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Autor Thema: KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?  (Gelesen 286786 mal)

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Frage aller Fragen, kann ich beim EU Gericht der ersten Instanz Klage einreichen oder muss man erst in DE durch alle instanzen gehen?


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Grundsätzlich "Ja"; insbesondere bei Verletzung europäischer Grundrechte, denn darüber darf sowieso nur der EuGH befinden.

Üblicherweise wendet man sich zwar an sein nationales Gericht, daß dann ein Vorabentscheidungsersuchen an das am EuGH angegliederte Gericht der ersten Instanz einreicht, aber darüberhinaus darf sich jeder EU-Bürger kraft der EU-Verträge direkt an alle EU-Einrichtungen wenden. -> der EuGH ist zweifelsfrei eine dieser EU-Einrichtungen.

Es besteht Anwaltszwang; nicht jeder Anwalt ist am EuGH zugelassen.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
  • Beiträge: 873
Kurz: nein, Privatpersonen haben keine Möglichkeit, gegen nationale Akte (Gesetz, Gerichtsentscheidungen) direkt vor die beiden Europäischen Gerichte zu ziehen, auch wenn sie behaupten, dass diese Akte gegen EU-Recht verstoßen.

Das Gericht der EU ist zuständig für Klagen von Einzelpersonen gegen Entscheidungen etc. der EU-Organe, die sie unmittelbar betreffen (z.B. einen Bußgeldbescheid der EU-Kommission). Hier nicht relevant.
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7033/de/

Der Gerichtshof der EU ist zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts, sowie für Vorabentscheidungsverfahren, die innerhalb nationaler Gerichtsverfahren von dem nationalen Gericht vorgelegt werden (wenn die Auslegung von EU-Recht betroffen ist).
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7024/de/

Die Gerichte der ersten Rechtszüge können, das letztinstanzliche nationale Gericht muss vorlegen, außer es handelt sich um eine bereits beantwortete oder eindeutig zu beantwortende Frage, die das Gericht selbst beurteilen kann.
https://dejure.org/gesetze/AEUV/267.html

Daneben könnte die EU-Kommission gegen den Rundfunkstaatsvertrag vorgehen und z.B. ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland starten. Will sie aber nicht.



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Daneben könnte die EU-Kommission gegen den Rundfunkstaatsvertrag vorgehen und z.B. ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland starten. Will sie aber nicht.
Wie ist das gemeint? Vermutung oder Beweise?


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@cook
Jeder EU-Bürger hat kraft der EU-Verträge das Recht, sich direkt an die EU-Institutionen zu wenden. Es ist lediglich eine Frage des Weges, den man wählt.

Zitat
Daneben könnte die EU-Kommission gegen den Rundfunkstaatsvertrag vorgehen und z.B. ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland starten. Will sie aber nicht.
Früher oder später kommt da aber eh Bewegung hinein, da es auch ein Problem der tschechischen EU-Bürger ist, wenn man sich eines der letzten, hier im Forum schon genannten EuGH-Urteile durchliest.


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k
  • Beiträge: 110
Wie gerade nochmals vom BVerfG - unter Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidungen - festgestellt:

BVerfG: Verletzung Pflichtvorlage EuGH & Diskriminierung (EU-Ausländer)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19994.0.html

Bei Verstößen von EU-Recht haben die nationalen Gerichte von Amts wegen die Pflicht,
Zitat
den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen, wenn die Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV vorliegen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2016, 16:21 von Bürger«

s

sonnenschein113

Hallo,

Deine Idee: eine EU -KLage einzurichen finde ich gut, vielleicht reicht es schon, das Beschwerdeverfahren der EU Kommission aus 2007 wieder aufleben zu lassen!

Schau Dir mal die folgenden beiden Links an, Du wirst staunen, was bereits 2007 von der EU Kommission bemängelt wurde und bis heute nicht umgestzt wurde, trotz Zusagen der Bundesregierung!!! Es ist einfach unglaublich!!!

http://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

http://www.landesrechnungshof-sh.de/file/bm2016_tz27.pdf


Seit 9 Jahren werden die von der EU Kommission vorgegebenen Schlussfolgerungen nicht umgesetzt, nicht eingehalten!

