Die anderen 3 dort wohnenden Personen bleiben aber außen vor und werden nicht zwangsangemeldet und bekommen auch keine Nummer.
Wird da nicht auch wieder gegen den Gleichheitssatz verstoßen? Müssten nicht alle 4 Personen zwangsangemeldet werden?
Beitrag: bedeutet für
Jeden.
Beiträge:
Von
jedem, dem ein dauernder Vorteil aus einer öffentlichen Einrichtung geboten wird, unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme des Vorteils erhobene Abgaben; die Höhe wird nach der gruppenmäßigen Kostendeckung (die gesamte Gruppe der potentiellen Benutzer soll die Kosten aufbringen) bemessen; z.B. gesetzliche Rentenversicherung.
Es gibt dermaßen viel Ungereimtheiten, die es zu klären gilt. Damit ist es in dem Sinne
kein Beitrag.
Daher schreiben die auch Gebühren/ Beiträge.
Einer allein, der kein Fernsehen schaut soll denselben Solidaritätsbeitrag leisten wie vier, die Fernsehen schauen. Schöne Solidarität.
Es ist und bleibt eine Zwangssteuer, eine diktatorisch festgelegte Zwangsabgabe, die Einzelne ganz gewaltig benachteiligt, währenddessen Andere im gleichem Atemzug bevorteilt werden.
Dem Benachteiligten bleibt in dem Sinne keine Wahl --- ja, was ist das ?
Zur Frage der Amtsanmaßung des Inkassodienstes BS.
Inwiefern ist ein Inkasso befugt, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Bank zu schicken?
Inwiefern muss die Bank darauf reagieren?
Mister X ist der Meinung, dass er mit der LRA bis Dez. 2012 einen Vertrag über die Lieferung von lediglich Rundfunk hatte.
Es wurde kein neuer Vertrag geschlossen und es erging kein Bescheid über eine Veränderung bis zu 01.01.2013.
Alles, was kam, waren reine Infos vom BS, rechts oben in Farbe, ohne Angabe der LRA.
Eine Info stellt keinen Verwaltungsakt dar.
Man beruft sich zwar auf den Staatsvertrag.
Staatsvertrag --- Ratifizierung --- gültiger Verwaltungsakt in Form eines neuen Vertrages und ein entsprechender rechtskräftiger Bescheid.
Wo ist der Bescheid für die Zahlung für Jan. 2013, der bis zum 01.01.2013 einzugehen hat? Den gibt es nicht. Damit besteht der alte Vertrag weiter.
Der BS hat also nichts in der Hand, außer sein abgetroschenes Pseudoargument mit dem Staatsvertrag. Das ist das Einzigste, was die anbringen, mehr können die nicht.
Das wissen die doch vom BS, aber die maßen sich eben an, den Beitragszahler, der sich an bestehendes Recht hält, zu drangsalieren, und maßen sich an, dem OGV Schreiben unterzujubeln, die einer eingehenden Prüfung nicht standhalten.
Die maßen sich an, der Bank ein Schreiben unterzujubeln, welches weder aussagekräftig noch rechtens ist. Zudem steht dort ' Vollstreckungsgläubiger ' , den es im Bundesland nicht gibt = grober Formfehler.
Was die sich trauen, ist schon sehr bedenklich. Es ist nicht mehr hinzunehmen.
Schlimm ist, dass der OGV und die Banken mitspielen, aber die kriegen das ja gut bezahlt, also, warum sollten die es nicht tun? Denen ist es Wurscht, was da so gemacht wird. Die halten sich raus.
Mr. X braucht jetzt gute Argumente, die diese Amtsanmaßung hinsichtlich der Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Bank voll untermauern.
Es muss anhand der bestehenden Gesetzeslage nachgewiesen werden, dass die dazu als pures Inkasso absolut nicht berechtigt sind.
P.s. :
Pfändungs- und Einziehungsverfügung
es gibt Pfändungs- und Einziehungsbeschluss durch ein Gericht,, was plausibel ist.
Ich finde nichts Passendes zur Verfügung. Das klingt so, wie wenn da mal jeder x-Beliebige gleich mal verfügen darf, also plündern.
Ja, wenn Mr. X jetzt den eindeutigen Nachweis erbringen kann, dass diese Pfändungs- und Einziehungsverfügung nichtig ist, aufgrund der gesetzlichen Lage, dann hat er gute Karten gegen den BS vorzugehen.