @Knax beschreibt, doch muss Person A sicher sein, dass hier kein gültiger Verwaltungsakt vorlag. Wenn man das diskutieren könnte... Gerne ist Person A bereit die Unterlagen für die Herausgabe und den Ablauf der Übergabe des PKW die hinzukommen zu veröffentlichen sofern hierfür Interesse besteht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 00:32 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Kann mir jemand sagen ob hier für die Stadt ein gültiger Verwaltungsakt vorliegt?
Also ist dieses Vollstreckungsersuchen rechtlich korrekt oder nicht. (Unterschrift usw. )

Das kann dir Mr. X nicht sagen, aber kannst du Mr. X sagen, was die Postbank in Köln mit dem Mitteldeutschen Rundfunk zu tun hat?
Diese Frage darfst du ja denen gerne mal stellen. Wennschon, dann auf ein Konto des MDR. Köln wird abgelehnt. Es könnte sich ja um Nachahmer, Trittbrettfahrer, Abzocker handeln, denn deren liebste Bank ist die Postbank.
Rundfunk ist Ländersache und der MDR hat doch sicher ein eigenes Konto in Mitteldeutschland oder werden die LRAs alle von der GEZ, BS überwacht?
Die holen das Geld auf ihr Konto. Wer soll da noch den Überblick behalten?
Die GEZ ist kein Einzug mehr sondern eine Überwachungs- und Strafbehörde. Die GEZ mausert sich zum obersten Vollstrecker aller Zeiten.

Wie pinguin schreibt, kommt das Schreiben niemals vom MDR, sondern vom BS. Die täuschen doch, wo es nur geht.

Ist denn das Fahrzeug so eine alte Mühle, die nur noch 312 Eur Wert ist? Über die 312 darf nicht gepfändet werden. Das kennt Mr. X nicht.

" Es währe nie etwas angekommen da hätte ich wohl Pech gehabt, ..  "   Das schreiben die auch Mr. X . Da gibt es aber Fax-Protokolle, die die gesendeten Widerspruchsschreiben z.B. belegen. Faule Ausreden von denen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 00:29 von Bürger«

n
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Person A stellt sich nun die Frage, wie er das Geld für die Abschleppkosten zurückfordern kann. Die Argumentation der Stadt ist nicht gerade überzeugend, jedoch findet Person A keinen Ansatz was er machen könnte.

Also jemand der unrechtmäßig in den Knast kommt, der hat auch Anspruch auf Entschädigung. Die ganze Aktion war nicht rechtsmäßig, somit müsste Person A auch auf Schdenersatz klagen können. Und zahle sie denen bloß nichts, dann denken die, die kommen in Zukunft damit durch....

Zu dem angebl. Verwaltungsakt.... dieses ist ein Formschreiben was ALLE (auch ein Mr. X z.B.) zu erhalten scheinen, ob ein Formschreiben was für jeden gleich ist, überhaupt ein gültiger VA sein kann, muss jemand anderes beantworten. Ansonsten überprüfe Person A nach dem letzten Urteil Tübingen LG - die haben so einiges aufgezählt. X kann keine ausstellende Behörde auf dem Schreiben erkennen, da werden auch mind. 3-4 verschiedene Organisationen, sowie 2 versch. Anschriften genannt. Was u.a. auch Tübingen bemängelt und das mit RECHT. Kam das im "gelben Brief", falls ja ist es ein Hinweis auf Behördenpost.


EDIT:@ Creative100: Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht, ehrlich gesagt. Wenn es soweit schon kommt, dann sehen wir daran, dass der STAAT (und nicht nur GEZ) inzwischen bereit ist das gg. alle Widerstände durchzuziehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 00:35 von Bürger«

c
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Zitat
EDIT:@ Creative100: Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht

Ok, ich werde im laufe des Tages die Unterlagen veröffentlichen, doch bin ich gerade bei meinen Eltern es wird also erst Nachmittag. Hier in Erfurt herschen rauhe Winde bezüglich Vollstreckung und das KFZ habe ich zwischenzeitlich durch Zahlung unter vorbehalt ausgelöst. Gesetze existieren hier nicht bei der Stadtkasse und Willkür ist an der Tagesordnung. In meinem Video kann man das sehr deutlich sehen und ich werde es  zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. Das KFZ ist zwar wieder bei mir, doch will ich eben die Gebühren für die Abschleppkosten wieder.....


Bis später


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 09:11 von creative100«

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Meiner Ansicht nach ist diese Pfändung unverhältnismäßig. Hier werden unnötigerweise Abschleppkosten generiert, die bei 50% der Forderung liegen. Das ist noch schlimmer als diese "Ventilwächter". Die Stadtkasse möge sich das Geld doch bei der GEZ wiederholen.


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Für übereifrige Städte die private Autos wegsperren statt übliche Maßnahmen der Pfändung des Gegenwertes in der Wohnung oder Kontopfändung durchzuführen, könnten möglicherweise auf dem rechtlichen Weg über das Verhältnismäßigkeitsprinzip gestoppt werden.

Die Handlung ist rechtswidrig, weil vollkommen unverhältnismäßig.

Zitat
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

Bitte selbständig in dieser Richtung in den Urteilen nachrecherchieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 10:15 von Viktor7«

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Zitat
Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht, ehrlich gesagt. Wenn es soweit schon kommt, dann sehen wir daran, dass der STAAT (und nicht nur GEZ) inzwischen bereit ist das gg. alle Widerstände durchzuziehen.

