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Autor Thema: Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung  (Gelesen 147685 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
... Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren erlässt grundsätzlich die zuständige Landesrundfunkanstalt (§ 7 Abs. 5 RGebStV). ...

Viktor, hier wird der Begriff "grundsätzlich" im juristischen Sinn verwendet.

Unter http://www.rechtslexikon.net/d/grunds%C3%A4tzlich/grunds%C3%A4tzlich.htm findet sich dazu folgende Erläuterung: 

"Grundsätzlich

hat in der Rechtssprache eine andere Bedeutung, als in der Umgangssprache. In der Umgangssprache wird es meist im Sinne von "ausnahmslos" gebraucht (z.B. "grundsätzlich nicht" = "nie", "auf keinen Fall"); dagegen bedeutet "grundsätzlich" in der Rechtssprache: Vom Grundsatz her, aber mit Ausnahmen, also: "in der Regel". "

Und genau das findet in diesem Fall statt, wenn Bescheide "ausnahmsweise" nicht von der LRA, sondern vom BS erlassen werden.
Hier muss man sich also auf eine Diskussion einstellen, welche klärt, ob es sich hier noch um Ausnahmen handelt oder eben nicht.

Genau das ist es. Entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlässt der Beitragsservice in der Regel die Bescheide. Siehe dazu die Zitate aus dem Geschäftsbericht des Beitragsservice im ersten Beitrag.

hier schwarz auf weiss - wg. Widerspruchsbescheiden

Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg49361.html#msg49361


und:

Und nicht zu vergessen:

Der Geschäftsbericht 2014 von ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf

aus dem hervorgeht (Hervorh. von Ce.):
Zitat
Zitat
  [S.19:]
    Die Anzahl der Widersprüche, die mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid bearbeitet wurden, ist im Jahr 2014 mit rd. 3.400 förmlichen Bescheiden im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5 % gesunken (2013: rund 3.600 förmliche Bescheide). Von den rund 3.400 Widersprüchen wurden im Jahr 2014 rd. 84 % der Fälle abgelehnt. Eine Teilstattgabe erfolgte in rd. 6 % der Fälle. Nur 10 % der Widersprüche waren berechtigt und führten zu einer Stattgabe.
    ...
    [S.22:]
    Die Dienstleistung „Erlangung rückständiger Forderungen“ des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen säumige Zahlerinnen und Zahler umfasst Zahlungserinnerungen, Gebühren- / Beitragsbescheide, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen.
    ...
    [S.22:]
    Die Anzahl der erstellten Mahnmaßnahmen ist im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 im Vergleich zum  Vorjahreszeitraum um 41,4 % angestiegen. ... Auch die Mahnstufe „Erinnerung“ mit einem Zuwachs von rd. 36,2 % und die Bescheide (rd. 39,2 %) sowie die Vollstreckungsersuchen (rd. 27,2 %) zeigen steigende Werte.

Danke, Viktor7 (oder wer immer diese Info ausgegraben hat, s.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.msg101233.html#msg101233)


Gruß
Kurt

Diese MDR Bestätigung ist ein genialer Fund.

Offensichtlicherer Beweis der Amtsanmaßung ist kaum vorstellbar.
Das Schreiben der Anstalt kann man wunderbar der eigenen "Bescheid-Fälschung" vom Beitragsservice nebst dem Sachverhalt "Bevollmächtigung des Beitragsservice > gibt es diese überhaupt?" bei dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen.


Edit "Bürger":
Extern verlinktes Bild war wie auch das "Original" leider nicht vollständig anonymisiert und musste durch eine anonymisierte Version ersetzt werden. Diese ist nur lesbar für angemeldete/ eingeloggte Forenuser.
Bitte zukünftig immer berücksichtigen! Danke.


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K
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Vom Beitragsservice höchstpersönlich:

Zitat
Der Beitragsservice erstellt und versendet Festsetzungsbescheide automatisiert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Zusendung eines einfachen verschlossenen Briefes ausreichend. Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz gilt der Brief am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.

Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/informationen_zu_zahlungspflicht_und_mahnverfahren/   (Punkt: Wie werden Festsetzugngsbescheide zugestellt)

...wer Munition offen liegen lässt...


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Danke für den wichtigen Fund!

Vielleicht noch der Hinweis, nach anklicken auf den Link, muss man noch auf die Frage: "Wie werden Festsetzungsbescheide zugestellt?" klicken, um die angegebene Passage lesen zu können.

Hier gibt der Beitragsservice offenherzig zu, dass er (nicht im Namen oder Auftrag der Landesrundfunkanstalten) Festsetzungsbescheide erstellt. Was uns allen längst so klar war, kann man dem Gericht nun so als Beweis liefern. Da die Gerichte ja immer behaupten, dass aus dem Festsetzungsbescheid klar hervorginge, dass die von den Landesrundfunkanstalten stammen.