Ich habe mich intensiv mit den den KEF Berichten, den Berichten z.B. des MDR zu seinen Beteiligungen, der Wirtschaftlichkeit, den Bilanzen der zahlreichen  Tochtergesellschaften/ Beteiligungen der Rundfunkanstalten (gesamt mehr als 200, davon allein 87 des MDR) , den enormen Steuernachzahlungen, den hohen Zahlungen und Rückstellungen für die sehr hohen Pensionen, Betriebsrenten  usw. beschäftigt. Damit kennst Du auch die Gründe für den hohen Rundfunkbeitrag.  Ich bin nicht gewillt, für diese mutmaßliche "Misswirtschaft" und für die überzogenen Pensionen und Betriebsrenten, weiterhin zu Kasse gebeten zu werden!

Bitte schau Dir die beiden Links an, Du wirst staunen, was Du da liest!

Ich freue mich auf eine Rückmeldung und auf eine Zusammenarbeit!

Meine Klage wird vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt.

LG sonnenschein113


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2016, 19:22 von Bürger«

m
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Lieber Sonnenschein, wem sagen Sie das in Ihrem Beitrag. Wenden Sie sich an das Forumsmitglied @ Pinguin. Er liest uns täglich etwas aus dem EU Gebetsbuch vor, was er sicherlich darf und wo er schließlich, so ich auch lesen und verstehen kann, Ihm Recht geben muss.

Nur es fehlt vollständig und in vielfacher Hinsicht an der Umsetzung und Einhaltung dieser EU-Gesetzen und Spielregeln auf nationaler Ebene.

Die EU duldet auch keinen Kompromis. Die EU ist wie ein Kindergarten. Ausführungen dazu enthalte ich mir jetzt.

Deswegen soll doch derjenige der uns den Glauben vermitteln will, hier stehts nach EU Gesetzen und Gericht, was es da alles gibt, einmal vorneweg gehen und dafür sorgen oder zumindest durch sein eigenes Engagement (richtig Klasse Geld investieren in RA den er dafür haben muss), zumindest die Tür öffnen mit seiner Klage, von den EU Kontrollorganen aufzeigen wie es geht, die Umsetzung zu erzwingen, wieviel Recht er bekommt und wieviel Recht er dann am Ende haben wird. Und weil die Zeit vergeht, ist bis dahin die gesetzliche nationale Vorgabe schon wieder abgeändert und angepasst worden.

Die Fahne der EU ist Wettbewerb, aber die EU wird keinen staatlichen Rundfunk (Grundversorgung) jemals für nicht notwendig erklären.

Bevor ich 2013 überlegt habe, hier national in Deutschland zu klagen, habe ich selbst mit mehreren Anwälten und auch welche die die Zulassung zum Bundesverfassungsgericht haben gesprochen. Es ging letztlich um eine Summe von 15 Tsd. Euro die ich alleine hätte aufbringen müssen.
Für wen, für was? Habe weder im nationalen Lotto und schon gar nicht im Euro-Jackpot gewonnen.

Aber ich lasse mir nichts vowerfen. Bis heute habe ich Widerstand geleistet und von meinem Konto wurde noch nie etwas abgebucht.

Wenn dann habe ich bisher immer solange es für mich möglich war, die Zusatzkosten mit Säumniszuschläge und GV-Kosten bar bezahlt.
Die haben von mir noch nie Kontoinformationen bekommen. Und jetzt klebe ich denen etwas !!! Mit richtig schönem Aufwand.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2016, 19:35 von Bürger«

C
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Ich weiß nicht ob ich mir das nicht zu einfach Vorstelle, aber wieso sollte ich selbst vor dem EuGH klagen mit einem teuren Anwalt, wenn doch eigendlich Nationale Gerichte zur Vorlage an den EuGH verpflichtet sind, wenn es um die Auslegung von EU Recht geht?