Oh doch! Gestern kam dazu wieder ein Beitrag auf N24, wie momentan verstärkt Gelder durch die Kommunen eingetrieben werden. Gründe seien die leeren Kassen und der Druck durch Gläubiger. (Hier meinten sie aber sicher, die gute "Zusammenarbeit" mit den jeweiligen Rundfunkanstalten und den selbstständigen GVs. Eine Hand wäscht halt eben die Andere.) 

Im Beitrag wurde von 950 000 Vollstreckungsersuchen, deutschlandweit, gesprochen, um säumige Schuldner zur schnelleren Zahlung zu zwingen. (Des DEUTSCHEN liebstes Kind, ist und bleibt halt eben das Auto.)

 
Soweit ich den Beitrag verstanden habe, handelt es sich überwiegend um nichtbezahlte Rundfunkgebühren. Es gibt aber auch andere Gründe, warum die Kommunen um Amtshilfe gebeten werden. (Steuerschulden, nichtbezahlte Kindergartenbeiträge, etc.)

Auch hier hat man wieder diesen VENTILWÄCHTER herbvorgehoben. Damit spart sich die Stadt ja bekanntlich die Abschlepp-, Verwaltungs- und Verwahrkosten. Der ADAC und andere Verbände/Fachleute haben dieses Vorgehen jedoch in Frage gestellt und sehen diese Entwicklung nicht positiv. Das hilft zwar dem Betroffenen wenig aber man sieht auch hier, dass man nicht ganz alleine ist, mit seiner Meinung.
Übrigens handelt es sich beim Hersteller, der Ventilwächter, um einen führenden Behördenausstatter.

In solchen Fällen sollte man Mal über folgende Gegenmaßnahmen nachdenken.

1. Selbst 4 Ventilwächter kaufen und anbringen.  >:D (Hat ja auch den Vorteil, weil die Ventilwächter auch als Diebstahlsschutz angepriesen werden.)
oder
2. Den Fahrzeughalter umtragen lassen.

Alles eine Frage von Aktion und Reaktion, würde ich sagen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2015, 11:06 von novoderm«

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  • Cry for Justice

In solchen Fällen sollte man Mal über folgende Gegenmaßnahmen nachdenken.

1. Selbst 4 Ventilwächter kaufen und anbringen.  >:D (Hat ja auch den Vorteil, weil die Ventilwächter auch als Diebstahlsschutz angepriesen werden.)
oder
2. Den Fahrzeughalter umtragen lassen.

Alles eine Frage von Aktion und Reaktion, würde ich sagen.


3. Es wird doch m.E. nur ein Rad mit Ventilwächter "gesichert" und somit das ganze Auto als Pfand missbraucht.
Was spricht dagegen dieses eine Rad gegen ein anderes zu wechseln, um schnellstens wieder fahrbereit zu sein. Der Ventilwächter lässt sich doch später mit etwas Geschick und dem passenden Werkzeug ohne Schaden am Reifen selbst anzurichten wieder entfernen.
Einen Ventilwächter hat es dann an meinem Eigentum niemals gegeben.... :P
Zur Not gibt es ja schließlich auch einen eh vorhandenen kompletten Wechselsatz Winter/Sommerräder.... >:D


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Zitat
EDIT:@ Creative100: Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht

Ok, ich werde im laufe des Tages die Unterlagen veröffentlichen, doch bin ich gerade bei meinen Eltern es wird also erst Nachmittag. Hier in Erfurt herschen rauhe Winde bezüglich Vollstreckung und das KFZ habe ich zwischenzeitlich durch Zahlung unter vorbehalt ausgelöst. Gesetze existieren hier nicht bei der Stadtkasse und Willkür ist an der Tagesordnung. In meinem Video kann man das sehr deutlich sehen und ich werde es  zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. Das KFZ ist zwar wieder bei mir, doch will ich eben die Gebühren für die Abschleppkosten wieder.....


Bis später

Aber sei vorsichtig. Da dürfen keine Personen erkennbar sein. Bei YT zB. werden solche Videos in letzter Zeit regelmäßig wegen Beschwerden der GV/Vollstrecker gelöscht. Also immer unkenntlich machen, so dass keiner zu erkennen ist. Nur ein Tipp :)

NOCH haben wir ja Gesetze die auch Staat, Städte und erst recht GEZ & Co. einzuhalten haben. Da musst Du auf jeden Fall hinter bleiben und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen (imo): Die sehen das natürlich anders, sie stehen über dem Gesetz. Wir müssen denen zeigen, dass sie
sich irren.


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Im Beitrag wurde von 950 000 Vollstreckungsersuchen, deutschlandweit, gesprochen, um säumige Schuldner zur schnelleren Zahlung zu zwingen. (Des DEUTSCHEN liebstes Kind, ist und bleibt halt eben das Auto.)

 
Soweit ich den Beitrag verstanden habe, handelt es sich überwiegend um nichtbezahlte Rundfunkgebühren. Es gibt aber auch andere Gründe, warum die Kommunen um Amtshilfe gebeten werden. (Steuerschulden, nichtbezahlte Kindergartenbeiträge, etc.)


Wegen des liebsten Kindes, auch meine Vermutung, d.h. Angstmache. So dass Verweigerer denken, ohhjjjeeee, mein liebstes, allerteuerstes Auto wird gepfändet, da zahle ich lieber.

Bei Steurschulden zB. wenn diese vom FA rechtsmäßig ermittelt wurden ist das aber auch was anderes. Denn das ist legal und das FA ist eine Behörde. Im GEZ Falle trifft beides nicht zu. Will sagen, das FA als Behörde darf natürlich andere Behörden (hier Stadt) um Amtshilfe ersuchen. GEZ darf das aber nicht.


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