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Autor Thema: Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung  (Gelesen 147721 mal)

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
In §2 (1) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag heißt es: " Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Bedeutet für mich 4 Beitragsschulder pro Wohnung = 4 Zwangsanmeldungen und nicht ein Dummi zahlt und der Rest bleibt außen vor.
Für jede Wohnung existiert offiziell nur ein Inhaber und nur dieser allein hat für seine auf ihn gemeldete Wohnung einen Rundfunkbeitrag zu entrichten. Alle anderen Mitbewohner sind m.E. davon nicht betroffen und bleiben nassauernd außen vor. Der Inhaber kann natürlich seine nur auf ihn allein bezogene Beitragsschuld gern gegenüber den anderen Mitbewohner intern aufrechnen und einfordern.
Das Ziel der Umstellung auf Zahlung pro Wohnung/Haushalt war die Schaffung eines möglichst einfachen Bezugspunktes zur Heranziehung möglichst vieler Zahlschafe.
Das weitere Ausdehnen der vollen Zahlungspflicht auf jeden Mitbewohner hätte das Chaos und den Widerstand endgültig perfekt gemacht.
Im übrigen wäre man dann damit unerwünscht noch weiter der ungeliebten Steuerdiskussion anheim gefallen.


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You can win if you want

g
  • Beiträge: 860
Die anderen 3 dort wohnenden Personen bleiben aber außen vor und werden nicht zwangsangemeldet und bekommen auch keine Nummer.
Wird da nicht auch wieder gegen den Gleichheitssatz verstoßen? Müssten nicht alle 4 Personen zwangsangemeldet werden?

Beitrag: bedeutet für Jeden.

Beiträge:
Von jedem, dem ein dauernder Vorteil aus einer öffentlichen Einrichtung geboten wird, unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme des Vorteils erhobene Abgaben; die Höhe wird nach der gruppenmäßigen Kostendeckung (die gesamte Gruppe der potentiellen Benutzer soll die Kosten aufbringen) bemessen; z.B. gesetzliche Rentenversicherung.

Es gibt dermaßen viel Ungereimtheiten, die es zu klären gilt. Damit ist es in dem Sinne kein Beitrag.
Daher schreiben die auch Gebühren/ Beiträge.
Einer allein, der kein Fernsehen schaut soll denselben Solidaritätsbeitrag leisten wie vier, die Fernsehen schauen. Schöne Solidarität.

Es ist und bleibt eine Zwangssteuer, eine diktatorisch festgelegte Zwangsabgabe, die Einzelne ganz gewaltig benachteiligt, währenddessen Andere im gleichem Atemzug bevorteilt werden.
Dem Benachteiligten bleibt in dem Sinne keine Wahl  --- ja, was ist das ?



Zur Frage der Amtsanmaßung des Inkassodienstes BS.
Inwiefern ist ein Inkasso befugt, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Bank zu schicken?
Inwiefern muss die Bank darauf reagieren?

Mister X ist der Meinung, dass er mit der LRA bis Dez. 2012 einen Vertrag über die Lieferung von lediglich Rundfunk hatte.
Es wurde kein neuer Vertrag geschlossen und es erging kein Bescheid über eine Veränderung bis zu 01.01.2013.
Alles, was kam, waren reine Infos vom BS, rechts oben in Farbe, ohne Angabe der LRA.
Eine Info stellt keinen Verwaltungsakt dar.
Man beruft sich zwar auf den Staatsvertrag.
Staatsvertrag --- Ratifizierung --- gültiger Verwaltungsakt in Form eines neuen Vertrages und ein entsprechender rechtskräftiger Bescheid.

Wo ist der Bescheid für die Zahlung für Jan. 2013, der bis zum 01.01.2013 einzugehen hat? Den gibt es nicht. Damit besteht der alte Vertrag weiter.

Der BS hat also nichts in der Hand, außer sein abgetroschenes  Pseudoargument mit dem Staatsvertrag. Das ist das Einzigste, was die anbringen, mehr können die nicht.

