Haa!
Staatliche Beihilfen: Kommission verklagt Spanien wegen Nichtrückforderung unzulässiger Beihilfen von Betreibern des digitalen terrestrischen Fernsehens und Nichtaussetzung der Auszahlung dieser Beihilfen
Brüssel, 10. Januar 2017
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-37_de.htmNur was bringt uns das Ganze?
Hmmm ....
Das Ende der dualen Rundfunkordnung?
Oder wie der TV Sumpf um die römische Lampe flog, weil alle unter einer Decke stecken?
Die Zwangsvollstreckung im Medienbereich, eine Rechtsvergleich zwischen privater Rundfunkgebührenvollstreckung und öffentlich-rechlicher "selbsttitulierter" Rundfunkbeitragsverwaltungsvollstreckung?
Praktischer Nutzen für uns vorerst? = 0
Haa! Aber bin ich nicht der schräge Profät?
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Große Kammer, Beschwerdesache Sorensen gegen Dänemark und Rasmussen gegen Dänemark, Urteil vom 11.1.2006, Bsw. 52562/99 und Bsw. 52620/99.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20060111_AUSL000_000BSW52562_9900000_000Unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles und nach Abwägung der widerstreitenden Interessen gelangt der GH zu dem Ergebnis, dass der belangte Staat es verabsäumt hat, die negative Gewerkschaftsfreiheit der Bf. zu schützen. Daher hat sowohl hinsichtlich des Bf. Sorensen (12:5 Stimmen; gemeinsames Sondervotum der Richter Rozakis, Bratza und der Richterin Vajic; Sondervoten der Richter Zupancic und Lorenzen) als auch hinsichtlich des Bf. Rasmussen (15:2 Stimmen; Sondervoten der Richter Zupancic und Lorenzen) eine Verletzung von Art. 11 EMRK stattgefunden.
Entschädigung nach Art. 41 EMRK:
€ 2.000, für materiellen Schaden und € 33.698, für Kosten und
Auslagen des Bf. Sorensen (12:5 Stimmen). € 37.678, für Kosten und
Auslagen des Bf. Rasmussen (15:2 Stimmen).
Uiii! Jamjam!
Ey yoo Lupus! Sag mal den 16 Bundesländern bescheid, die sollen Euronen zurücklegen!
Huhu Anwälte! 33.698 und 37.678 Euronen. Das Gold liegt in den Wohnungen der BeitraXzwangsverpflichteten!
Ach und Zwangs-HD = Art. 10 EMRK und das soeben von mir entwickelte Menschenrecht auf diskriminerungsfreien Informationszugang zu digitalem terrestrischen Fernsehen (Netzfreiheit Antenne).
Ey yoo Medienanstalt Berlin-Brandenburg, schmeiß mal Freenet aus der Antennenfrequenzen, ansonsten Art. 10 EMRK.
Entschädigung nach Art. 41 EMRK:
€ 20.000, für immateriellen und 10 000 materiellen
(wir haben natürlich eine hochwertige neue Glotze gekauft) Schaden
Lieber heimlich schräg, als unheimlich DVB-T2!
Hihihi!