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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: creative100 am 15. Oktober 2015, 14:17

Titel: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: creative100 am 15. Oktober 2015, 14:17
Kann mir jemand sagen ob hier für die Stadt ein gültiger Verwaltungsakt vorliegt?
Also ist dieses Vollstreckungsersuchen rechtlich korrekt oder nicht. (Unterschrift usw.)


Edit "Bürger":
Dokument-Anonymisierung musste ergänzt werden.
Bitte immer und überall auf den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum achten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Bürger am 17. Oktober 2015, 06:10
Die Frage ist vermutlich nicht richtig gestellt... ;)


1. Ein "Vollstreckungsersuchen" ist per se kein "Verwaltungsakt" an sich...

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103783.html#msg103783
Zitat aus Satz 6 vom Anhang 2 L 240/14
Zitat
Das Vollstreckungsersuchen ist mangels eigener Außenwirkung kein Verwaltungsakt.


2. Die "rechtliche Korrektheit" des Vollstreckungsersuchens wird hier keiner abschließend beantworten können.
Das Landgericht Tübingen hat da mehrfach seine überzeugende Sichtweise dargelegt...
...zuletzt im September 2015

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html


...gem. der jeweiligen LandesVERWALTUNGsvollstreckungsgesetze bestehen i.d.R. Anforderungen, die üblicherweise eine Unterschrift - insbesondere bei Vollstreckungsersuchen - erübrigen.

Das Thema "Unterschrift" unter Verwaltungsakt ist ohnehin eine wenig bis gar nicht tragfähige Argumentation.
Oder hat schon mal jemand einen unterschriebenen Einkommensteuerbescheid gesehen...? ;)

Bitte also nicht darauf versteifen...
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: pinguin am 17. Oktober 2015, 08:57
Zudem kommt das Teil ersichtlich nicht vom MDR.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: creative100 am 17. Oktober 2015, 09:46
Also fest steht eins, aufgrund dieses Vollstreckungsersuchen wird die Stadt tätig. Ihr ist es egal (laut Aussage der Mitarbeiter), ob die Forderung der GEZ begründet oder unbegründet ist. Es wäre nicht Aufgabe des Amtes zu prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind. Wir ziehen die Vollstreckung durch, da wir ein Vollstreckungsersuchen (GEZ) vorliegen haben.

Die Vollstreckung wurde auch radikal bei Person A durchgeführt und der vor dem Haus stehende PKW wurde gepfändet. Zwischenzeitlich wurde die Pfändung von der GEZ zurückgezogen. Hierzu folgendes Zitat:

Zitat
Sehr geehrter Herr Person A,

Wir beziehen uns auf Ihr Fax vom 8.10.2015 und unser heutiges Telefonat.

Sie teilen uns mit, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Befreiung nur für die Zeiträume möglich ist, für die sie uns die Nachweise zugesandt haben. Wir haben ihr Anliegen erneut geprüft und können Ihnen mitteilen, dass wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die zurückliegenden und nachgewiesenen Zeiträume nunmehr berücksichtigen.

Unsere Entscheidung werden wir Ihnen mit separater Post mitteilen.

Mit heutigem Datum setzten wir uns auch mit der Stadtkasse in Verbindung und zog die Vollstreckungsmaßnahme zurück.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: das Beitragskonto ist ausgeglichen.

Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht teilen Sie uns Ihre Änderung bitte mit. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Person A setzte sich nun telefonisch mit der Stadt in Verbindung und bat um schriftliche Mitteilung wann Person A nun sein Fahrzeug abholen kann. Daraufhin bekam Person auf folgendes Schreiben/Fax:

Zitat
Sehr geehrter Herr Person,

Entsprechend unserem heutigen Telefonat bestätigen wir Ihnen, dass die oben stehende Pfändung wegen der entstandenen Auslagen (Abschleppkosten) und unsere Vollstreckungskosten weiterhin besteht.

Aus Kulanzgründen sind wir bereit, wegen der Rücknahme der Forderung des Beitrags Service vom 12.10.2015, hier eingegangen auf Anforderung per Fax am 14.10.2015 und anschließend am selben Tag per Post, auf unsere Vollstreckungskosten zu verzichten.

Zur Aufhebung der Pfändung und Herausgabe des PKW sind wir nur gegen Zahlung der Abschleppkosten (166,60 €) die von uns bereits bezahlt wurden bereit.

Als Rechtsgrundlagen verweisen wir auf das Thüringer Verwaltungszustellung-und Vollstreckungsgesetz (ThÜRVwZVGKostO) und die danach herausgebrachte Pfändung, die bis zu dessen Aufhebung durch uns bestand hat.

Zur Abwicklung von Zahlungen Freigabe wenden Sie sich bitte an die ihnen bekannten Vollziehungsbeamten

Person A stellt sich nun die Frage, wie er das Geld für die Abschleppkosten zurückfordern kann. Die Argumentation der Stadt ist nicht gerade überzeugend, jedoch findet Person A keinen Ansatz was er machen könnte.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Knax am 17. Oktober 2015, 10:50
Hallo zusammen,

diese Diskussion macht mich wirklich wütend, weil die Pfändung des Pkw so unendlich unfair ist.