Das wissen die doch vom BS, aber die maßen sich eben an, den Beitragszahler, der sich an bestehendes Recht hält, zu drangsalieren, und maßen sich an, dem OGV Schreiben unterzujubeln, die einer eingehenden Prüfung nicht standhalten.
Die maßen sich an, der Bank ein Schreiben unterzujubeln, welches weder aussagekräftig noch rechtens ist. Zudem steht dort ' Vollstreckungsgläubiger ' , den es im Bundesland nicht gibt = grober Formfehler.
Was die sich trauen, ist schon sehr bedenklich. Es ist nicht mehr hinzunehmen.
Schlimm ist, dass der OGV und die Banken mitspielen, aber die kriegen das ja gut bezahlt, also, warum sollten die es nicht tun? Denen ist es Wurscht, was da so gemacht wird. Die halten sich raus.

Mr. X braucht jetzt gute Argumente, die diese Amtsanmaßung hinsichtlich der Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Bank voll untermauern.
Es muss anhand der bestehenden Gesetzeslage nachgewiesen werden, dass die dazu als pures Inkasso absolut nicht berechtigt sind.


P.s. :
Pfändungs- und Einziehungsverfügung ???
es gibt Pfändungs- und Einziehungsbeschluss durch ein Gericht,, was plausibel ist.
Ich finde nichts Passendes zur Verfügung. Das klingt so, wie wenn da mal jeder x-Beliebige gleich mal verfügen darf, also plündern.

Ja, wenn Mr. X jetzt den eindeutigen Nachweis erbringen kann, dass diese Pfändungs- und Einziehungsverfügung nichtig ist, aufgrund der gesetzlichen Lage, dann hat er gute Karten gegen den BS vorzugehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2015, 18:27 von Bürger«

n
  • Beiträge: 149
Für jede Wohnung existiert offiziell nur ein Inhaber und nur dieser allein hat für seine auf ihn gemeldete Wohnung einen Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Das stimmt. Allerdings sieht doch die Sache anders wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen. Somit gibt mehr als einen Inhaber dieser Wohnung.

P.s. :
Pfändungs- und Einziehungsverfügung ???
es gibt Pfändungs- und Einziehungsbeschluss durch ein Gericht,, was plausibel ist.
Ich finde nichts Passendes zur Verfügung. Das klingt so, wie wenn da mal jeder x-Beliebige gleich mal verfügen darf, also plündern.

Person N kennt nur einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss. Gibts da auch schonwieder Unterschiede?


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g
  • Beiträge: 860
natürlich : Pfändungs-und Überweisungsbeschluss,
sorry, mein Fehler, vertippt

Ansonsten passt bei dem Verein oder der großen Vereinigung, angefangen vom Vertrag, bis hin zu den fehlenden Bescheiden, so gar nichts.
Nach dem Motto: Ausnahmen bestätigen die Regel. Es gibt nur Ausnahmen und die sind dann die Regel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2015, 18:27 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Zwei Hinweise:

die letzten OT Beiträge wurden in ein separates Thema

"Sind die Zwangsanmeldungen des BS Verwaltungsakte?"

verlagert.



In der nächsten Woche wird uns ein User des Forums seine Umsetzung des Strafantrages in Form einer Word Datei (keine Zeichenbegrenzung) vorstellen.

Wir dürfen gespannt sein.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2015, 19:51 von Viktor7«

r
  • Beiträge: 35
Zwei Hinweise:

die letzten OT Beiträge wurden in ein separates Thema

"Sind die Zwangsanmeldungen des BS Verwaltungsakte?"

verlagert.



In der nächsten Woche wird uns ein User des Forums seine Umsetzung des Strafantrages in Form einer Word Datei (keine Zeichenbegrenzung) vorstellen.

Wir dürfen gespannt sein.


Durch die sommerlichen Temperaturen und einer zusätzlichen Stellungnahme zu einigen Aspekten des BS, welche mir vorliegt, verzögert sich das finale Musterschreiben etwas. Aber in Absprache mit Viktor sollten möglichst alle wichtigen Punkte enthalten sein.