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat das doch bestätigt, das vorrangig EU Recht anzuwenden ist, also versuche ich mal den leichten Weg und versuche das Verwaltungsgericht zu zwingen, mir die Arbeit abzunehmen zum EuGH zu gehen, bis jetzt verhalten die sich recht ruhig, bestimmt überlegen sie schon wie sie das abwimmeln können...


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Ich weiß nicht ob ich mir das nicht zu einfach Vorstelle, aber wieso sollte ich selbst vor dem EuGH klagen mit einem teuren Anwalt, wenn doch eigendlich Nationale Gerichte zur Vorlage an den EuGH verpflichtet sind, wenn es um die Auslegung von EU Recht geht?

@cali deine Sicht, die gedanklichen Überlegungen völlig richtig. Leider hat bisher weder ein VG noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Mum aufgebracht und die Argumente alle Kläger die den Sachverhalt in Ihren Klagen vorgebracht haben, im Bezug auf EU-Recht für beachtlich gesehen.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat das doch bestätigt, das vorrangig EU Recht anzuwenden ist, also versuche ich mal den leichten Weg und versuche das Verwaltungsgericht zu zwingen, mir die Arbeit abzunehmen zum EuGH zu gehen, bis jetzt verhalten die sich recht ruhig, bestimmt überlegen sie schon wie sie das abwimmeln können...

Ein Gericht zu etwas zwingen??? .... gut ich bin kein Anwalt der darüber Kenntnis hat, wie man das durchführen bzw. angreifen kann.
Ein Ansatz könnte sein, so wie es Forumsmitglied @Profät Di Abolo aufzieht und es fachlich retorisch rechtsbezogen ausformuliert.


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Ich weiß nicht ob ich mir das nicht zu einfach Vorstelle, aber wieso sollte ich selbst vor dem EuGH klagen mit einem teuren Anwalt, wenn doch eigendlich Nationale Gerichte zur Vorlage an den EuGH verpflichtet sind, wenn es um die Auslegung von EU Recht geht?

eine EU, welche mittlerweile ja selbst schon um Akzeptanz und gegen Auflösungserscheinungen kämpft braucht dringend eine wirksame Propagandamaschine in Form von ARD/ZDF für die eigene Sache. So was wird man im eigenen Interesse niemals angreifen oder gar versuchen abzuschaffen. Die Politik wird alles daran setzen die Dinge so beizubehalten wie sie sind.


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

C
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Ein Gericht zu etwas zwingen??? .... gut ich bin kein Anwalt der darüber Kenntnis hat, wie man das durchführen bzw. angreifen kann.

"zwingen" kann ich natürlich niemanden zu etwas, ich kann dem Verwaltungsgericht auch nur meine "Sichtweise" nahe legen und versuchen, durch meine Argumentation den Weg zu weisen.

Aber in erster Linie geht es mir bei meiner Vorgehensweise um eins: ZEIT GEWINNEN, indem sich eine neue Stratgie ausgedacht werden muss, meine Klage abzuweisen oder entgegen meinem Sinne zu entscheiden.

Wie schon oft gesagt, ich weiß nicht ob ich Erfolg habe, aber wenn andere, teilweise seitenlange Klagen in einem Rutsch abgelehnt werden, in dem Standardbausteine vom Gericht verwendet werden und einige Punkte der Klagen gar nicht betrachtet werden, dann muss man eben die bekannten Punkte unter den Tisch fallen lassen, die zu nichts führen...

Ein Ansatz könnte sein, so wie es Forumsmitglied @Profät Di Abolo aufzieht und es fachlich retorisch rechtsbezogen ausformuliert.

Sorry, ich kann das was von Profät Di Abolo kommt, einfach nicht verstehen.

Kann sein das da was verwertbares bei wäre, aber ich kann die Beiträge einfach nicht lesen, geschweige denn Verstehen...

eine EU, welche mittlerweile ja selbst schon um Akzeptanz und gegen Auflösungserscheinungen kämpft braucht dringend eine wirksame Propagandamaschine in Form von ARD/ZDF für die eigene Sache. So was wird man im eigenen Interesse niemals angreifen oder gar versuchen abzuschaffen. Die Politik wird alles daran setzen die Dinge so beizubehalten wie sie sind.