Creative100, ich würde Person A folgendes vorschlagen:
Bitte sehe sie sich ihren Festsetzungsbescheid an. Überprüfe sie, ob darin ein Leistungsgebot, also die Aufforderung des Abgabengläubigers gegenüber dem Abgabenschuldner zur Zahlung der Rundfunkbeiträge enthalten ist. Nur wenn dies der Fall ist, handelt es sich bei dem Festsetzungsbescheid um einen sog. Leistungsbescheid. Allein eine Festsetzung von Rundfunkbeiträgen kann nicht vollstreckt werden, weil die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen weder eine Anforderung öffentlicher Abgaben noch eine sonstige Handlung ist, die vollstreckt werden könnte. In diesem Fall wäre die Vollstreckung rechtswidrig, weil die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben. In Bezug auf die entstandenen Kosten würde ich -sofern man die Zeit und die Nerven hierfür aufbringen will- auf Schadensersatz gegenüber der Stadt klagen.

Es ist erstaunlich, wie weit man sinken kann, um der Bevölkerung das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hier auf dem niedrigsten nur denkbaren Niveau angekommen. Und die quotengeilen Rundfunker denken, mit solchen Methoden würde die Akzeptanz ihres Rundfunks steigen?!
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: creative100 am 17. Oktober 2015, 14:01
Person A liegt lediglich ein Festsetzungsbescheid vom 02.07.2015 vor. Dieser Festsetzungsbescheid sieht genau so aus wie unter den Link (http://inickles.de/user/images/14/669a33999ba1ed8ef4a9132bf33c520bbd2d908f.jpg (http://inickles.de/user/images/14/669a33999ba1ed8ef4a9132bf33c520bbd2d908f.jpg)) zu sehen ist nur mit meinen Daten versehen. Ofensichtlich liegt hier kein gültiger Verwaltungsakt vor laut deinen Formulierungen. Zwischenzeitlich hat Person A zuvor lediglich 2 Zahlungsaufforderungen bekommen und zwar letztes Jahr schon. Darauf hin hat A die Befreiung abgeschickt mit bitte um Zusendung des Befreiungsantrags. Danach hat A nie wieder was gehört bis zum Festsetzungsbescheid vom 02.07.2015.

Weiterhin hat Person A versucht telefonisch mit dem Beitragsservice über das Schreiben bezüglich des Befreiungsantrags nachzufragen. Die Antwort lautete: Es währe nie etwas angekommen da hätte A wohl Pech gehabt, denn ohne die nötigen Unterlagen kann der Beitragsservice Person A nicht befreien. Nun recherchierte Person A im Internet und kam so zu diesem Forum mit der Hoffnung auf Hilfe. Das Recherchieren hat nun etwas länger gedauert bis das erste Schreiben der Stadt kam und so wurde frei von der Leber weg gepfändet.

Person A ist der Auffassung, dass hier kein gültiger Verwaltungsakt vorlag und weil die zu pfändenden Personen hier von Beginn der Pfändung einfach ohne Aufklärung bleiben, kann die beauftragte Behörde machen was sie will. Auch wenn diese gefilmt werden was Person A gemacht hat. Ein Zeuge war auch dabei. Person A möchte schon die Zeit aufwenden dagegen vorzugehen wie @Knax beschreibt, doch muss Person A sicher sein, dass hier kein gültiger Verwaltungsakt vorlag. Wenn man das diskutieren könnte... Gerne ist Person A bereit die Unterlagen für die Herausgabe und den Ablauf der Übergabe des PKW die hinzukommen zu veröffentlichen sofern hierfür Interesse besteht.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: gerechte Lösung am 17. Oktober 2015, 18:57
Kann mir jemand sagen ob hier für die Stadt ein gültiger Verwaltungsakt vorliegt?
Also ist dieses Vollstreckungsersuchen rechtlich korrekt oder nicht. (Unterschrift usw. )

Das kann dir Mr. X nicht sagen, aber kannst du Mr. X sagen, was die Postbank in Köln mit dem Mitteldeutschen Rundfunk zu tun hat?
Diese Frage darfst du ja denen gerne mal stellen. Wennschon, dann auf ein Konto des MDR. Köln wird abgelehnt. Es könnte sich ja um Nachahmer, Trittbrettfahrer, Abzocker handeln, denn deren liebste Bank ist die Postbank.
Rundfunk ist Ländersache und der MDR hat doch sicher ein eigenes Konto in Mitteldeutschland oder werden die LRAs alle von der GEZ, BS überwacht?
Die holen das Geld auf ihr Konto. Wer soll da noch den Überblick behalten?
Die GEZ ist kein Einzug mehr sondern eine Überwachungs- und Strafbehörde. Die GEZ mausert sich zum obersten Vollstrecker aller Zeiten.

Wie pinguin schreibt, kommt das Schreiben niemals vom MDR, sondern vom BS. Die täuschen doch, wo es nur geht.

Ist denn das Fahrzeug so eine alte Mühle, die nur noch 312 Eur Wert ist? Über die 312 darf nicht gepfändet werden. Das kennt Mr. X nicht.

" Es währe nie etwas angekommen da hätte ich wohl Pech gehabt, ..  "   Das schreiben die auch Mr. X . Da gibt es aber Fax-Protokolle, die die gesendeten Widerspruchsschreiben z.B. belegen. Faule Ausreden von denen.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: nexus77 am 17. Oktober 2015, 19:39
Person A stellt sich nun die Frage, wie er das Geld für die Abschleppkosten zurückfordern kann. Die Argumentation der Stadt ist nicht gerade überzeugend, jedoch findet Person A keinen Ansatz was er machen könnte.

Also jemand der unrechtmäßig in den Knast kommt, der hat auch Anspruch auf Entschädigung. Die ganze Aktion war nicht rechtsmäßig, somit müsste Person A auch auf Schdenersatz klagen können. Und zahle sie denen bloß nichts, dann denken die, die kommen in Zukunft damit durch....