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Zitat
Der Beitragsservice erstellt und versendet Festsetzungsbescheide automatisiert.

bedeutet leider nicht, dass die Bescheide vom BS auch erlassen werden. Nur erstellt(gedruckt).


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anne-mariechen


Keine einzige Landesrundfunkanstalt erlässt Beitrags- oder Festsetzungsbescheide. Die ganzen Aufgaben werden vom Beitragservice in Köln durchgeführt.
Wer den Bescheid druckt der hat Ihn auch erlassen so sehe ich das. Das ich eine rechtliche Grauzone die den Gerichten vorgetäuscht wird.

Wenn ich für meinen Onkel in Buxdehude einen Brief schreibe und ausdrucke, dann habe ich den erstellt, selbst wenn mein Onkel nach Buxdehude fährt und Ihn dort versendet. Das sind heute einfach die üblichen Post- und Marketingabläufe. Kann ich jedem nur mal raten Auskunft über Werbepost zu verlangen, dann öffnen sich hier Türen, wer die persönliche Adresse alles in seinem Datenbestand hat. Natürlich die Post ganz vorne weg mit Ihren Tochterunternehmen.

Der Betragservice ist die Zentrale Datenverwaltung aller Beitragsschuldner und derer die nicht Beitragsschulder sind, sondern durch den Datenabgleich kontrolliert und Zwangsangemeldet wurden. Die jeweiligen Landesrundfunkanstalten haben mit Mitarbeitern und Datenschutzbeauftragte dort beim Beitragservice eben Zugriff auf die Daten haben, damit sie den Einzelfallbezogenen Vorgang mitbearbeiten können.

Bei keiner Landesrundfunkanstalt habe ich in den Geschäftsberichten ein Position gefunden in der die Aufwendungen für die Firma Beitragservice ausgewiesen ist.

Die Frage bleibt, wie lassen sich solche Arbeitsabläufe rechtlich im Verwaltungsrecht hohheitlich vertreten. Da wird dem Richter bei Gericht das Märchen vom Walde erzählt.


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Zitat
Da wird dem Richter bei Gericht das Märchen vom Walde erzählt.

Und die meisten Richter sind so weltfremd das zu glauben.


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anne-mariechen

Zitat
Da wird dem Richter bei Gericht das Märchen vom Walde erzählt.

Und die meisten Richter sind so weltfremd das zu glauben.

Ja vollkommen richtig !!! Die interessiert nicht ob ein verwaltungsrechtlicher Rechtsweg eingehalten wird, die interessiert nur, hier ist der Bescheid und der ist zugestellt also bezahlen. Ob hier ein Poststreik oder eine sonstige unregelmäßigkeit eingewirkt hat das ist belanglos. Wer nicht bezahlt, wird vollstreckt.

Geld ist das Maß der Dinge um den Bürger zu maßregeln. Das Wissen selbst die Rechtsanwälte, die interessieren sich nicht für solche belanglose Rechtsverstöße.


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Zitat
Der Beitragsservice erstellt und versendet Festsetzungsbescheide automatisiert.

bedeutet leider nicht, dass die Bescheide vom BS auch erlassen werden. Nur erstellt(gedruckt).

Das würde ich so nicht unterschreiben. Da brauch man die Definition von Erlass von Verwaltungsakten.

In § 9 Verwaltungsverfahrensgesetz steht:
Zitat
"Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein."

Meines Erachtens steht hier, dass die Behörde, die den Verwaltungsakt erlässt, vorher die Voraussetzungen prüft und den Verwaltungsakt vorbereitet, bevor sie ihn erlässt. Diese Maßnahmen führt aber nur der Beitragsservice durch. Selbst Mitarbeiter des Beitragsservice unterschreiben den Wisch. Wo ist hier noch ein Bezug zu den Landesrundfunkanstalten, dass diese in irgendeiner Form die Festsetzungsbescheide erlassen???



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Zitat
Meines Erachtens steht hier, dass die Behörde, die den Verwaltungsakt erlässt, vorher die Voraussetzungen prüft und den Verwaltungsakt vorbereitet, bevor sie ihn erlässt. Diese Maßnahmen führt aber nur der Beitragsservice durch. Selbst Mitarbeiter des Beitragsservice unterschreiben den Wisch. Wo ist hier noch ein Bezug zu den Landesrundfunkanstalten, dass diese in irgendeiner Form die Festsetzungsbescheide erlassen???

Das ist sicherlich so, aber das ist kein Beweis dafür.


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Das ist sicherlich so, aber das ist kein Beweis dafür.

Nein, was denn dann? Wenn der Beitragsservice damit konfrontiert wird, was soll er dann noch sagen wollen?

Für den Erlass von Verwaltungsakten reicht es mit Sicherheit nicht aus, dass der Beitragsservice alles prüft, Schreiben erstellt, selbst unterschreibt und die Landesrundfunkanstalt nur nicken braucht, damit es heißt, die Landesrundfunkanstalt hat den Verwaltungsakt erlassen.

