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Autor Thema: Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)  (Gelesen 22728 mal)

K
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@Blitzbirne: schon gecheckt ob und wer von Verkehrs-/Autofahrerverbänden/Vereinen in den Rundfunkräten sitzt ?  >:D

Nicht dass der Schuss "nach hinten" losgeht  ;)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
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@Blitzbiren:

kannst Du in Sachen ADAC noch nachlegen ?

Zitat
Auch wenn es darum geht, die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender zu bezahlen, zeigen sich die Düsseldorfer nicht besonders zahlungsfreudig: Die zuständige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat allein in diesem Jahr in mehr als 21.000 Fällen das Düsseldorfer Rathaus um Amtshilfe bei der Vollstreckung gebeten. Das ist um ein Vielfaches höher als in anderen Städten in der Region. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass Düsseldorf - anders als Städte wie Wuppertal oder Krefeld - nicht zu dem drastischen Werkzeug des Ventilwächters beim Eintreiben der Gebühren greift. Bei dieser Technik werden Wegfahrsperren an die Autoreifen der säumigen Zahler geklemmt. In der NRW-Landeshauptstadt werden weder Ventilwächter noch Parkkrallen eingesetzt, "wir prüfen aber, das zu ändern", sagt Paulat.

Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-stadt-hat-34-millionen-euro-aussenstaende-aid-1.5479600
abgerufen am 20.10.2105 gegen 11:15 CEST


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2015, 11:29 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
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@tokiomotel

Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn man die angebrachte Wegfahrsperre, in irgendeiner Art und Weise ignoriert oder umgeht, man widerum riskiert eine weitere Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe zu bekommen. Die Maßnahme wird ja angekündigt und in der steht dann auch , was man darf und was nicht. Wenn der Ventilwächter angebracht wird, bekommt man ja zusätzlich noch einen Aufkleber ans Fz und da steht dann zusätzlich der Hinweis, was ab sofort erlaubt ist, etc.
Also ist der Radwechsel auch eine Form von Manipulation. So kommt dann Eins aufs Andere. Ersatzrad ist auch keine Lösung, denn das ist ja nur da, um kurzfristig ein vollwertiges Rad zu ersetzen. Ich kenne wenige Leute, die ein fünftes Vollrad rumliegen haben. Winterreifen, im Sommer und umgekehrt, ist auch keine Lösung.

Wenn mir ein Dieb etwas wegnimmt und ich hole es mir zurück, macht mich das automatisch auch zum Dieb? Wohl eher nicht.

§ 242 StGB:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


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Mit dem § argumentierst Du keine behördliche Maßnahme weg und das weißt Du sicherlich selbst!
Wäre es so, dann hätte die hier betroffene Person sein Fz längst wieder. Vielmehr hätte die Behörde dann gar nicht so gehandelt.
Bitte nicht immer Alles und Jeden als absolut unfähig hinstellen, auch wenn es um die Behörden geht.


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Das ist sehr schade vielleicht sollten wir diese Unterlagen den Richtern an den VG in ganz D für Ihre Fortbildungspunkte aushändigen, einschließlich der Verwaltungsorgane wie GV's.

Das wird Mr. Z tun, sobald es bei ihm "ernst" wird :)


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Mit dem § argumentierst Du keine behördliche Maßnahme weg und das weißt Du sicherlich selbst!
Wäre es so, dann hätte die hier betroffene Person sein Fz längst wieder. Vielmehr hätte die Behörde dann gar nicht so gehandelt.
Bitte nicht immer Alles und Jeden als absolut unfähig hinstellen, auch wenn es um die Behörden geht.

Wo bitte hab ich etwas wegargumentiert? Den Satz zeige mir mal.
Dieser § bezog sich lediglich auf den von mir zuvor geschriebenen Satz, zur Veranschaulichung! Nicht mehr und nicht weniger!

Also unterstelle mir bitte nicht so eine Behauptung.


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anne-mariechen


 Das ist sehr schade vielleicht sollten wir diese Unterlagen den Richtern an den VG in ganz D für Ihre Fortbildungspunkte aushändigen, einschließlich der Verwaltungsorgane wie GV's.

