Ob Privatgrundsück oder öffentlich spielt keine Rolle. Wenn gepfändet wird, wird gepfändet.
Alle anfallenden kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. (Einlagerungskosten, Verwahrstelle PKW, etc.)
Ich kenne einen Fall, wo es um eine Zwangsräumung, wegen Mietschulden, ging. Da wurde so verfahren, dass das Privateigentum, des Mieters, in eine Eigentümerüberlassung ging. Sprich alles was in der Mietwohnung war "gehörte" ab sofort dem Vermieter. Solang, bis die Mietschulden beglichen waren. Auch hier kam es zu weiteren Kosten, weil der Vermieter natürlich die Sachen einlagern musste, um die Wohnung wieder vermieten zu können.
"Witzigerweise" hatte der Schuldner auch ein Fz, welches aber nicht gepfändet wurde. Begründung:"Zu geringer Restwert!"