Zu dem angebl. Verwaltungsakt.... dieses ist ein Formschreiben was ALLE (auch ein Mr. X z.B.) zu erhalten scheinen, ob ein Formschreiben was für jeden gleich ist, überhaupt ein gültiger VA sein kann, muss jemand anderes beantworten. Ansonsten überprüfe Person A nach dem letzten Urteil Tübingen LG - die haben so einiges aufgezählt. X kann keine ausstellende Behörde auf dem Schreiben erkennen, da werden auch mind. 3-4 verschiedene Organisationen, sowie 2 versch. Anschriften genannt. Was u.a. auch Tübingen bemängelt und das mit RECHT. Kam das im "gelben Brief", falls ja ist es ein Hinweis auf Behördenpost.


EDIT:@ Creative100: Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht, ehrlich gesagt. Wenn es soweit schon kommt, dann sehen wir daran, dass der STAAT (und nicht nur GEZ) inzwischen bereit ist das gg. alle Widerstände durchzuziehen.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: creative100 am 18. Oktober 2015, 08:53
Zitat
EDIT:@ Creative100: Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht

Ok, ich werde im laufe des Tages die Unterlagen veröffentlichen, doch bin ich gerade bei meinen Eltern es wird also erst Nachmittag. Hier in Erfurt herschen rauhe Winde bezüglich Vollstreckung und das KFZ habe ich zwischenzeitlich durch Zahlung unter vorbehalt ausgelöst. Gesetze existieren hier nicht bei der Stadtkasse und Willkür ist an der Tagesordnung. In meinem Video kann man das sehr deutlich sehen und ich werde es  zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. Das KFZ ist zwar wieder bei mir, doch will ich eben die Gebühren für die Abschleppkosten wieder.....


Bis später
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 18. Oktober 2015, 09:46
Meiner Ansicht nach ist diese Pfändung unverhältnismäßig. Hier werden unnötigerweise Abschleppkosten generiert, die bei 50% der Forderung liegen. Das ist noch schlimmer als diese "Ventilwächter". Die Stadtkasse möge sich das Geld doch bei der GEZ wiederholen.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Viktor7 am 18. Oktober 2015, 09:56
Für übereifrige Städte die private Autos wegsperren statt übliche Maßnahmen der Pfändung des Gegenwertes in der Wohnung oder Kontopfändung durchzuführen, könnten möglicherweise auf dem rechtlichen Weg über das Verhältnismäßigkeitsprinzip gestoppt werden.

Die Handlung ist rechtswidrig, weil vollkommen unverhältnismäßig (https://de.wikipedia.org/wiki/Verhältnismäßigkeitsprinzip_(Deutschland)).

Zitat
Verhältnismäßigkeitsprinzip (https://de.wikipedia.org/wiki/Verhältnismäßigkeitsprinzip_(Deutschland))
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

Bitte selbständig in dieser Richtung in den Urteilen nachrecherchieren.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: novoderm am 18. Oktober 2015, 10:45
Zitat
Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht, ehrlich gesagt. Wenn es soweit schon kommt, dann sehen wir daran, dass der STAAT (und nicht nur GEZ) inzwischen bereit ist das gg. alle Widerstände durchzuziehen.

Oh doch! Gestern kam dazu wieder ein Beitrag auf N24, wie momentan verstärkt Gelder durch die Kommunen eingetrieben werden. Gründe seien die leeren Kassen und der Druck durch Gläubiger. (Hier meinten sie aber sicher, die gute "Zusammenarbeit" mit den jeweiligen Rundfunkanstalten und den selbstständigen GVs. Eine Hand wäscht halt eben die Andere.) 

Im Beitrag wurde von 950 000 Vollstreckungsersuchen, deutschlandweit, gesprochen, um säumige Schuldner zur schnelleren Zahlung zu zwingen. (Des DEUTSCHEN liebstes Kind, ist und bleibt halt eben das Auto.)

 
Soweit ich den Beitrag verstanden habe, handelt es sich überwiegend um nichtbezahlte Rundfunkgebühren. Es gibt aber auch andere Gründe, warum die Kommunen um Amtshilfe gebeten werden. (Steuerschulden, nichtbezahlte Kindergartenbeiträge, etc.)

Auch hier hat man wieder diesen VENTILWÄCHTER herbvorgehoben. Damit spart sich die Stadt ja bekanntlich die Abschlepp-, Verwaltungs- und Verwahrkosten. Der ADAC und andere Verbände/Fachleute haben dieses Vorgehen jedoch in Frage gestellt und sehen diese Entwicklung nicht positiv. Das hilft zwar dem Betroffenen wenig aber man sieht auch hier, dass man nicht ganz alleine ist, mit seiner Meinung.
Übrigens handelt es sich beim Hersteller, der Ventilwächter, um einen führenden Behördenausstatter.

In solchen Fällen sollte man Mal über folgende Gegenmaßnahmen nachdenken.

1. Selbst 4 Ventilwächter kaufen und anbringen.  >:D (Hat ja auch den Vorteil, weil die Ventilwächter auch als Diebstahlsschutz angepriesen werden.)
oder
2. Den Fahrzeughalter umtragen lassen.

Alles eine Frage von Aktion und Reaktion, würde ich sagen.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: tokiomotel am 18. Oktober 2015, 11:58

In solchen Fällen sollte man Mal über folgende Gegenmaßnahmen nachdenken.

