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  • Sommerflieder (vertreten durch RA Bölck) ./. RBB, 11.11.15, 11.30 Uhr: 11. November 2015

Autor Thema: VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr  (Gelesen 18854 mal)

P
  • Beiträge: 4.011
eine PersonX wird dabei sein, Anreise ist bereits Di. Abend aus Sachsen nach Berlin

Wie soll das mit den Schildern funktionieren? Wären Schilder so gesehen im Saal nicht unerwünscht oder gibt es dazu irgendwo Regeln?

Edit: Schreibfehler entfernt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2015, 18:56 von PersonX«

S
  • Beiträge: 2.177
Wie soll das mit den Schilder funktionieren? Wären Schilder so gesehen im Saal nicht unerwünscht oder gibt es dazu irgendwo Regeln?

Eine hohe Anwesenheit, die Interesse zeigt, ist sicher kein Problem. Aber Schilder? Versuche, die
Entscheidung zu beeinflussen? Ich halte es für schädlich!

Richter wollen sicher nicht, dass es der Eindruck entstehe, dass sie wegen des Protests im Gerichtssaal
so entscheiden.


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V
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  • Beiträge: 5.038
eine PersonX wird dabei sein, Anreise ist bereits Di. Abend aus Sachsen nach Berlin

Wie soll das mit den Schildern funktionieren? Wären Schilder so gesehen im Saal nicht unerwünscht oder gibt es dazu irgendwo Regeln?
(...)

Gegen einen stillen Protest mit einer Aktenmappe oder Sammelmappe mit Gummizug mit einem Schriftzug kann kein Richter was haben.

Wenn ein paar Personen das machen, wird es sicherlich auffallen, auch vor und nach der Verhandlung. ;) Wenn wir Glück haben, findet sich nachher ein Foto in der Zeitung.


Textvorschlag für die A4 Aktenmappe:
(Ausdrucken und aufkleben)

Keine Nötigung und
Belästigung von Nichtnutzern
der ARD, ZDF & Co. Medienoption

Noch ist genug Zeit um die Aktenmappe vorzubereiten.


Vorlage


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 01:16 von Viktor7«

K
  • Beiträge: 2.246
Meine (unmaßgebliche) Meinung: Schilder, Aufkleber, (Protest-)T-Shirts usw. sind im Gericht(ssaal) genauso daneben wie die (Gewerkschafts-)Hirni's die mit Trillerpfeifen auftreten.

Just my 2 Cent

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
WICHTIG!

Noch eine Ergänzung und eindingliche bitte sich NUR auf den vorhin erwähnten dezenten Protest mit der bedruckten Akten-/Sammelmappe mit dem Aufdruck

Keine Nötigung und
Belästigung von Nichtnutzern
der ARD, ZDF & Co. Medienoption

zu beschränken. Das wird weitaus mehr Wirken als chaotische Aktionen rund um die Verhandlung.

Wir sind politisch neutral und müssen durch Professionalität und Seriosität Anhänger aus der ganzen Bevölkerung für die Sache gewinnen. Das geht nur auf diese Weise. Herr RA Bölck wird seinen professionellen Beitrag dazu beisteuern.

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit
Viktor7


Vorlage


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 01:15 von Viktor7«

V
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Wer seine Akten-/Sammelmappe mit einer dezenten Botschaft versehen möchte, kann auf diese Vorlage im pdf Format zurückgreifen:

Keine-Nötigung-und-Belästigung.pdf

Tipp:
Die besten Ausdrücke garantiert die Fotoabteilung/Fotolabor oder ein sehr guter Fotodrucker.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:49 von Viktor7«

S
  • Beiträge: 2.177
Wozu ist das nötig, Viktor?

Anwesenheit ist zunächst neutral: Die interessierten Anwesenden sind entweder an der Seite des Bürgers
oder an der Seite der Rundfunkanstalten und ihre Förderer, oder einfach so da.

Ich glaube, jedem ist klar, dass 99,99% der Anwesenden gegen die Zwangsabgabe sind. Da braucht man
keine Beschriftungen: nur die Rundfunkanstalten und ihre Gönner sind für die Zwangsabgabe.

Wozu der Versuch, sich als organisierte Protestierende da darzustellen? Wozu Viktor?! Wozu der Unsinn?!