Wenn dem so wäre, dann hätten nämlich nicht die Bundesländer den Beitragsstaatsvertrag unterschreiben müssen, sondern es hätte gereicht, wenn die Intendanten diesen unterschrieben hätten, weil die Bundesländer genickt haben.


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In § 9 Verwaltungsverfahrensgesetz steht:
Zitat
"Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein."


Meines Erachtens steht hier, dass die Behörde, die den Verwaltungsakt erlässt, vorher die Voraussetzungen prüft und den Verwaltungsakt vorbereitet, bevor sie ihn erlässt.
Diese Maßnahmen führt aber nur der Beitragsservice durch.

Selbst Mitarbeiter des Beitragsservice unterschreiben den Wisch.

Wo ist hier noch ein Bezug zu den Landesrundfunkanstalten, dass diese in irgendeiner Form die Festsetzungsbescheide erlassen???

Es sieht in der Praxis so aus, dass sich die LRA um gar nichts kümmern. Im Normalfall mag das vllt. so sein.

Der EuGH sagt, dass der BS Bescheide erstellen darf und auch Mahnungen, aber Vollstreckungsersuchen von der LRA ausgehen müssen.
Dazu dürfen die verm. Jemanden beauftragen. Dann muss aber diese Beauftragung sichtlich gemacht werden und sofort erkennbar sein.
Es befindet sich lediglich das Logo der LRA links oben drauf.

Unterschreiben ???
Mr. X hat bisher nicht eine Unterschrift gesehen.
Beim Vollstreckungsersuchen steht darunter:
Mit freundlichen Grüßen LRA.  --- das ist alles. ---   Wo ist der Name und wo ist die Beauftragung oder Bevollmächtigung?
Kein NAME ,, nicht mal ein Name einer Person. Wo gibt es das noch?
Sowas soll ein amtliches, behördliches Schreiben sein ? Niemals.

Sämtliche Bescheide sind ohne einen Namen.

Es ist alles maschinell erstellt, daher fehlen auch die Namen und geprüft wird überhaupt nichts.
Heute ist z.B. Name Meier bis Müller dran. Das wird in den PC eingegeben. Dann spuckt der alles aus, wo irgend ein Rückstand zu sehen ist. Das geht automatisch zum Drucker und zum automatischen Einbriefen mit Frankieren.
Das nimmt Niemand in Augenschein und prüft.
Bei ordentlichen Behörden, da wird geprüft, aber doch nicht bei dieser Schleudertruppe, die sich BS nennt.


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Der EuGH sagt, dass der BS Bescheide erstellen darf und auch Mahnungen, aber Vollstreckungsersuchen von der LRA ausgehen müssen.

? ? ? Sagt das die EU wirklich ? ? ? Ich denke, dass du da etwas verwechselst.


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*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

I
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Der EuGH sagt, dass der BS Bescheide erstellen darf

Das wäre mir neu und mich würde interessieren wo das stehen soll.

Bitte Nachweis liefern oder ist das nur deine private Meinung???


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g
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Sorry, sehr aufmerksam von euch, es ist von mir ein wenig unklücklich fomuliert.
Die dürfen natürlich nur einziehen und abrechnen. Ich wollte eigentlich Gebühren einziehen schreiben.
siehe:
Bevollmächtigung des Beitragsservice > gibt es diese überhaupt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15310.msg101849.html#msg101849

unter 20

"  Die Gebühren werden von ihr beim Bürger per Gebührenbescheid,
also im Wege hoheitlichen Handelns, eingezogen. "

Wer erstellt in Wirklichkeit die Bescheide, besser gesagt, die Bescheide über rückständige Gebühren ?, denn MR.  hat von denen noch keinen Ausgangsbescheid gesehen.
Ja, mit den Bescheiden ??? Wer erstellt diese ???
Natürlich der BS mit dem jeweiligen Logo der LRA links oben drauf und in der Grußformel; mit fr. Gruß LRA XY . Und schon hat diese die jeweilige LRA ( angeblich ) erstellt.
Da braucht nicht mal ein Name drin zu stehen.


Mal ein treffender Vergleich:
Wenn ich links oben auf meine Scheiben ein Bildchen von Gott reinkopiere und dann in der Grußformel schreibe :
Gott zum Gruß,, dann habe nicht ich erstellt, sondern GOTT.


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  • Beiträge: 7.386
Der EuGH sagt, dass der BS Bescheide erstellen darf und auch Mahnungen, aber Vollstreckungsersuchen von der LRA ausgehen müssen.
Das bezweifle ich mal ganz stark; der EuGH sagt das ganz sicher nicht und die EU auch nicht. Für die EU ist Rundfunk dem Wettbewerbsrecht unterstellt; vollständig und mit allen daraus folgenden Konsequenzen.


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