Das wird Mr. Z tun, sobald es bei ihm "ernst" wird :)

@ Alpha667
wir werden einfach von der Verwaltung einschliesslich der Parteien und den führenden Köpfen betrogen und das hat Strategie. Das geht solange gut bis viel mehr Menschen betroffen sind und dann explodiert die Solidarität. Man nehme die Diskussion Straftätern den Führerschein zu entziehen und so verhält es sich doch bei einer PKW-Pfändung.

Für mich stellt sich noch die Frage zu den Abschleppkosten, ob das Fahrzeug auf einem privaten Grund also PKW-Parkplatz oder nur am Strassenrad stand.
Oder weis jemand wie es sich verhält, wenn der GV einen Wohnungsgegenstand pfändet. Wann wird der Gegenstand vom GV zur Verwahrung genommen?


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Ob Privatgrundsück oder öffentlich spielt keine Rolle. Wenn gepfändet wird, wird gepfändet.
Alle anfallenden kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. (Einlagerungskosten, Verwahrstelle PKW, etc.)

Ich kenne einen Fall, wo es um eine Zwangsräumung, wegen Mietschulden, ging. Da wurde so verfahren, dass das Privateigentum, des Mieters, in eine Eigentümerüberlassung ging. Sprich alles was in der Mietwohnung war "gehörte" ab sofort dem Vermieter. Solang, bis die Mietschulden beglichen waren. Auch hier kam es zu weiteren Kosten, weil der Vermieter natürlich die Sachen einlagern musste, um die Wohnung wieder vermieten zu können.
"Witzigerweise" hatte der Schuldner auch ein Fz, welches aber nicht gepfändet wurde. Begründung:"Zu geringer Restwert!"


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Gruß
Kurt

Zumindest den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat der ADAC im Beirat.

Zitat
Seit 1. September 2014 ist Papier Ombudsmann der Schufa.

Zitat
Papier bezieht in der Öffentlichkeit Stellung zu politischen Fragen. So hat er die Politiker nach der Bundestagswahl 2005 aufgefordert, das Vertrauen der Bürger nicht weiter aufs Spiel zu setzen. Die Menschen erwarteten „eine verantwortliche politische Führung des Landes“ und „keine Vorführung taktischer Scharmützel“ oder „smarte Sprüche aus der Werbeabteilung der Politikberatung“.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3%BCrgen_Papier


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

c
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Zitat
Für mich stellt sich noch die Frage zu den Abschleppkosten, ob das Fahrzeug auf einem privaten Grund also PKW-Parkplatz oder nur am Straßenrad stand.

Durchaus könnte Person A hier Hausfriedensbruch anzeigen. Für das Betreten von Privaten Grundstücken, benötigt eine Behörde zusätzliche Genehmigung. Im Fall von Person A ist es ein privates Gelände einer Wohnungsgesellschaft. Es wäre keine gute Idee dies einzubeziehen.

Person A ist nun dank eurer Hilfe auch sicher, dass hier kein gültiger Verwaltungsakt vorlag. Weiterhin ergibt sich nun die Frage wie man nun vorgeht. Person A ist der Auffassung, dass man so ein rechtswidrigen Vorgang nicht einfach so stehen lassen sollte. Die Vollziehungsbeamten kommen vor Lachen nicht aus den Schlaf und haben absolute "Freiheit" in solchen Dingen.

Eine Anzeige zum Schadensersatz wäre vermutlich der erste Weg. Hilfreich hierzu könnte ein Hinweis zu einem Muster sein, damit Person A ein Gefühl dafür bekommt, wie man das Formuliert. Strafanzeige kann Person A an den Verantwortlichen stellen, denn per Fax hat er doch aus Versehen sein gesamten Name an Person A übersendet.

Es wird ja immer im Auftrag und nur mit Nachname unterschrieben somit entzieht sich der Unterzeichner der Verantwortung über den Inhalt des Schreibens. Man kann den Unterzeichner also nicht belangen schon gar nicht wenn er nicht mit vollen Namen unterschreibt.


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