Ja, das war 2013, mittlerweile haben wir 2017 und kennen Geschäftsberichte des BS und haben das
Urteil aus Tübingen, womit es durchaus Beweise gibt, die für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
ausreichen dürften.
Ich habe mir in der Sache auch einmal rein hypothetisch überlegt, irgendwelchen Menschen in der Manier
des Hauptmann von Köpenick irgendwelche Festsetzungsbescheide zu zusenden. Wahrscheinlich würde ich
bei der Obrigkeitgläubigkeit der Stadtkassen auch mit einem Amtshilfeantrag zu Einziehung der Geldbeträge
durchkommen.
Also, was für einen Ärger würde ich denn bekommen, wenn die Sache dann doch auffliegen würde?
Denn eines ist klar, der Beitragsservice weist in keiner Weise in seinen Schreiben nach, dass er eine Behörde ist
oder überhaupt eine Legitimierung hat, irgendwelche Bescheide zu erlassen. Auch kann von einem einfachen
Bürger nicht erwartet werden, dass er erkennt, dass irgendetwas, das sich Service nennt, überhaupt irgendetwas
amtsmäßiges sei, wenn dies überhaupt der Fall ist, da es als strittig betrachtet werden kann.
Menschen, die nur auf Grund der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen und der damit verbundenen Unannehmlichkeiten
gezahlt haben, befinden sich durchaus in einer Situation der Nötigung, da sie nur zahlen, um ein größeres Übel abzuwenden.
Der Versuch der Nötigung ist soweit ich weiß, auch schon strafbar, so dass es sich hierbei durchaus um ein legitimes Mittel
handeln dürfte, um Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden. Man muss den damit beschrittenen Rechtsweg dann aber auch
konsequent weiter verfolgen, indem man auch in ein Klageerzwingungsverfahren geht. Denn meiner Ansicht nach gehört es
auch strafrechtlich untersucht, ob die Durchsetzung eines umstrittenen Gesetzes mit den Mitteln der Amtsgewalt überhaupt
zu rechtfertigen ist, insbesondere wenn man weiß, dass dieses Gesetz aller Voraussicht nach nicht so bestehen bleiben wird
und es offensichtlich Sachverhalte gibt, die keine rechtlich Grundlage haben, wie die Diskussion zur Direktanmeldung aufzeigt.