1. Selbst 4 Ventilwächter kaufen und anbringen.  >:D (Hat ja auch den Vorteil, weil die Ventilwächter auch als Diebstahlsschutz angepriesen werden.)
oder
2. Den Fahrzeughalter umtragen lassen.

Alles eine Frage von Aktion und Reaktion, würde ich sagen.


3. Es wird doch m.E. nur ein Rad mit Ventilwächter "gesichert" und somit das ganze Auto als Pfand missbraucht.
Was spricht dagegen dieses eine Rad gegen ein anderes zu wechseln, um schnellstens wieder fahrbereit zu sein. Der Ventilwächter lässt sich doch später mit etwas Geschick und dem passenden Werkzeug ohne Schaden am Reifen selbst anzurichten wieder entfernen.
Einen Ventilwächter hat es dann an meinem Eigentum niemals gegeben.... :P
Zur Not gibt es ja schließlich auch einen eh vorhandenen kompletten Wechselsatz Winter/Sommerräder.... >:D
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: nexus77 am 18. Oktober 2015, 12:04
Zitat
EDIT:@ Creative100: Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht

Ok, ich werde im laufe des Tages die Unterlagen veröffentlichen, doch bin ich gerade bei meinen Eltern es wird also erst Nachmittag. Hier in Erfurt herschen rauhe Winde bezüglich Vollstreckung und das KFZ habe ich zwischenzeitlich durch Zahlung unter vorbehalt ausgelöst. Gesetze existieren hier nicht bei der Stadtkasse und Willkür ist an der Tagesordnung. In meinem Video kann man das sehr deutlich sehen und ich werde es  zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. Das KFZ ist zwar wieder bei mir, doch will ich eben die Gebühren für die Abschleppkosten wieder.....


Bis später

Aber sei vorsichtig. Da dürfen keine Personen erkennbar sein. Bei YT zB. werden solche Videos in letzter Zeit regelmäßig wegen Beschwerden der GV/Vollstrecker gelöscht. Also immer unkenntlich machen, so dass keiner zu erkennen ist. Nur ein Tipp :)

NOCH haben wir ja Gesetze die auch Staat, Städte und erst recht GEZ & Co. einzuhalten haben. Da musst Du auf jeden Fall hinter bleiben und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen (imo): Die sehen das natürlich anders, sie stehen über dem Gesetz. Wir müssen denen zeigen, dass sie
sich irren.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: nexus77 am 18. Oktober 2015, 12:11

Im Beitrag wurde von 950 000 Vollstreckungsersuchen, deutschlandweit, gesprochen, um säumige Schuldner zur schnelleren Zahlung zu zwingen. (Des DEUTSCHEN liebstes Kind, ist und bleibt halt eben das Auto.)

 
Soweit ich den Beitrag verstanden habe, handelt es sich überwiegend um nichtbezahlte Rundfunkgebühren. Es gibt aber auch andere Gründe, warum die Kommunen um Amtshilfe gebeten werden. (Steuerschulden, nichtbezahlte Kindergartenbeiträge, etc.)


Wegen des liebsten Kindes, auch meine Vermutung, d.h. Angstmache. So dass Verweigerer denken, ohhjjjeeee, mein liebstes, allerteuerstes Auto wird gepfändet, da zahle ich lieber.

Bei Steurschulden zB. wenn diese vom FA rechtsmäßig ermittelt wurden ist das aber auch was anderes. Denn das ist legal und das FA ist eine Behörde. Im GEZ Falle trifft beides nicht zu. Will sagen, das FA als Behörde darf natürlich andere Behörden (hier Stadt) um Amtshilfe ersuchen. GEZ darf das aber nicht.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: novoderm am 18. Oktober 2015, 12:59
@ Alpha667

Aber man sieht doch, dass es keinen interessiert, wer was darf und wer nicht. Wenn GEZ als Gläubiger an irgendeine Stadtkasse, etc. herantritt, werden diese tätig und müssen anscheinend auch nicht prüfen, welche Art und Weise von Forderungen, gerechtfertigt ist und welche nicht. Die Stadtkassen geben es an einen GV und selbst der muss gar nix prüfen.
Die sehen sich ALLE nur als "AUFTRAGSERTEILTE DURCHFÜHRENDE". (Ist ja wie beim Bund. Auftrag erhalten, nicht nachdenken, durchführen und am Schluss nur noch Meldung machen)
Über die GEZ sagt man doch:"Es ist keine Behörde, im eigentlichen Sinne aber eine Einrichtung mit behördenähnlichem Charakter/Rechten." Sorry, ich selbst sehe da auch nicht mehr durch.

Wenn ein Vermieter beispielsweise, seine Miete einfordern muss, dann geht er doch letztlich auch übers Amtsgericht und den GV, wenn nix mehr geht. Der Vermieter ist auch keine Behörde, fordert aber sein Recht verständlicherweise ein, wenn sein Vertrag nicht erfüllt wird. Und ich glaube, dass genau aus diesem Grund so mit der GEZ-Sache verfahren wird.