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S
  • Beiträge: 133
Das wird ein weiterer Schritt :-)


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D
  • Beiträge: 110
Moin,

ich habe jetzt hier nicht alles studiert, beobachte die Beiträge aber laufend.
DAnke dafür.

Ich habe selber gegen Wolf und den ganzen Verein Strafanträge bei der Generalstaatsanwaltschaft gestellt.
Es wurde (natürlich) nichts daraus.

Wo ich nicht weiter gekommen bin, ist nachzuforschen, ob der Oberstaatsanwalt Nexxxxxer in Köln und der Dr. Stefan Wolf und andere Beteiligte in der juristischen Abteilung des BS sich persönlich kennen (bei XING, FB z.B., aber da habe ich keinen Zugang).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 23:59 von Bürger«
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

K
  • Beiträge: 2.246
Ich habe selber gegen Wolf und den ganzen Verein Strafanträge bei der Generalstaatsanwaltschaft gestellt.
Es wurde (natürlich) nichts daraus.

Moin,

möchte auf diesen Beitrag: Bevollmächtigung des Beitragsservice > gibt es diese überhaupt ?

verweisen: ich denke wenn dieses Thema (endlich) mal geklärt werden könnte würde es  - auch bei dann gestellten Strafanträgen - eine entscheidende Rolle spielen!

@Dark Fader: kannst du da bitte etwas detaillierter berichten?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 23:58 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist, § 77 StGB. Daher sollte der eigene "Bescheid" des Beitragsservice beigelegt werden.

Diese Argumente von Kurt würden den Strafantrag noch weiter sehr gut untermauern:
Bevollmächtigung des Beitragsservice > gibt es diese überhaupt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15310.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 23:58 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
... Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren erlässt grundsätzlich die zuständige Landesrundfunkanstalt (§ 7 Abs. 5 RGebStV). ...

Viktor, hier wird der Begriff "grundsätzlich" im juristischen Sinn verwendet.

Unter http://www.rechtslexikon.net/d/grunds%C3%A4tzlich/grunds%C3%A4tzlich.htm findet sich dazu folgende Erläuterung: 

"Grundsätzlich

hat in der Rechtssprache eine andere Bedeutung, als in der Umgangssprache. In der Umgangssprache wird es meist im Sinne von "ausnahmslos" gebraucht (z.B. "grundsätzlich nicht" = "nie", "auf keinen Fall"); dagegen bedeutet "grundsätzlich" in der Rechtssprache: Vom Grundsatz her, aber mit Ausnahmen, also: "in der Regel". "

Und genau das findet in diesem Fall statt, wenn Bescheide "ausnahmsweise" nicht von der LRA, sondern vom BS erlassen werden.
Hier muss man sich also auf eine Diskussion einstellen, welche klärt, ob es sich hier noch um Ausnahmen handelt oder eben nicht.

Genau das ist es. Entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlässt der Beitragsservice in der Regel die Bescheide. Siehe dazu die Zitate aus dem Geschäftsbericht des Beitragsservice im ersten Beitrag.

hier schwarz auf weiss - wg. Widerspruchsbescheiden

Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg49361.html#msg49361


und:

Und nicht zu vergessen:

Der Geschäftsbericht 2014 von ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf

aus dem hervorgeht (Hervorh. von Ce.):
Zitat
Zitat
  [S.19:]
    Die Anzahl der Widersprüche, die mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid bearbeitet wurden, ist im Jahr 2014 mit rd. 3.400 förmlichen Bescheiden im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5 % gesunken (2013: rund 3.600 förmliche Bescheide). Von den rund 3.400 Widersprüchen wurden im Jahr 2014 rd. 84 % der Fälle abgelehnt. Eine Teilstattgabe erfolgte in rd. 6 % der Fälle. Nur 10 % der Widersprüche waren berechtigt und führten zu einer Stattgabe.
    ...
    [S.22:]
    Die Dienstleistung „Erlangung rückständiger Forderungen“ des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen säumige Zahlerinnen und Zahler umfasst Zahlungserinnerungen, Gebühren- / Beitragsbescheide, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen.
    ...
    [S.22:]
    Die Anzahl der erstellten Mahnmaßnahmen ist im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 im Vergleich zum  Vorjahreszeitraum um 41,4 % angestiegen. ... Auch die Mahnstufe „Erinnerung“ mit einem Zuwachs von rd. 36,2 % und die Bescheide (rd. 39,2 %) sowie die Vollstreckungsersuchen (rd. 27,2 %) zeigen steigende Werte.

