Es wurde von beiden Personen im Zuge des Widerspruchs auf den Festsetzungsbescheides ein gleichartiges Schreiben aufgesetzt, in dem unter anderem auf der ersten Seite auch eine Aussetzung des Vollzuges beantragt wurde.
Auf das Schreiben von Person A wurde reagiert mit der hier im Forum bereits bekannten Standardantwort aus Textbausteinen ("Ihr Rundfunkbeitrag"). In dem Schreiben wurde nur hingewiesen, dass Person A die Möglichkeit habe die Zahlung einzustellen (die NIE stattgefunden hat) und auf die Bescheide Widerspruch und Anfechtungsklage erheben könne.
Daraufhin kam einige Zeit später ein neues Schreiben, dass Person A doch die bislang angefallene Gebühr von ca. 60 Euro bezahlen könne und dann noch der Betrag von ca. 560€ ausstehen würde. Es war KEIN Festsetzungsbescheid. Daraufhin folgte einige Tage später eine Mahnung, in der der ausstehende Betrag gemahnt wurde (wie in Situation "Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA").
Auf das Schreiben von Person B wurde NICHT reagiert. Keine Standardantwort. Es folgte stattdessen eine Mahnung des Festsetzungsbescheides und ein paar Wochen später das Schreiben vom GV.
In BEIDEN FÄLLEN traf KEIN
Widerspruchsbescheid mit Rechtsbelehrung ein.
Ich habe mich nun für folgende Reaktion für Person B entschieden:
Da sich Person A und Person B für den entsprechenden Zeitraum (2013-heute) im gleichen Haushalt aufhielten und diesen auch als Hauptwohnsitz angegeben hatten, setzt Person B ein Schreiben an den Beitragsservice auf, in dem sie sich vollständig davon distanziert, jemals einen gültigen Vertrag mit dem Beitragsservice eingegangen zu sein. Gründe hierfür sind zum einen die einseitige Zwangsanmeldung durch die GEZ, zum anderen der Fakt, dass der Haushalt bereits angemeldet ist (mit Angabe des Namens und der Beitragsnummer von Person A. Im Zuge dessen wird allen bisher angefallenen Kosten, sowie allen zukünftig in dieser Sache entstehenden Kosten Widerspruch eingelegt.
Ich würde mich freuen, wenn jemand kurzfristig heute dazu noch eine Einschätzung geben könnte!Bei Person A bin ich noch unschlüssig, wie diese auf die Mahnung reagieren soll. Es wurde ja Widerspruch und Aussetzung beantragt. Wäre dann das Schreiben bei "
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA" unten das richtige?