@tokiomotel

Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn man die angebrachte Wegfahrsperre, in irgendeiner Art und Weise ignoriert oder umgeht, man widerum riskiert eine weitere Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe zu bekommen. Die Maßnahme wird ja angekündigt und in der steht dann auch , was man darf und was nicht. Wenn der Ventilwächter angebracht wird, bekommt man ja zusätzlich noch einen Aufkleber ans Fz und da steht dann zusätzlich der Hinweis, was ab sofort erlaubt ist, etc.
Also ist der Radwechsel auch eine Form von Manipulation. So kommt dann Eins aufs Andere. Ersatzrad ist auch keine Lösung, denn das ist ja nur da, um kurzfristig ein vollwertiges Rad zu ersetzen. Ich kenne wenige Leute, die ein fünftes Vollrad rumliegen haben. Winterreifen, im Sommer und umgekehrt, ist auch keine Lösung.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: nexus77 am 18. Oktober 2015, 13:13
Wenn ein Vermieter beispielsweise, seine Miete einfordern muss, dann geht er doch letztlich auch übers Amtsgericht und den GV, wenn nix mehr geht. Der Vermieter ist auch keine Behörde, fordert aber sein Recht verständlicherweise ein, wenn sein Vertrag nicht erfüllt wird. Und ich glaube, dass genau aus diesem Grund so mit der GEZ-Sache verfahren wird.

Genau wie ein Vermieter zB. "müsste" GEZ auch vorgehen, also 2 Mahnungen senden, dann Mahnbescheid beantragen, dann kann der Schuldner dazu Stellung nehmen oder zB. die Forderung als nicht korrekt zurückweisen, dann würde das verhandelt. Wenn Gericht dem Gläubiger Recht gibt, kann dieser natürlich dann GV etc. losschicken. Aber GEZ&Co. machen das ja alles ohne Verhandlung, ohne Richterentscheid etc.
Es gibt keine behördenähnliche Firmen, entweder Behörde oder nicht.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Blitzbirne am 18. Oktober 2015, 13:20
Was wohl der ADAC als größter deutscher Automobilclub dazu sagt?

Ein GEZ-Kritischer Bericht seitens des ADAC würde die Thematik weiter aufwühlen und noch mehr Leute dazu bringen, das System zu hinterfragen!

Wer ist rhetorisch begabt, einen konstruktiven Brief an den ADAC zu verfassen?

Oder wir bombardieren den Club alle gleichzeitig! Damit wird er sich auch mit dem Thema auseinandersetzen müssen, da des deutschen liebstes Kind angegriffen wird!  :-\
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: creative100 am 18. Oktober 2015, 18:00
So ihr lieben,

für die Skeptiker habe ich mal eine PDF zusammengestellt. Hier wird deutlich, dass das Fahrzeug von Person A einfach mal so gepfändet wurde. Es ist ein sehr gut erhaltenes Fahrzeug deren Wert ein Vielfaches der Beitragsgebühr übersteigt.

Ein Vollstreckungsersuchen der GEZ hat Person A nie zuvor bekommen und musste von ihr gesondert von der Stadt angefordert werden.

Das Anhängen von Dokumenten wird einen hier sehr schwer gemacht und 200 kb sind deutlich zu wenig....
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: creative100 am 18. Oktober 2015, 18:19
Was Person A sehr oft im Forum liest ist, dass von einem Gerichtsvollzieher die Rede ist. Ein Vollzugsbeamter wie in meinem Fall ist etwas anderes. Der Gerichtsvollzieher hat von Hause aus weniger Mittel einen Betrag zu Pfänden und hält sich oft an die "Regeln"...

Der Vollzugsbeamte untersteht der Stadt und damit keiner weiteren Behörde von der er kontrolliert wird. Dem zufolge kann ein Vollzugsbeamter machen was er will ohne das er bei Rechtsvergehen belangt werden kann.

Ihr könnt die Stadt mit gültigen Gesetzen zuschreiben und Beschwerde einreichen, es wird in sehr wenigen Fällen zu einem Erfolg führen. (zumindest in Erfurt) Im  Fall von Person A muss Sie nachweisen, ob ein gültiger Verwaltungsakt vorlag (offensichtlich nicht) und dann kann Person A die Abschlepp gebühren zurück fordern.

Weiterhin überlegt  Person A eine Strafanzeige zu stellen. In den meisten Fällen halten die Behörden und Justiz zusammen, von daher werden sie keinen ANLASS zur Handlung erkennen und die Strafanträge ablehnen.

Wer ist nun der Dumme? Ich denke Person A....
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: creative100 am 19. Oktober 2015, 13:37
Super wäre auch, wenn jemand mal einen gültigen Verwaltungsakt hier verlinken könnte. Es gibt viele Menschen denen das wirklich weiter hilft, sofern überhaupt mal ein gültiger bekannt wurde. Mir bis jetzt noch nicht....
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Knax am 19. Oktober 2015, 14:04
Super wäre auch, wenn jemand mal einen gültigen Verwaltungsakt hier verlinken könnte.

Es gibt nicht "den" Verwaltungsakt schlechthin, sondern viele verschiedene Arten von Verwaltungsakten. Welche gesetzlichen Voraussetzungen Verwaltungsakte erfüllen müssen, ist Gegenstand des allgemeinen Verwaltungsrechts. Sofern Du mehr darüber lernen möchtest, wäre es sinnvoll, zum Einstieg ein Lehrbuch zu diesem Themengebiet zu lesen.

Im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag gibt es hinsichtlich des Festsetzungsbescheides unterschiedliche Argumente für dessen Nichtigkeit. Diese beziehen sich jedoch vorwiegend auf formale Aspekte wie beispielsweise die Erkennbarkeit der erlassenden Behörde. Letztlich handelt es sich dort jedoch nur um Nebenkriegsschauplätze. Richtig interessant wird es erst bei Fragen über die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung, und hier insbesondere beispielsweise um die Fragen, ob der Rundfunkbeitrag europarechtskonform ist oder ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beitragseigenschaft der Abgabe erfüllt sind.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: nexus77 am 19. Oktober 2015, 14:39
Super wäre auch, wenn jemand mal einen gültigen Verwaltungsakt hier verlinken könnte. Es gibt viele Menschen denen das wirklich weiter hilft, sofern überhaupt mal ein gültiger bekannt wurde. Mir bis jetzt noch nicht....