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Hallo Sophia.Orthoi,

ich glaube, du hast die Sache nicht ganz zu Ende durchdacht. Ich halte das für ein Gerücht, dass 99,99% der Anwesenden gegen die Zwangsabgabe sind. Rechne das mal durch. Einer für die Zwangsabgabe bedeutet 9.999 gegen die Zwangsabgabe. So viel Platz bieten die Gerichtsräume nicht.
Auch die Regionalpresse und einfach am Thema interessierte Bürger sind als stille Beobachter häufig anwesend. Nicht alle kennen die Aspekte so vielschichtig wie wir.

Der Gesichtspunkt der Nötigung und Belästigung der Nichtnutzer und das bloße Vorhandensein der Nichtnutzergruppe wurden von den Gerichten komplett nicht beachtet. Für die Richter existiert einfach die Nichtnutzergruppe der öffentlich-rechtlichen Programme nicht. Denn sonst müssten sie sich mit der nicht sachgerechten Differenzierung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer befassen. Die Diskriminierung und der Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz) wären dann offensichtlich. Eine kleine stille Erinnerung in diese Richtung kann nicht schaden und wird mit etwas Glück öffentlich werden.

Haben denn die bisherigen vorgetragenen oder schriftlichen Argumente etwas gebracht?

Nein!

Die Verfassungsargumente die Herr Rechtsanwalt Bölck, andere Anwälte, sowie Kläger vorgebracht haben, fanden noch in kaum einem Urteil gebührendes Echo. Warum auch nicht mal einen dezenten Hinweis mit der bedruckten Akten-/Sammelmappe probieren?

Aus der Erfahrung zur Teilnahmeresonanz sind ohnehin vereinzelte Aktive zu erwarten. Deine Sorge von organisierten Protestierenden ist unbegründet. Schon wahrscheinlicher sind organisierte "Störer" der Gegenseite möglich, wie bei der Anti-GEZ-Demonstration in München geschehen. Deren Wirken wurde dann von einer bekannten Zeitung ausgeschlachtet, um eine Partei zu diskreditieren. 



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  • Beiträge: 102
Servus! Werde am Mittwoch auch dabei sein


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Wir sehen uns am Mittwoch 11.11. in der Berliner Kirchstraße ab 09:00 Uhr - vermutlich gibt's mehrere Verhandlungen zum Thema.... und um 11:11 Uhr wird in Köln gefeiert ....  Gruss MMichael
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg108477.html#msg108477
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg106992.html#msg106992


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2015, 22:18 von Bürger«

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Ob Morgen noch weitere Verhandlungen stattfinden, ist leider nicht bekannt, da das Berliner VG keine Ankündigungen veröffentlicht. Die interessierte Öffentlichkeit muss an dem Tag einfach Morgens nachschauen, was so verhandelt wird...
Nun: und wenn vor der Verhandlung vom Sommerflieder Zeit ist, kann man sich ja mal unterhalten... Erfahrungen etc.
Ach: In Düsseldorf wird wohl um 11:11 Uhr auch gefeiert - Hellau! - ggf. schon Heute? Roggi?->
Mündliche Verhandlung VG Düsseldorf, 10.11.15, 12.15 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16111.msg109039.html#msg109039


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e
  • Beiträge: 811
@Sommerflieder
Toi, toi, toi für Deinen heutigen Termin ;)
lg
ellifh


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

M
  • Beiträge: 508
@sommerflieder: Das war hart Heute. Du hast tapfer gekämpft für unser Recht! Danke!
Meine Notizen hab ich eingestellt unter
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg109150.html#msg109150
Du hast doch kein Radio im privat genutzten Firmen-KFZ!?
Bleib stark! Wir sehen uns am 18.12.

mit solidarischen Grüßen
MMichael
(es gibt kein richtiges leben im falschen)


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P
  • Beiträge: 4.011
Geht es morgen weiter?


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  • Beiträge: 38
Das Urteil vom 16.12.2015! https://www.mydrive.ch/download/332277518-1450812645/UrteilVG16122015.pdf

Benutzername: forum@urteil
Paßwort: boykott

Ein smartphone, welches natürlich kein Rundfunkempfangsgerät ist, genügt, so ein Urteil zu sprechen.

Die Richter haben auch kein technisches Verständnis und sollten sich detailierter damit befassen. Hilfreich ist das Urteil vom 20.07.2015 aus Österreich: http://www.golem.de/news/verwaltungsgerichtshof-keine-rundfunkgebuehren-fuer-internet-computer-1507-115335.html


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