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Autor Thema: Nickles: ARD/ZDF – Ankündigung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis  (Gelesen 8379 mal)

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ARD/ZDF – Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag
Ankündigung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis



Quelle: Nickles.de

So gehen die Rundfunkfürsten mit Hilfe der staatlichen Organe gegen Bürger vor, wenn diese ihren aufgedrängten Rundfunk nicht konsumieren wollen oder gar ablehnen. Willkommen im Jahre 2015, inmitten der Informationsrevolution!

Zitat:
»Seit meinem letzten Spaß mit dem "Service" (siehe ARD/ZDF – Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren *)) ist viel passiert, es ging Schlag auf Schlag und ich fasse die Ereignisse hier zusammen.

Anfang September ging es bei mir in eine spannende Phase: der Androhung von Vermögensauskunft und Vollstreckung. Allerspätestens dann, wenn so ein "gelber Brief" mit unmissverständlicher Zustellungsbescheinigung kommt, muss reagiert werden, wie exemplarisch hier beschrieben: ARD/ZDF - Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag *)«

*) Weiterführende Links im Originalartikel

Weiterlesen:
http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-ankuendigung-der-eintragung-in-das-schuldnerverzeichnis-539142742.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2015, 09:14 von René«

V
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Die Prozedur erinnert sehr stark an die dubiosen Geschäftspraktiken von Unternehmen, die Ihre Waren oder Dienstleistungen nicht auf seriöse Weise über eine willentliche Entscheidung verkaufen wollen und daher auf Drückermethoden mit Inkassobeteiligung (hier der Beitragsservice) zurückgreifen.

ARD, ZDF & Co stellen sich damit auf die gleiche dubiose Stufe und gefährden unsere Demokratie, dazu mehr Infos hier:
GEZ-Fall sorgt für Empörung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15960.msg106102.html#msg106102



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2015, 13:49 von Bürger«

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Vielleicht ist ein Eintrag von ARD, ZDF & Co. im Schuldnerverzeichnis irgendwann einmal so etwas, wie ein Ehrentitel. So eine Art Orden, den man dann im hohen Alter den Enkeln vorzeigt  ;D


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zum Thema "Vollstreckung trotz Widerspruch/ Klage" gibt es bereits mehrere Diskussionen im Forum, die mit der Suchfunktion gefunden werden können.

Ich befürchte, dass - wie in diesem fiktiven Fall - eine Auseinandersetzung mit dem Amtsgericht via "Erinnerung" o.ä. vermutlich nicht sonderlich zielführend ist...
...sondern aufgrund der akuten Vollstreckung trotz der bereits laufenden Klage wohl eher das Thema "Antrag auf Eilrechtsschutz" etc. beim verfahrensführenden Verwaltungsgericht anzupeilen wäre...

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

bzw. auch unter

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424


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g
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Vielleicht ist ein Eintrag von ARD, ZDF & Co. im Schuldnerverzeichnis irgendwann einmal so etwas, wie ein Ehrentitel. So eine Art Orden, den man dann im hohen Alter den Enkeln vorzeigt  ;D

Ja, so wird es sein.


Was hat ein Herr Nickl.. aus MÜNCHEN mit einem Hilfsverein, Hilfsdienstleister, untergeordnete Organisationsform ( nicht rechtsfähig )
in KÖLN zu tun?
Rundfunk ist immer noch Ländersache.
Köln gehört nicht zum Gebiet von Bayern. Also ?
Es steht dort sicher Bayer..Rund.., BS in Köln.
Der Bayerische wäre erstmal so gesehen ok, aber der BS gehört dort nicht rein.
( In Wirklichkeit ist es so, dass der Bayerische gar nicht beteiligt ist und von nichts was weiß. Das macht alles der BS voll im Alleingang. Die LRAs sind doch froh, mit der Sache nichts zu tun zu haben.
Woher das Mr. X weiß ?  Der hat bei der LRA mal angeklingelt. )

Auch wenn im Rundfunkbeitrags-dings was steht, dass die LRA im Verwaltungsvollstreckungsverfahren handeln darf, ist immer noch nicht geklärt, weshalb eine ANSTALT angeblich hoheitliche Rechte hat???
Mr. X hat nichts gefunden, dass eine Anstalt allgemein und eine LRA als Anstalt im Besonderen, hoheitliche Rechte hätte.
Wo steht, dass eine Anstalt hoheitliche Rechte besitzt? Bisher Null-Anzeige.
Wenn keine hoheitlichen Rechte vorhanden sind und das nicht verbrieft ist, darf nicht im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2015, 16:16 von gerechte Lösung«

D
  • Beiträge: 110
Hinweis zu Nickels Frage auf seiner Seite zum Eilrechtsschutz.
Habe da keinen schreibenden Zugriff, aber hier kann er es ja lesen.

Eilrechtsschutz war bei mir, dass ich Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung beantrag hatte.
Nach Klageerhebung meinerseits haben die GEZ Fuzzis die sofortige Vollziehung schriftlich zurück genommen.

Damit durfte ich die (ertragbaren) Kosten von etwas über 50 € zahlen und ein ähnliches wie Dein Problem hatte und habe ich nicht.



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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

 
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