Ich habe hier einen Verwaltungsakt, bzw. was ich vermute einer zu sein. Vom Straßenverkehramt, bzw. dem Kreis XX-XX.

Es wurde per "gelben Brief" zugestellt. Es ist nur eine Adresse, ein Logo (nicht 3-4 wie bei GEZ) und eine Organisation angegeben (Kreis XX-XX), sowie finden sich E-mail, Zimmer Nr, Durchwahl, Name.. des SB. Aber auch hier keine Unterschrift...
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: anne-mariechen am 19. Oktober 2015, 14:40
Richtig interessant wird es erst bei Fragen über die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung, und hier insbesondere beispielsweise um die Fragen, ob der Rundfunkbeitrag europarechtskonform ist oder ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beitragseigenschaft der Abgabe erfüllt sind.

@ Knax

durchaus richtig. Will aber nochmals darauf hinweisen der Weg zur Gerichtsbarkeit nach Europa, ist in keinster Weise mit einem VG-Verfahren in D vergleichbar. und der Preis ist auch heiß. Der kleinste Fehler wird hier mit Ablehnung bestraft. Die Europa-Herren sind doch genau so bequem, wie unser Rechtshampelmann aus dem Saarland, der nur diese Menschen lieb hat, die nix gegenteiliges zu dieser Justiz sagen. Dieser rote Parteidiener ist bei allen anderen auf Sündenbocksuche die anderer Meinung, außer bei sich selbst.

Wäre schon eine Anregung, Paragrafen, Argumente je Bundesland zu sammel für Verwaltungsakte. Hier kommen viele Mitstreiter herein und kennen nicht die unterschiede worauf sie in einem Bundesland achten sollten. Vielleicht sollten wir mal die Justiz in den Bundesländern anfragen, wie nach Ihrer Meinung so ein Verwaltungsakt juztizgerecht auszusehen hat.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Blitzbirne am 19. Oktober 2015, 15:55
Was wohl der ADAC als größter deutscher Automobilclub dazu sagt?

Ein GEZ-Kritischer Bericht seitens des ADAC würde die Thematik weiter aufwühlen und noch mehr Leute dazu bringen, das System zu hinterfragen!

Wer ist rhetorisch begabt, einen konstruktiven Brief an den ADAC zu verfassen?

Oder wir bombardieren den Club alle gleichzeitig! Damit wird er sich auch mit dem Thema auseinandersetzen müssen, da des deutschen liebstes Kind angegriffen wird!  :-\

Die ADAC motorwelt Redaktion wurde mit dem Thema konfrontiert und auch die Rechtsabteilung um Stellungnahme gebeten. Bin gespannt, was daraus wird.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: anne-mariechen am 19. Oktober 2015, 17:24
Super wäre auch, wenn jemand mal einen gültigen Verwaltungsakt hier verlinken könnte. Es gibt viele Menschen denen das wirklich weiter hilft, sofern überhaupt mal ein gültiger bekannt wurde. Mir bis jetzt noch nicht....

@ creative100
hier habe ich Dir was zum VW-Recht .... jedenfalls lesenswert, rechtmässiger VA,  fehlerhafter VA und der muss es ja Wissen VG Stuttgart . Justiz . BWL . de. http : // haakh-online punkt de / avr.php ... am besten runter ziehen ..... die Scripte sind grafisch aufbereitet zum besseren Verständnis.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: creative100 am 19. Oktober 2015, 19:27
@ creative100
hier habe ich Dir was zum VW-Recht .... jedenfalls lesenswert, rechtmässiger VA,  fehlerhafter VA und der muss es ja Wissen VG Stuttgart . Justiz . BWL . de. http : // haakh-online punkt de / avr.php ... am besten runter ziehen ..... die Scripte sind grafisch aufbereitet zum besseren Verständnis.

Danke @anne-mariechen ich werde nachlesen. Und hier noch etwas gut verständliches aber, leider nur ein Auszug der zumindest ein vorzüglicher Ansatz für's Verständnis ist... Ich will keine Werbung machen, doch verstehe ich als Rechts leihe was dort geschrieben steht.

http://www.alpmann-schmidt.de/Downloads/Leseproben/999297_web.pdf
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: nexus77 am 19. Oktober 2015, 19:58
Nun nach Anne M.´s Link ist der sog. "Becheid" den ein Mr. Z erhielt, kein gültiger Verwaltungsakt.... da mangelt es an 3-4 Sachen: Aber das war ja klar.

Creative, überprüfe "Bescheide" auch, falls diese ebenfalls ungültig sind, hat Person A gute Karten.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Blitzbirne am 19. Oktober 2015, 22:15
Was wohl der ADAC als größter deutscher Automobilclub dazu sagt?

Ein GEZ-Kritischer Bericht seitens des ADAC würde die Thematik weiter aufwühlen und noch mehr Leute dazu bringen, das System zu hinterfragen!

Wer ist rhetorisch begabt, einen konstruktiven Brief an den ADAC zu verfassen?

Oder wir bombardieren den Club alle gleichzeitig! Damit wird er sich auch mit dem Thema auseinandersetzen müssen, da des deutschen liebstes Kind angegriffen wird!  :-\

Die ADAC motorwelt Redaktion wurde mit dem Thema konfrontiert und auch die Rechtsabteilung um Stellungnahme gebeten. Bin gespannt, was daraus wird.