Danke, Viktor7 (oder wer immer diese Info ausgegraben hat, s.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.msg101233.html#msg101233)


Gruß
Kurt


Edit "Bürger":
Extern verlinktes Bild war wie auch das "Original" leider nicht vollständig anonymisiert und musste durch eine anonymisierte Version ersetzt werden. Diese ist nur lesbar für angemeldete/ eingeloggte Forenuser.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2015, 01:37 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

I
  • Beiträge: 434
Genau das ist es. Entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlässt der Beitragsservice in der Regel die Bescheide. Siehe dazu die Zitate aus dem Geschäftsbericht des Beitragsservice im ersten Beitrag.

hier schwarz auf weiss - wg. Widerspruchsbescheiden

Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg49361.html#msg49361

Selbst dieses Schreiben wurde vom Beitragsservice MDR verfasst.  :o Scheinbar kümmern die Landesrundfunkanstalten sich überhaupt nicht um den Schriftverkehr. Mich würde interessieren, wie ein reines Schreiben der Landesrundfunkanstalt ausschaut.


Edit "Bürger":
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2015, 01:40 von Bürger«

D
  • Beiträge: 110
Selbst dieses Schreiben wurde vom Beitragsservice MDR verfasst.  :o Scheinbar kümmern die Landesrundfunkanstalten sich überhaupt nicht um den Schriftverkehr. Mich würde interessieren, wie ein reines Schreiben der Landesrundfunkanstalt ausschaut.

Und die weiteren Schreiben kommen dann vom Justitiar des Beitragsserviece, natürlich ohne Namen und lesbarer Unterschrift.


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

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  • Beiträge: 149
... wie ein reines Schreiben der Landesrundfunkanstalt ausschaut.

Person N hatte seine Widersprüche immer direkt an die LRA geschickt (sorry für Offtopic). Als Antwort VON der LRA kam eine Art Eingangsbestätigung mit Adresse des NDR.

Rechts oben dann noch Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice, darunter die Postanschrift vom NDR.

Also scheinen die LRA's auch ne Abteilung BS zu haben oder diese als Täuschung.


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  • Beiträge: 434
Zitat
Der Beitragseinzug ist wie bisher zentral und dezentral organisiert. Zentral durch die Gemeinschaftseinrichtung „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (vormals GEZ), dezentral durch die Abteilungen „Beitragsservice“ der ARD-Landesrundfunkanstalten (vormals Rundfunkgebührenabteilungen).

Die Aufwendungen der Gemeinschaftseinrichtung „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (im Folgenden: zentraler Beitragsservice) werden anteilig von ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und den Landesmedienanstalten getragen. Sie sind Bestandteil der Anmeldungen bei der KEF. Die jährlichen Auszahlungen an die Pensionäre sowie die Zahlungen an die Pensionskasse bbp werden, anders als bisher, bei der Gemeinschaftseinrichtung direkt und nicht mehr bei den Anstalten als Aufwand abgebildet. Die Altersversorgungsrückstellungen werden nach wie vor bei den Rundfunkanstalten gebildet.

Die Abteilungen „Beitragsservice“ der ARD-Landesrundfunkanstalten (im Folgenden: dezentraler Beitragsservice) betreuen den vorhandenen Teilnehmerbestand auf der Ebene der ARD-Landesrundfunkanstalten. Sie ergänzen mit ihrer Arbeit den zentralen Beitragsservice. Die Aufwendungen werden anteilig von ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und den Landesmedienanstalten getragen.

Das hatte ich mal bei einer PDF der KEF herauskopiert.


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