Hallo Don,
nur meine bescheidene Meinung.
Dann werde ich mir mal einen Wiederspruch zusammenbasteln
......
Sollte Person A den Wiederspruch ohne Hinweis, wann er den Bescheid bekommen hat, verfassen und hoffen, dass der Beitragsservice auf Fristversäumnis plädiert um bei der evtl'en Klage den Beitragsservice zu ( Person A sagt mal ) zu ärgern ..... ? ? ?
Bei einem Versäumen der Frist würden die ja mit Vollstreckung drohen. Ob die Ärgerei mit dem Fristversäumnis wirklich etwas bringt, glaube ich persönlich nicht.
Das mit dem Empfangshinweis kann ja, um sicher zu gehen, auch ruhig kurz erwähnt werden, bspw.:
.... vielen Dank für die Zusendung Ihres Festsetzungsbescheides
(hier eingegangen am 15/08/2015)...
Dann kann diese Frist auch bis zum letzten Tag ausgereizt werden, wenn der Widerspruch bspw. per Fax ( am Besten mit Sendebereicht ) gesendet wird.
Wenn noch ein paar Tage Zeit sind, würde ich empfehlen, die ruhig zu nutzen.
Markus