Ich glaube man darf nicht den "Kampfwillen" des EuGH vernachlässigen, der ja teilweise mit ganz schönen Strafen seine Nichtbeachtung bestraft, ich meine, da mal was gelesen zu haben und glaube, wenn man die bei ihrer Existenzgrundlage versucht zu "packen" (was durch Ignoranz der Nationalen Gerichte hier in Deutschland der Fall ist), werden die früher oder später auch da ein Machtwort sprechen, aber dazu muss es erstmal bei denen ankommen...

Ja, ich gebe zu es ist alles spekuliert, aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt und ich werde es zumindest versuchen.  :)


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eine EU, welche mittlerweile ja selbst schon um Akzeptanz und gegen Auflösungserscheinungen kämpft braucht dringend eine wirksame Propagandamaschine in Form von ARD/ZDF für die eigene Sache.
Nenne mir einen Sender, der pro EU agiert.

Und, übrigens, die EU zeigt keine Auflösungserscheinungen; lasse Dich vom "Brexit" mal nicht täuschen. Die Briten wollen am EU-Markt weiterhin teilhaben und sind derzeit dabei, den Bereich "Mitbestimmung" gegen den Bereich "Wir-haben-nix-zu-melden" einzutauschen. Die sichern sich nur ab, denn wenn sie nix zu melden haben, sind sie auch an evtl. EU-Fehlentwicklungen nicht schuld.

Ähnlich zum Aktienrecht mit Stamm- und Vorzugsaktien; die Besitzer von Stammaktien bekommen weniger Dividende, dürfen aber mitbestimmen, die Besitzer von Vorzugsaktien bekommen mehr Dividende, haben dafür aber nichts zu sagen.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Ähnlich zum Aktienrecht mit Stamm- und Vorzugsaktien; die Besitzer von Stammaktien bekommen weniger Dividende, dürfen aber mitbestimmen, die Besitzer von Vorzugsaktien bekommen mehr Dividende, haben dafür aber nichts zu sagen.

Genau deswegen juckt es die Aktienbesitzer nicht im geringste die Bohne, ob Sie jeweils einen Rundfunkbeitrag für Ihre 5 Wohnungen und für 10 Fahrzeuge bezahlen müssen.

Vielleicht melden sich die Aktienbesitzer hier in diesem Forum, die eine Klage nach Europarecht und gegen den GEZ Beitrag zu führen und zu unterstützen bereit wären.

Genau das Geld mit dem auf den Aktienmärkten gespielt wird, fehlt dem kleinen Bürger der gegen diese Abzocke klagen würde.



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eine EU, welche mittlerweile ja selbst schon um Akzeptanz und gegen Auflösungserscheinungen kämpft braucht dringend eine wirksame Propagandamaschine in Form von ARD/ZDF für die eigene Sache.

Nenne mir einen Sender, der pro EU agiert.


wie im ZDF einseitig pro EU und Flüchtlingspolitik berichtet wird sagt Wolfgang Herles (ZDF) live im Deutschlandfunk:


Zitat
Wolfgang Herles im Deutschlandfunk:

„Auch im ZDF sagt der Chefredakteur, `Freunde, wir müssen so berichten, dass es Europa und dem Gemeinwohl dient`. Und da muss er in Klammer gar nicht mehr dazu sagen, `wie es der Frau Merkel gefällt`“, so Herles am Freitag im „Deutschlandfunk“.

Solche Anweisungen habe es auch früher schon gegeben. „Es gab eine schriftliche Anweisung, dass das ZDF der Herstellung der Einheit Deutschlands zu dienen habe. Wir durften damals nichts Negatives über die neuen Bundesländer sagen – heute darf man nichts Negatives über die Flüchtlinge sagen – das ist Regierungsjournalismus“.

Quelle: http://www.pfalz-express.de/zdf-journalist-herles-es-gibt-anweisungen-von-oben/
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=QSWgjev2G3A




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