Antwort ist schnell da gewesen: Um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen, hier ddie Antwort im übertragenen Sinne:

Man nimmt meine Anregung, das Thema Pkw-Pfändungen aufgrund von Vollstreckugsersuchen seitens des Rundfunk-Beitragsservice einmal im Rahmen eines Artikels aufzugreifen, gerne in deren Themensammlung auf.

Man erwähnt eines derer größten Probleme mit dem permanenten Platzmangel, mit dem die allmonatlich zu kämpfen haben. Denn der Themenplan für alle Themen rund um die Mobilität ist - auch dank der zahlreichen Anregungen derer Mitglieder - derart überfüllt, dass die oft Schwierigkeiten haben, die Beiträge bzw. Fragen zum geplanten Zeitpunkt unterzubringen. Die können daher nicht sagen, ob die den von mir gewünschten Beitrag unterbringen können. Auf jeden Fall liegt meine juristische Frage bezüglich einer eventuellen "Amtsanmaßung" der Fachabteilung zur Kenntnis und Stellungnahme vor.

Für mein konstruktives Interesse an deren Arbeit danken die mir.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: anne-mariechen am 19. Oktober 2015, 22:26
Nun nach Anne M.´s Link ist der sog. "Becheid" den ein Mr. Z erhielt, kein gültiger Verwaltungsakt.... da mangelt es an 3-4 Sachen: Aber das war ja klar.

Creative, überprüfe "Bescheide" auch, falls diese ebenfalls ungültig sind, hat Person A gute Karten.

@ Alpha667
die Schulungsunterlagen stammen von einem Richter (g. 1950) der am VG Stuttgart tätig ist oder war. So wird unserer Verwaltung Recht geschult und wie wird dieses Recht angewendet bzw. verfahren?
Na ja alle Richter an den VG-Gerichten hatten in Sachen RF-Beitrag einen anderen Lehrmeister Names Kirchhoff. Das ist sehr schade vielleicht sollten wir diese Unterlagen den Richtern an den VG in ganz D für Ihre Fortbildungspunkte aushändigen, einschließlich der Verwaltungsorgane wie GV's.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Kurt am 19. Oktober 2015, 22:57
@Blitzbirne: schon gecheckt ob und wer von Verkehrs-/Autofahrerverbänden/Vereinen in den Rundfunkräten sitzt ?  >:D

Nicht dass der Schuss "nach hinten" losgeht  ;)

Gruß
Kurt
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Kurt am 20. Oktober 2015, 11:17
@Blitzbiren:

kannst Du in Sachen ADAC noch nachlegen ?

Zitat
Auch wenn es darum geht, die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender zu bezahlen, zeigen sich die Düsseldorfer nicht besonders zahlungsfreudig: Die zuständige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat allein in diesem Jahr in mehr als 21.000 Fällen das Düsseldorfer Rathaus um Amtshilfe bei der Vollstreckung gebeten. Das ist um ein Vielfaches höher als in anderen Städten in der Region. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass Düsseldorf - anders als Städte wie Wuppertal oder Krefeld - nicht zu dem drastischen Werkzeug des Ventilwächters beim Eintreiben der Gebühren greift. Bei dieser Technik werden Wegfahrsperren an die Autoreifen der säumigen Zahler geklemmt. In der NRW-Landeshauptstadt werden weder Ventilwächter noch Parkkrallen eingesetzt, "wir prüfen aber, das zu ändern", sagt Paulat.

Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-stadt-hat-34-millionen-euro-aussenstaende-aid-1.5479600
abgerufen am 20.10.2105 gegen 11:15 CEST


Gruß
Kurt
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 20. Oktober 2015, 13:47
@tokiomotel

Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn man die angebrachte Wegfahrsperre, in irgendeiner Art und Weise ignoriert oder umgeht, man widerum riskiert eine weitere Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe zu bekommen. Die Maßnahme wird ja angekündigt und in der steht dann auch , was man darf und was nicht. Wenn der Ventilwächter angebracht wird, bekommt man ja zusätzlich noch einen Aufkleber ans Fz und da steht dann zusätzlich der Hinweis, was ab sofort erlaubt ist, etc.
Also ist der Radwechsel auch eine Form von Manipulation. So kommt dann Eins aufs Andere. Ersatzrad ist auch keine Lösung, denn das ist ja nur da, um kurzfristig ein vollwertiges Rad zu ersetzen. Ich kenne wenige Leute, die ein fünftes Vollrad rumliegen haben. Winterreifen, im Sommer und umgekehrt, ist auch keine Lösung.

Wenn mir ein Dieb etwas wegnimmt und ich hole es mir zurück, macht mich das automatisch auch zum Dieb? Wohl eher nicht.

§ 242 StGB:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: novoderm am 20. Oktober 2015, 13:58
Mit dem § argumentierst Du keine behördliche Maßnahme weg und das weißt Du sicherlich selbst!
Wäre es so, dann hätte die hier betroffene Person sein Fz längst wieder. Vielmehr hätte die Behörde dann gar nicht so gehandelt.
Bitte nicht immer Alles und Jeden als absolut unfähig hinstellen, auch wenn es um die Behörden geht.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: nexus77 am 20. Oktober 2015, 17:08
Das ist sehr schade vielleicht sollten wir diese Unterlagen den Richtern an den VG in ganz D für Ihre Fortbildungspunkte aushändigen, einschließlich der Verwaltungsorgane wie GV's.

Das wird Mr. Z tun, sobald es bei ihm "ernst" wird :)
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 20. Oktober 2015, 18:19
Mit dem § argumentierst Du keine behördliche Maßnahme weg und das weißt Du sicherlich selbst!
Wäre es so, dann hätte die hier betroffene Person sein Fz längst wieder. Vielmehr hätte die Behörde dann gar nicht so gehandelt.
Bitte nicht immer Alles und Jeden als absolut unfähig hinstellen, auch wenn es um die Behörden geht.

Wo bitte hab ich etwas wegargumentiert? Den Satz zeige mir mal.
Dieser § bezog sich lediglich auf den von mir zuvor geschriebenen Satz, zur Veranschaulichung! Nicht mehr und nicht weniger!

Also unterstelle mir bitte nicht so eine Behauptung.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: anne-mariechen am 20. Oktober 2015, 19:33

 Das ist sehr schade vielleicht sollten wir diese Unterlagen den Richtern an den VG in ganz D für Ihre Fortbildungspunkte aushändigen, einschließlich der Verwaltungsorgane wie GV's.

Das wird Mr. Z tun, sobald es bei ihm "ernst" wird :)

@ Alpha667
wir werden einfach von der Verwaltung einschliesslich der Parteien und den führenden Köpfen betrogen und das hat Strategie. Das geht solange gut bis viel mehr Menschen betroffen sind und dann explodiert die Solidarität. Man nehme die Diskussion Straftätern den Führerschein zu entziehen und so verhält es sich doch bei einer PKW-Pfändung.

Für mich stellt sich noch die Frage zu den Abschleppkosten, ob das Fahrzeug auf einem privaten Grund also PKW-Parkplatz oder nur am Strassenrad stand.
Oder weis jemand wie es sich verhält, wenn der GV einen Wohnungsgegenstand pfändet. Wann wird der Gegenstand vom GV zur Verwahrung genommen?
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: novoderm am 20. Oktober 2015, 19:52
Ob Privatgrundsück oder öffentlich spielt keine Rolle. Wenn gepfändet wird, wird gepfändet.
Alle anfallenden kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. (Einlagerungskosten, Verwahrstelle PKW, etc.)

Ich kenne einen Fall, wo es um eine Zwangsräumung, wegen Mietschulden, ging. Da wurde so verfahren, dass das Privateigentum, des Mieters, in eine Eigentümerüberlassung ging. Sprich alles was in der Mietwohnung war "gehörte" ab sofort dem Vermieter. Solang, bis die Mietschulden beglichen waren. Auch hier kam es zu weiteren Kosten, weil der Vermieter natürlich die Sachen einlagern musste, um die Wohnung wieder vermieten zu können.
"Witzigerweise" hatte der Schuldner auch ein Fz, welches aber nicht gepfändet wurde. Begründung:"Zu geringer Restwert!"
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: Blitzbirne am 20. Oktober 2015, 19:56
@Blitzbirne: schon gecheckt ob und wer von Verkehrs-/Autofahrerverbänden/Vereinen in den Rundfunkräten sitzt ?  >:D

Nicht dass der Schuss "nach hinten" losgeht  ;)

Gruß
Kurt

Zumindest den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat der ADAC im Beirat.

Zitat
Seit 1. September 2014 ist Papier Ombudsmann der Schufa.

Zitat
Papier bezieht in der Öffentlichkeit Stellung zu politischen Fragen. So hat er die Politiker nach der Bundestagswahl 2005 aufgefordert, das Vertrauen der Bürger nicht weiter aufs Spiel zu setzen. Die Menschen erwarteten „eine verantwortliche politische Führung des Landes“ und „keine Vorführung taktischer Scharmützel“ oder „smarte Sprüche aus der Werbeabteilung der Politikberatung“.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3%BCrgen_Papier (https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3%BCrgen_Papier)
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Beitrag von: creative100 am 20. Oktober 2015, 22:03
Zitat
Für mich stellt sich noch die Frage zu den Abschleppkosten, ob das Fahrzeug auf einem privaten Grund also PKW-Parkplatz oder nur am Straßenrad stand.

Durchaus könnte Person A hier Hausfriedensbruch anzeigen. Für das Betreten von Privaten Grundstücken, benötigt eine Behörde zusätzliche Genehmigung. Im Fall von Person A ist es ein privates Gelände einer Wohnungsgesellschaft. Es wäre keine gute Idee dies einzubeziehen.

Person A ist nun dank eurer Hilfe auch sicher, dass hier kein gültiger Verwaltungsakt vorlag. Weiterhin ergibt sich nun die Frage wie man nun vorgeht. Person A ist der Auffassung, dass man so ein rechtswidrigen Vorgang nicht einfach so stehen lassen sollte. Die Vollziehungsbeamten kommen vor Lachen nicht aus den Schlaf und haben absolute "Freiheit" in solchen Dingen.

Eine Anzeige zum Schadensersatz wäre vermutlich der erste Weg. Hilfreich hierzu könnte ein Hinweis zu einem Muster sein, damit Person A ein Gefühl dafür bekommt, wie man das Formuliert. Strafanzeige kann Person A an den Verantwortlichen stellen, denn per Fax hat er doch aus Versehen sein gesamten Name an Person A übersendet.

Es wird ja immer im Auftrag und nur mit Nachname unterschrieben somit entzieht sich der Unterzeichner der Verantwortung über den Inhalt des Schreibens. Man kann den Unterzeichner also nicht belangen schon gar nicht wenn er nicht mit vollen Namen unterschreibt.